Der Gemeinderat der Gemeinde Strahlungen hat in seiner Sitzung vom 13.02.2023 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Westlich der Münnerstädter Straße“, für ein Dörfliches Wohngebiet (MDW) am südwestlichen Ortsrand von Strahlungen beschlossen. Im Parallelverfahren ist die 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Strahlungen vorgesehen.

Der Aufstellungsbeschluss wurde am 27.02.2023 ortsüblich öffentlich bekannt gemacht.

Die frühzeitige Beteiligung der Bürger nach § 3 Abs. 1 BauGB, erfolgte in der Zeit vom 20.11.2023 bis 22.12.2023, durch öffentliche Auslegung der Planunterlagen.

Die Bekanntgabe der öffentlichen Auslegung erfolgte am 08.11.2023 durch ortsübliche Bekanntmachung.

Mit Schreiben vom 06.11.2023 wurden folgende Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB, sowie Nachbarkommunen, frühzeitig am Bauleitplanverfahren beteiligt und gebeten eine Stellungnahme bis zum 22.12.2023 abzugeben:

 

1.    Landratsamt Rhön-Grabfeld, Baurecht

2.    Landratsamt Rhön-Grabfeld, Kreisplanung

3.    Landratsamt Rhön-Grabfeld, Technischer Immissionsschutz

4.    Landratsamt Rhön-Grabfeld, Untere Naturschutzbehörde

5.    Landratsamt Rhön-Grabfeld, Wasserrecht

6.    Landratsamt Rhön-Grabfeld, Kreisstraßenbauverwaltung

7.    Landratsamt Rhön-Grabfeld, Untere Straßenverkehrsbehörde/Verkehrswesen

8.    Landratsamt Rhön-Grabfeld, Tiefbauverwaltung

9.    Landratsamt Rhön-Grabfeld, Abfall- und Bodenschutzrecht

10.  Landratsamt Rhön-Grabfeld, Kreisbrandrat

11.  Landratsamt Rhön-Grabfeld, Gesundheitsamt

12.  Landratsamt Rhön-Grabfeld, Behindertenbeauftragter

13.  Landratsamt Rhön-Grabfeld, Veterinäramt

14.  Landratsamt Rhön-Grabfeld, Kommunalunternehmen

15.  Regionaler Planungsverband Main-Rhön im Landratsamt Bad Kissingen

16.  Regierung von Unterfranken, SG Raumordnung, Landes- und Regionalpla­nung sowie Städtebau, Würzburg

17.  Wasserwirtschaftsamt Bad Kissingen

18.  Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung, Bad Neustadt/Saale

19.  Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege, München

20.  Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Bad Neustadt/Saale

21.  Bayerischer Bauernverband, Hauptgeschäftsstelle Ufr., Würzburg

22.  Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken, Würzburg

23.  Abwasserverband Saale-Lauer, Hohenroth

24.  Deutsche Telekom Technik GmbH, Bamberg

25.  Überlandwerk Rhön GmbH, Mellrichstadt

26.  Bayernwerk Netz GmbH, Schweinfurt

27.  Vodafone GmbH / Vodafone Deutschland GmbH, Nürnberg

28.  TransnetBW GmbH, SuedLink, Stuttgart

29.  Bundesnetzagentur, Bonn

30.  PLEdoc GmbH, Essen

31.  Bayer. Rhöngas, Bad Neustadt/Saale

32.  Regierung von Mittelfranken, Luftamt Nordbayern

33.  Regierung von Oberfranken, Bergamt Nordbayern

34.  Verwaltungsgemeinschaft Bad Neustadt/Saale, SG Straßen- u. Verkehrswesen

35.  Verwaltungsgemeinschaft Bad Neustadt/Saale, SG Beitragsrecht

36.  Gemeinde Burglauer

37.  Gemeinde Niederlauer

38.  Gemeinde Rödelmaier

39.  Gemeinde Salz

40.  Markt Bad Bocklet

41.  Stadt Bad Neustadt a. d. Saale

42.  Stadt Münnerstadt

43.  Grundstückseigentümer

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Im Rahmen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung wurden keine Einwendungen oder Anregungen zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Westlich der Münnerstädter Straße“ vorgetragen.

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Folgende Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange bzw. Nachbargemeinden haben im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung keine Stellungnahme abgegeben:

 

1.    Landratsamt Rhön-Grabfeld, Kreisplanung

2.    Landratsamt Rhön-Grabfeld, Kreisstraßenbauverwaltung

3.    Landratsamt Rhön-Grabfeld, Behindertenbeauftragter

4.    Landratsamt Rhön-Grabfeld, Veterinäramt

5.    Landratsamt Rhön-Grabfeld, Kommunalunternehmen

6.    Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung, Bad Neustadt/Saale

7.    Bayerischer Bauernverband, Hauptgeschäftsstelle Ufr., Würzburg

8.    Bundesnetzagentur, Bonn

9.    Bayer. Rhöngas, Bad Neustadt/Saale

10.  Verwaltungsgemeinschaft Bad Neustadt/Saale, SG Straßen- u. Verkehrswesen

11.  Verwaltungsgemeinschaft Bad Neustadt/Saale, SG Beitragsrecht

12.  Stadt Bad Neustadt a.d. Saale

13.  Grundstückseigentümer

____________________________________________________________________________

 

Folgende Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange bzw. Nachbargemeinden haben im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung ihr Einverständnis mit der Aufstellung des Bebauungsplanes geäußert:

 

1.    Landratsamt Rhön-Grabfeld, Baurecht

2.    Bayernwerk Netz GmbH, Schweinfurt

3.    TransnetBW GmbH, SuedLink, Stuttgart

4.    Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken, Würzburg

5.    PLEdoc GmbH, Essen

6.    Regierung von Oberfranken, Bergamt Nordbayern

7.    Gemeinde Burglauer

8.    Gemeinde Niederlauer

9.    Gemeinde Rödelmaier

10.  Gemeinde Salz

11.  Markt Bad Bocklet

12.  Stadt Münnerstadt

____________________________________________________________________________

 

Folgende Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange haben eine Stellungnahme abgegeben und darin Hinweise bzw. Anregungen zur Aufstellung des Bebauungsplanes vorgetragen:

 

1.    Landratsamt Rhön-Grabfeld, Technischer Immissionsschutz

2.    Landratsamt Rhön-Grabfeld, Untere Naturschutzbehörde

3.    Landratsamt Rhön-Grabfeld, Wasserrecht

4.    Landratsamt Rhön-Grabfeld, Untere Straßenverkehrsbehörde/Verkehrswesen

5.    Landratsamt Rhön-Grabfeld, Tiefbauverwaltung

6.    Landratsamt Rhön-Grabfeld, Abfall- und Bodenschutzrecht

7.    Landratsamt Rhön-Grabfeld, Kreisbrandrat

8.    Landratsamt Rhön-Grabfeld, Gesundheitsamt

9.    Regionaler Planungsverband Main-Rhön im Landratsamt Bad Kissingen

10.  Regierung von Unterfranken, SG Raumordnung, Landes- und Regionalpla­nung sowie Städtebau, Würzburg

11.  Wasserwirtschaftsamt Bad Kissingen

12.  Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege, München

13.  Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Bad Neustadt/Saale

14.  Abwasserverband Saale-Lauer, Hohenroth

15.  Deutsche Telekom Technik GmbH, Bamberg

16.  Überlandwerk Rhön GmbH, Mellrichstadt

17.  Vodafone GmbH / Vodafone Deutschland GmbH, Nürnberg

18.  Regierung von Mittelfranken, Luftamt Nordbayern

____________________________________________________________________________

 

 

BEHANDLUNG DER STELLUNGNAHMEN DER BEHÖRDEN UND SONSTIGEN TRÄGER ÖFFENTLICHER BELANGE

 

 

1.    Stellungnahme landratsamt RHÖn-grabfeld, technischer immissionsschutz vom 12.12.2023

 

Die Untere Immissionsschutzbehörde hat sich mit o. g. Stellungnahme zu den Planungsabsichten der Gemeinde Strahlungen geäußert.

Das Schreiben wird dem Gemeinderat bekannt gegeben.

 

 

 

 

 

Der Gemeinderat erlässt hierzu folgenden Beschluss bzw. stellt fest:

 

Die Stellungnahme gilt auch für die 5. Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren.

 

Zum 1. Spiegelstrich:

Gemäß § 5a BauNVO dienen Dörfliche Wohngebiete (MDW) „dem Wohnen sowie der Unterbringung von land- und forstwirtschaftlichen Nebenerwerbsstellen und nicht wesentlich störenden Gewerbebetrieben“. Hier muss die Nutzungsmischung nicht gleichgewichtig sein (Beispiel Mischgebiet). Im Bebauungsplan wurde keine der gem. § 5a Abs. 2 und 3 BauNVO allgemein oder ausnahmsweise zulässigen Nutzungen ausgeschlossen. Somit steht im Plangebiet eine große Bandbreite an gebietstypischen Nutzungen zur Verfügung. Zudem wird angemerkt, dass es sich auch bei dem im Plangebiet vorhandenen Bestandsanwesen, um eine landwirtschaftliche Nutzung im Sinne des gewählten MDW-Gebietes handelt.

Eine MDW-typische Entwicklung des Gebietes sieht der Gemeinderat auch unter Berücksichtigung der vorgeschlagenen Grundstücksgrößen (zwischen ca. 690 m² und ca. 850 m²) als problemlos gegeben, wie das einbezogene Bestandsanwesen (ca. 760 m²) eindrücklich nachweist.

Für Änderungen der zulässigen Art der baulichen Nutzung (MDW) oder zusätzliche Regelungen bezüglich der geplanten Eigenart des Gebietes, sieht der Gemeinderat somit keine Veranlassung.

 

Zum 2. Spiegelstrich:

Die Beteiligung eines Fachplaners erscheint aus Sicht des Gemeinderates nicht erforderlich. Mit dem geplanten und von den zuständigen Straßenverkehrsbehörden bereits zugesicherten Versetzen des Ortsschildes und der Ortsdurchfahrtsgrenze bis zur geplanten Einmündung des bereits vorkonzipierten Baugebietes „Zehnt IV“ (sh. Darstellung Bebauungsplan), geht im Bereich der Grundstücke des vorliegenden Bebauungsplanes „Westlich der Münnerstädter Straße“, auch eine Reduzierung der zulässigen Fahrgeschwindigkeit von 100 km/h auf 50 km/h einher. Unter Bezugnahme auf vergleichbare Projekte, können auf dieser Grundlage die für MDW-Gebiete gemäß DIN 18005 geltenden Orientierungswerte von 60/50 dB(A) tags/nachts, sicher eingehalten werden. Es wird zudem angemerkt, dass im Rahmen der gemeindlichen Abwägung die in der Regel noch um 4 dB(A) höheren Immissionsgrenzwerte der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) herangezogen werden.

 

Zum 3. Spiegelstrich:

Die Anmerkung wird zur Kenntnis genommen. In Buchstabe C.28 des Bebauungsplanes wird die Bezugnahme auf Mais- und Silageernte entfernt (somit nur noch Getreideernte).

 

Auf die Abwägung der Stellungnahme im Änderungsverfahren des Flächennutzungsplanes wird ergänzend verwiesen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:         7                      Mitgliederzahl:             9

Nein-Stimmen:      0                      Anwesend:                  7

 

 

 

2.    Stellungnahme landratsamt rhön-grabfeld, untere naturschutzbehörde vom 21.12.2023

 

Die Untere Naturschutzbehörde hat sich mit o. g. Stellungnahme zu den Planungsabsichten der Gemeinde Strahlungen geäußert.

Das Schreiben wird dem Gemeinderat bekannt gegeben.

 

Der Gemeinderat erlässt hierzu folgenden Beschluss bzw. stellt fest:

 

Der Empfehlung keinen Planungsfaktor anzusetzen, wird vom Gemeinderat nicht gefolgt. Gemäß Leitfaden sind verifizierbare Festsetzungen hierfür (z.B. innere Durchgrünung, Dachbegrünung, versickerungsfördernde Regelungen) im ausreichenden Maße vorhanden. Die Gemeinde Strahlungen wird im Rahmen der Bauantragsstellung darauf hinwirken, dass die festgesetzten Minimierungsmaßnahmen von den Bauherren auch umgesetzt werden. Eine ansonsten mögliche Nachbilanzierung der Eingriffsregelung, wird bauordnungsrechtlich in Frage gestellt.

 

Die Information zur Meldung der Ausgleichsfläche ans Ökoflächenkataster wird zur Kenntnis genommen. Eine entsprechende Festsetzung ist im Bebauungsplan unter B.6.2 enthalten.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:         7                      Mitgliederzahl:             9

Nein-Stimmen:      0                      Anwesend:                  7

 

 

 

 

 

3.    Stellungnahmen landratsamt rhön-grabfeld, wasserrechtsverwaltung vom 15.12.2023 und 29.12.2023

 

Die Wasserrechtsverwaltung hat sich mit o. g. Stellungnahmen zu den Planungsabsichten der Gemeinde Strahlungen geäußert.

Die Schreiben werden dem Gemeinderat bekannt gegeben.

 

 

 

 

 

 

 

Der Gemeinderat erlässt hierzu folgenden Beschluss bzw. stellt fest:

 

Die Stellungnahme gilt auch für die 5. Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren.

 

Der Gemeinderat stellt zunächst fest, dass beide Stellungnahmen einen im Grunde identischen Inhalt aufweisen. Eine separate Abwägung wird deshalb nicht für erforderlich gehalten.

 

Die Information, dass keine grundsätzlichen Bedenken aus wasserrechtlicher Sicht bestehen, wird zur Kenntnis genommen, ebenso die Hinweise auf das nahegelegene Trinkwasser- bzw. Heilquellenschutzgebiet. Für die Schutzgebiete ergeben sich nach dem aktuellen Kenntnisstand keine Beeinträchtigungen.

Bezüglich der geplanten Entwässerung des Gebietes wird auf die Abwägung bzw. Würdigung der Stellungnahme des WWA Bad Kissingen verwiesen.

Ob durch die zusätzliche Regenwassereinleitung von 3 Grundstücken in das best. RRB eine Anpassung der best. wasserrechtlichen Erlaubnis erforderlich ist, muss rechtzeitig vor der Bebauung dieser Grundstücke, durch die Verwaltung mit der Wasserrechtsbehörde abgestimmt werden.

 

Auf die Abwägung der Stellungnahme im Änderungsverfahren des Flächennutzungsplanes wird ergänzend verwiesen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:         7                      Mitgliederzahl:             9

Nein-Stimmen:      0                      Anwesend:                  7

 

 

 

 

4.    Stellungnahme landratsamt rhön-grabfeld, tiefbau vom 22.11.2023

 

Das Technische Bauamt – Tiefbau hat sich mit o. g. Stellungnahme zu den Planungsabsichten der Gemeinde Strahlungen geäußert.

Das Schreiben wird dem Gemeinderat bekannt gegeben.

 

 

Der Gemeinderat erlässt hierzu folgenden Beschluss bzw. stellt fest:

 

Die zustimmende Haltung zur Versetzung der Ortstafel als auch zur Änderung der OD-Grenze wird zur Kenntnis genommen. In der Begründung werden die zitierten, noch erforderlichen Anpassungen und Ergänzungen vorgenommen.

 

Im Hinblick auf die möglicherweise ungünstigen Sichtverhältnisse bei der Grundstücksausfahrt, beschließt der Gemeinderat die Aufnahme eines Bebauungsplanhinweises, in dem den künftigen Grundstückseigentümern empfohlen wird, die sich im Zufahrtsbereich möglicherweise ergebenden Dammböschungen großzügig abzuflachen.

 

Der Anregung zusätzlich einen baugebietsseitigen Gehweg anzulegen, wird vom Gemeinderat aufgrund der eher geringen Verkehrsbelastung im Bereich der Münnerstädter Straße, nicht entsprochen. Ein erhöhtes Gefährdungspotenzial für Fußgänger kann nicht erkannt werden, da auch die zulässige Fahrgeschwindigkeit im Bereich der Grundstücke von 100 km/h auf 50 km/h reduziert werden muss (künftig Erschließungsbereich innerhalb einer Ortsdurchfahrt). Die Errichtung einseitiger Gehwege im Ortsbereich bzw. an Ortsdurchfahrten ist durchaus üblich. Der Erschließungsaufwand für das Baugebiet soll so gering als möglich gehalten werden.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:         7                      Mitgliederzahl:             9

Nein-Stimmen:      0                      Anwesend:                  7

 

 

 

 

 

 

5.    Stellungnahme landratsamt rhön-grabfeld, verkehrswesen vom 12.12.2023

 

Die Untere Straßenverkehrsbehörde hat sich mit o. g. Stellungnahme zu den Planungsabsichten der Gemeinde Strahlungen geäußert.

Das Schreiben wird dem Gemeinderat bekannt gegeben.

 

 

 

Der Gemeinderat erlässt hierzu folgenden Beschluss bzw. stellt fest:

 

Die Stellungnahme gilt auch für die 5. Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren.

 

Der Verweis auf die Teilung der Stellungnahme des Technischen Bauamtes – Tiefbau sowie die zur Gehwegfrage geäußerten Anmerkungen, werden zur Kenntnis genommen.

Mit der Gehwegfrage hat sich der Gemeinderat bereits im Rahmen der Abwägung befasst. Um Wiederholungen zu vermeiden, wird auf die Abwägung der Stellungnahme des Technischen Tiefbauamtes verwiesen.

 

Auf die Abwägung der Stellungnahme im Änderungsverfahren des Flächennutzungsplanes wird ergänzend verwiesen.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:         7                      Mitgliederzahl:             9

Nein-Stimmen:      0                      Anwesend:                  7

 

 

 

 

 

6.    Stellungnahme landratsamt rhön-grabfeld, untere abfallrechts- und bodenschutzbehörde vom 27.11.2023

 

Die Untere Abfallrechts- und Bodenschutzbehörde hat sich mit o. g. Stellungnahme zu den Planungsabsichten der Gemeinde Strahlungen geäußert.

Das Schreiben wird dem Gemeinderat bekannt gegeben.

 

 

 

Der Gemeinderat erlässt hierzu folgenden Beschluss bzw. stellt fest:

 

Die Stellungnahme gilt auch für die 5. Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren.

 

Die Hinweise, dass keine Altlasten oder schädlichen Bodenveränderungen bekannt sind, werden zur Kenntnis genommen. Ein Hinweis auf die Mitteilungspflicht von Bodenauffälligkeiten ist im Bebauungsplan bereits enthalten.

 

Die zusätzlich mitgeteilten Hinweise zu den allgemeinen bodenschutzrechtlichen Anforderungen, werden in die Begründung des Bebauungsplanes aufgenommen.

 

Auf die Abwägung der Stellungnahme im Änderungsverfahren des Flächennutzungsplanes wird ergänzend verwiesen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:         7                      Mitgliederzahl:             9

Nein-Stimmen:      0                      Anwesend:                  7

 

 

 

7.    Stellungnahme landratsamt rhön-grabfeld, Kreisbrandrat vom 14.11.2023

 

Der Kreisbrandrat hat sich mit o. g. Stellungnahme zu den Planungsabsichten der Gemeinde Strahlungen geäußert.

Das Schreiben wird dem Gemeinderat bekannt gegeben.

 

 

Der Gemeinderat erlässt hierzu folgenden Beschluss bzw. stellt fest:

 

Die vorgetragenen Hinweise zum abwehrenden Brandschutz werden zur Kenntnis genommen.

 

Als Zufahrt zu den Gebäuden dient vorliegend die Kreisstraße NES 18 / Münnerstädter Straße. Ein Befahren mit Feuerwehrfahrzeugen bis 10 t Achslast ist folglich gewährleistet.

 

Bei der Erweiterung des Wasserortsnetzes werden die einschlägigen Richtlinien und die zitierten Arbeitsblätter sowie die mitgeteilten Anforderungen für die Art und Anordnung der Hydranten beachtet.

 

Eine ausreichende Löschwasserversorgung am Gebietsstandort ist über die bestehenden Wasserversorgungsanlagen gewährleistet. Die etwa 200 m entfernte Feuerwehrsirene auf der Günter-Burger-Halle ist gut hörbar, die Hilfsfristen können eingehalten werden.

 

Starkstromleitungen sind nicht vorhanden.

 

Die allgemeinen Brandschutzanforderungen sind in der BayBO geregelt, die bei der Errichtung von Anlagen und Gebäuden innerhalb des Plangebietes entsprechend zu beachten ist. Die Anordnung von baulichen Anlagen unterliegt dabei grundsätzlich den Erfordernissen für einen vorbeugenden Brandschutz sowie wirksame Löscharbeiten.

 

Für das gesamte Baugebiet ist eine Gebäudehöhe von max. 9 m über Straßenniveau, bei max. 2 Vollgeschossen zulässig. Fußbodenhöhen, die mehr als 7 m über Gelände liegen, können somit ausgeschlossen werden.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:         7                      Mitgliederzahl:             9

Nein-Stimmen:      0                      Anwesend:                  7

 

 

 

 

8.    Stellungnahme landratsamt rhön-grabfeld, gesundheitsamt vom 09.11.2023

 

Das Gesundheitsamt hat sich mit o. g. Stellungnahme zu den Planungsabsichten der Gemeinde Strahlungen geäußert.

Das Schreiben wird dem Gemeinderat bekannt gegeben.

 

 

Der Gemeinderat erlässt hierzu folgenden Beschluss bzw. stellt fest:

 

Der Gemeinderat nimmt die Mitteilung zur Kenntnis, dass keine Bedenken gegen die im Parallelverfahren durchgeführte 5. Änderung des Flächennutzungsplanes bestehen.

Aufgrund des Betreffs der Stellungnahme, wird davon ausgegangen, dass dies auch für die Aufstellung des Bebauungsplanes „Westlich der Münnerstädter Straße“ der Fall ist.

 

Der Hinweis auf das nahegelegene Trinkwasser- und Heilquellenschutzgebiet wird zur Kenntnis genommen. Beeinträchtigungen hierfür sind nach dem derzeitigen Kenntnisstand nicht zu erwarten. Auf die Beschlussfassungen des Gemeinderates zu den Stellungnahmen der Wasserbehörden sowie der Regional- und Landesplanung wird verwiesen.

 

Auf die Abwägung der Stellungnahme im Änderungsverfahren des Flächennutzungsplanes wird ergänzend verwiesen.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:         7                      Mitgliederzahl:             9

Nein-Stimmen:      0                      Anwesend:                  7

 

 

 

 

9.    Stellungnahme regierung von ufr., sg raumordnung, landes- und regionalplanung sowie städtebau vom 11.12.2023

 

Die Höhere Landesplanungsbehörde hat sich mit o. g. Stellungnahme zu den Planungsabsichten der Gemeinde Strahlungen geäußert.

Das Schreiben wird dem Gemeinderat bekannt gegeben.

 

 

 

Der Gemeinderat erlässt hierzu folgenden Beschluss bzw. stellt fest:

 

Die Stellungnahme gilt auch für die 5. Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren.

 

Der Hinweis, dass die Ziele und Grundsätze der Raumordnung zu beachten bzw. berücksichtigen, und der Bebauungsplan entsprechend den Zielen anzupassen ist, wird zur Kenntnis genommen.

 

Zu 1. Landesplanerische Bewertung und 2. Fazit:

Die Mitteilung, dass zum gegenständlichen Bebauungsplanverfahren, einschließlich der Flächennutzungsplanänderung, keine Einwände erhoben werden, nimmt der Gemeinderat zur Kenntnis.

 

Der Bedarf für das geplante WA-Gebiet „Zehnt IV“, wird im Zuge des diesbezüglich erst noch durchzuführenden Bebauungsplanverfahrens, gemäß den zitierten Anforderungen nachgewiesen.

Der Anregung, in diesem Zusammenhang im gemeindlichen FNPlan bereits ausgewiesene Flächen in angemessener Größe zurückzunehmen, wird vom Gemeinderat gefolgt. Hierzu sollen die Darstellungen des Flächennutzungsplanes um insgesamt ca. 1,92 ha Fläche Bauland (WA- und M-Gebiet) südlich von Strahlungen reduziert werden.

Auf die Abwägung zur parallel laufenden 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Strahlungen wird diesbezüglich verwiesen.

 

Zu 3. Hinweise:

Die Hinweise auf die Heil- und Trinkwasserschutzgebiete im Randbereich des Bebauungsplanes werden zur Kenntnis genommen. Die Wasserschutzbehörden wurden am Verfahren beteiligt. Eine nachteilige Beeinträchtigung der Schutzgebiete ist gemäß den vorgelegten Stellungnahmen nicht zu erwarten.

 

Hinsichtlich des möglicherweise betroffenen Belanges der Telekommunikation (Richtfunkstrecke), wird das mitgeteilte Versorgungsunternehmen E-Plus am weiteren Bauleitplanverfahren beteiligt.

 

Der abschließende Vermerk, dass die Stellungnahme ausschließlich die Belange der Raumordnung und Landesplanung berücksichtigt, wird zur Kenntnis genommen.

 

Auf die Abwägung der Stellungnahme im Änderungsverfahren des Flächennutzungsplanes wird ergänzend verwiesen.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:         7                      Mitgliederzahl:             9

Nein-Stimmen:      0                      Anwesend:                  7

 

 

 

 

 

10.  Stellungnahme regionaler planungsverband main-rhön vom 11.12.2023

 

Der RPV Main-Rhön hat sich mit o. g. Stellungnahme zu den Planungsabsichten der Gemeinde Strahlungen geäußert.

Das Schreiben wird dem Gemeinderat bekannt gegeben.

 

 

Der Gemeinderat erlässt hierzu folgenden Beschluss bzw. stellt fest:

 

Die Stellungnahme gilt auch für die 5. Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren.

 

Die Stellungnahme des RPV Main-Rhön zu den Punkten 1. Regionalplanerische Bewertung und 2. Fazit, ist inhaltlich identisch mit der Stellungnahme der Höheren Landesplanungsbehörde. Um Wiederholungen zu vermeiden, wird auf die Abwägung der Stellungnahme der Höheren Landesplanungsbehörde verwiesen.

 

Auf die Abwägung der Stellungnahme im Änderungsverfahren des Flächennutzungsplanes wird ergänzend verwiesen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:         7                      Mitgliederzahl:             9

Nein-Stimmen:      0                      Anwesend:                  7

 

 

 

 

 

11.  Stellungnahme WASSERWIRTSCHAFTSAMT BAD KISSINGEN vom 27.12.2023

 

Das WWA Bad Kissingen hat sich mit o. g. Stellungnahme zu den Planungsabsichten der Gemeinde Strahlungen geäußert.

Das Schreiben wird dem Gemeinderat bekannt gegeben.

 

 

Der Gemeinderat erlässt hierzu folgenden Beschluss bzw. stellt fest:

 

Die Stellungnahme gilt auch für die 5. Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren.

 

Die Anmerkungen unter den Ziffern 1., 2., 3., 4.1, 4.4, 4.5 der Stellungnahme werden zur Kenntnis genommen. Hierzu ist keine Beschlussfassung erforderlich.

 

Zu 4.2, Überflutungen infolge von Starkregen:

Die zitierte Arbeitshilfe wird soweit als dies vorliegend möglich ist beachtet. Die Gemeinde Strahlungen verfügt zukünftig über ein eigenes Starkregenrisikomanagement. Die Umsetzung von darin empfohlenen Maßnahmen soll sukzessive erfolgen. Es ist davon auszugehen, dass davon auch der Baugebietsstandort profitiert und somit Risiken durch Überflutungen minimiert werden können.

Unter C.15 des Bebauungsplanes wird den Bauherren empfohlen, Rückstausicherungen bei den Anschlüssen an die Kanalisation einzubauen. Eine Festsetzung hierzu, wird nicht für erforderlich gehalten, da dies auch in der Entwässerungssatzung der Gemeinde Strahlungen enthalten ist.

Zur Sensibilisierung der Bauherren beschließt der Gemeinderat zusätzlich die Aufnahme des in der Stellungnahme vorgeschlagenen Hinweises zum Schutz vor Überflutungen.

 

Zu 4.3, Grundwasser:

Der vorgeschlagene Hinweis zur Grundwassererkundung durch den Bauherrn, wird in den Bebauungsplan aufgenommen.

 

Zu 4.6, Abwasserentsorgung

Ein direkter Anschluss an den best. Mischwasserkanal ist für lediglich 2 der 5 neuen Plangrundstücke vorgesehen, sodass nur eine verhältnismäßig kleine zusätzliche Wassermenge den Bestandskanal beaufschlagt.

Die restlichen 3 Grundstücke können im Trennsystem entwässern. Der Schmutzwasseranteil ist hier ebenfalls zu vernachlässigen, das Regenwasser wird über das best. RRB zurückgehalten, teilweise versickert und bei längeren Regenereignissen ablaufgedrosselt dem MW-Kanal zugeführt.

Über die für die Bauherren empfohlene Errichtung von Zisternen, ist ein zusätzlicher Rückhalt von Niederschlagswasser möglich.

Zusätzliche Flächen für Erweiterungen und Ergänzungen der Abwasseranlagen werden deshalb vom Gemeinderat nicht für erforderlich gehalten.

 

Ein Nachweis auf der Ebene der Bauleitplanung ist nicht möglich. Diesen kann die Gemeinde erst im Rahmen der Erschließungsplanung eigenverantwortlich führen.

 

Eine dezentrale Versickerung oder Rückhaltung von Niederschlagswasser wird den Bauherren durch die Ziffern C.23 (Regenwasserbehandlung) und C.24 (Zisternen) des Bebauungsplanes bereits nahegelegt. Dem Art. 44 des BayWG wird somit durch die Gemeinde entsprochen. Die Prüfung ob eine Versickerung möglich ist, obliegt eigenverantwortlich den jeweiligen Grundstückseigentümern.

 

Zu den Vorschlägen für Konkretisierungen der Festsetzungen:

Die vorgeschlagene Kennzeichnung von Niederschlagswasserbehandlungsmaßnahmen im Planentwurf hält der Gemeinderat aus den v. g. Gründen nicht für erforderlich.

Die zum Punkt Abwasserbeseitigung vorgeschlagenen Textergänzungen, sind sinngemäß oder auch wortgleich bereits unter B.5.5 (Dachbegrünung Flachdach Hauptgebäude) C.15 (Entwässerung des Baugebietes), C.23 (Regenwasserbehandlung) und C.26 (Dachbegrünung Haupt- und Nebengebäude) des Bebauungsplanes als Festsetzung oder Hinweis enthalten. Eine Konkretisierung gemäß der Stellungnahme hält der Gemeinderat ebenfalls nicht für erforderlich.

 

Die grundsätzlich zustimmende Haltung wird zur Kenntnis genommen. Die wasserwirtschaftlichen Anmerkungen werden durch die vorstehende Abwägung gewürdigt bzw. überwiegend berücksichtigt.

 

Auf die Abwägung der Stellungnahme im Änderungsverfahren des Flächennutzungsplanes wird ergänzend verwiesen.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:         7                      Mitgliederzahl:             9

Nein-Stimmen:      0                      Anwesend:                  7

 

 

 

 

 

12.  Stellungnahme bayer. landesamt für denkmalpflege vom 04.12.2023

 

Das BLfD hat sich mit o. g. Stellungnahme zu den Planungsabsichten der Gemeinde Strahlungen geäußert.

Das Schreiben wird dem Gemeinderat bekannt gegeben.

 

 

 

 

Der Gemeinderat erlässt hierzu folgenden Beschluss bzw. stellt fest:

 

Die Stellungnahme gilt auch für die 5. Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren.

 

Es wird zur Kenntnis genommen, dass im Bereich des Vorhabens keine Bodendenkmäler bekannt sind und somit keine Einwände bestehen.

Das im Bereich der Ausgleichsfläche gelegene Bodendenkmal wird nur in dessen Randbereich räumlich tangiert. Bei der Fläche handelt es sich um eine bereits fertiggestellte Ökokonto-Fläche der Gemeinde. Es sind keine Maßnahmen oder Bodeneingriffe geplant bzw. erforderlich.

Zur bauleitplanerischen Würdigung wird das Bodendenkmal nachrichtlich im Bebauungsplan dargestellt und auf die Erlaubnispflicht nach Art. 7 BayDSchG im Bereich der Ausgleichsfläche hingewiesen.

 

Die sonstigen Informationen zu den denkmalpflegerischen Belangen werden zur Kenntnis genommen. Konkrete Belange der Bau- und Kunstdenkmalpflege sind nach derzeitigem Kenntnisstand nicht betroffen.

 

Auf die Abwägung der Stellungnahme im Änderungsverfahren des Flächennutzungsplanes wird ergänzend verwiesen.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:         7                      Mitgliederzahl:             9

Nein-Stimmen:      0                      Anwesend:                  7

 

 

 

 

 

13.  Stellungnahme amt für ernährung, landwirtschaft und forsten vom 29.11.2023

 

Das AELF hat sich mit o. g. Stellungnahme zu den Planungsabsichten der Gemeinde Strahlungen geäußert.

Das Schreiben wird dem Gemeinderat bekannt gegeben.

 

 

Der Gemeinderat erlässt hierzu folgenden Beschluss bzw. stellt fest:

 

Die Stellungnahme gilt auch für die 5. Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren.

 

Der Gemeinderat stellt fest, dass vorliegend der Flächenverbrauch auf das notwendige Maß beschränkt wird. Mit der Bereitstellung der Grundstücke soll dem örtlichen Bedarf entsprochen werden. Es wird zudem darauf hingewiesen, dass es sich um ein Gebiet handelt, in dem gemäß BauNVO auch die Unterbringung von land- und forstwirtschaftlichen Nebenerwerbstellen zulässig ist (Dörfliches Wohngebiet).

Der Gemeinderat merkt zusätzlich an, dass zur Bedarfsbegründung mit der in Kürze geplanten Aufstellung des Bebauungsplanes „Zehnt IV“, insgesamt ca. 1,92 ha Baufläche aus dem derzeit wirksamen Flächennutzungsplan zurückgenommen werden. Diese steht bis auf Weiteres somit generell für eine landwirtschaftliche Nutzung zur Verfügung.

 

Wie einleitend in der Stellungnahme angemerkt, sind im näheren Umfeld der Planung keine landwirtschaftlichen Hofstellen bekannt. Eine Beeinträchtigung der Entwicklungsfähigkeit von ansässigen landwirtschaftlichen Betrieben kann, auch aufgrund der eher geringen Flächengröße, nicht erkannt werden.

Es sind keine Flurwege unmittelbar betroffen. Der südlich verlaufende Wirtschaftsweg bleibt vollständig befahr- und nutzbar erhalten.

 

Ein Hinweis auf die Duldung landwirtschaftlicher Immissionen ist unter C.28 bereits im Bebauungsplan enthalten.

 

Auf die Abwägung der Stellungnahme im Änderungsverfahren des Flächennutzungsplanes wird ergänzend verwiesen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:         7                      Mitgliederzahl:             9

Nein-Stimmen:      0                      Anwesend:                  7

 

 

 

 

14.  Stellungnahme abwasserverband saale-lauer vom 07.11.2023

 

Der AV Saale-Lauer hat sich mit o. g. Stellungnahme zu den Planungsabsichten der Gemeinde Strahlungen geäußert.

Das Schreiben wird dem Gemeinderat bekannt gegeben.

 

 

Der Gemeinderat erlässt hierzu folgenden Beschluss bzw. stellt fest:

 

Die Ausführungen sowie der beigelegte Kanalbestandsplan werden zur Kenntnis genommen. Sofern die Grundstücke „Westlich der Münnerstädter Straße“ vor den tiefbaulichen Erschließungsmaßnahmen für das Baugebiet „Zehnt IV“ bebaut werden, werden die Kanalbauarbeiten in diesem Bereich vorgezogen. Die geplante Ableitung und Rückhaltung des Regenwassers aus dem Baugebiet „Zehnt IV“, wird gemäß den hierfür geltenden Richtlinien im Zuge der Erschließungsplanung überrechnet und nachgewiesen. Die Kanalplanung wird dem AV Saale-Lauer vor der Erschließung vorgelegt, nach Realisierung der Maßnahmen wird ein Kanalbestandsplan übergeben.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:         7                      Mitgliederzahl:             9

Nein-Stimmen:      0                      Anwesend:                  7

 

 

 

 

 

 

15.  Stellungnahme DEUTSCHE TELEKOM TECHNIK GmbH vom 11.12.2023

 

Die Deutsche Telekom Technik GmbH hat sich mit o. g. Stellungnahme zu den Planungsabsichten der Gemeinde Strahlungen geäußert.

Das Schreiben wird dem Gemeinderat bekannt gegeben.

 

 

 

 

Der Gemeinderat erlässt hierzu folgenden Beschluss bzw. stellt fest:

 

Die Stellungnahme gilt auch für die 5. Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren.

 

Die Hinweise auf die randlich bestehenden Telekommunikationslinien werden zur Kenntnis genommen und durch nachrichtliche Darstellung im Bebauungsplan gewürdigt.

Auf die vorhandenen Anlagen wird im Rahmen von Tiefbaumaßnahmen Rücksicht genommen.

 

Das zitierte Merkblatt wird im Rahmen von Pflanzmaßnahmen beachtet bzw. den Bauherrn zur Kenntnis gebracht. Die Begründung wird diesbezüglich ergänzt. Öffentliche Pflanzmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

 

Es wird seitens der Gemeinde Strahlungen darum gebeten, die Voraussetzungen für eine Telekommunikationsversorgung der Grundstücke zu prüfen.

 

Die Bauherren werden darauf hingewiesen, dass Baumaßnahmen der Telekom zur rechtzeitigen Koordinierung mitgeteilt werden sollen.

 

Auf die Abwägung der Stellungnahme im Änderungsverfahren des Flächennutzungsplanes wird ergänzend verwiesen.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:         7                      Mitgliederzahl:             9

Nein-Stimmen:      0                      Anwesend:                  7

 

 

 

 

 

16.  Stellungnahme überlandwerk rhön GmbH vom 18.01.2024

 

Die ÜWR GmbH hat sich mit o. g. Stellungnahme zu den Planungsabsichten der Gemeinde Strahlungen geäußert.

Das Schreiben wird dem Gemeinderat bekannt gegeben.

 

 

 

 

Der Gemeinderat erlässt hierzu folgenden Beschluss bzw. stellt fest:

 

Die Stellungnahme gilt auch für die 5. Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren.

 

Der Hinweis, dass das Plangebiet noch nicht erschlossen ist, wird zur Kenntnis genommen.

 

Die ÜWR GmbH wird zur Sicherstellung der Stromversorgung am weiteren Planungsprozess beteiligt. Der Vorschlag für den Standort einer hierzu erforderlichen Trafostation, wurde zwischenzeitlich zwischen der ÜWR GmbH und dem Planungsbüro abgestimmt. Aus wirtschaftlichen und praktischen Gründen, soll dieser jedoch im Bereich der geplanten Baugebietszufahrt zum Wohnbaugebiet „Zehnt IV“ festgesetzt werden, für welches von der Gemeinde Strahlungen in Kürze das noch erforderliche Bauleitplanverfahren durchgeführt wird. Hierzu wird eine 6 x 5 m große Fläche in diesem Bereich freigehalten. Die Begründung des Bebauungsplanes wird hierzu ergänzt, der geplante Trafostandort wird nachrichtlich im Bebauungsplan dargestellt.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, bezüglich der Straßenbeleuchtung mit der ÜWR GmbH Kontakt aufzunehmen.

 

Auf die Abwägung der Stellungnahme im Änderungsverfahren des Flächennutzungsplanes wird ergänzend verwiesen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:         7                      Mitgliederzahl:             9

Nein-Stimmen:      0                      Anwesend:                  7

 

 

 

 

 

 

17.  Stellungnahmen vodafone gmbh / vodafone deutschland gmbh vom 15.12.2023

 

Die Vodafone GmbH / Vodafone Deutschland GmbH hat sich mit o. g. Stellungnahmen zu den Planungsabsichten der Gemeinde Strahlungen geäußert.

Die Schreiben werden dem Gemeinderat bekannt gegeben.

 

 

 

 

Der Gemeinderat erlässt hierzu folgenden Beschluss bzw. stellt fest:

 

Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung, sich hinsichtlich einer Ausbauentscheidung mit dem Team Neubaugebiete der Vodafone GmbH / Vodafone Deutschland GmbH in Verbindung zu setzen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:         7                      Mitgliederzahl:             9

Nein-Stimmen:      0                      Anwesend:                  7

 

 

 

18.  Stellungnahme regierung von mittelfranken, luftamt nordbayern vom 22.11.2023

 

Das Luftamt Nordbayern hat sich mit o. g. Stellungnahme zu den Planungsabsichten der Gemeinde Strahlungen geäußert.

Das Schreiben wird dem Gemeinderat bekannt gegeben.

 

 

 

Der Gemeinderat erlässt hierzu folgenden Beschluss bzw. stellt fest:

 

Die Stellungnahme gilt auch für die 5. Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren.

 

Es wird zur Kenntnis genommen, dass keine grundsätzlichen Bedenken bestehen

 

Der in der Stellungnahme zitierte Hinweis auf den Sonderlandeplatz Bad Neustadt/Saale-Grasberg, wird in den Bebauungsplan sowie in die Begründung bzw. den Umweltbericht aufgenommen.

Ergänzend stellt der Gemeinderat hierzu Folgendes fest:

Aufgrund der abgesetzten Lage des Baugebietes „Westlich der Münnerstädter Straße“ zur direkten Einflugschneise, welche sich – in ca. 3 km Entfernung – entlang der Wohnbebauung der in den Nachbarkommunen Salz und Bad Neustadt a. d. Saale, Gemarkung Mühlbach gelegen befindet, geht die Gemeinde Strahlungen davon aus, dass keine Beeinträchtigung bzw. Belästigung durch Flugimmissionen zu erwarten ist.

 

Auf die Abwägung der Stellungnahme im Änderungsverfahren des Flächennutzungsplanes wird ergänzend verwiesen.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:         7                      Mitgliederzahl:             9

Nein-Stimmen:      0                      Anwesend:                  7

 

 

 

 

In den zur frühzeitigen Beteiligung ausgearbeiteten Bebauungsplanunterlagen waren bereits Hinweise darauf enthalten, dass im Zuge des Verfahrens noch ein Artenschutzgutachten erfolgt, da dies einen festen Prüfungsbestandteil in der Bauleitplanung darstellt. Vom hiermit beauftragten Planungsbüro wurde zwischenzeitlich eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung durchgeführt. Im Ergebnis wurden in der Umgebung des Plangebietes gehölz- und bodenbrütende Vogelarten nachgewiesen (Dorngrasmücke, Stieglitz, Feldlerche). Zur Vermeidung von Verbotstatbeständen nach § 44 Abs. 1 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG, wird die Festsetzung konfliktvermeidender Artenschutzmaßnahmen für erforderlich gehalten (Befristung von Boden- und Bauarbeiten sowie von Holzungsmaßnahmen im Geltungsbereich des Bebauungsplanes)

 

Der Gemeinderat erlässt hierzu folgenden Beschluss bzw. stellt fest:

 

Der Gemeinderat beschließt, die auf der Grundlage der Prüfung zum besonderen Artenschutz notwendigen Festsetzungen in den Bebauungsplan „Westlich der Münnerstädter Straße“ zu integrieren. Die hierzu bereits vorab getroffenen Festsetzungen werden überarbeitet bzw. ergänzt. Die Begründung wird bezüglich des Artenschutzes sowie der fachlichen Erhebung hierzu ebenfalls ergänzt.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:               7          Mitgliederzahl:             9

Nein-Stimmen:            0          Anwesend:                  7

 


Beschluss:

 

BILLIGUNGS- UND AUSLEGUNGSBESCHLUSS:

 

Der vom Planungsbüro für Bauwesen, Bautechnik-Kirchner, Oerlenbach, aufgrund der vorangegangenen Beschlussfassung überarbeitete Planentwurf des Bebauungsplanes „Westlich der Münnerstädter Straße“ im Gemeindeteil Strahlungen, einschließlich Begründung und Umweltbericht, in der Fassung vom 05.03.2024, wird vom Gemeinderat gebilligt.

 

Die Verwaltung wird auf der Grundlage des gebilligten Entwurfes beauftragt, die förmliche Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durch öffentliche Auslegung der Planunterlagen durchzuführen. Gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sind gleichzeitig die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden erneut um Abgabe einer Stellungnahme zum Bebauungsplan aufzufordern.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

7

Mitgliederzahl:

9

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

7