Für die Landtags- und Bezirkswahl am 8. Oktober 2023 werden für die Mitarbeit im Wahlvorstand bzw. Briefwahlvorstand Wahlhelfer benötigt. Der Bürgermeister stellt der Verwaltung eine Vorschlagsliste für die Besetzung des Wahlvorstandes (Urnenwahl) zur Verfügung. Die Briefwahl wird in der Verwaltungsgemeinschaft ausgezählt. Der Briefwahlvorstand wird voraussichtlich mit MitarbeiterInnen der Verwaltung besetzt.

 

Zu den Schulungen werden die WahlvorsteherInnen, deren StellvertreterInnen sowie die SchriftführerInnen und deren StellvertreterInnen eingeladen.

 

Die Urnenwahl findet im Rathaus in Strahlungen (barrierefrei) statt und wird auch dort ausgezählt.

 

Der Bürgermeisterausschuss hat zugestimmt, dass ein Erfrischungsgeld i.H.v. 40 € pro Wahlhelfer ausgezahlt wird.