Sitzung: 07.03.2023 GSN/003/2023
Der Gesamtbetrag
der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
(600.000 €) wird gemäß Art. 71 Abs. 2 Satz 1 GO rechtsaufsichtlich genehmigt.
Auszug aus dem
Schreiben der Rechtsaufsichtsbehörde vom 24.02.2023:
„Der anvisierte
Kreditrahmen der Gemeinde Strahlungen in Höhe von 600.000,00 € ist zur weiteren Finanzierung von Maßnahmen der
Daseinsvorsorge erforderlich.
In der
Gesamtbetrachtung des vorgelegten Haushaltsplans sollte die Gemeinde
Strahlungen dafür Sorge tragen, dass langfristig durch Einsparungen ein
ausgeglichener Haushalt erreicht und eine geordnete Haushaltswirtschaft bzw.
die dauernde Leistungsfähigkeit sichergestellt wird. Insbesondere sollte die
Gemeinde darauf hinwirken, dass die Mindestzuführung nach § 22 KommHV-K
erwirtschaftet und ein ausreichend freier Finanzspielraum erarbeitet wird.
Die Gemeinde
Strahlungen hat bei allen anstehenden Beschlüssen mit finanziellen Auswirkungen
stets ihre Finanzlage im Blick zu behalten. Auch der im Rahmen des
Stabilisierungshilfeverfahrens eingeschlagene Konsolidierungskurs sollte auf
Grundlage des Haushaltskonsolidierungskonzepts konsequent eingehalten werden.
Die Gemeinde ist dabei gehalten, ihren Konsolidierungswillen bei den
freiwilligen Leistungen, den Investitionsvorhaben, der Neuverschuldung bzw. dem
Schuldenabbau sowie bei der Ausschöpfung bestehender Einnahmemöglichkeiten
umfassend zu beleuchten. Nur so ist gewährleistet, dass die Gemeinde alle
Möglichkeiten zur Selbsthilfe ausschöpfen kann.
Ergänzend möchten
wir noch auf die Prüfungsbemerkungen der Staatl. Rechnungsprüfungsstelle in Nr.
6 des beiliegenden Prüfungsberichts hinweisen, welche Bestandteil dieses
Schreibens sind.“
Auszug aus dem
Prüfungsbericht der Staatlichen Rechnungsprüfungsstelle des Landratsamts
Rhön-Grabfeld vom 22.02.2023:
„6. Weitere Prüfungsbemerkungen:
Die Gemeinde plant
– wie schon im Jahr 2022 vorgesehen – eine Darlehensaufnahme i. H. v.
600.000,00 € für die Fortsetzung von Baumaßnahmen. Außerdem entnimmt sie der
Rücklage 200.000,00 € und schmilzt diese fast bis zum Mindestbetrag ab. Die
Verschuldung wird Ende des Jahres 2023 voraussichtlich 1.127 €/Einwohner
betragen, jedoch ab 2024 wegen außerordentlicher Tilgungen wieder zurück gehen.
Ca. 37 v. H. der Verschuldung entfallen auf die kostenrechnenden Einrichtungen
Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung, die beide im Verwaltungshaushalt als
kostendeckend ausgewiesen sind.
Nicht als
kostendeckend ausgewiesen ist das Bestattungswesen mit einer Unterdeckung von
3.400,00 €, die sich bis 2026 schrittweise auf 4.100,00 € erhöhen wird. Die
Gebühr ist daher noch in diesem Jahr neu kostendeckend zu kalkulieren und zum
nächstzulässigen Zeitpunkt in Kraft zu setzen. Der Kreditaufnahme wird
zugestimmt.“
Der Gemeinderat
nimmt die Ausführungen der Kommunalaufsicht und der Staatlichen
Rechnungsprüfungsstelle zur Kenntnis.