Sitzung: 11.01.2024 GSN/001/2024
Die Gemeinde Strahlungen hat in den Jahren 2015 und 2016 sowie 2020 bis 2023 Bedarfszuweisungen in Form von Stabilisierungshilfe mit einer Gesamtsumme in Höhe von 695.000 € erhalten (100.000 € für 2015, 200.000 € für 2016, 60.000 € für 2020, 180.000 € für 2021, 115.000 € für 2022 und 40.000 € für 2023).
Die Anträge für die Jahre 2017 und 2018 wurden mit dem Hinweis auf die vergleichsweise gute finanzielle Situation der Gemeinde Strahlungen abgelehnt.
Ziel der Stabilisierungshilfe ist insbesondere die Wiedererlangung der
dauerhaften Leistungsfähigkeit der Gemeinde.
Im HHK
wird insbesondere auf die bereits vom Gemeinderat getroffenen Entscheidungen in
der Vergangenheit und deren bereits eingetretenen positiven finanziellen
Auswirkungen hingewiesen.
In der Fortschreibung 2024 wird neu aufgenommen:
-
weiteres Bestreben der Gemeinde, den Strombedarf
von vorhandenen Abnahmestellen durch die Installation von Photovoltaikanlagen
abzudecken. Dies geschieht insbesondere auch, um die Bestrebungen des
Freistaats Bayern zum möglichst flächendeckenden Umstieg auf erneuerbare
Energiequellen zu unterstützen. Die Einhaltung des Haushaltsgrundsatzes von
Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit, verbunden mit der Unterstützung der
Energiewende, wird vom Gemeinderat als eine Pflichtaufgabe der Kommune
betrachtet.
Im Haushalt des Jahres 2024 ist ein Speicher für die bestehende PV-Anlage auf
dem Dach des Dorfgemeinschaftshauses, Café Glücksmomente, eingeplant.
-
Reduzierung Erscheinungstermine der Dorfzeitung
(4 x jährlich, anstatt 6 x jährlich)
-
Abschluss einer verbindlichen Vereinbarung mit
der Friedrich-Wilhelm-Raiffeisen Energie eG Münnerstadt bezüglich Wegerechte
(im Zusammenhang mit einer Freiflächen-Photovoltaikanlage) – zusätzliche
Pachteinnahmen.
-
Abschluss einer verbindlichen Vereinbarung mit
der Friedrich-Wilhelm-Raiffeisen Energie eG Münnerstadt bezüglich der
freiwilligen Abführung der EEG-Umlage – zusätzliche Einnahmen ab 2024
-
Geplante Freiflächen-Photovoltaikanlage in den
Gemeinden Salz, Niederlauer und Strahlungen – mögliche Inbetriebnahme im Jahr
2026
- zusätzliche Pachteinnahmen
- zusätzliche Einnahmen aus EEG-Umlage
Beschluss:
Folgende Anlagen
sind Bestandteil des Haushaltskonsolidierungskonzepts:
Tabellarische
Übersicht „Mehreinnahmen / Minderausgaben“
Auflistung der
freiwilligen Leistungen inkl. der Defizite aus den defizitären Einrichtungen
Investitionsprogramm
Die Umsetzung des
Haushaltskonsolidierungskonzepts wird beschlossen. Der Konsolidierungskurs wird
stringent beibehalten.
Folgende Bereiche
werden gesondert geprüft:
- Hebesätze in der Gemeinde
Die geltenden Hebesätze für die Grundsteuer A (450 v. H.), die Grundsteuer B (450 v. H.) und die Gewerbesteuer (400 v. H.) liegen bereits jetzt erheblich über dem Landes- und dem Landkreisdurchschnitt. Eine weitere Anhebung wird diskutiert, eine Entscheidung jedoch, aufgrund der noch nicht absehbaren Auswirkungen der Grundsteuerreform zum 01.01.2025, im Moment noch zurückgestellt. - Verkauf von nicht benötigten Vermögensgegenständen
Eine Prüfung, sowohl des beweglichen als auch des nicht beweglichen Vermögens, hat ergeben, dass derzeit keine Verkäufe möglich sind, nachdem das vorhandene Vermögen für die gemeindliche Aufgabenerfüllung benötigt wird. - Nächtliche Abschaltung der Straßenbeleuchtung
Der Gemeinderat sieht durch die nächtliche Abschaltung der Straßenbeleuchtung die allgemeine Sicherheit und die Verkehrssicherheit über Maß beeinträchtigt. Durch die bereits erfolgte Umstellung der Straßenbeleuchtung auf LED-Technik sind in diesem Bereich auch keine größeren Einsparungen durch eine Nachtabschaltung zu erwarten. - Energieeinsparung
Großes Potenzial bei der Einsparung von Strom sieht der Gemeinderat mit der sukzessiven Installation von Photovoltaikanlagen auf gemeindlichen Gebäuden. Soweit freie Haushaltsmittel zur Verfügung stehen, werden in den nächsten Jahren auf den möglichen Dachflächen (Feuerwehrhaus, Rathaus etc.) PV-Anlagen errichtet. Im Haushaltsplan 2024 ist ein Speicher für die PV-Anlage auf dem Dorfgemeinschaftshaus veranschlagt.
Sowohl das
Haushaltskonsolidierungskonzept (Fortschreibung 2024) als auch seine Anlagen
werden zum Bestandteil dieses Beschlusses erklärt und sind Anlage zu diesem.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
9 |
Mitgliederzahl: |
9 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
9 |