Sitzung: 13.06.2023 GSN/006/2023
Der
Gemeinderat der Gemeinde Strahlungen hat in seiner Sitzung am 13.02.2023 die
Aufstellung des Bebauungsplanes „Westlich der Münnerstädter Straße“, zur
Errichtung eines kleinräumigen, dörflichen Wohngebietes (MDW) am südwestlichen
Ortsrand des Gemeindeteiles Strahlungen, beschlossen.
Der Aufstellungsbeschluss wurde am 27.02.2023 ortsüblich öffentlich
bekannt gemacht.
In der
Gemeinde Strahlungen stehen zurzeit keine gemeindlichen Wohnbauplätze zum
Verkauf an Bauwerber zur Verfügung. Die Bauplätze im Baugebiet „Zehnt III“ sind
alle verkauft und werden bebaut. Die Gemeinde ist zwar bestrebt, über ein
Flächenmanagement bestehende Baulücken zu nutzen, Leerstände zu reaktivieren,
sowie eine bauliche Nachverdichtung im Innenbereich zu vollziehen, jedoch kann
die Nachfrage an Baugrundstücken alleine dadurch nicht gedeckt werden.
Deshalb wird
die Gemeinde neues Wohnbauland im Rahmen des Bebauungsplanes „Zehnt IV“,
südlich des Ahornwegs, im moderatem Umfang ausweisen. Aus städtebaulicher Sicht
bietet es sich aus räumlich-funktionalen Gründen und aufgrund der bereits
vorhandenen straßenbaulichen Erschließung (Münnerstädter Straße/Kreisstraße NES
18) zusätzlich an, auf dem westlich gegenüberliegenden Areal ein weiteres,
begrenztes Bauplatzangebot zu schaffen. Im Hinblick auf die Bestandsnutzungen
im Umfeld soll „dörfliches Wohngebiet (MDW)“ ausgewiesen werden.
Der ca.
0,472 ha große räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst folgende
Grundstücke der Gemarkung Strahlungen: Fl. Nrn. (ganz): 328, 329, 331 und 331/1;
Fl. Nr. (teilweise): 1641.
Als
Ausgleichsfläche wird eine ca. 0,20 ha große Teilfläche des anerkannten,
gemeindlichen Ökokontos an der Strahlunger Straße in den
Bebauungsplangeltungsbereich einbezogen (Teilfläche Fl.Nr. 2522, Gemarkung
Strahlungen).
Beide
räumlich voneinander getrennten Geltungsbereiche können dem nachfolgenden
Planausschnitt entnommen werden:
Im wirksamen
Flächennutzungsplan der Gemeinde Strahlungen ist das Areal als „Grüngürtel“
dargestellt, sodass aus Gründen des Entwicklungsgebotes (§ 8 Abs. 2 BauGB) zur
Schaffung der Genehmigungsvoraussetzungen zusätzlich die Änderung des
Flächennutzungsplanes notwendig ist. Diese kann im Parallelverfahren gemäß § 8
Abs. 3 BauGB, zeitgleich mit der Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgen.
Mit der Ausarbeitung der
Bebauungsplanunterlagen und der Durchführung des Bauleitplanverfahrens wurde
das Planungsbüro für Bauwesen,
Bautechnik-Kirchner, Oerlenbach beauftragt.
Der Planentwurf
des Bebauungsplanes wird dem Gemeinderat vorgestellt.
Beschluss:
A) PLANENTWURF
Der vom beauftragten Planungsbüro für
Bauwesen, Bautechnik-Kirchner, Oerlenbach ausgearbeitete Vorentwurf des
Bebauungsplanes „Westlich der Münnerstädter Straße“, in der Fassung vom
24.05.2023, wird vom Gemeinderat anerkannt.
B) FRÜHZEITIGE
BETEILIGUNG DER ÖFFENTLICHKEIT SOWIE der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange / Nachbargemeinden
Die Verwaltung
wird beauftragt, auf der Grundlage des anerkannten Vorentwurfes des
Bebauungsplanes „Westlich der Münnerstädter Straße“, die frühzeitige
Öffentlichkeitsbeteiligung in Form einer öffentlichen Auslegung der
Planunterlagen durchzuführen und gleichzeitig die Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden am Bebauungsplanverfahren zu
beteiligen (§ 4a Abs. 2 BauGB).
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
8 |
Mitgliederzahl: |
9 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
8 |