Sitzung: 22.08.2023 GSN/008/2023
Mit der Novelle des Baugesetzbuches im Jahr 2017
(Baulandmobilisierungsgesetz) wurde der § 13b Baugesetzbuch (BauGB) eingeführt.
Die Einführung des 13b hatte die Erleichterung von Ausweisung von
Wohnbauflächen zum Ziel, um dem Wohnungsmangel entgegenzuwirken. Es war hierbei
für die Kommunen möglich, Wohnraum im Rahmen des vereinfachten Verfahren nach §
13 BauGB auszuweisen. Im Rahmen des §13 kann unter anderem auf eine
Umweltprüfung verzichtet werden.
Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), Landesverband
Baden-Württemberg, hat gegen einen 13b Bebauungsplan der Gemeinde Gaiberg
geklagt. Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig hat mit Urteil vom
18.07.2023 in letzter Instanz entschieden, dass die Regelungen des § 13b BauGB
gegen Unionsrecht verstößt und somit nicht angewendet werden darf. Der
Pressemitteilung (https://www.bverwg.de/pm/2023/59) des BVerwG zum
Urteil ist unter anderem folgendes zu entnehmen:
„Die Tatbestandsvoraussetzungen des § 13b
Satz 1 BauGB – Flächenbegrenzung, Beschränkung auf Wohnnutzung sowie Anschluss
an einen im Zusammenhang bebauten Ortsteil – sind nicht geeignet, erhebliche
Umwelteinwirkungen in jedem Fall von vornherein auszuschließen. Das gilt schon
wegen der ganz unterschiedlichen bisherigen Nutzung der potenziell betroffenen
Flächen und der Bandbreite ihrer ökologischen Wertigkeit.“
Das Urteil des BVerwG hat unmittelbare Auswirkungen auf das zurzeit
laufende Bauleitplanverfahren zum neuen Baugebiet „Zehnt III“, welches als §
13b-Verfahren vorgesehen war. Das Bauleitplanverfahren ist nunmehr in ein
Regelverfahren zu überführen. Im Rahmen des Regelverfahrens ist zusätzlich eine
Umweltprüfung durchzuführen und es sind Ausgleichsflächen für die Flächenversiegelung
zu erbringen.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt aufgrund des Gerichtsurteils des BVerwG vom
18.07.2023 zur Anwendung des § 13b Baugesetzbuch, das Bauleitplanverfahren zum
Baugebiet „Zehnt III“ in ein Regelverfahren zu überführen. Die Verwaltung wird
beauftragt die hierzu notwendigen Schritte einzuleiten.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
7 |
Mitgliederzahl: |
9 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
7 |