Sitzung: 22.08.2023 GSN/008/2023
Aus aktuellem Anlass und immer wieder kehrender Nachfrage ist folgende
Satzungsänderung nötig geworden: Diese stellt sich wie folgt dar:
Rechte an
Grabstätten (§ 19)
Aufgrund von verschiedenen Nachfragen zur vorzeitigen Grabauflösung,
während eines verlängerten Nutzungsrechtes und einer damit verbundenen
Nachfrage zur Erstattung von Grabgebühren wird folgende Regelung vorgeschlagen:
§ 19 Abs. 3 wird
um Satz 2 ergänzt:
Wird das Nutzungsrecht vor Ablauf der Verlängerung auf Wunsch des
Nutzungsberechtigten aufgegeben, werden ihm hierfür keine Gebühren erstattet.
Beschluss:
Der Gemeinderat genehmigt den Satzungsentwurf für die 2.
Änderungssatzung über die Benutzung des Friedhofes und der
Bestattungsreinrichtung der Gemeinde Strahlungen und beschließt den Erlass der
Änderungssatzung in der vorgelegten Fassung.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
7 |
Mitgliederzahl: |
9 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
7 |