Sitzung: 07.03.2023 GSN/003/2023
Das Technische Bauamt der Verwaltungsgemeinschaft Bad Neustadt a. d.
Saale, Fachbereich Tiefbau, hat aufgrund des aktuellen schlechten Zustands der
Rheinfeldshöfer Straße –innerorts- Bedarf für den Ausbau dieses
Straßenabschnitts, mit Erneuerung der Kanal- und Wasserleitungen, angemeldet.
Die Durchführung des Projekts ist im Jahr 2025 vorgesehen.
Der Gemeinderat Strahlungen hat in seiner Sitzung vom 13.02.2023 die
Haushaltssatzung 2023, mit Haushaltsplan 2023 und Anlagen, sowie die
Finanzplanung der Gemeinde für die Jahre 2024 bis 2026 beschlossen.
Nachdem weder im Haushaltsplan 2023 noch in der Finanzplanung bis 2026
Mittel für den Ausbau der Rheinfeldshöfer Straße vorgesehen sind, beschließt
der Gemeinderat Strahlungen die 1. Änderung der Finanzplanung der Gemeinde für
die Jahre 2024 bis 2026.
Tatbestände, die den Erlass einer Nachtragshaushaltssatzung begründen,
sind nicht gegeben.
Beschluss:
Der Gemeinderat Strahlungen stimmt der 1. Änderung der Finanzplanung der
Gemeinde von 2024 bis 2026 zu.
Mit der 1. Änderung wird das Projekt „Ausbau der Rheinfeldshöfer Straße
–innerorts“ neu in das Finanzplanungsjahr 2025 aufgenommen.
Im Einzelnen ergeben sich folgende Änderungen:
Finanzplanungsjahr
2025
-
HHSt. 1.6304.9500 Veranschlagung von BK Ausbau Rheinfeldshöfer Straße 530 T€
- HHSt. 1.6304.9590 Veranschlagung von BNK
Ausbau Rheinfeldshöfer Straße 90
T€
- HHSt. 1.6304.3610 Veranschlagung von
Fördermitteln Ausbau Rheinfeldsh. Str. 200
T€
- HHSt. 1.7004.9500 Veranschlagung von BK
Kanal Rheinfeldsh. Straße 76
T€
- HHSt. 1.7004.9590 Veranschlagung von BNK
Kanal Rheinfeldsh. Straße 10
T€
- HHSt. 1.7004.3610 Veranschlagung von
Fördermitteln Kanal Rheinf. Str. 34
T€
- HHSt. 1.8154.9600 Veranschlagung von BK
Wasservers. Rheinf. Straße 70
T€
- HHSt. 1.8154.9690 Veranschlagung von BNK
Wasservers. Rheinf. Straße 10
T€
- HHSt. 1.8154.3610 Veranschlagung von
Fördermitteln Wasservers. Rheinf. Str. 32
T€
- HHSt. 1.9121.3776 Veranschlagung neue
Kreditaufnahme 480
T€
- HHSt. 1.9121.9777 Wegfall außerordentliche
Tilgung (neu: 0 €) 40
T€ ./.
Finanzplanungsjahr
2026
-
HHSt. 0.9121.8070 Erhöhung Ausgaben für Kreditzinsen (neu: 31.600 €) 17 T€ +
- HHSt. 1.9121.9776 Erhöhung Ausgaben für
Kredittilgung (neu: 27.000 €) 16
T€ +
- HHSt. 1.9121.9777 Reduzierung
außerordentliche Tilgung (neu: 87.000 €) 33
T€ ./.
Die lfd. Tilgungen können in allen Jahren der Finanzplanung bis 2026 mit
den Zuführungen aus dem Verwaltungshaushalt finanziert werden.
Die Verwaltung wird beauftragt den Finanzplan der Gemeinde entsprechend
zu überarbeiten und der Kommunalaufsicht am Landratsamt Rhön-Grabfeld
vorzulegen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
9 |
Mitgliederzahl: |
9 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
9 |