Die Gemeinde Strahlungen besitzt einen genehmigten und wirksamen Flächennutzungsplan, der bereits mehrfach geändert wurde.

 

Die Gemeinde Strahlungen beabsichtigt westlich der Münnerstädter Straße ein „dörfliches Wohngebiet (MDW)“ im derzeitigen Außenbereich zu realisieren. Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Westlich der Münnerstädter Straße“ sowie der Änderungsbeschluss für den Flächennutzungsplan, wurde bereits in der Sitzung am 13.02.2023 vom Gemeinderat gefasst.

 

Der wirksame Flächennutzungsplan stellt das Planareal aktuell als „Grüngürtel“ dar. Aufgrund der geplanten Nutzung als Baufläche ist eine erneute Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich, um dem Entwicklungsgebot des Bebauungsplanes aus dem Flächennutzungsplan gemäß BauGB zu genügen.

Hierzu ist die Anpassung des Flächennutzungsplanes mittels Darstellung von „Dörfliches Wohngebiet (MDW)“ gem. § 5a BauNVO erforderlich.

 

Im Einzelnen sind folgende Änderungen vorgesehen:

 

Darstellung von ca. 0,472 ha „Dörfliches Wohngebiet“

Das am Ortsrand an der Münnerstädter Straße/Kreisstraße NES 18 gelegene Areal, beinhaltet folgende Grundstücke der Gemarkung Strahlungen:

Fl. Nrn. (ganz): 328, 329, 331 und 331/1

Fl. Nr. (teilweise): 1641

 

Das Änderungsgebiet kann dem nachfolgendem Planausschnitt entnommen werden (Auszug wirksamer Flächennutzungsplan):

 

Ein Bild, das Text, Zeichnung, Karte enthält.

Automatisch generierte Beschreibung

 

Die 5. Änderung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan ist im Parallelverfahren (§ 8 Abs. 3 BauGB) mit der Aufstellung des Bebauungsplanes „Westlich der Münnerstädter Straße“ vorgesehen.

 

Mit der Ausarbeitung der Flächennutzungsplanunterlagen und der Durchführung des Bauleitplanverfahrens wurde das Planungsbüro für Bauwesen, Bautechnik-Kirchner, Oerlenbach beauftragt.

 

Der Planentwurf des Flächennutzungsplanes wird dem Gemeinderat vorgestellt.

 

 


Beschluss:

 

A)   PLANENTWURF

 

Der vom beauftragten Planungsbüro für Bauwesen, Bautechnik-Kirchner, Oerlenbach ausgearbeitete Entwurf zur 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Strahlungen, in der Fassung vom 24.05.2023, wird vom Gemeinderat anerkannt.

 

 

 

B)   FRÜHZEITIGE BETEILIGUNG DER ÖFFENTLICHKEIT SOWIE der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange / Nachbargemeinden

 

Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage des anerkannten Planentwurfes zur 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Strahlungen, die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung in Form einer öffentlichen Auslegung der Planunterlagen durchzuführen und gleichzeitig die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden am Flächennutzungsplanverfahren zu beteiligen (§ 4a Abs. 2 BauGB).

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

8

Mitgliederzahl:

9

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

8