Dem Gemeinderat wird das Schreiben der Rechtsaufsichtsbehörde vom 24.02.2023 zur Prüfung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2023 bekannt gegeben.

 

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (600.000 €) wird gemäß Art. 71 Abs. 2 Satz 1 GO rechtsaufsichtlich genehmigt.

 

Auszug aus dem Schreiben der Rechtsaufsichtsbehörde vom 24.02.2023:

 

„Der anvisierte Kreditrahmen der Gemeinde Strahlungen in Höhe von 600.000,00 € ist zur weiteren Finanzierung von Maßnahmen der Daseinsvorsorge erforderlich.

 

In der Gesamtbetrachtung des vorgelegten Haushaltsplans sollte die Gemeinde Strahlungen dafür Sorge tragen, dass langfristig durch Einsparungen ein ausgeglichener Haushalt erreicht und eine geordnete Haushaltswirtschaft bzw. die dauernde Leistungsfähigkeit sichergestellt wird. Insbesondere sollte die Gemeinde darauf hinwirken, dass die Mindestzuführung nach § 22 KommHV-K erwirtschaftet und ein ausreichend freier Finanzspielraum erarbeitet wird.

 

Die Gemeinde Strahlungen hat bei allen anstehenden Beschlüssen mit finanziellen Auswirkungen stets ihre Finanzlage im Blick zu behalten. Auch der im Rahmen des Stabilisierungshilfeverfahrens eingeschlagene Konsolidierungskurs sollte auf Grundlage des Haushaltskonsolidierungskonzepts konsequent eingehalten werden. Die Gemeinde ist dabei gehalten, ihren Konsolidierungswillen bei den freiwilligen Leistungen, den Investitionsvorhaben, der Neuverschuldung bzw. dem Schuldenabbau sowie bei der Ausschöpfung bestehender Einnahmemöglichkeiten umfassend zu beleuchten. Nur so ist gewährleistet, dass die Gemeinde alle Möglichkeiten zur Selbsthilfe ausschöpfen kann.

 

Ergänzend möchten wir noch auf die Prüfungsbemerkungen der Staatl. Rechnungsprüfungsstelle in Nr. 6 des beiliegenden Prüfungsberichts hinweisen, welche Bestandteil dieses Schreibens sind.“

 

 

Auszug aus dem Prüfungsbericht der Staatlichen Rechnungsprüfungsstelle des Landratsamts Rhön-Grabfeld vom 22.02.2023:

 

6. Weitere Prüfungsbemerkungen:

Die Gemeinde plant – wie schon im Jahr 2022 vorgesehen – eine Darlehensaufnahme i. H. v. 600.000,00 € für die Fortsetzung von Baumaßnahmen. Außerdem entnimmt sie der Rücklage 200.000,00 € und schmilzt diese fast bis zum Mindestbetrag ab. Die Verschuldung wird Ende des Jahres 2023 voraussichtlich 1.127 €/Einwohner betragen, jedoch ab 2024 wegen außerordentlicher Tilgungen wieder zurück gehen. Ca. 37 v. H. der Verschuldung entfallen auf die kostenrechnenden Einrichtungen Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung, die beide im Verwaltungshaushalt als kostendeckend ausgewiesen sind.

Nicht als kostendeckend ausgewiesen ist das Bestattungswesen mit einer Unterdeckung von 3.400,00 €, die sich bis 2026 schrittweise auf 4.100,00 € erhöhen wird. Die Gebühr ist daher noch in diesem Jahr neu kostendeckend zu kalkulieren und zum nächstzulässigen Zeitpunkt in Kraft zu setzen. Der Kreditaufnahme wird zugestimmt.“

 

 

Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen der Kommunalaufsicht und der Staatlichen Rechnungsprüfungsstelle zur Kenntnis.