Der Gemeinderat Salz hat in seiner Sitzung am 08.11.2022 die Aufstellung des Bebauungsplans „Salz Südwest 2“ beschlossen. Die ortsübliche Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses erfolgte am 19.12.2022 und 03.02.2023

 

Die Gemeinde Salz möchte die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines ca. 1,2 ha großen Solarparks nordöstlich des Gewerbegebiets „Industriestraße“ und nordwestlich des Gewerbe- und Industiergebiets „Schweinfurter Straße“ schaffen. Ziel des Bebauungsplans „Salz Südwest 2“ ist es, durch die Festsetzung eines sonstigen Sondergebietes „SO-Photovoltaik“ gem. § 11 Abs. 2 Baunutzungsverordnung (BauNVO) die Errichtung und den Betrieb einer Photovoltaik-Freiflächenanlage, inkl. Nebenanlagen und Erschließungswegen als Solarpark zur Erzeugung von elektrischer Energie / Nutzung von Sonnenenergie zu ermöglichen und zu sichern.

Im wirksamen Flächennutzungsplan der Gemeinde Salz wird die betreffende Fläche als Gewerbefläche ausgewiesen. Im Rahmen des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplans Sondergebiet „Salz Südwest 2“ der Gemeinde Salz erfolgt parallel die 14. Änderung des Flächennutzungsplanes. Das Aufstellungsverfahren zum Bebauungsplan wird gemäß § 8 Abs. 3 BauGB in einem Parallelverfahren durchgeführt. Da sich der Bebauungsplan derzeit nicht aus dem rechtskräftigen Flächennutzungsplan ableiten lässt, ist eine Änderung des Flächennutzungsplans für den betreffenden Bereich erforderlich.

 

Das Plangebiet umfasst eine Teilfläche der Fl.Nr. 1604 mit einer Größe von ca. 1,5 ha in der Gemarkung Salz. Die Abgrenzung des künftigen Geltungsbereichs stellt sich wie folgt dar:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Mit der Aufstellung des Bebauungsplans und der 14. Änderung des Flächennutzungsplans wurde das Planungsbüro Röder aus Lohr a. Main beauftragt. Der Grünordnungsplan sowie der Umweltbericht mit spezieller artenschutzrechtlicher Prüfung wird vom Planungsbüro Glanz aus Leutershausen erstellt.

Die Planunterlagen sind als Anlage beigefügt.

 

Im Zuge der Bauleitplanung ist den berührten Behörden und Trägern öffentlicher Belange Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb einer angemessenen Frist zu geben.

 

Die im Solarpark produzierte Energie wird vorrangig im benachbarten Betrieb verbraucht, die überschüssige Energie soll ins Netz eingespeist werden.

 

Die Erschließung des Solarparks erfolgt als innere Erschließung auf dem Grundstück Fl.Nr. 1604, Gemarkung Salz, welches im Besitz des Vorhabenträgers ist. Der Neubau von Straßen sowie von Wasser- und Kanalanschlüssen ist für den Solarpark nicht vorgesehen.

 

Aufgrund der veröffentlichten Planunterlagen sind nach Ansicht der Verwaltung die Belange der Gemeinde Strahlungen in diesem Verfahren nicht berührt.

 


Beschluss:

 

Der Gemeinderat erteilt sein Einvernehmen zu den vorgelegten Planunterlagen der Gemeinde Salz, da die Belange der Gemeinde Strahlungen in diesem Verfahren nicht berührt sind.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

9

Mitgliederzahl:

9

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

9