Aus aktuellem Anlass und immer wieder kehrender Nachfrage ist folgende Satzungsänderung nötig geworden: Diese stellt sich wie folgt dar:

 

Rechte an Grabstätten (§ 19)

 

Aufgrund von verschiedenen Nachfragen zur vorzeitigen Grabauflösung, während eines verlängerten Nutzungsrechtes und einer damit verbundenen Nachfrage zur Erstattung von Grabgebühren wird folgende Regelung vorgeschlagen:

 

§ 19 Abs. 3 wird um Satz 2 ergänzt:

 

Wird das Nutzungsrecht vor Ablauf der Verlängerung auf Wunsch des Nutzungsberechtigten aufgegeben, werden ihm hierfür keine Gebühren erstattet.

 

 


Beschluss:

 

Der Gemeinderat genehmigt den Satzungsentwurf für die 2. Änderungssatzung über die Benutzung des Friedhofes und der Bestattungsreinrichtung der Gemeinde Strahlungen und beschließt den Erlass der Änderungssatzung in der vorgelegten Fassung.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

7

Mitgliederzahl:

9

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

7