Herr Erster Bürgermeister Johannes Hümpfner erläutert dem Gemeinderat, dass die Höhe der Nutzungsgebühren für den Trauplatz sowie für die Festscheune festgelegt werden müssen.

 

Folgender Vorschlag wird dem Gemeinderat vorgelegt:

 

  1. Für eine Nutzung lediglich vom Trauplatz wird eine Gebühr von 200,00 € für Strahlunger Bürger und eine Gebühr von 250,00 € für Auswärtige berechnet.

 

  1. Für eine Nutzung des Trauplatzes mit anschließender Feier und Nutzung der Festscheune wir eine Gebühr von 300,00 € für Strahlunger Bürger und eine Gebühr von 400,00 € für Auswärtige berechnet.

 

  1. Für eine Nutzung lediglich von der Festscheune wird eine Gebühr von 50,00 € für Strahlunger Bürger und eine Gebühr von 75,00 € für Auswärtige berechnet.

 

Des Weiteren würde bei allen drei Vorschlägen jeweils eine Gebühr von 20,00 € (nur Hochzeit) und 40,00 € (für Feierlichkeit) für die Toilettennutzung mit anfallen. Diese wird als durchlaufender Posten an die Dorfgemeinschaft weitergeleitet. Die Strahlunger Vereine und der Weinberg sind von beiden Gebühren befreit, da sie die Infrastruktur bzw. den Grillplatz zum Großteil selbst finanziert bzw. geschaffen haben.

 


Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt die Höhe der Nutzungsgebühren für den Trauplatz und für die Festscheune festzulegen wie dargestellt.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

8

Mitgliederzahl:

9

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

8