Sitzung: 05.03.2024 GSN/003/2024
Der Gesamtbetrag
der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (250.000
€) wird gemäß Art. 71 Abs. 2 Satz 1 GO rechtsaufsichtlich
genehmigt.
Auszug aus dem
Schreiben der Rechtsaufsichtsbehörde vom 15.02.2024:
„Der anvisierte
Kreditrahmen der Gemeinde Strahlungen in Höhe von 250.000,00 € ist zur weiteren Finanzierung von Maßnahmen der
Daseinsvorsorge erforderlich.
In der
Gesamtbetrachtung des vorgelegten Haushaltsplanes wird die Gemeinde Strahlungen
sowohl im Haushaltsjahr 2024 als auch in den Finanzplanungsjahren 2025 mit 2027
in der Lage sein, die Mindestzuführung nach § 22 KommHV-K zu erwirtschaften und
einen ausreichenden freien Finanzspielraum trotz steigender ordentlicher
Tilgungsausgaben zu gewährleisten. Im Finanzplanungsjahr 2026 kann die Gemeinde
ihren Finanzbedarf voraussichtlich nur noch durch eine Kreditaufnahme in Höhe
von 540.000,00 € decken. In der mittelfristigen Finanzplanung plant die
Gemeinde jedoch wieder mit einer Zuführung an die Rücklage in Höhe von
288.000,00 €.
In Anbetracht der
drohenden Neuverschuldung und der damit einhergehenden Steigerung der
Schuldenlast, die den gemeindlichen Haushalt zusätzlich belasten wird, sollte
die Gemeinde ihren eingeschlagenen Konsolidierungskurs konsequent fortfahren,
um die eigene Leistungsfähigkeit durch eine entsprechende weitgehende
Ausschöpfung sämtlicher Einnahmenquellen und möglicher Einsparungspotenziale
sowohl im Verwaltungs- als auch im Vermögenshaushalt zu stärken. Oberstes Ziel
sollte es sein, den Kreditbedarf zu minimieren und Investitionen künftig
weitestgehend ohne neue Kreditaufnahmen finanzieren zu können.
Die Verschuldung
sowie sonstige Belastungen des Haushaltes sind konsequent zurückzuführen.
Vor Beginn von
größeren Investitionsmaßnahmen, welche trotz Beachtung der vorgenannten
Haushaltsoptimierungen bei finanzschwachen Kommunen oftmals nur durch eine
Darlehensaufnahme finanziert werden können, ist stets zu prüfen, ob die
Maßnahmen im Rahmen der dauernden Leistungsfähigkeit der Gemeinde entsprechend
der vorgesehenen Planung vollständig realisiert werden können. Dies gilt vor
allem dann, wenn hierfür in künftigen Haushaltsjahren weitere
genehmigungspflichtige Kreditaufnahmen notwendig werden.
Bitte beachten
Sie, dass die Haushaltsgenehmigung für 2024 kein Präjudiz für etwaige
Genehmigungen in künftigen Haushaltsjahren darstellt. Ob und in welcher Höhe in
künftigen Haushalten Genehmigungen für Investitionskredite erteilt werden
können, wird in jedem Einzelfall zu betrachten sein.“
Auszug aus dem
Prüfungsbericht der Staatlichen Rechnungsprüfungsstelle des Landratsamts
Rhön-Grabfeld vom 15.02.2024:
„6. Weitere Prüfungsbemerkungen:
Die Gemeinde plant
eine Darlehensaufnahme von 250.000 €, im Wesentlichen zum Abschluss der noch
anstehenden und nicht aufschiebbaren Baumaßnahmen in der und um die
Mehrzweckhalle. Zum Jahresende 2024 erhöht sich der Schuldenstand damit auf
1.271.378 €, was einer Pro-Kopf-Verschuldung (gerechnet mit 971 Einwohnern) von
1.309 € entspricht. Der Landesdurchschnitt vergleichbar großer Gemeinden
(letzter verfügbarer Stand v. 2022) liegt bei 708 € (ohne Kassenkredite).
Die nächste
Darlehensaufnahme ist in Höhe von 540.000 € im Jahr 2026 vorgesehen. Zum Ende
dieses Jahres wird sich dann die Pro-Kopf-Verschuldung auf 1.747 € belaufen.
Derzeit entfallen
29 v. H. der Verschuldung auf die kostenrechnenden Einrichtungen
Wasserversorgung u. Abwasserbeseitigung, die beide im Haushaltsplan nahezu als
kostendeckend dargestellt sind. Auch für das Bestattungswesen erwartet die
Gemeinde in diesem Jahr Kostenneutralität.
Trotz der
Verschuldung wird es der Gemeinde im Finanzplanungszeitraum aller Voraussicht
nach gelingen, ausreichend Zuführungen an den Vermögenshaushalt zu
erwirtschaften. Der beantragten Kreditgenehmigung wird zugestimmt.“
Der Gemeinderat
nimmt die Ausführungen der Kommunalaufsicht und der Staatlichen
Rechnungsprüfungsstelle zur Kenntnis.