Sitzung: 20.06.2023 GSN/016/2023
Frau
Gemeinderätin Nadine Wehner-Hach nimmt an der Beratung und Beschlussfassung
aufgrund persönlicher Beteiligung nach § 49 Bayerische Gemeindeordnung nicht
teil.
Die Gemeinden
Niederlauer, Salz und Strahlungen beabsichtigen auf den jeweiligen Gemarkungen
eine Bauleitplanung (Änderung Flächennutzungsplan u. Aufstellung Bebauungsplan)
zur Errichtung eines interkommunalen Solarparks durchzuführen. Das Vorhaben
wird von den beteiligten Gemeinden als ein gemeinschaftliches Projekt
verstanden. Die Verwirklichung und der Betrieb des Vorhabens erfolgt in
Zusammenarbeit mit der ÜWR Naturstrom GmbH & Co. KG, Sondheimer Straße 5,
97638 Mellrichstadt und der Energieallianz Bayern GmbH & Co. KG,
Junkersstraße 7, 85399 Hallbergmoos.
Gemeinsamer Grundgedanke des Vorhabens ist
es, durch die interkommunale Kooperation die Ansiedlung der
Freiflächen-Photovoltaikanlage gemeindeübergreifend zu lenken und zu steuern.
Für die Errichtung des Solarparks auf der in
der Gemarkung Strahlungen vorgesehenen Fläche von ca. 40 ha, müssen die
planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden. Dazu ist es notwendig,
neben der Änderung des Flächennutzungsplanes, einen Bebauungsplan aufzustellen.
Zur Sicherstellung des Entwicklungsgebotes gemäß § 8 Abs. 2
Baugesetzbuch (BauGB), ist die Fortschreibung des gemeindlichen
Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan im Rahmen der 6.
Änderung notwendig. Die Änderung soll im Parallelverfahren mit der Aufstellung
des Bebauungsplanes Sondergebiet „Interkommunaler Solarpark Strahlungen“
erfolgen.
Die Änderungsmaßnahmen beinhalten ausnahmslos die für den Bebauungsplan
„Interkommunaler Solarpark Strahlungen“ notwendigen Darstellungen im dafür erforderlichen
Umfang.
Der von der Änderung betroffene Bereich ist im folgenden Plan
dargestellt und umfasst die Grundstücke Fl.Nr. 1360, 1368, 2100, 2101, 2103,
6658, 6669, 6670, 6671, 6673, 6674, 6679, 6687, 6688, 6689, 6690, 6691, 6692,
6693, 6694, 6695, 6696, 6702, 6703 und 6704 Gemarkung Strahlungen.
Im Flächennutzungsplan wird die betreffende Fläche zurzeit noch als
Gebiet für die Landwirtschaft ausgewiesen.
Der Gemeinderat wird um Beratung und Beschlussfassung gebeten.
Beschluss:
Der Gemeinderat Strahlungen beschließt den Flächennutzungsplan zu
ändern. Die Änderung betrifft den im Flächennutzungsplan gelb gekennzeichneten
Bereich und umfasst die Grundstücke Fl.Nr. 1360, 1368, 2100, 2101, 2103, 6658,
6669, 6670, 6671, 6673, 6674, 6679, 6687, 6688, 6689, 6690, 6691, 6692, 6693,
6694, 6695, 6696, 6702, 6703 und 6704 Gemarkung Strahlungen, welche zukünftig
als Sonderbaufläche Photovoltaik dargestellt werden sollen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
7 |
Mitgliederzahl: |
9 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
8 |