Sitzung: 07.03.2023 GSN/003/2023
Stabilisierungshilfen
können mehrere – grundsätzlich maximal 5 – Jahre bewilligt werden. Ab dem 6.
Antragsjahr ist für eine weitere Bewilligung einer Stabilisierungshilfe neben
den allgemeinen Zugangsvoraussetzungen das Vorliegen eines besonderen Bedarfs erforderlich.
Über die
Bewilligung einer Stabilisierungshilfe und deren Höhe wird, insbesondere in
Abhängigkeit von der Erfüllung der hierfür notwendigen Voraussetzungen und der
Umsetzung der im vorgelegten Haushaltskonsolidierungskonzept enthaltenen
Sanierungsmaßnahmen bzw. weitergehenden Konsolidierungsbemühungen, entschieden.
Der Gemeinderat Strahlungen hat in seiner Sitzung vom 23.01.2023 bereits die
Fortschreibung 2023 des gemeindlichen Haushaltskonsolidierungskonzepts (HHK)
sowie dessen Umsetzung beschlossen.
Über die
Bewilligung einer Stabilisierungshilfe entscheidet der Verteilerausschuss
voraussichtlich am 04.10.2023 (Zusammensetzung: Vertreter des
Finanzministeriums und der kommunalen Spitzenverbände).
Der Antrag ist bis
spätestens 13. April 2023 dem Landratsamt Rhön-Grabfeld vorzulegen. Das
Landratsamt prüft und bewertet den Antrag und leitet diesen anschließend an die
Regierung von Unterfranken weiter.
Insbesondere
folgende Regularien sind dabei zu beachten:
Ø
Die Stabilisierungshilfe wird auf zwei Grundsäulen
– Schuldentilgung und Investitionshilfen – aufgeteilt;
Ø
Die Verwendung der Stabilisierungshilfe der Säule 1
ist primär die die Sondertilgung von Darlehen, die bereits mindestens im
fünften Jahr vor Antragstellung aufgenommen worden sind (für Antragsjahr 2023:
Aufnahme spätestens bis zum 31. Dezember 2018) gestattet; vorrangig für die
Sondertilgung der betreffenden Darlehen ohne Vorfälligkeitsentgelt (da ansonsten
unwirtschaftlich). Zudem ist eine Verwendung der Stabilisierungshilfe der Säule
1 nachrangig auch für die Leistung der ordentlichen Tilgungen zulässig.
Ø
Investitionshilfen (2. Säule) für Investitionen in
die gemeindliche Grundausstattung (Pflichtaufgabenbereich) können 2023
für den Ausgabezeitraum 2024 bis einschließlich 2027 (Eigenanteile, für
die noch keine Stabilisierungshilfe gewährt wurde) beantragt werden; hierfür
werden unter anderem die bereits dreimalige Bewilligung einer
Stabilisierungshilfe als Zugangsvoraussetzung sowie z. T. auch eine Begrenzung
auf einen Dreijahreszeitraum genannt.
Folgende
Positionen werden zur Beantragung vorgeschlagen:
Zur
Schuldentilgung:
-
Ordentliche Tilgungen 2023 51.910
€
Summe: 51.910
€
Als Investitionshilfe:
-
Investitionsumlage VGem Bad Neustadt/S. 2024-2027 16.000 €
-
Ausbau Rheinfeldshöfer Straße –innerorts- 2025 420.000
€
-
Glasfaseranschluss 2024/2025 100.000
€
-
Stellplätze für Feuerwehr – Gebäudeabbruch 2025 75.000 €
Summe: 611.000
€
Beschluss:
Begründet wird die
Höhe mit Schuldentilgungen in Höhe
von 51.910 € sowie Investitionshilfen für Investitionen in
die gemeindliche Grundausstattung über 611.000
€ (Betrag = Eigenmittel Gemeinde).
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
9 |
Mitgliederzahl: |
9 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
9 |