Die Gemeinde Strahlungen hat in den Jahren 2015 und 2016 sowie 2020 bis 2023 Bedarfszuweisungen in Form von Stabilisierungshilfe mit einer Gesamtsumme in Höhe von 695.000 € erhalten (100.000 € für 2015, 200.000 € für 2016, 60.000 € für 2020, 180.000 € für 2021, 115.000 € für 2022 und 40.000 € für 2023).

 

Die Anträge für die Jahre 2017 und 2018 wurden mit dem Hinweis auf die vergleichsweise gute finanzielle Situation der Gemeinde Strahlungen abgelehnt.

 

Ziel der Stabilisierungshilfe ist insbesondere die Wiedererlangung der dauerhaften Leistungsfähigkeit der Gemeinde.

 

Für eine Antragstellung sind neben dem abgerechneten Haushalt 2023 und einem rechtsaufsichtlich gewürdigten Haushaltsplan 2024 (aus dem auch das Investitionsprogramm hervorgeht) speziell noch ein Haushaltskonsolidierungskonzept (HHK), inkl. tabellarischer Übersicht zum HHK, sowie eine Aufstellung der freiwilligen Leistungen (inkl. defizitärer Einrichtungen) erforderlich.

 

Im HHK wird insbesondere auf die bereits vom Gemeinderat getroffenen Entscheidungen in der Vergangenheit und deren bereits eingetretenen positiven finanziellen Auswirkungen hingewiesen.

In der Fortschreibung 2024 wird neu aufgenommen:

-      weiteres Bestreben der Gemeinde, den Strombedarf von vorhandenen Abnahmestellen durch die Installation von Photovoltaikanlagen abzudecken. Dies geschieht insbesondere auch, um die Bestrebungen des Freistaats Bayern zum möglichst flächendeckenden Umstieg auf erneuerbare Energiequellen zu unterstützen. Die Einhaltung des Haushaltsgrundsatzes von Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit, verbunden mit der Unterstützung der Energiewende, wird vom Gemeinderat als eine Pflichtaufgabe der Kommune betrachtet.
Im Haushalt des Jahres 2024 ist ein Speicher für die bestehende PV-Anlage auf dem Dach des Dorfgemeinschaftshauses, Café Glücksmomente, eingeplant.

-      Reduzierung Erscheinungstermine der Dorfzeitung (4 x jährlich, anstatt 6 x jährlich)

-      Abschluss einer verbindlichen Vereinbarung mit der Friedrich-Wilhelm-Raiffeisen Energie eG Münnerstadt bezüglich Wegerechte (im Zusammenhang mit einer Freiflächen-Photovoltaikanlage) – zusätzliche Pachteinnahmen.

-      Abschluss einer verbindlichen Vereinbarung mit der Friedrich-Wilhelm-Raiffeisen Energie eG Münnerstadt bezüglich der freiwilligen Abführung der EEG-Umlage – zusätzliche Einnahmen ab 2024

-      Geplante Freiflächen-Photovoltaikanlage in den Gemeinden Salz, Niederlauer und Strahlungen – mögliche Inbetriebnahme im Jahr 2026
- zusätzliche Pachteinnahmen
- zusätzliche Einnahmen aus EEG-Umlage


Beschluss:

 

Der Gemeinderat Strahlungen beschließt die Fortschreibung des Haushaltskonsolidierungskonzepts 2015 und die Folgejahre (Fortschreibung 2024) in der als Anlage beigefügten Fassung.

 

Folgende Anlagen sind Bestandteil des Haushaltskonsolidierungskonzepts:
Tabellarische Übersicht „Mehreinnahmen / Minderausgaben“

Auflistung der freiwilligen Leistungen inkl. der Defizite aus den defizitären Einrichtungen

Investitionsprogramm

 

Die Umsetzung des Haushaltskonsolidierungskonzepts wird beschlossen. Der Konsolidierungskurs wird stringent beibehalten.

 

Folgende Bereiche werden gesondert geprüft:

  1. Hebesätze in der Gemeinde
    Die geltenden Hebesätze für die Grundsteuer A (450 v. H.), die Grundsteuer B (450 v. H.) und die Gewerbesteuer (400 v. H.) liegen bereits jetzt erheblich über dem Landes- und dem Landkreisdurchschnitt. Eine weitere Anhebung wird diskutiert, eine Entscheidung jedoch, aufgrund der noch nicht absehbaren Auswirkungen der Grundsteuerreform zum 01.01.2025, im Moment noch zurückgestellt.
  2. Verkauf von nicht benötigten Vermögensgegenständen
    Eine Prüfung, sowohl des beweglichen als auch des nicht beweglichen Vermögens, hat ergeben, dass derzeit keine Verkäufe möglich sind, nachdem das vorhandene Vermögen für die gemeindliche Aufgabenerfüllung benötigt wird.
  3. Nächtliche Abschaltung der Straßenbeleuchtung
    Der Gemeinderat sieht durch die nächtliche Abschaltung der Straßenbeleuchtung die allgemeine Sicherheit und die Verkehrssicherheit über Maß beeinträchtigt. Durch die bereits erfolgte Umstellung der Straßenbeleuchtung auf LED-Technik sind in diesem Bereich auch keine größeren Einsparungen durch eine Nachtabschaltung zu erwarten.
  4. Energieeinsparung
    Großes Potenzial bei der Einsparung von Strom sieht der Gemeinderat mit der sukzessiven Installation von Photovoltaikanlagen auf gemeindlichen Gebäuden. Soweit freie Haushaltsmittel zur Verfügung stehen, werden in den nächsten Jahren auf den möglichen Dachflächen (Feuerwehrhaus, Rathaus etc.) PV-Anlagen errichtet. Im Haushaltsplan 2024 ist ein Speicher für die PV-Anlage auf dem Dorfgemeinschaftshaus veranschlagt.

 

Sowohl das Haushaltskonsolidierungskonzept (Fortschreibung 2024) als auch seine Anlagen werden zum Bestandteil dieses Beschlusses erklärt und sind Anlage zu diesem.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

9

Mitgliederzahl:

9

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

9