Sitzung: 22.08.2023 GSN/008/2023
Herr Erster Bürgermeister Johannes Hümpfner erläutert dem Gemeinderat,
dass die Höhe der Nutzungsgebühren für den Trauplatz sowie für die Festscheune
festgelegt werden müssen.
Folgender Vorschlag wird dem Gemeinderat vorgelegt:
- Für eine Nutzung lediglich vom
Trauplatz wird eine Gebühr von 200,00 € für Strahlunger Bürger und eine
Gebühr von 250,00 € für Auswärtige berechnet.
- Für eine Nutzung des Trauplatzes mit
anschließender Feier und Nutzung der Festscheune wir eine Gebühr von
300,00 € für Strahlunger Bürger und eine Gebühr von 400,00 € für
Auswärtige berechnet.
- Für eine Nutzung lediglich von der
Festscheune wird eine Gebühr von 50,00 € für Strahlunger Bürger und eine
Gebühr von 75,00 € für Auswärtige berechnet.
Des Weiteren würde bei allen drei Vorschlägen jeweils eine Gebühr von
20,00 € (nur Hochzeit) und 40,00 € (für Feierlichkeit) für die Toilettennutzung
mit anfallen. Diese wird als durchlaufender Posten an die Dorfgemeinschaft
weitergeleitet. Die Strahlunger Vereine und der Weinberg sind von beiden
Gebühren befreit, da sie die Infrastruktur bzw. den Grillplatz zum Großteil
selbst finanziert bzw. geschaffen haben.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt die Höhe der Nutzungsgebühren für den Trauplatz und für die Festscheune festzulegen wie dargestellt.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
8 |
Mitgliederzahl: |
9 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
8 |