Sitzung: 13.06.2023 GSN/006/2023
In seiner Sitzung am 08.02.2022 hat der Gemeinderat die Aufstellung des
Bebauungsplanes „Zehnt IV“ für den Gemeindeteil Strahlungen im beschleunigten
Verfahren nach § 13b BauGB beschlossen, um die bauplanungsrechtlichen
Voraussetzungen für eine Baugebietserweiterung für Wohnbauland in dem
derzeitigen Außenbereich zu schaffen.
Der Aufstellungsbeschluss wurde am 25.03.2022
ortsüblich öffentlich bekannt gemacht.
Über die zeichnerischen und textlichen
Festsetzungen des Bebauungsplanes soll aufgrund der örtlichen Baulandnachfrage
die bedarfsgerechte Realisierung eines attraktiven und durchgrünten
Wohnquartiers, am Südrand von Strahlungen, ermöglicht werden.
Der Bebauungsplan sieht hierzu die
Entwicklung von insgesamt 19 Baugrundstücken für Wohnzwecke (Allgemeines
Wohngebiet – WA), einschließlich der hierfür notwendigen Erschließungsanlagen
vor. Die straßenbauliche Anbindung erfolgt über die Ortsstraßen „Münnerstädter
Straße/NES 18“ und „Kreuzbergblick“. Die Grundstücks- und Straßenentwässerung
ist im Trennsystem vorgesehen. Für die erforderliche Regenrückhaltung wird auf
der Grundlage einer Voruntersuchung ein etwa 300 m westlich gelegenes
Ackergrundstück herangezogen.
Am Nordrand des geplanten Geltungsbereiches
überlagern die Flächen des Bebauungsplanes geringfügig den Geltungsbereich des
bereits rechtskräftigen Bebauungsplanes „Zehnt II“ der Gemeinde Strahlungen.
Zur Realisierung des Baugebietes ist somit innerhalb des
Aufstellungsverfahrens, die Anpassung (Änderung) des Bebauungsplanes „Zehnt II“
im betroffenen Teilbereich notwendig.
Der Titel des Bebauungsplanes lautet:
Bebauungsplan „Zehnt IV“ mit 1. Änderung des
Bebauungsplanes „Zehnt II“ für einen Teilbereich
Der zweigeteilte Gesamtgeltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst insgesamt eine Fläche von ca. 2,443 ha (Geltungsbereiche 1 und 2), und beinhaltet die folgenden Grundstücke, alle Gemarkung Strahlungen:
Fl. Nrn. (ganz): 286/13, 286/14, 287, 287/1, 295, 296, 297, 298, 299, 300, 301, 302, 310/1, 326, 327, 2261 und 286/12
Fl. Nrn. (teilweise): 286, 288, 289, 290, 291, 292, 293, 294, 295/1, 303, 304, 305, 306, 307, 308, 309, 310, 325 und 1641
Die Lage und der räumliche Umfang der beiden Geltungsbereiche kann dem
nachfolgenden Planausschnitt entnommen werden:
Der wirksame Flächennutzungsplan der Gemeinde Strahlungen, stellt das hierfür vorgesehene Areal als „Fläche für Wohnbebauung“ dar. Dem Entwicklungsgebot des Bebauungsplanes aus dem Flächennutzungsplan wird somit entsprochen.
Mit der Ausarbeitung der Bebauungsplanunterlagen und der Durchführung
des Bauleitplanverfahrens wurde das Planungsbüro für Bauwesen,
Bautechnik-Kirchner, Oerlenbach beauftragt.
Der Planentwurf des Bebauungsplanes wird dem
Gemeinderat vorgestellt.
Nach eingehender Beratung hat der Gemeinderat noch folgende Änderungen für die Festsetzungen festgelegt:
- Flachdächer sind entweder
zu begrünen oder mit einer Photovoltaikanlage zu belegen.
(Um zu verhindern, dass lediglich ein bis zwei PV-Module auf das Flachdach installiert werden, um einer Dachbegrünung zu umgehen, ist noch in Abstimmung mit dem Planungsbüro eine prozentuale Mindestfläche (z.B. 60%) der Dachfläche für Photovoltaikanlagen festzulegen)
- Abgrabungen zur offenen Landschaft wird auf max. 1 m begrenzt.
Beschluss:
A)
PLANENTWURF
Der vom beauftragten Planungsbüro für
Bauwesen, Bautechnik-Kirchner, Oerlenbach ausgearbeitete Vorentwurf des
Bebauungsplanes „Zehnt IV“ mit 1. Änderung des Bebauungsplanes „Zehnt II“ für
einen Teilbereich, in der Fassung vom 24.05.2023, wird vom Gemeinderat
anerkannt.
Folgende Änderungen sind noch zu
berücksichtigen:
- Flachdächer sind entweder
zu begrünen oder mit einer Photovoltaikanlage zu belegen.
(Um zu verhindern, dass lediglich ein bis zwei PV-Module auf das Flachdach installiert werden, um einer Dachbegrünung zu umgehen, ist noch in Abstimmung mit dem Planungsbüro, eine prozentuale Mindestfläche (z.B. 60%) der Dachfläche für die Photovoltaikanlagen festzulegen)
- Abgrabungen zur offenen Landschaft wird auf max. 1 m begrenzt.
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B)
FRÜHZEITIGE
BETEILIGUNG DER ÖFFENTLICHKEIT SOWIE der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange / Nachbargemeinden
Die Verwaltung
wird beauftragt, auf der Grundlage des anerkannten Vorentwurfes des
Bebauungsplanes „Zehnt IV“ mit 1. Änderung des Bebauungsplanes „Zehnt II“ für
einen Teilbereich, die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung in Form einer
öffentlichen Auslegung der Planunterlagen durchzuführen und gleichzeitig die
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden
am Bebauungsplanverfahren zu beteiligen (§ 4a Abs. 2 BauGB).
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
8 |
Mitgliederzahl: |
9 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
8 |