Sitzung: 05.03.2024 GSN/003/2024
Der Gemeinderat der Gemeinde Strahlungen hat in seiner Sitzung vom
13.02.2023 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Westlich der Münnerstädter
Straße“, für ein Dörfliches Wohngebiet (MDW) am südwestlichen Ortsrand von
Strahlungen beschlossen. Im Parallelverfahren ist die 5. Änderung des
Flächennutzungsplanes der Gemeinde Strahlungen vorgesehen.
Der Aufstellungsbeschluss wurde am 27.02.2023 ortsüblich öffentlich
bekannt gemacht.
Die frühzeitige Beteiligung der Bürger nach § 3 Abs. 1 BauGB, erfolgte
in der Zeit vom 20.11.2023 bis 22.12.2023, durch öffentliche Auslegung der
Planunterlagen.
Die Bekanntgabe der öffentlichen Auslegung erfolgte am 08.11.2023 durch
ortsübliche Bekanntmachung.
Mit Schreiben vom 06.11.2023 wurden folgende Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB, sowie Nachbarkommunen,
frühzeitig am Bauleitplanverfahren beteiligt und gebeten eine Stellungnahme bis
zum 22.12.2023 abzugeben:
1.
Landratsamt Rhön-Grabfeld, Baurecht
2.
Landratsamt Rhön-Grabfeld, Kreisplanung
3.
Landratsamt Rhön-Grabfeld, Technischer
Immissionsschutz
4.
Landratsamt Rhön-Grabfeld, Untere
Naturschutzbehörde
5.
Landratsamt Rhön-Grabfeld, Wasserrecht
6.
Landratsamt Rhön-Grabfeld,
Kreisstraßenbauverwaltung
7.
Landratsamt Rhön-Grabfeld, Untere Straßenverkehrsbehörde/Verkehrswesen
8.
Landratsamt Rhön-Grabfeld, Tiefbauverwaltung
9.
Landratsamt Rhön-Grabfeld, Abfall- und
Bodenschutzrecht
10. Landratsamt
Rhön-Grabfeld, Kreisbrandrat
11. Landratsamt
Rhön-Grabfeld, Gesundheitsamt
12. Landratsamt
Rhön-Grabfeld, Behindertenbeauftragter
13. Landratsamt
Rhön-Grabfeld, Veterinäramt
14. Landratsamt
Rhön-Grabfeld, Kommunalunternehmen
15. Regionaler
Planungsverband Main-Rhön im Landratsamt Bad Kissingen
16. Regierung von
Unterfranken, SG Raumordnung, Landes- und Regionalplanung sowie Städtebau,
Würzburg
17. Wasserwirtschaftsamt
Bad Kissingen
18. Amt für
Digitalisierung, Breitband und Vermessung, Bad Neustadt/Saale
19. Bayerisches
Landesamt für Denkmalpflege, München
20. Amt für Ernährung,
Landwirtschaft und Forsten, Bad Neustadt/Saale
21. Bayerischer
Bauernverband, Hauptgeschäftsstelle Ufr., Würzburg
22. Amt für Ländliche
Entwicklung Unterfranken, Würzburg
23. Abwasserverband
Saale-Lauer, Hohenroth
24. Deutsche Telekom
Technik GmbH, Bamberg
25. Überlandwerk Rhön
GmbH, Mellrichstadt
26. Bayernwerk Netz
GmbH, Schweinfurt
27. Vodafone GmbH / Vodafone
Deutschland GmbH, Nürnberg
28. TransnetBW GmbH,
SuedLink, Stuttgart
29. Bundesnetzagentur, Bonn
30. PLEdoc GmbH, Essen
31. Bayer. Rhöngas, Bad Neustadt/Saale
32. Regierung von Mittelfranken, Luftamt
Nordbayern
33. Regierung von Oberfranken, Bergamt
Nordbayern
34. Verwaltungsgemeinschaft Bad Neustadt/Saale,
SG Straßen- u. Verkehrswesen
35. Verwaltungsgemeinschaft Bad Neustadt/Saale,
SG Beitragsrecht
36. Gemeinde Burglauer
37. Gemeinde Niederlauer
38. Gemeinde Rödelmaier
39. Gemeinde Salz
40. Markt Bad Bocklet
41. Stadt Bad Neustadt a. d. Saale
42. Stadt Münnerstadt
43. Grundstückseigentümer
____________________________________________________________________________
Im Rahmen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung
wurden keine Einwendungen oder Anregungen zur Aufstellung des
Bebauungsplanes „Westlich der Münnerstädter Straße“ vorgetragen.
____________________________________________________________________________
Folgende Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange bzw. Nachbargemeinden haben im Rahmen der frühzeitigen
Beteiligung keine Stellungnahme abgegeben:
1.
Landratsamt Rhön-Grabfeld, Kreisplanung
2.
Landratsamt Rhön-Grabfeld,
Kreisstraßenbauverwaltung
3.
Landratsamt Rhön-Grabfeld, Behindertenbeauftragter
4.
Landratsamt Rhön-Grabfeld, Veterinäramt
5.
Landratsamt Rhön-Grabfeld, Kommunalunternehmen
6.
Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung,
Bad Neustadt/Saale
7.
Bayerischer Bauernverband, Hauptgeschäftsstelle
Ufr., Würzburg
8.
Bundesnetzagentur, Bonn
9.
Bayer. Rhöngas, Bad Neustadt/Saale
10.
Verwaltungsgemeinschaft Bad Neustadt/Saale, SG
Straßen- u. Verkehrswesen
11.
Verwaltungsgemeinschaft Bad Neustadt/Saale, SG
Beitragsrecht
12.
Stadt Bad Neustadt a.d. Saale
13.
Grundstückseigentümer
____________________________________________________________________________
Folgende Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange bzw. Nachbargemeinden haben im Rahmen der frühzeitigen
Beteiligung ihr Einverständnis mit der Aufstellung des Bebauungsplanes
geäußert:
1.
Landratsamt Rhön-Grabfeld, Baurecht
2.
Bayernwerk Netz GmbH, Schweinfurt
3.
TransnetBW GmbH, SuedLink, Stuttgart
4.
Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken,
Würzburg
5.
PLEdoc GmbH, Essen
6.
Regierung von Oberfranken, Bergamt Nordbayern
7.
Gemeinde Burglauer
8.
Gemeinde Niederlauer
9.
Gemeinde Rödelmaier
10.
Gemeinde Salz
11.
Markt Bad Bocklet
12.
Stadt Münnerstadt
____________________________________________________________________________
Folgende Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange haben eine Stellungnahme abgegeben und darin Hinweise bzw.
Anregungen zur Aufstellung des Bebauungsplanes vorgetragen:
1.
Landratsamt Rhön-Grabfeld, Technischer
Immissionsschutz
2.
Landratsamt Rhön-Grabfeld, Untere
Naturschutzbehörde
3.
Landratsamt Rhön-Grabfeld, Wasserrecht
4.
Landratsamt Rhön-Grabfeld, Untere
Straßenverkehrsbehörde/Verkehrswesen
5.
Landratsamt Rhön-Grabfeld, Tiefbauverwaltung
6.
Landratsamt Rhön-Grabfeld, Abfall- und
Bodenschutzrecht
7.
Landratsamt Rhön-Grabfeld, Kreisbrandrat
8.
Landratsamt Rhön-Grabfeld, Gesundheitsamt
9.
Regionaler Planungsverband Main-Rhön im Landratsamt
Bad Kissingen
10.
Regierung von Unterfranken, SG Raumordnung, Landes-
und Regionalplanung sowie Städtebau, Würzburg
11.
Wasserwirtschaftsamt Bad Kissingen
12.
Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege, München
13.
Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Bad
Neustadt/Saale
14.
Abwasserverband Saale-Lauer, Hohenroth
15.
Deutsche Telekom Technik GmbH, Bamberg
16.
Überlandwerk Rhön GmbH, Mellrichstadt
17.
Vodafone GmbH / Vodafone Deutschland GmbH, Nürnberg
18.
Regierung von Mittelfranken, Luftamt Nordbayern
____________________________________________________________________________
BEHANDLUNG
DER STELLUNGNAHMEN DER BEHÖRDEN UND SONSTIGEN TRÄGER ÖFFENTLICHER BELANGE
1. Stellungnahme landratsamt RHÖn-grabfeld, technischer
immissionsschutz vom 12.12.2023
Die Untere
Immissionsschutzbehörde hat sich mit o. g. Stellungnahme zu den
Planungsabsichten der Gemeinde Strahlungen geäußert.
Das Schreiben wird
dem Gemeinderat bekannt gegeben.
Der Gemeinderat erlässt hierzu folgenden Beschluss
bzw. stellt fest:
Die Stellungnahme
gilt auch für die 5. Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren.
Zum 1.
Spiegelstrich:
Gemäß § 5a BauNVO
dienen Dörfliche Wohngebiete (MDW) „dem Wohnen sowie der Unterbringung von
land- und forstwirtschaftlichen Nebenerwerbsstellen und nicht wesentlich
störenden Gewerbebetrieben“. Hier muss die Nutzungsmischung nicht
gleichgewichtig sein (Beispiel Mischgebiet). Im Bebauungsplan wurde keine der
gem. § 5a Abs. 2 und 3 BauNVO allgemein oder ausnahmsweise zulässigen Nutzungen
ausgeschlossen. Somit steht im Plangebiet eine große Bandbreite an
gebietstypischen Nutzungen zur Verfügung. Zudem wird angemerkt, dass es sich
auch bei dem im Plangebiet vorhandenen Bestandsanwesen, um eine
landwirtschaftliche Nutzung im Sinne des gewählten MDW-Gebietes handelt.
Eine MDW-typische
Entwicklung des Gebietes sieht der Gemeinderat auch unter Berücksichtigung der
vorgeschlagenen Grundstücksgrößen (zwischen ca. 690 m² und ca. 850 m²) als
problemlos gegeben, wie das einbezogene Bestandsanwesen (ca. 760 m²)
eindrücklich nachweist.
Für Änderungen der
zulässigen Art der baulichen Nutzung (MDW) oder zusätzliche Regelungen
bezüglich der geplanten Eigenart des Gebietes, sieht der Gemeinderat somit
keine Veranlassung.
Zum 2.
Spiegelstrich:
Die Beteiligung
eines Fachplaners erscheint aus Sicht des Gemeinderates nicht erforderlich. Mit
dem geplanten und von den zuständigen Straßenverkehrsbehörden bereits
zugesicherten Versetzen des Ortsschildes und der
Ortsdurchfahrtsgrenze bis zur geplanten Einmündung des bereits vorkonzipierten
Baugebietes „Zehnt IV“ (sh. Darstellung Bebauungsplan), geht im Bereich der
Grundstücke des vorliegenden Bebauungsplanes „Westlich der Münnerstädter
Straße“, auch eine Reduzierung der zulässigen Fahrgeschwindigkeit von 100 km/h
auf 50 km/h einher. Unter Bezugnahme auf vergleichbare Projekte, können auf
dieser Grundlage die für MDW-Gebiete gemäß DIN 18005 geltenden
Orientierungswerte von 60/50 dB(A) tags/nachts, sicher eingehalten werden. Es
wird zudem angemerkt, dass im Rahmen der gemeindlichen Abwägung die in der
Regel noch um 4 dB(A) höheren Immissionsgrenzwerte der
Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) herangezogen werden.
Zum 3.
Spiegelstrich:
Die Anmerkung wird
zur Kenntnis genommen. In Buchstabe C.28 des Bebauungsplanes wird die
Bezugnahme auf Mais- und Silageernte entfernt (somit nur noch Getreideernte).
Auf die Abwägung
der Stellungnahme im Änderungsverfahren des Flächennutzungsplanes wird
ergänzend verwiesen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 7 Mitgliederzahl: 9
Nein-Stimmen: 0 Anwesend: 7
2. Stellungnahme landratsamt rhön-grabfeld, untere naturschutzbehörde vom 21.12.2023
Die Untere
Naturschutzbehörde hat sich mit o. g. Stellungnahme zu den Planungsabsichten
der Gemeinde Strahlungen geäußert.
Das Schreiben wird
dem Gemeinderat bekannt gegeben.
Der Gemeinderat erlässt hierzu folgenden Beschluss
bzw. stellt fest:
Der Empfehlung keinen
Planungsfaktor anzusetzen, wird vom Gemeinderat nicht gefolgt. Gemäß Leitfaden
sind verifizierbare Festsetzungen hierfür (z.B. innere Durchgrünung, Dachbegrünung,
versickerungsfördernde Regelungen) im ausreichenden Maße vorhanden. Die
Gemeinde Strahlungen wird im Rahmen der Bauantragsstellung darauf hinwirken,
dass die festgesetzten Minimierungsmaßnahmen von den Bauherren auch umgesetzt
werden. Eine ansonsten mögliche Nachbilanzierung der Eingriffsregelung, wird
bauordnungsrechtlich in Frage gestellt.
Die Information
zur Meldung der Ausgleichsfläche ans Ökoflächenkataster wird zur Kenntnis
genommen. Eine entsprechende Festsetzung ist im Bebauungsplan unter B.6.2
enthalten.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 7 Mitgliederzahl: 9
Nein-Stimmen: 0 Anwesend: 7
3. Stellungnahmen landratsamt rhön-grabfeld, wasserrechtsverwaltung vom 15.12.2023 und 29.12.2023
Die
Wasserrechtsverwaltung hat sich mit o. g. Stellungnahmen zu den
Planungsabsichten der Gemeinde Strahlungen geäußert.
Die Schreiben
werden dem Gemeinderat bekannt gegeben.
Der Gemeinderat erlässt hierzu folgenden Beschluss
bzw. stellt fest:
Die Stellungnahme
gilt auch für die 5. Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren.
Der Gemeinderat
stellt zunächst fest, dass beide Stellungnahmen einen im Grunde identischen
Inhalt aufweisen. Eine separate Abwägung wird deshalb nicht für erforderlich
gehalten.
Die Information,
dass keine grundsätzlichen Bedenken aus wasserrechtlicher Sicht bestehen, wird
zur Kenntnis genommen, ebenso die Hinweise auf das nahegelegene Trinkwasser-
bzw. Heilquellenschutzgebiet. Für die Schutzgebiete ergeben sich nach dem
aktuellen Kenntnisstand keine Beeinträchtigungen.
Bezüglich der
geplanten Entwässerung des Gebietes wird auf die Abwägung bzw. Würdigung der
Stellungnahme des WWA Bad Kissingen verwiesen.
Ob durch die
zusätzliche Regenwassereinleitung von 3 Grundstücken in das best. RRB eine
Anpassung der best. wasserrechtlichen Erlaubnis erforderlich ist, muss
rechtzeitig vor der Bebauung dieser Grundstücke, durch die Verwaltung mit der
Wasserrechtsbehörde abgestimmt werden.
Auf die Abwägung
der Stellungnahme im Änderungsverfahren des Flächennutzungsplanes wird
ergänzend verwiesen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 7 Mitgliederzahl: 9
Nein-Stimmen: 0 Anwesend: 7
4. Stellungnahme landratsamt rhön-grabfeld, tiefbau vom 22.11.2023
Das Technische
Bauamt – Tiefbau hat sich mit o. g. Stellungnahme zu den Planungsabsichten der
Gemeinde Strahlungen geäußert.
Das Schreiben wird
dem Gemeinderat bekannt gegeben.
Der Gemeinderat erlässt hierzu folgenden Beschluss
bzw. stellt fest:
Die zustimmende
Haltung zur Versetzung der Ortstafel als auch zur Änderung der OD-Grenze wird
zur Kenntnis genommen. In der Begründung werden die zitierten, noch
erforderlichen Anpassungen und Ergänzungen vorgenommen.
Im Hinblick auf
die möglicherweise ungünstigen Sichtverhältnisse bei der Grundstücksausfahrt,
beschließt der Gemeinderat die Aufnahme eines Bebauungsplanhinweises, in dem
den künftigen Grundstückseigentümern empfohlen wird, die sich im Zufahrtsbereich
möglicherweise ergebenden Dammböschungen großzügig abzuflachen.
Der Anregung
zusätzlich einen baugebietsseitigen Gehweg anzulegen, wird vom Gemeinderat
aufgrund der eher geringen Verkehrsbelastung im Bereich der Münnerstädter
Straße, nicht entsprochen. Ein erhöhtes Gefährdungspotenzial für Fußgänger kann
nicht erkannt werden, da auch die zulässige Fahrgeschwindigkeit im Bereich der
Grundstücke von 100 km/h auf 50 km/h reduziert werden muss (künftig
Erschließungsbereich innerhalb einer Ortsdurchfahrt). Die Errichtung
einseitiger Gehwege im Ortsbereich bzw. an Ortsdurchfahrten ist durchaus
üblich. Der Erschließungsaufwand für das Baugebiet soll so gering als möglich
gehalten werden.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 7 Mitgliederzahl: 9
Nein-Stimmen: 0 Anwesend: 7
5. Stellungnahme landratsamt rhön-grabfeld, verkehrswesen vom 12.12.2023
Die Untere
Straßenverkehrsbehörde hat sich mit o. g. Stellungnahme zu den
Planungsabsichten der Gemeinde Strahlungen geäußert.
Das Schreiben wird
dem Gemeinderat bekannt gegeben.
Der Gemeinderat erlässt hierzu folgenden Beschluss
bzw. stellt fest:
Die Stellungnahme
gilt auch für die 5. Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren.
Der Verweis auf
die Teilung der Stellungnahme des Technischen Bauamtes – Tiefbau sowie die zur
Gehwegfrage geäußerten Anmerkungen, werden zur Kenntnis genommen.
Mit der
Gehwegfrage hat sich der Gemeinderat bereits im Rahmen der Abwägung befasst. Um
Wiederholungen zu vermeiden, wird auf die Abwägung der Stellungnahme des
Technischen Tiefbauamtes verwiesen.
Auf die Abwägung
der Stellungnahme im Änderungsverfahren des Flächennutzungsplanes wird
ergänzend verwiesen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 7 Mitgliederzahl: 9
Nein-Stimmen: 0 Anwesend: 7
6. Stellungnahme landratsamt rhön-grabfeld, untere abfallrechts- und
bodenschutzbehörde vom 27.11.2023
Die Untere
Abfallrechts- und Bodenschutzbehörde hat sich mit o. g. Stellungnahme zu den
Planungsabsichten der Gemeinde Strahlungen geäußert.
Das Schreiben wird
dem Gemeinderat bekannt gegeben.
Der Gemeinderat erlässt hierzu folgenden Beschluss
bzw. stellt fest:
Die Stellungnahme
gilt auch für die 5. Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren.
Die Hinweise, dass
keine Altlasten oder schädlichen Bodenveränderungen bekannt sind, werden zur
Kenntnis genommen. Ein Hinweis auf die Mitteilungspflicht von
Bodenauffälligkeiten ist im Bebauungsplan bereits enthalten.
Die zusätzlich
mitgeteilten Hinweise zu den allgemeinen bodenschutzrechtlichen Anforderungen,
werden in die Begründung des Bebauungsplanes aufgenommen.
Auf die Abwägung
der Stellungnahme im Änderungsverfahren des Flächennutzungsplanes wird
ergänzend verwiesen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 7 Mitgliederzahl: 9
Nein-Stimmen: 0 Anwesend: 7
7. Stellungnahme landratsamt rhön-grabfeld, Kreisbrandrat vom 14.11.2023
Der Kreisbrandrat
hat sich mit o. g. Stellungnahme zu den Planungsabsichten der Gemeinde
Strahlungen geäußert.
Das Schreiben wird
dem Gemeinderat bekannt gegeben.
Der Gemeinderat erlässt hierzu folgenden Beschluss
bzw. stellt fest:
Die vorgetragenen
Hinweise zum abwehrenden Brandschutz werden zur Kenntnis genommen.
Als Zufahrt zu den
Gebäuden dient vorliegend die Kreisstraße NES 18 / Münnerstädter Straße. Ein Befahren
mit Feuerwehrfahrzeugen bis 10 t Achslast ist folglich gewährleistet.
Bei der
Erweiterung des Wasserortsnetzes werden die einschlägigen Richtlinien und die
zitierten Arbeitsblätter sowie die mitgeteilten Anforderungen für die Art und
Anordnung der Hydranten beachtet.
Eine ausreichende
Löschwasserversorgung am Gebietsstandort ist über die bestehenden
Wasserversorgungsanlagen gewährleistet. Die etwa 200 m entfernte
Feuerwehrsirene auf der Günter-Burger-Halle ist gut hörbar, die Hilfsfristen
können eingehalten werden.
Starkstromleitungen
sind nicht vorhanden.
Die allgemeinen
Brandschutzanforderungen sind in der BayBO geregelt, die bei der Errichtung von
Anlagen und Gebäuden innerhalb des Plangebietes entsprechend zu beachten ist.
Die Anordnung von baulichen Anlagen unterliegt dabei grundsätzlich den
Erfordernissen für einen vorbeugenden Brandschutz sowie wirksame Löscharbeiten.
Für das gesamte
Baugebiet ist eine Gebäudehöhe von max. 9 m über Straßenniveau, bei max. 2
Vollgeschossen zulässig. Fußbodenhöhen, die mehr als 7 m über Gelände liegen,
können somit ausgeschlossen werden.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 7 Mitgliederzahl: 9
Nein-Stimmen: 0 Anwesend: 7
8. Stellungnahme landratsamt rhön-grabfeld, gesundheitsamt vom 09.11.2023
Das Gesundheitsamt
hat sich mit o. g. Stellungnahme zu den Planungsabsichten der Gemeinde
Strahlungen geäußert.
Das Schreiben wird
dem Gemeinderat bekannt gegeben.
Der Gemeinderat erlässt hierzu folgenden Beschluss
bzw. stellt fest:
Der Gemeinderat
nimmt die Mitteilung zur Kenntnis, dass keine Bedenken gegen die im
Parallelverfahren durchgeführte 5. Änderung des Flächennutzungsplanes bestehen.
Aufgrund des
Betreffs der Stellungnahme, wird davon ausgegangen, dass dies auch für die
Aufstellung des Bebauungsplanes „Westlich der Münnerstädter Straße“ der Fall
ist.
Der Hinweis auf
das nahegelegene Trinkwasser- und Heilquellenschutzgebiet wird zur Kenntnis
genommen. Beeinträchtigungen hierfür sind nach dem derzeitigen Kenntnisstand
nicht zu erwarten. Auf die Beschlussfassungen des Gemeinderates zu den
Stellungnahmen der Wasserbehörden sowie der Regional- und Landesplanung wird
verwiesen.
Auf die Abwägung
der Stellungnahme im Änderungsverfahren des Flächennutzungsplanes wird
ergänzend verwiesen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 7 Mitgliederzahl: 9
Nein-Stimmen: 0 Anwesend: 7
9. Stellungnahme regierung von ufr., sg raumordnung, landes- und
regionalplanung sowie städtebau vom
11.12.2023
Die Höhere
Landesplanungsbehörde hat sich mit o. g. Stellungnahme zu den Planungsabsichten
der Gemeinde Strahlungen geäußert.
Das Schreiben wird
dem Gemeinderat bekannt gegeben.
Der Gemeinderat erlässt hierzu folgenden Beschluss
bzw. stellt fest:
Die Stellungnahme
gilt auch für die 5. Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren.
Der Hinweis, dass
die Ziele und Grundsätze der Raumordnung zu beachten bzw. berücksichtigen, und
der Bebauungsplan entsprechend den Zielen anzupassen ist, wird zur Kenntnis
genommen.
Zu 1.
Landesplanerische Bewertung und 2. Fazit:
Die Mitteilung,
dass zum gegenständlichen Bebauungsplanverfahren, einschließlich der
Flächennutzungsplanänderung, keine Einwände erhoben werden, nimmt der
Gemeinderat zur Kenntnis.
Der Bedarf für das
geplante WA-Gebiet „Zehnt IV“, wird im Zuge des diesbezüglich erst noch
durchzuführenden Bebauungsplanverfahrens, gemäß den zitierten Anforderungen
nachgewiesen.
Der Anregung, in
diesem Zusammenhang im gemeindlichen FNPlan bereits ausgewiesene Flächen in
angemessener Größe zurückzunehmen, wird vom Gemeinderat gefolgt. Hierzu sollen die Darstellungen des Flächennutzungsplanes
um insgesamt ca. 1,92 ha Fläche Bauland (WA- und M-Gebiet) südlich von
Strahlungen reduziert werden.
Auf die Abwägung
zur parallel laufenden 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde
Strahlungen wird diesbezüglich verwiesen.
Zu 3. Hinweise:
Die Hinweise auf
die Heil- und Trinkwasserschutzgebiete im Randbereich des Bebauungsplanes
werden zur Kenntnis genommen. Die Wasserschutzbehörden wurden am Verfahren
beteiligt. Eine nachteilige Beeinträchtigung der Schutzgebiete ist gemäß den
vorgelegten Stellungnahmen nicht zu erwarten.
Hinsichtlich des
möglicherweise betroffenen Belanges der Telekommunikation (Richtfunkstrecke),
wird das mitgeteilte Versorgungsunternehmen E-Plus am weiteren
Bauleitplanverfahren beteiligt.
Der abschließende
Vermerk, dass die Stellungnahme ausschließlich die Belange der Raumordnung und
Landesplanung berücksichtigt, wird zur Kenntnis genommen.
Auf die Abwägung
der Stellungnahme im Änderungsverfahren des Flächennutzungsplanes wird
ergänzend verwiesen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 7 Mitgliederzahl: 9
Nein-Stimmen: 0 Anwesend: 7
10. Stellungnahme regionaler planungsverband main-rhön vom 11.12.2023
Der RPV Main-Rhön
hat sich mit o. g. Stellungnahme zu den Planungsabsichten der Gemeinde
Strahlungen geäußert.
Das Schreiben wird
dem Gemeinderat bekannt gegeben.
Der Gemeinderat erlässt hierzu folgenden Beschluss
bzw. stellt fest:
Die Stellungnahme
gilt auch für die 5. Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren.
Die Stellungnahme
des RPV Main-Rhön zu den Punkten 1. Regionalplanerische Bewertung und 2. Fazit,
ist inhaltlich identisch mit der Stellungnahme der Höheren
Landesplanungsbehörde. Um Wiederholungen zu vermeiden, wird auf die Abwägung
der Stellungnahme der Höheren Landesplanungsbehörde verwiesen.
Auf die Abwägung
der Stellungnahme im Änderungsverfahren des Flächennutzungsplanes wird
ergänzend verwiesen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 7 Mitgliederzahl: 9
Nein-Stimmen: 0 Anwesend: 7
11. Stellungnahme WASSERWIRTSCHAFTSAMT BAD KISSINGEN vom 27.12.2023
Das WWA Bad
Kissingen hat sich mit o. g. Stellungnahme zu den Planungsabsichten der
Gemeinde Strahlungen geäußert.
Das Schreiben wird
dem Gemeinderat bekannt gegeben.
Der Gemeinderat erlässt hierzu folgenden Beschluss
bzw. stellt fest:
Die Stellungnahme
gilt auch für die 5. Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren.
Die Anmerkungen
unter den Ziffern 1., 2., 3., 4.1, 4.4, 4.5 der Stellungnahme werden zur
Kenntnis genommen. Hierzu ist keine Beschlussfassung erforderlich.
Zu 4.2,
Überflutungen infolge von Starkregen:
Die zitierte
Arbeitshilfe wird soweit als dies vorliegend möglich ist beachtet. Die Gemeinde
Strahlungen verfügt zukünftig über ein eigenes Starkregenrisikomanagement. Die
Umsetzung von darin empfohlenen Maßnahmen soll sukzessive erfolgen. Es ist
davon auszugehen, dass davon auch der Baugebietsstandort profitiert und somit
Risiken durch Überflutungen minimiert werden können.
Unter C.15 des
Bebauungsplanes wird den Bauherren empfohlen, Rückstausicherungen bei den
Anschlüssen an die Kanalisation einzubauen. Eine Festsetzung hierzu, wird nicht
für erforderlich gehalten, da dies auch in der Entwässerungssatzung der
Gemeinde Strahlungen enthalten ist.
Zur
Sensibilisierung der Bauherren beschließt der Gemeinderat zusätzlich die
Aufnahme des in der Stellungnahme vorgeschlagenen Hinweises zum Schutz vor
Überflutungen.
Zu 4.3,
Grundwasser:
Der vorgeschlagene
Hinweis zur Grundwassererkundung durch den Bauherrn, wird in den Bebauungsplan
aufgenommen.
Zu 4.6,
Abwasserentsorgung
Ein direkter
Anschluss an den best. Mischwasserkanal ist für lediglich 2 der 5 neuen
Plangrundstücke vorgesehen, sodass nur eine verhältnismäßig kleine zusätzliche
Wassermenge den Bestandskanal beaufschlagt.
Die restlichen 3
Grundstücke können im Trennsystem entwässern. Der Schmutzwasseranteil ist hier
ebenfalls zu vernachlässigen, das Regenwasser wird über das best. RRB
zurückgehalten, teilweise versickert und bei längeren Regenereignissen
ablaufgedrosselt dem MW-Kanal zugeführt.
Über die für die
Bauherren empfohlene Errichtung von Zisternen, ist ein zusätzlicher Rückhalt
von Niederschlagswasser möglich.
Zusätzliche
Flächen für Erweiterungen und Ergänzungen der Abwasseranlagen werden deshalb
vom Gemeinderat nicht für erforderlich gehalten.
Ein Nachweis auf
der Ebene der Bauleitplanung ist nicht möglich. Diesen kann die Gemeinde erst
im Rahmen der Erschließungsplanung eigenverantwortlich führen.
Eine dezentrale
Versickerung oder Rückhaltung von Niederschlagswasser wird den Bauherren durch
die Ziffern C.23 (Regenwasserbehandlung) und C.24 (Zisternen) des
Bebauungsplanes bereits nahegelegt. Dem Art. 44 des BayWG wird somit durch die
Gemeinde entsprochen. Die Prüfung ob eine Versickerung möglich ist, obliegt
eigenverantwortlich den jeweiligen Grundstückseigentümern.
Zu den Vorschlägen
für Konkretisierungen der Festsetzungen:
Die vorgeschlagene
Kennzeichnung von Niederschlagswasserbehandlungsmaßnahmen im Planentwurf hält
der Gemeinderat aus den v. g. Gründen nicht für erforderlich.
Die zum Punkt
Abwasserbeseitigung vorgeschlagenen Textergänzungen, sind sinngemäß oder auch
wortgleich bereits unter B.5.5 (Dachbegrünung Flachdach Hauptgebäude) C.15
(Entwässerung des Baugebietes), C.23 (Regenwasserbehandlung) und C.26
(Dachbegrünung Haupt- und Nebengebäude) des Bebauungsplanes als Festsetzung
oder Hinweis enthalten. Eine Konkretisierung gemäß der Stellungnahme hält der
Gemeinderat ebenfalls nicht für erforderlich.
Die grundsätzlich
zustimmende Haltung wird zur Kenntnis genommen. Die wasserwirtschaftlichen
Anmerkungen werden durch die vorstehende Abwägung gewürdigt bzw. überwiegend
berücksichtigt.
Auf die Abwägung
der Stellungnahme im Änderungsverfahren des Flächennutzungsplanes wird
ergänzend verwiesen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 7 Mitgliederzahl: 9
Nein-Stimmen: 0 Anwesend: 7
12. Stellungnahme bayer. landesamt für denkmalpflege vom 04.12.2023
Das BLfD hat sich
mit o. g. Stellungnahme zu den Planungsabsichten der Gemeinde Strahlungen
geäußert.
Das Schreiben wird
dem Gemeinderat bekannt gegeben.
Der Gemeinderat erlässt hierzu folgenden Beschluss
bzw. stellt fest:
Die Stellungnahme
gilt auch für die 5. Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren.
Es wird zur
Kenntnis genommen, dass im Bereich des Vorhabens keine Bodendenkmäler bekannt
sind und somit keine Einwände bestehen.
Das im Bereich der
Ausgleichsfläche gelegene Bodendenkmal wird nur in dessen Randbereich räumlich
tangiert. Bei der Fläche handelt es sich um eine bereits fertiggestellte
Ökokonto-Fläche der Gemeinde. Es sind keine Maßnahmen oder Bodeneingriffe
geplant bzw. erforderlich.
Zur
bauleitplanerischen Würdigung wird das Bodendenkmal nachrichtlich im
Bebauungsplan dargestellt und auf die Erlaubnispflicht nach Art. 7 BayDSchG im
Bereich der Ausgleichsfläche hingewiesen.
Die sonstigen
Informationen zu den denkmalpflegerischen Belangen werden zur Kenntnis
genommen. Konkrete Belange der Bau- und Kunstdenkmalpflege sind nach
derzeitigem Kenntnisstand nicht betroffen.
Auf die Abwägung
der Stellungnahme im Änderungsverfahren des Flächennutzungsplanes wird
ergänzend verwiesen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 7 Mitgliederzahl: 9
Nein-Stimmen: 0 Anwesend: 7
13. Stellungnahme amt für ernährung, landwirtschaft und forsten vom 29.11.2023
Das AELF hat sich
mit o. g. Stellungnahme zu den Planungsabsichten der Gemeinde Strahlungen
geäußert.
Das Schreiben wird
dem Gemeinderat bekannt gegeben.
Der Gemeinderat erlässt hierzu folgenden Beschluss
bzw. stellt fest:
Die Stellungnahme
gilt auch für die 5. Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren.
Der Gemeinderat
stellt fest, dass vorliegend der Flächenverbrauch auf das notwendige Maß beschränkt
wird. Mit der Bereitstellung der Grundstücke soll dem örtlichen Bedarf
entsprochen werden. Es wird zudem darauf hingewiesen, dass es sich um ein
Gebiet handelt, in dem gemäß BauNVO auch die Unterbringung von land- und
forstwirtschaftlichen Nebenerwerbstellen zulässig ist (Dörfliches Wohngebiet).
Wie einleitend in
der Stellungnahme angemerkt, sind im näheren Umfeld der Planung keine
landwirtschaftlichen Hofstellen bekannt. Eine Beeinträchtigung der
Entwicklungsfähigkeit von ansässigen landwirtschaftlichen Betrieben kann, auch
aufgrund der eher geringen Flächengröße, nicht erkannt werden.
Es sind keine
Flurwege unmittelbar betroffen. Der südlich verlaufende Wirtschaftsweg bleibt
vollständig befahr- und nutzbar erhalten.
Ein Hinweis auf
die Duldung landwirtschaftlicher Immissionen ist unter C.28 bereits im
Bebauungsplan enthalten.
Auf die Abwägung
der Stellungnahme im Änderungsverfahren des Flächennutzungsplanes wird
ergänzend verwiesen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 7 Mitgliederzahl: 9
Nein-Stimmen: 0 Anwesend: 7
14. Stellungnahme abwasserverband saale-lauer vom 07.11.2023
Der AV Saale-Lauer
hat sich mit o. g. Stellungnahme zu den Planungsabsichten der Gemeinde
Strahlungen geäußert.
Das Schreiben wird
dem Gemeinderat bekannt gegeben.
Der Gemeinderat erlässt hierzu folgenden Beschluss
bzw. stellt fest:
Die Ausführungen
sowie der beigelegte Kanalbestandsplan werden zur Kenntnis genommen. Sofern die
Grundstücke „Westlich der Münnerstädter Straße“ vor den tiefbaulichen
Erschließungsmaßnahmen für das Baugebiet „Zehnt IV“ bebaut werden, werden die
Kanalbauarbeiten in diesem Bereich vorgezogen. Die geplante Ableitung und
Rückhaltung des Regenwassers aus dem Baugebiet „Zehnt IV“, wird gemäß den
hierfür geltenden Richtlinien im Zuge der Erschließungsplanung überrechnet und
nachgewiesen. Die Kanalplanung wird dem AV Saale-Lauer vor der Erschließung
vorgelegt, nach Realisierung der Maßnahmen wird ein Kanalbestandsplan
übergeben.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 7 Mitgliederzahl: 9
Nein-Stimmen: 0 Anwesend: 7
15. Stellungnahme DEUTSCHE TELEKOM TECHNIK GmbH vom 11.12.2023
Die Deutsche
Telekom Technik GmbH hat sich mit o. g. Stellungnahme zu den Planungsabsichten
der Gemeinde Strahlungen geäußert.
Das Schreiben wird
dem Gemeinderat bekannt gegeben.
Der Gemeinderat erlässt hierzu folgenden Beschluss
bzw. stellt fest:
Die Stellungnahme
gilt auch für die 5. Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren.
Die Hinweise auf
die randlich bestehenden Telekommunikationslinien werden zur Kenntnis genommen
und durch nachrichtliche Darstellung im Bebauungsplan gewürdigt.
Auf die
vorhandenen Anlagen wird im Rahmen von Tiefbaumaßnahmen Rücksicht genommen.
Das zitierte
Merkblatt wird im Rahmen von Pflanzmaßnahmen beachtet bzw. den Bauherrn zur
Kenntnis gebracht. Die Begründung wird diesbezüglich ergänzt. Öffentliche
Pflanzmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
Es wird seitens
der Gemeinde Strahlungen darum gebeten, die Voraussetzungen für eine
Telekommunikationsversorgung der Grundstücke zu prüfen.
Die Bauherren
werden darauf hingewiesen, dass Baumaßnahmen der Telekom zur rechtzeitigen
Koordinierung mitgeteilt werden sollen.
Auf die Abwägung der
Stellungnahme im Änderungsverfahren des Flächennutzungsplanes wird ergänzend
verwiesen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 7 Mitgliederzahl: 9
Nein-Stimmen: 0 Anwesend: 7
16. Stellungnahme überlandwerk rhön GmbH vom 18.01.2024
Die ÜWR GmbH hat sich
mit o. g. Stellungnahme zu den Planungsabsichten der Gemeinde Strahlungen
geäußert.
Das Schreiben wird
dem Gemeinderat bekannt gegeben.
Der Gemeinderat erlässt hierzu folgenden Beschluss
bzw. stellt fest:
Die Stellungnahme
gilt auch für die 5. Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren.
Der Hinweis, dass
das Plangebiet noch nicht erschlossen ist, wird zur Kenntnis genommen.
Die ÜWR GmbH wird
zur Sicherstellung der Stromversorgung am weiteren Planungsprozess beteiligt.
Der Vorschlag für den Standort einer hierzu erforderlichen Trafostation, wurde
zwischenzeitlich zwischen der ÜWR GmbH und dem Planungsbüro abgestimmt. Aus
wirtschaftlichen und praktischen Gründen, soll dieser jedoch im Bereich der
geplanten Baugebietszufahrt zum Wohnbaugebiet „Zehnt IV“ festgesetzt werden,
für welches von der Gemeinde Strahlungen in Kürze das noch erforderliche
Bauleitplanverfahren durchgeführt wird. Hierzu wird eine 6 x 5 m große Fläche
in diesem Bereich freigehalten. Die Begründung des Bebauungsplanes wird hierzu
ergänzt, der geplante Trafostandort wird nachrichtlich im Bebauungsplan
dargestellt.
Die Verwaltung
wird beauftragt, bezüglich der Straßenbeleuchtung mit der ÜWR GmbH Kontakt
aufzunehmen.
Auf die Abwägung
der Stellungnahme im Änderungsverfahren des Flächennutzungsplanes wird
ergänzend verwiesen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 7 Mitgliederzahl: 9
Nein-Stimmen: 0 Anwesend: 7
17. Stellungnahmen vodafone gmbh / vodafone deutschland gmbh vom 15.12.2023
Die Vodafone GmbH
/ Vodafone Deutschland GmbH hat sich mit o. g. Stellungnahmen zu den
Planungsabsichten der Gemeinde Strahlungen geäußert.
Die Schreiben
werden dem Gemeinderat bekannt gegeben.
Der Gemeinderat erlässt hierzu folgenden Beschluss
bzw. stellt fest:
Der Gemeinderat
beauftragt die Verwaltung, sich hinsichtlich einer Ausbauentscheidung mit dem
Team Neubaugebiete der Vodafone GmbH / Vodafone Deutschland GmbH in Verbindung
zu setzen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 7 Mitgliederzahl: 9
Nein-Stimmen: 0 Anwesend: 7
18. Stellungnahme regierung von mittelfranken, luftamt nordbayern vom 22.11.2023
Das Luftamt
Nordbayern hat sich mit o. g. Stellungnahme zu den Planungsabsichten der
Gemeinde Strahlungen geäußert.
Das Schreiben wird
dem Gemeinderat bekannt gegeben.
Der Gemeinderat erlässt hierzu folgenden Beschluss
bzw. stellt fest:
Die Stellungnahme
gilt auch für die 5. Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren.
Es wird zur
Kenntnis genommen, dass keine grundsätzlichen Bedenken bestehen
Der in der
Stellungnahme zitierte Hinweis auf den Sonderlandeplatz Bad
Neustadt/Saale-Grasberg, wird in den Bebauungsplan sowie in die Begründung bzw.
den Umweltbericht aufgenommen.
Ergänzend stellt
der Gemeinderat hierzu Folgendes fest:
Aufgrund der
abgesetzten Lage des Baugebietes „Westlich der Münnerstädter Straße“ zur direkten
Einflugschneise, welche sich – in ca. 3 km Entfernung – entlang der
Wohnbebauung der in den Nachbarkommunen Salz und Bad Neustadt a. d. Saale,
Gemarkung Mühlbach gelegen befindet, geht die Gemeinde Strahlungen davon aus,
dass keine Beeinträchtigung bzw. Belästigung durch Flugimmissionen zu erwarten
ist.
Auf die Abwägung
der Stellungnahme im Änderungsverfahren des Flächennutzungsplanes wird
ergänzend verwiesen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 7 Mitgliederzahl: 9
Nein-Stimmen: 0 Anwesend: 7
In den zur
frühzeitigen Beteiligung ausgearbeiteten Bebauungsplanunterlagen waren bereits
Hinweise darauf enthalten, dass im Zuge des Verfahrens noch ein Artenschutzgutachten
erfolgt, da dies einen festen Prüfungsbestandteil in der Bauleitplanung
darstellt. Vom hiermit beauftragten Planungsbüro wurde zwischenzeitlich eine
spezielle artenschutzrechtliche Prüfung durchgeführt. Im Ergebnis wurden in der
Umgebung des Plangebietes gehölz- und bodenbrütende Vogelarten nachgewiesen
(Dorngrasmücke, Stieglitz, Feldlerche). Zur Vermeidung von Verbotstatbeständen
nach § 44 Abs. 1 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG, wird die Festsetzung
konfliktvermeidender Artenschutzmaßnahmen für erforderlich gehalten (Befristung
von Boden- und Bauarbeiten sowie von Holzungsmaßnahmen im Geltungsbereich des
Bebauungsplanes)
Der
Gemeinderat erlässt hierzu folgenden Beschluss bzw. stellt fest:
Der Gemeinderat beschließt, die auf der
Grundlage der Prüfung zum besonderen Artenschutz notwendigen Festsetzungen in
den Bebauungsplan „Westlich der Münnerstädter Straße“ zu integrieren. Die
hierzu bereits vorab getroffenen Festsetzungen werden überarbeitet bzw.
ergänzt. Die Begründung wird bezüglich des Artenschutzes sowie der fachlichen
Erhebung hierzu ebenfalls ergänzt.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 7 Mitgliederzahl: 9
Nein-Stimmen: 0 Anwesend: 7
Beschluss:
BILLIGUNGS- UND AUSLEGUNGSBESCHLUSS:
Der vom
Planungsbüro für Bauwesen, Bautechnik-Kirchner, Oerlenbach, aufgrund der
vorangegangenen Beschlussfassung überarbeitete Planentwurf des Bebauungsplanes
„Westlich der Münnerstädter Straße“ im Gemeindeteil Strahlungen, einschließlich
Begründung und Umweltbericht, in der Fassung vom 05.03.2024, wird vom
Gemeinderat gebilligt.
Die Verwaltung
wird auf der Grundlage des gebilligten Entwurfes beauftragt, die förmliche
Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durch öffentliche Auslegung
der Planunterlagen durchzuführen. Gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sind gleichzeitig die
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden
erneut um Abgabe einer Stellungnahme zum Bebauungsplan aufzufordern.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
7 |
Mitgliederzahl: |
9 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
7 |