Frau Gemeinderätin Nadine Wehner-Hach nimmt an der Beratung und Beschlussfassung aufgrund persönlicher Beteiligung nach § 49 Bayerische Gemeindeordnung nicht teil.

 

 

Die Gemeinden Niederlauer, Salz und Strahlungen beabsichtigen auf den jeweiligen Gemarkungen eine Bauleitplanung (Änderung Flächennutzungsplan u. Aufstellung Bebauungsplan) zur Errichtung eines interkommunalen Solarparks durchzuführen. Das Vorhaben wird von den beteiligten Gemeinden als ein gemeinschaftliches Projekt verstanden. Die Verwirklichung und der Betrieb des Vorhabens erfolgt in Zusammenarbeit mit der ÜWR Naturstrom GmbH & Co. KG, Sondheimer Straße 5, 97638 Mellrichstadt und der Energieallianz Bayern GmbH & Co. KG, Junkersstraße 7, 85399 Hallbergmoos.

Gemeinsamer Grundgedanke des Vorhabens ist es, durch die interkommunale Kooperation die Ansiedlung der Freiflächen-Photovoltaikanlage gemeindeübergreifend zu lenken und zu steuern.

 

Für die Errichtung des Solarparks auf der in der Gemarkung Strahlungen vorgesehenen Fläche von ca. 40 ha, müssen die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden. Dazu ist es notwendig, neben der Änderung des Flächennutzungsplanes, einen Bebauungsplan aufzustellen.

 

Zur Sicherstellung des Entwicklungsgebotes gemäß § 8 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB), ist die Fortschreibung des gemeindlichen Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan im Rahmen der 6. Änderung notwendig. Die Änderung soll im Parallelverfahren mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Sondergebiet „Interkommunaler Solarpark Strahlungen“ erfolgen.

 

Die Änderungsmaßnahmen beinhalten ausnahmslos die für den Bebauungsplan „Interkommunaler Solarpark Strahlungen“ notwendigen Darstellungen im dafür erforderlichen Umfang.

 

Der von der Änderung betroffene Bereich ist im folgenden Plan dargestellt und umfasst die Grundstücke Fl.Nr. 1360, 1368, 2100, 2101, 2103, 6658, 6669, 6670, 6671, 6673, 6674, 6679, 6687, 6688, 6689, 6690, 6691, 6692, 6693, 6694, 6695, 6696, 6702, 6703 und 6704 Gemarkung Strahlungen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Im Flächennutzungsplan wird die betreffende Fläche zurzeit noch als Gebiet für die Landwirtschaft ausgewiesen.

 

 

Der Gemeinderat wird um Beratung und Beschlussfassung gebeten.

 

 


Beschluss:

 

Der Gemeinderat Strahlungen beschließt den Flächennutzungsplan zu ändern. Die Änderung betrifft den im Flächennutzungsplan gelb gekennzeichneten Bereich und umfasst die Grundstücke Fl.Nr. 1360, 1368, 2100, 2101, 2103, 6658, 6669, 6670, 6671, 6673, 6674, 6679, 6687, 6688, 6689, 6690, 6691, 6692, 6693, 6694, 6695, 6696, 6702, 6703 und 6704 Gemarkung Strahlungen, welche zukünftig als Sonderbaufläche Photovoltaik dargestellt werden sollen.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

7

Mitgliederzahl:

9

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

8