Das Technische Bauamt der Verwaltungsgemeinschaft Bad Neustadt a. d. Saale, Fachbereich Tiefbau, hat aufgrund des aktuellen schlechten Zustands der Rheinfeldshöfer Straße –innerorts- Bedarf für den Ausbau dieses Straßenabschnitts, mit Erneuerung der Kanal- und Wasserleitungen, angemeldet.

Die Durchführung des Projekts ist im Jahr 2025 vorgesehen.

 

Der Gemeinderat Strahlungen hat in seiner Sitzung vom 13.02.2023 die Haushaltssatzung 2023, mit Haushaltsplan 2023 und Anlagen, sowie die Finanzplanung der Gemeinde für die Jahre 2024 bis 2026 beschlossen.

 

Nachdem weder im Haushaltsplan 2023 noch in der Finanzplanung bis 2026 Mittel für den Ausbau der Rheinfeldshöfer Straße vorgesehen sind, beschließt der Gemeinderat Strahlungen die 1. Änderung der Finanzplanung der Gemeinde für die Jahre 2024 bis 2026.

 

Tatbestände, die den Erlass einer Nachtragshaushaltssatzung begründen, sind nicht gegeben.


Beschluss:

 

Der Gemeinderat Strahlungen stimmt der 1. Änderung der Finanzplanung der Gemeinde von 2024 bis 2026 zu.

 

Mit der 1. Änderung wird das Projekt „Ausbau der Rheinfeldshöfer Straße –innerorts“ neu in das Finanzplanungsjahr 2025 aufgenommen.

 

Im Einzelnen ergeben sich folgende Änderungen:

 

Finanzplanungsjahr 2025
- HHSt. 1.6304.9500 Veranschlagung von BK Ausbau Rheinfeldshöfer Straße          530 T€

- HHSt. 1.6304.9590 Veranschlagung von BNK Ausbau Rheinfeldshöfer Straße          90 T€

- HHSt. 1.6304.3610 Veranschlagung von Fördermitteln Ausbau Rheinfeldsh. Str.     200 T€

- HHSt. 1.7004.9500 Veranschlagung von BK Kanal Rheinfeldsh. Straße                     76 T€

- HHSt. 1.7004.9590 Veranschlagung von BNK Kanal Rheinfeldsh. Straße                  10 T€

- HHSt. 1.7004.3610 Veranschlagung von Fördermitteln Kanal Rheinf. Str.                  34 T€

- HHSt. 1.8154.9600 Veranschlagung von BK Wasservers. Rheinf. Straße                  70 T€

- HHSt. 1.8154.9690 Veranschlagung von BNK Wasservers. Rheinf. Straße                10 T€

- HHSt. 1.8154.3610 Veranschlagung von Fördermitteln Wasservers. Rheinf. Str.       32 T€

- HHSt. 1.9121.3776 Veranschlagung neue Kreditaufnahme                                       480 T€

- HHSt. 1.9121.9777 Wegfall außerordentliche Tilgung (neu: 0 €)                                  40 T€ ./.

 

Finanzplanungsjahr 2026
- HHSt. 0.9121.8070 Erhöhung Ausgaben für Kreditzinsen (neu: 31.600 €)                   17 T€ +

- HHSt. 1.9121.9776 Erhöhung Ausgaben für Kredittilgung (neu: 27.000 €)                   16 T€ +

- HHSt. 1.9121.9777 Reduzierung außerordentliche Tilgung (neu: 87.000 €)                 33 T€ ./.

 

 

Die lfd. Tilgungen können in allen Jahren der Finanzplanung bis 2026 mit den Zuführungen aus dem Verwaltungshaushalt finanziert werden.

 

Die Verwaltung wird beauftragt den Finanzplan der Gemeinde entsprechend zu überarbeiten und der Kommunalaufsicht am Landratsamt Rhön-Grabfeld vorzulegen.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

9

Mitgliederzahl:

9

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

9