Sitzung: 24.07.2023 GSN/007/2023
Dem Gemeinderat wird erneut der Bauantrag zum Neubau einer Sauna und
eines Unterstandes auf dem Grundstück Fl. Nr. 284/8 im Ahornweg 12 in
Strahlungen vorgelegt.
In der Gemeinderatsitzung vom 04.04.2023 wurde bereits über einen
Bauantrag zum Bau einer Sauna mit Gartenhaus und Unterstand auf dem
betreffenden Grundstück beraten. Das Einvernehmen wurde nicht erteilt. Der
Bauherr hat den Bauantrag daraufhin zurückgezogen. Bei einer Ortseinsicht des
Gemeinderates am 09.05.2023 wurde die bauliche Situation auf dem Grundstück Fl.
Nr. 284/8 gemeinsam mit den Bauherrn erörtert um eine mögliche weitere Bebauung
abzustimmen. Die Planunterlagen wurden daraufhin angepasst und erneut
eingereicht.
Das geplante Saunagebäude wurde im Vergleich zum Planstand der ersten
Behandlung im Gemeinderat um 3 m Länge gekürzt, dies entspricht ca. 10 m²
Fläche. Außerdem soll das Saunagebäude aus Holzständerbauweise mit einer
Holzprofilbretterverkleidung ausgeführt werden. Als Dacheindeckung ist sowohl
für das Saunagebäude, als auch für den Unterstand Trapezblech vorgesehen.
Das Grundstück Fl. Nr. 284/8 liegt im Geltungsbereich des qualifizierten
Bebauungsplanes „Zehnt II“. Der Bebauungsplan sieht für Wohngebäude
Satteldächer, Dachneigung 43° +/- 5°, Pultdächer Dachneigung 20° +/- 5° und
Satteldächer mit versetztem First, Dachneigung 25° bis 35° vor. Die
Dacheindeckung ist mit rot bis rotbraunen Dachziegeln auszuführen. Für reine
Pultdächer sind Gründächer zulässig. Für Nebengebäude und Garagen sieht der
Bebauungsplan unter Nr. 5.2 vor, dass die Dacheindeckung und Dachneigung dem
Hauptgebäude anzugleichen ist. Des Weiteren sind bauliche Anlagen nur innerhalb
der Baugrenzen zulässig (Nr. 4.4 des BBPl). Die Grundflächenzahl (GRZ) ist mit
0,35 festgesetzt.
Die GRZ gibt an, wieviel Quadratmeter Grundfläche je Quadratmeter
Grundstücksfläche zulässig sind. Bei der Ermittlung der Grundfläche sind die
Grundflächen von Garagen, Stellplätzen und deren Zufahrten und Nebenanlagen
mitzurechnen. Insgesamt wird die GRZ minimal um 0,03 überschritten.
Die Zustimmung zu Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes
„Zehnt II“ sind erforderlich für die Dachform, Dachneigung und Dacheindeckung,
die Überschreitung der Grundflächenzahl und den Standort außerhalb der
Baugrenzen.
Beschluss:
Der Gemeinderat erteilt sein Einvernehmen zum Bauantrag zum Neubau einer
Sauna und eines Unterstandes auf dem Grundstück Fl. Nr. 284/8 im Ahornweg 12 in
Strahlungen.
Die Zustimmung zu den erforderlichen Befreiungen von den Festsetzungen
des Bebauungsplanes „Zehnt II“ für die Dachform, Dachneigung und
Dacheindeckung, die Überschreitung der Grundflächenzahl und den Standort
außerhalb der Baugrenzen wird erteilt.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
5 |
Mitgliederzahl: |
9 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
6 |
Frau dritte Bürgermeisterin Nadine Wehner-Hach befindet sich zum
Zeitpunkt der Abstimmung nicht im Sitzungssaal.