Sitzung: 13.06.2023 GSN/006/2023
Die Gemeinde Strahlungen besitzt einen genehmigten und wirksamen
Flächennutzungsplan, der bereits mehrfach geändert wurde.
Die Gemeinde Strahlungen beabsichtigt westlich der Münnerstädter Straße
ein „dörfliches Wohngebiet (MDW)“ im derzeitigen Außenbereich zu realisieren.
Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Westlich der Münnerstädter
Straße“ sowie der Änderungsbeschluss für den Flächennutzungsplan, wurde bereits
in der Sitzung am 13.02.2023 vom Gemeinderat gefasst.
Der wirksame Flächennutzungsplan stellt das Planareal aktuell als
„Grüngürtel“ dar. Aufgrund der
geplanten Nutzung als Baufläche ist eine erneute Änderung des
Flächennutzungsplanes erforderlich, um dem Entwicklungsgebot des
Bebauungsplanes aus dem Flächennutzungsplan gemäß BauGB zu genügen.
Hierzu ist die
Anpassung des Flächennutzungsplanes mittels Darstellung von „Dörfliches
Wohngebiet (MDW)“ gem. § 5a
BauNVO erforderlich.
Im Einzelnen sind
folgende Änderungen vorgesehen:
Darstellung von ca. 0,472 ha „Dörfliches Wohngebiet“
Das am Ortsrand an der Münnerstädter Straße/Kreisstraße NES 18 gelegene
Areal, beinhaltet folgende Grundstücke der Gemarkung Strahlungen:
Fl. Nrn. (ganz): 328, 329, 331 und 331/1
Fl. Nr. (teilweise): 1641
Die 5. Änderung des Flächennutzungsplanes mit integriertem
Landschaftsplan ist im Parallelverfahren (§ 8 Abs. 3 BauGB) mit der Aufstellung
des Bebauungsplanes „Westlich der Münnerstädter Straße“ vorgesehen.
Der Planentwurf des Flächennutzungsplanes
wird dem Gemeinderat vorgestellt.
Beschluss:
A) PLANENTWURF
Der vom beauftragten Planungsbüro für
Bauwesen, Bautechnik-Kirchner, Oerlenbach ausgearbeitete Entwurf zur 5.
Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Strahlungen, in der Fassung vom
24.05.2023, wird vom Gemeinderat anerkannt.
B) FRÜHZEITIGE
BETEILIGUNG DER ÖFFENTLICHKEIT SOWIE der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange / Nachbargemeinden
Die Verwaltung
wird beauftragt, auf der Grundlage des anerkannten Planentwurfes zur 5.
Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Strahlungen, die frühzeitige
Öffentlichkeitsbeteiligung in Form einer öffentlichen Auslegung der
Planunterlagen durchzuführen und gleichzeitig die Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden am Flächennutzungsplanverfahren
zu beteiligen (§ 4a Abs. 2 BauGB).
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
8 |
Mitgliederzahl: |
9 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
8 |