Mit der Novelle des Baugesetzbuches im Jahr 2017 (Baulandmobilisierungsgesetz) wurde der § 13b Baugesetzbuch (BauGB) eingeführt. Die Einführung des 13b hatte die Erleichterung von Ausweisung von Wohnbauflächen zum Ziel, um dem Wohnungsmangel entgegenzuwirken. Es war hierbei für die Kommunen möglich, Wohnraum im Rahmen des vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB auszuweisen. Im Rahmen des §13 kann unter anderem auf eine Umweltprüfung verzichtet werden.

 

Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), Landesverband Baden-Württemberg, hat gegen einen 13b Bebauungsplan der Gemeinde Gaiberg geklagt. Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig hat mit Urteil vom 18.07.2023 in letzter Instanz entschieden, dass die Regelungen des § 13b BauGB gegen Unionsrecht verstößt und somit nicht angewendet werden darf. Der Pressemitteilung (https://www.bverwg.de/pm/2023/59) des BVerwG zum Urteil ist unter anderem folgendes zu entnehmen:

 

„Die Tatbestandsvoraussetzungen des § 13b Satz 1 BauGB – Flächenbegrenzung, Beschränkung auf Wohnnutzung sowie Anschluss an einen im Zusammenhang bebauten Ortsteil – sind nicht geeignet, erhebliche Umwelteinwirkungen in jedem Fall von vornherein auszuschließen. Das gilt schon wegen der ganz unterschiedlichen bisherigen Nutzung der potenziell betroffenen Flächen und der Bandbreite ihrer ökologischen Wertigkeit.“

 

Das Urteil des BVerwG hat unmittelbare Auswirkungen auf das zurzeit laufende Bauleitplanverfahren zum neuen Baugebiet „Zehnt III“, welches als § 13b-Verfahren vorgesehen war. Das Bauleitplanverfahren ist nunmehr in ein Regelverfahren zu überführen. Im Rahmen des Regelverfahrens ist zusätzlich eine Umweltprüfung durchzuführen und es sind Ausgleichsflächen für die Flächenversiegelung zu erbringen.

 


Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt aufgrund des Gerichtsurteils des BVerwG vom 18.07.2023 zur Anwendung des § 13b Baugesetzbuch, das Bauleitplanverfahren zum Baugebiet „Zehnt III“ in ein Regelverfahren zu überführen. Die Verwaltung wird beauftragt die hierzu notwendigen Schritte einzuleiten.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

7

Mitgliederzahl:

9

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

7