Der Gemeinderat der Gemeinde Strahlungen hat in seiner Sitzung am 13.02.2023 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Westlich der Münnerstädter Straße“, zur Errichtung eines kleinräumigen, dörflichen Wohngebietes (MDW) am südwestlichen Ortsrand des Gemeindeteiles Strahlungen, beschlossen.

Der Aufstellungsbeschluss wurde am 27.02.2023 ortsüblich öffentlich bekannt gemacht.

 

In der Gemeinde Strahlungen stehen zurzeit keine gemeindlichen Wohnbauplätze zum Verkauf an Bauwerber zur Verfügung. Die Bauplätze im Baugebiet „Zehnt III“ sind alle verkauft und werden bebaut. Die Gemeinde ist zwar bestrebt, über ein Flächenmanagement bestehende Baulücken zu nutzen, Leerstände zu reaktivieren, sowie eine bauliche Nachverdichtung im Innenbereich zu vollziehen, jedoch kann die Nachfrage an Baugrundstücken alleine dadurch nicht gedeckt werden.

 

Deshalb wird die Gemeinde neues Wohnbauland im Rahmen des Bebauungsplanes „Zehnt IV“, südlich des Ahornwegs, im moderatem Umfang ausweisen. Aus städtebaulicher Sicht bietet es sich aus räumlich-funktionalen Gründen und aufgrund der bereits vorhandenen straßenbaulichen Erschließung (Münnerstädter Straße/Kreisstraße NES 18) zusätzlich an, auf dem westlich gegenüberliegenden Areal ein weiteres, begrenztes Bauplatzangebot zu schaffen. Im Hinblick auf die Bestandsnutzungen im Umfeld soll „dörfliches Wohngebiet (MDW)“ ausgewiesen werden.

 

Der ca. 0,472 ha große räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst folgende Grundstücke der Gemarkung Strahlungen: Fl. Nrn. (ganz): 328, 329, 331 und 331/1; Fl. Nr. (teilweise): 1641.

 

Als Ausgleichsfläche wird eine ca. 0,20 ha große Teilfläche des anerkannten, gemeindlichen Ökokontos an der Strahlunger Straße in den Bebauungsplangeltungsbereich einbezogen (Teilfläche Fl.Nr. 2522, Gemarkung Strahlungen).

 

Beide räumlich voneinander getrennten Geltungsbereiche können dem nachfolgenden Planausschnitt entnommen werden:

 

Im wirksamen Flächennutzungsplan der Gemeinde Strahlungen ist das Areal als „Grüngürtel“ dargestellt, sodass aus Gründen des Entwicklungsgebotes (§ 8 Abs. 2 BauGB) zur Schaffung der Genehmigungsvoraussetzungen zusätzlich die Änderung des Flächennutzungsplanes notwendig ist. Diese kann im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB, zeitgleich mit der Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgen.

 

Mit der Ausarbeitung der Bebauungsplanunterlagen und der Durchführung des Bauleitplanverfahrens wurde das Planungsbüro für Bauwesen, Bautechnik-Kirchner, Oerlenbach beauftragt.

 

Der Planentwurf des Bebauungsplanes wird dem Gemeinderat vorgestellt.

 

 


Beschluss:

 

A)   PLANENTWURF

 

Der vom beauftragten Planungsbüro für Bauwesen, Bautechnik-Kirchner, Oerlenbach ausgearbeitete Vorentwurf des Bebauungsplanes „Westlich der Münnerstädter Straße“, in der Fassung vom 24.05.2023, wird vom Gemeinderat anerkannt.

 

B)   FRÜHZEITIGE BETEILIGUNG DER ÖFFENTLICHKEIT SOWIE der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange / Nachbargemeinden

 

Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage des anerkannten Vorentwurfes des Bebauungsplanes „Westlich der Münnerstädter Straße“, die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung in Form einer öffentlichen Auslegung der Planunterlagen durchzuführen und gleichzeitig die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden am Bebauungsplanverfahren zu beteiligen (§ 4a Abs. 2 BauGB).

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

8

Mitgliederzahl:

9

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

8