Sitzung: 04.04.2023 GSN/004/2023
Dem Gemeinderat wird ein Bauantrag zum Neubau einer Sauna mit Gartenhaus
und Unterstand auf dem Grundstück Fl. Nr. 284/8 im Ahornweg 12 in Strahlungen
vorgelegt.
Das Grundstück Fl. Nr. 284/8 liegt im Geltungsbereich des qualifizierten
Bebauungsplanes „Zehnt II“. Der Bebauungsplan sieht für Wohngebäude
Satteldächer, Dachneigung 43° +/- 5°, Pultdächer Dachneigung 20° +/- 5° und
Satteldächer mit versetztem First, Dachneigung 25° bis 35° vor. Die
Dacheindeckung ist mit rot bis rotbraunen Dachziegeln auszuführen. Für reine
Pultdächer sind Gründächer zulässig. Für Nebengebäude und Garagen sieht der
Bebauungsplan unter Nr. 5.2 vor, dass die Dacheindeckung und Dachneigung dem
Hauptgebäude anzugleichen ist. Des Weiteren sind bauliche Anlagen nur innerhalb
der Baugrenzen zulässig (Nr. 4.4 des BBPl). Die Grundflächenzahl (GRZ) ist mit
0,35 festgesetzt.
Die geplanten Nebengebäude (Sauna und Gartenhaus) sollen auf der
bestehenden Stützwand errichtet werden und liegen ca. 5 m außerhalb der
bebaubaren Grundstücksfläche. Die Wandhöhe (Nordansicht) beträgt mit der
bestehenden Stützwand 4,60 m. Im Anschluss an das vorhandene Garagengebäude
soll ein Unterstand mit einem flachgeneigten Pultdach entstehen. Die
Nebenanlagen sollen mit Trapezblech eingedeckt werden.
Die GRZ gibt an, wieviel Quadratmeter Grundfläche je Quadratmeter
Grundstücksfläche zulässig sind. Bei der Ermittlung der Grundfläche sind die
Grundflächen von Garagen, Stellplätzen und deren Zufahrten und Nebenanlagen
mitzurechnen. Insgesamt wird die GRZ minimal um 0,04 überschritten.
Die Zustimmung zu Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes
„Zehnt II“ sind erforderlich für die Dachform, Dachneigung und Dacheindeckung,
die Überschreitung der Grundflächenzahl und den Standort außerhalb der
Baugrenzen.
Für das Garagengebäude wurden bereits Befreiungen für die Dachform als
Flachdach, Dachneigung und die teilweise Überschreitung der Baugrenze erteilt.
Bei der Befreiung für die Garage wurde die Baugrenze in westliche
Richtung zum Nachbargrundstück Fl. Nr. 284/9 überschritten. Die hierbei durch
die Gemeinde erteilte Befreiung von der Baugrenze war städtebaulich vertretbar,
da die damalige Intension des Bebauungsplanes der geordneten Bebauung
eingehalten werden konnte. Bei der jetzt erforderlichen Befreiung wird das
Baufenster in nördliche Richtung um 5 m deutlich ausgeweitet, was städtebaulich
keine geringfügige Überschreitung ist. Bei Zustimmung zur Befreiung im Hinblick
auf die Überschreitung der Baugrenze, wird diese für weitere Anträge
ausgeweitet.
Stellungnahme Tiefbau:
Das Grundstück ist erschlossen. Die geplanten zusätzlichen Bauwerke sind
an die bestehende Grundstücksentwässerung anzuschließen. Die Baumaßnahmen
ziehen gemäß Eingabeplan keine Veränderungen an der Zufahrt oder an
öffentlichen Teilen der gemeindlichen Ver- und Entsorgungsleitungen
(Abwasserbeseitigung/Wasserversorgung) nach sich.
Die Einhaltung der abstandsflächenrechtlichen Belange prüft die
Baugenehmigungsbehörde.
Die angrenzenden Nachbarn haben durch Unterschriftsleistung auf den
Planunterlagen ihre Zustimmung erteilt.
Der Gemeinderat wird gebeten über die erforderlichen Befreiungen zu
beraten und ggf. den Beschlussvorschlag entsprechend anzupassen. Eine
Begründung, bei Nichterteilung einer Befreiung ist erforderlich.
Beschluss:
Der Gemeinderat erteilt sein Einvernehmen nicht und lehnt den
Bauantrag somit ab. Grund hierfür ist das nicht passende Maß der baulichen
Nutzung sowie städtebauliche Gründe welche gegen die Zustimmung sprechen. Der
Gemeinderat bietet vor einer etwaigen Wiederaufnahme des Antrages um eine
Ortsbesichtigung bzw. stellt diese in Aussicht. Des Weiteren beauftragt der
Gemeinderat die Verwaltung zu prüfen, ob die Grenzbebauung in den vorgelegten
Bauunterlagen tatsächlich richtig angegeben ist (13 m statt 9 m) und ob ein
bereits errichteter Schuppen auf der östlichen Seite des Grundstückes in den
vorgelegten Bauunterlagen ersichtlich bzw. genehmigt und in die Grenzlänge
miteinberechnet wurde.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
9 |
Mitgliederzahl: |
9 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
9 |