Sitzung: 12.09.2023 GSN/009/2023
Die tatsächliche
Umsetzung der Maßnahmen stand nach diesem Beschluss unter dem Vorbehalt einer
Wirtschaftlichkeitsbetrachtung der zu erwartenden Kosten in Relation zum
möglichen Förderbetrag.
Nachdem
mittlerweile Klarheit über die Modalitäten geschaffen werden konnte, kamen
Vertreter der VG, die Herren Koller und Harich sowie Frau Reich, und der
Revierleiter vom Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF), Herr
Simon Pillmeier, in ihrer gemeinsamen Besprechung vom 30.08.2023 zu dem
Ergebnis, dass sich dies im Falle der Gemeinde Strahlungen als durchaus
sinnvoll und voraussichtlich auch wirtschaftlich darstellen lässt; die
Benennung der Person(en) für die praktische Umsetzung wurde noch nicht
abschließend vorgenommen.
Beschluss:
Der erste
Bürgermeister, Herr Johannes Hümpfner, wird ermächtigt, die notwendigen
Schritte in die Wege zu leiten, insbesondere für die praktische Umsetzung zu
sorgen, ggf. unter Hinzuziehung von externem Personal.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
8 |
Mitgliederzahl: |
9 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
8 |