Dem Gemeinderat wird erneut der Bauantrag zum Neubau einer Sauna und eines Unterstandes auf dem Grundstück Fl. Nr. 284/8 im Ahornweg 12 in Strahlungen vorgelegt.

 

In der Gemeinderatsitzung vom 04.04.2023 wurde bereits über einen Bauantrag zum Bau einer Sauna mit Gartenhaus und Unterstand auf dem betreffenden Grundstück beraten. Das Einvernehmen wurde nicht erteilt. Der Bauherr hat den Bauantrag daraufhin zurückgezogen. Bei einer Ortseinsicht des Gemeinderates am 09.05.2023 wurde die bauliche Situation auf dem Grundstück Fl. Nr. 284/8 gemeinsam mit den Bauherrn erörtert um eine mögliche weitere Bebauung abzustimmen. Die Planunterlagen wurden daraufhin angepasst und erneut eingereicht.

 

Das geplante Saunagebäude wurde im Vergleich zum Planstand der ersten Behandlung im Gemeinderat um 3 m Länge gekürzt, dies entspricht ca. 10 m² Fläche. Außerdem soll das Saunagebäude aus Holzständerbauweise mit einer Holzprofilbretterverkleidung ausgeführt werden. Als Dacheindeckung ist sowohl für das Saunagebäude, als auch für den Unterstand Trapezblech vorgesehen.

 

Das Grundstück Fl. Nr. 284/8 liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes „Zehnt II“. Der Bebauungsplan sieht für Wohngebäude Satteldächer, Dachneigung 43° +/- 5°, Pultdächer Dachneigung 20° +/- 5° und Satteldächer mit versetztem First, Dachneigung 25° bis 35° vor. Die Dacheindeckung ist mit rot bis rotbraunen Dachziegeln auszuführen. Für reine Pultdächer sind Gründächer zulässig. Für Nebengebäude und Garagen sieht der Bebauungsplan unter Nr. 5.2 vor, dass die Dacheindeckung und Dachneigung dem Hauptgebäude anzugleichen ist. Des Weiteren sind bauliche Anlagen nur innerhalb der Baugrenzen zulässig (Nr. 4.4 des BBPl). Die Grundflächenzahl (GRZ) ist mit 0,35 festgesetzt.

 

Die GRZ gibt an, wieviel Quadratmeter Grundfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig sind. Bei der Ermittlung der Grundfläche sind die Grundflächen von Garagen, Stellplätzen und deren Zufahrten und Nebenanlagen mitzurechnen. Insgesamt wird die GRZ minimal um 0,03 überschritten.

 

Die Zustimmung zu Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Zehnt II“ sind erforderlich für die Dachform, Dachneigung und Dacheindeckung, die Überschreitung der Grundflächenzahl und den Standort außerhalb der Baugrenzen.


Beschluss:

 

Der Gemeinderat erteilt sein Einvernehmen zum Bauantrag zum Neubau einer Sauna und eines Unterstandes auf dem Grundstück Fl. Nr. 284/8 im Ahornweg 12 in Strahlungen.

 

Die Zustimmung zu den erforderlichen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Zehnt II“ für die Dachform, Dachneigung und Dacheindeckung, die Überschreitung der Grundflächenzahl und den Standort außerhalb der Baugrenzen wird erteilt.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

5

Mitgliederzahl:

9

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

6

 

 

Frau dritte Bürgermeisterin Nadine Wehner-Hach befindet sich zum Zeitpunkt der Abstimmung nicht im Sitzungssaal.