Der Kirchenpfleger der Kath. Kirchenstiftung Strahlungen, Herr Paul Back, hat mit Schreiben vom 15.08.2023 mitgeteilt, dass am 17.02.2022 das Dach der Kirche in Strahlungen durch einen Sturm beschädigt wurde. Die Kosten für die Reparatur belaufen sich auf brutto 3.024,98 €.

 

Die Anzeige des Schadens an die Versicherungskammer Bayern, als diözesanen Gebäude-Sammelversicherer, ist seinerzeit erfolgt. Der Kath. Kirchenstiftung Strahlungen wurde nunmehr mitgeteilt, dass die Strahlunger Kirche nicht mitversichert ist.

 

Zur Begründung, dass die Strahlunger Kirche nicht mitversichert ist, wird von Seiten der Kirche behauptet, dass aufgrund der Baulastverpflichtung der politischen Gemeinde diese zuständig ist, die Kirche zu versichern.

 

Hierzu ist festzustellen, dass es bezüglich der Baulastverpflichtung für die Strahlunger Kirche keine belastbaren Unterlagen gibt, die der politischen Gemeinde diese Aufgabe zurechnen würden. Die ständige Wiederholung dieses Wunsches seitens der Kirchenvertreter wird daran nichts ändern.

 

Seitens der Gemeinde Strahlungen wird bei sämtlichen Zuschüssen und Kostenbeteiligungen, wie zuletzt bei der umfangreichen Innen- und Außensanierung des Kirchengebäudes in den Jahren 2014/2015, deutlich schriftlich zum Ausdruck gebracht, dass es sich um freiwillige Kostenübernahmen handelt, auf die dem Grunde nach kein Anspruch besteht.

 

Eigentümerin des Grundstückes Kirchberg 2 in Strahlungen, auf dem das Kirchengebäude steht, ist die Kath. Kirchenstiftung Strahlungen. In Ermangelung unbestrittener anderweitiger Erkenntnisse, ist die Unterhaltung des darauf befindlichen Gebäudes nach geltender Rechtslage dem Grundstückseigentümer zuzurechnen.

 

Der Gemeinderat Strahlungen wird um Entscheidung gebeten, ob aus Sicht der Gemeinde eine freiwillige Beteiligung an den Reparaturkosten des o. g. Sturmschadens gewährt werden kann.

 

Die Versicherung des Kirchengebäudes gegen Brand ist zurzeit noch von der Gemeinde Strahlungen abgeschlossen; die Gemeinde trägt hier auf freiwilliger Basis auch die Kosten.

 

Als Ergebnis der laufenden Diskussion wäre es folgerichtig, dass die Gemeinde Strahlungen auch die bestehende Brandversicherung kündigt und der Kath. Kirchenstiftung Strahlungen, als Grundstückseigentümerin, empfiehlt, ihr Kirchengebäude ausreichend zu versichern. Dies würde auch der Empfehlung des Vertreters der Versicherungskammer Bayern, Herrn Michael Scherl, entsprechen, der stets darauf verweist, dass ein Schaden leichter abgewickelt werden kann, wenn Eigentümer und Versicherungsnehmer dieselbe Person / Körperschaft ist.


Beschluss:

 

Der Gemeinderat Strahlungen beschließt den Antrag vom 15.08.2023 aufgrund der fehlenden Baulastverpflichtung abzulehnen. Ebenfalls beschließt der Gemeinderat Strahlungen die Brandversicherung zu kündigen und beauftragt die Verwaltung die Kirchenstiftung hierüber zu informieren, sodass diese sich selbst versichern kann.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

7

Mitgliederzahl:

9

Nein-Stimmen:

1

Anwesend:

8