Sitzung: 04.04.2023 GSN/004/2023
Der Gemeinderat Salz
hat in seiner Sitzung am 08.11.2022 die Aufstellung des Bebauungsplans „Salz
Südwest 2“ beschlossen. Die ortsübliche Bekanntmachung des
Aufstellungsbeschlusses erfolgte am 19.12.2022 und 03.02.2023
Die Gemeinde Salz
möchte die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines ca. 1,2
ha großen Solarparks nordöstlich des Gewerbegebiets „Industriestraße“ und
nordwestlich des Gewerbe- und Industiergebiets „Schweinfurter Straße“ schaffen.
Ziel des Bebauungsplans „Salz Südwest 2“ ist es, durch die Festsetzung eines
sonstigen Sondergebietes „SO-Photovoltaik“ gem. § 11 Abs. 2
Baunutzungsverordnung (BauNVO) die Errichtung und den Betrieb einer
Photovoltaik-Freiflächenanlage, inkl. Nebenanlagen und Erschließungswegen als
Solarpark zur Erzeugung von elektrischer Energie / Nutzung von Sonnenenergie zu
ermöglichen und zu sichern.
Im wirksamen
Flächennutzungsplan der Gemeinde Salz wird die betreffende Fläche als Gewerbefläche
ausgewiesen. Im Rahmen des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplans
Sondergebiet „Salz Südwest 2“ der Gemeinde Salz erfolgt parallel die 14.
Änderung des Flächennutzungsplanes. Das Aufstellungsverfahren zum Bebauungsplan
wird gemäß § 8 Abs. 3 BauGB in einem Parallelverfahren durchgeführt. Da sich
der Bebauungsplan derzeit nicht aus dem rechtskräftigen Flächennutzungsplan
ableiten lässt, ist eine Änderung des Flächennutzungsplans für den betreffenden
Bereich erforderlich.
Das Plangebiet umfasst eine Teilfläche der
Fl.Nr. 1604 mit einer Größe von ca. 1,5 ha in der Gemarkung Salz. Die
Abgrenzung des künftigen Geltungsbereichs stellt sich wie folgt dar:
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans und der 14. Änderung des
Flächennutzungsplans wurde das Planungsbüro Röder aus Lohr a. Main beauftragt.
Der Grünordnungsplan sowie der Umweltbericht mit spezieller
artenschutzrechtlicher Prüfung wird vom Planungsbüro Glanz aus Leutershausen
erstellt.
Die Planunterlagen sind als Anlage beigefügt.
Im Zuge der
Bauleitplanung ist den berührten Behörden und Trägern öffentlicher Belange
Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb einer angemessenen Frist zu geben.
Die im Solarpark
produzierte Energie wird vorrangig im benachbarten Betrieb verbraucht, die überschüssige
Energie soll ins Netz eingespeist werden.
Die Erschließung
des Solarparks erfolgt als innere Erschließung auf dem Grundstück Fl.Nr. 1604,
Gemarkung Salz, welches im Besitz des Vorhabenträgers ist. Der Neubau von
Straßen sowie von Wasser- und Kanalanschlüssen ist für den Solarpark nicht
vorgesehen.
Aufgrund der
veröffentlichten Planunterlagen sind nach Ansicht der Verwaltung die Belange
der Gemeinde Strahlungen in diesem Verfahren nicht berührt.
Beschluss:
Der Gemeinderat erteilt sein Einvernehmen zu den vorgelegten
Planunterlagen der Gemeinde Salz, da die Belange der Gemeinde Strahlungen in
diesem Verfahren nicht berührt sind.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
9 |
Mitgliederzahl: |
9 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
9 |