Dem Gemeinderat wird ein Bauantrag zum Neubau einer Sauna mit Gartenhaus und Unterstand auf dem Grundstück Fl. Nr. 284/8 im Ahornweg 12 in Strahlungen vorgelegt.

 

Das Grundstück Fl. Nr. 284/8 liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes „Zehnt II“. Der Bebauungsplan sieht für Wohngebäude Satteldächer, Dachneigung 43° +/- 5°, Pultdächer Dachneigung 20° +/- 5° und Satteldächer mit versetztem First, Dachneigung 25° bis 35° vor. Die Dacheindeckung ist mit rot bis rotbraunen Dachziegeln auszuführen. Für reine Pultdächer sind Gründächer zulässig. Für Nebengebäude und Garagen sieht der Bebauungsplan unter Nr. 5.2 vor, dass die Dacheindeckung und Dachneigung dem Hauptgebäude anzugleichen ist. Des Weiteren sind bauliche Anlagen nur innerhalb der Baugrenzen zulässig (Nr. 4.4 des BBPl). Die Grundflächenzahl (GRZ) ist mit 0,35 festgesetzt.

 

Die geplanten Nebengebäude (Sauna und Gartenhaus) sollen auf der bestehenden Stützwand errichtet werden und liegen ca. 5 m außerhalb der bebaubaren Grundstücksfläche. Die Wandhöhe (Nordansicht) beträgt mit der bestehenden Stützwand 4,60 m. Im Anschluss an das vorhandene Garagengebäude soll ein Unterstand mit einem flachgeneigten Pultdach entstehen. Die Nebenanlagen sollen mit Trapezblech eingedeckt werden.

 

Die GRZ gibt an, wieviel Quadratmeter Grundfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig sind. Bei der Ermittlung der Grundfläche sind die Grundflächen von Garagen, Stellplätzen und deren Zufahrten und Nebenanlagen mitzurechnen. Insgesamt wird die GRZ minimal um 0,04 überschritten.

 

Die Zustimmung zu Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Zehnt II“ sind erforderlich für die Dachform, Dachneigung und Dacheindeckung, die Überschreitung der Grundflächenzahl und den Standort außerhalb der Baugrenzen.

 

Für das Garagengebäude wurden bereits Befreiungen für die Dachform als Flachdach, Dachneigung und die teilweise Überschreitung der Baugrenze erteilt.

Bei der Befreiung für die Garage wurde die Baugrenze in westliche Richtung zum Nachbargrundstück Fl. Nr. 284/9 überschritten. Die hierbei durch die Gemeinde erteilte Befreiung von der Baugrenze war städtebaulich vertretbar, da die damalige Intension des Bebauungsplanes der geordneten Bebauung eingehalten werden konnte. Bei der jetzt erforderlichen Befreiung wird das Baufenster in nördliche Richtung um 5 m deutlich ausgeweitet, was städtebaulich keine geringfügige Überschreitung ist. Bei Zustimmung zur Befreiung im Hinblick auf die Überschreitung der Baugrenze, wird diese für weitere Anträge ausgeweitet.

 

Stellungnahme Tiefbau:

Das Grundstück ist erschlossen. Die geplanten zusätzlichen Bauwerke sind an die bestehende Grundstücksentwässerung anzuschließen. Die Baumaßnahmen ziehen gemäß Eingabeplan keine Veränderungen an der Zufahrt oder an öffentlichen Teilen der gemeindlichen Ver- und Entsorgungsleitungen (Abwasserbeseitigung/Wasserversorgung) nach sich.

 

Die Einhaltung der abstandsflächenrechtlichen Belange prüft die Baugenehmigungsbehörde.

 

Die angrenzenden Nachbarn haben durch Unterschriftsleistung auf den Planunterlagen ihre Zustimmung erteilt.

 

Der Gemeinderat wird gebeten über die erforderlichen Befreiungen zu beraten und ggf. den Beschlussvorschlag entsprechend anzupassen. Eine Begründung, bei Nichterteilung einer Befreiung ist erforderlich.


Beschluss:

 

Der Gemeinderat erteilt sein Einvernehmen nicht und lehnt den Bauantrag somit ab. Grund hierfür ist das nicht passende Maß der baulichen Nutzung sowie städtebauliche Gründe welche gegen die Zustimmung sprechen. Der Gemeinderat bietet vor einer etwaigen Wiederaufnahme des Antrages um eine Ortsbesichtigung bzw. stellt diese in Aussicht. Des Weiteren beauftragt der Gemeinderat die Verwaltung zu prüfen, ob die Grenzbebauung in den vorgelegten Bauunterlagen tatsächlich richtig angegeben ist (13 m statt 9 m) und ob ein bereits errichteter Schuppen auf der östlichen Seite des Grundstückes in den vorgelegten Bauunterlagen ersichtlich bzw. genehmigt und in die Grenzlänge miteinberechnet wurde.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

9

Mitgliederzahl:

9

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

9