Sitzung: 05.03.2024 GSN/003/2024
Der Gemeinderat der Gemeinde Strahlungen hat in seiner Sitzung vom
13.02.2023 die 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Strahlungen
beschlossen. Im Parallelverfahren ist die Aufstellung des Bebauungsplanes
„Westlich der Münnerstädter Straße“ für den Marktgemeindeteil Strahlungen
vorgesehen.
Der Änderungsbeschluss wurde am 27.02.2023
ortsüblich öffentlich bekannt gemacht.
Die frühzeitige Beteiligung der Bürger nach
§ 3 Abs. 1 BauGB, erfolgte in der Zeit vom 20.11.2023 bis 22.12.2023, durch
öffentliche Auslegung der Planunterlagen.
Die Bekanntgabe der öffentlichen Auslegung
erfolgte am 08.11.2023 durch ortsübliche Bekanntmachung.
Mit Schreiben vom 06.11.2023 wurden folgende
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB, sowie
Nachbarkommunen, frühzeitig am Bauleitplanverfahren beteiligt und gebeten eine
Stellungnahme bis zum 22.12.2023 abzugeben:
1.
Landratsamt Rhön-Grabfeld, Baurecht
2.
Landratsamt Rhön-Grabfeld, Kreisplanung
3.
Landratsamt Rhön-Grabfeld, Technischer
Immissionsschutz
4.
Landratsamt Rhön-Grabfeld, Untere
Naturschutzbehörde
5.
Landratsamt Rhön-Grabfeld, Wasserrecht
6.
Landratsamt Rhön-Grabfeld, Kreisstraßenbauverwaltung
7.
Landratsamt Rhön-Grabfeld, Untere
Straßenverkehrsbehörde/Verkehrswesen
8.
Landratsamt Rhön-Grabfeld, Tiefbauverwaltung
9.
Landratsamt Rhön-Grabfeld, Abfall- und
Bodenschutzrecht
10. Landratsamt
Rhön-Grabfeld, Kreisbrandrat
11. Landratsamt
Rhön-Grabfeld, Gesundheitsamt
12. Landratsamt
Rhön-Grabfeld, Behindertenbeauftragter
13. Landratsamt
Rhön-Grabfeld, Veterinäramt
14. Landratsamt
Rhön-Grabfeld, Kommunalunternehmen
15. Regionaler
Planungsverband Main-Rhön im Landratsamt Bad Kissingen
16. Regierung von
Unterfranken, SG Raumordnung, Landes- und Regionalplanung sowie Städtebau,
Würzburg
17. Wasserwirtschaftsamt
Bad Kissingen
18. Amt für
Digitalisierung, Breitband und Vermessung, Bad Neustadt/Saale
19. Bayerisches
Landesamt für Denkmalpflege, München
20. Amt für Ernährung,
Landwirtschaft und Forsten, Bad Neustadt/Saale
21. Bayerischer
Bauernverband, Hauptgeschäftsstelle Ufr., Würzburg
22. Amt für Ländliche
Entwicklung Unterfranken, Würzburg
23. Abwasserverband
Saale-Lauer, Hohenroth
24. Deutsche Telekom
Technik GmbH, Bamberg
25. Überlandwerk Rhön
GmbH, Mellrichstadt
26. Bayernwerk Netz
GmbH, Schweinfurt
27. Vodafone GmbH /
Vodafone Deutschland GmbH, Nürnberg
28. TransnetBW GmbH,
SuedLink, Stuttgart
29. Bundesnetzagentur,
Bonn
30. PLEdoc GmbH, Essen
31. Bayer. Rhöngas,
Bad Neustadt/Saale
32. Regierung von
Mittelfranken, Luftamt Nordbayern
33. Regierung von
Oberfranken, Bergamt Nordbayern
34. Verwaltungsgemeinschaft
Bad Neustadt/Saale, SG Straßen- u. Verkehrswesen
35. Verwaltungsgemeinschaft
Bad Neustadt/Saale, SG Beitragsrecht
36. Gemeinde Burglauer
37. Gemeinde
Niederlauer
38. Gemeinde
Rödelmaier
39. Gemeinde Salz
40. Markt Bad Bocklet
41. Stadt Bad Neustadt
a.d. Saale
42. Stadt Münnerstadt
43.
Grundstückseigentümer
____________________________________________________________________________
Im Rahmen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung
wurden keine Einwendungen oder Anregungen zur 5. Änderung des
Flächennutzungsplanes der Gemeinde Strahlungen vorgetragen.
____________________________________________________________________________
Folgende Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange bzw. Nachbargemeinden haben im Rahmen der frühzeitigen
Beteiligung keine Stellungnahme abgegeben:
1.
Landratsamt Rhön-Grabfeld, Kreisplanung
2.
Landratsamt Rhön-Grabfeld,
Kreisstraßenbauverwaltung
3.
Landratsamt Rhön-Grabfeld, Tiefbauverwaltung
4.
Landratsamt Rhön-Grabfeld, Behindertenbeauftragter
5.
Landratsamt Rhön-Grabfeld, Veterinäramt
6.
Landratsamt Rhön-Grabfeld, Kommunalunternehmen
7.
Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung,
Bad Neustadt/Saale
8.
Bayerischer Bauernverband, Hauptgeschäftsstelle
Ufr., Würzburg
9.
Bundesnetzagentur, Bonn
10.
Bayer. Rhöngas, Bad Neustadt/Saale
11.
Verwaltungsgemeinschaft Bad Neustadt/Saale, SG
Straßen- u. Verkehrswesen
12.
Verwaltungsgemeinschaft Bad Neustadt/Saale, SG
Beitragsrecht
13.
Stadt Bad Neustadt a.d. Saale
14.
Grundstückseigentümer
____________________________________________________________________________
Folgende Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange bzw. Nachbargemeinden haben im Rahmen der frühzeitigen
Beteiligung ihr Einverständnis mit der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes
geäußert:
1.
Landratsamt Rhön-Grabfeld, Baurecht
2.
Landratsamt Rhön-Grabfeld, Untere
Naturschutzbehörde
3.
Landratsamt Rhön-Grabfeld, Kreisbrandrat
4.
Bayernwerk Netz GmbH, Schweinfurt
5.
Abwasserverband Saale-Lauer, Hohenroth
6.
TransnetBW GmbH, SuedLink, Stuttgart
7.
Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken, Würzburg
8.
Vodafone GmbH / Vodafone Deutschland GmbH, Nürnberg
9.
PLEdoc GmbH, Essen
10.
Regierung von Oberfranken, Bergamt Nordbayern
11.
Gemeinde Burglauer
12.
Gemeinde Niederlauer
13.
Gemeinde Rödelmaier
14.
Gemeinde Salz
15.
Markt Bad Bocklet
16.
Stadt Münnerstadt
____________________________________________________________________________
Folgende Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange haben eine Stellungnahme abgegeben und darin Hinweise bzw.
Anregungen zur 5. Änderung des Flächennutzungsplanes vorgetragen:
1.
Landratsamt Rhön-Grabfeld, Technischer
Immissionsschutz
2.
Landratsamt Rhön-Grabfeld, Wasserrecht
3.
Landratsamt Rhön-Grabfeld, Abfall- und
Bodenschutzrecht
4.
Landratsamt Rhön-Grabfeld, Untere
Straßenverkehrsbehörde/Verkehrswesen
5.
Landratsamt Rhön-Grabfeld, Gesundheitsamt
6.
Regierung von Unterfranken, SG Raumordnung, Landes-
und Regionalplanung sowie Städtebau, Würzburg
7.
Regionaler Planungsverband Main-Rhön im Landratsamt
Bad Kissingen
8.
Wasserwirtschaftsamt Bad Kissingen
9.
Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege, München
10.
Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Bad
Neustadt/Saale
11.
Deutsche Telekom Technik GmbH, Bamberg
12.
Überlandwerk Rhön GmbH, Mellrichstadt
13.
Regierung von Mittelfranken, Luftamt Nordbayern
____________________________________________________________________________
BEHANDLUNG
DER STELLUNGNAHMEN DER BEHÖRDEN UND SONSTIGEN TRÄGER ÖFFENTLICHER BELANGE
1. Stellungnahme landratsamt RHÖn-grabfeld, technischer
immissionsschutz vom 12.12.2023
Die Untere
Immissionsschutzbehörde hat sich mit o. g. Stellungnahme zu den Planungsabsichten
der Gemeinde Strahlungen geäußert.
Das Schreiben wird
dem Gemeinderat bekannt gegeben.
Der Gemeinderat erlässt hierzu folgenden Beschluss
bzw. stellt fest:
Die Stellungnahme
gilt auch für die Aufstellung des Bebauungsplanes „Westlich der Münnerstädter
Straße“ im Parallelverfahren.
Zum 1.
Spiegelstrich:
Gemäß § 5a BauNVO
dienen Dörfliche Wohngebiete (MDW) „dem Wohnen sowie der Unterbringung von
land- und forstwirtschaftlichen Nebenerwerbsstellen und nicht wesentlich
störenden Gewerbebetrieben“. Hier muss die Nutzungsmischung nicht
gleichgewichtig sein (Beispiel Mischgebiet). Im für die
Flächennutzungsplanänderung maßgeblichen Bebauungsplan „Westlich der Münnerstädter
Straße“, wird keine der gem. § 5a Abs. 2 und 3 BauNVO allgemein oder
ausnahmsweise zulässigen Nutzungen ausgeschlossen. Somit steht im Plangebiet
eine große Bandbreite an gebietstypischen Nutzungen zur Verfügung. Zudem wird
angemerkt, dass es sich auch bei dem im Plangebiet vorhandenen Bestandsanwesen,
um eine landwirtschaftliche Nutzung im Sinne des gewählten MDW-Gebietes
handelt.
Eine MDW-typische
Entwicklung des Gebietes sieht der Gemeinderat auch unter Berücksichtigung der
im konkreten Bebauungsplan vorgeschlagenen Grundstücksgrößen (zwischen ca. 690
m² und ca. 850 m²) als problemlos gegeben, wie das einbezogene Bestandsanwesen
(ca. 760 m²) eindrücklich nachweist.
Für eine Änderung
der vorgesehenen Darstellung des Flächennutzungsplanänderungsbereiches als
MDW-Gebiet, sieht der Gemeinderat somit keine Veranlassung.
Zum 2.
Spiegelstrich:
Die Beteiligung
eines Fachplaners am vorliegenden Flächennutzungs- und Bebauungsplanverfahren,
erscheint aus Sicht des Gemeinderates nicht erforderlich. Mit dem geplanten und
von den zuständigen Straßenverkehrsbehörden zugesicherten Versetzen des
Ortsschildes und der Ortsdurchfahrtsgrenze bis zur geplanten Einmündung des
bereits vorkonzipierten Baugebietes „Zehnt IV“, geht im Bereich der
vorliegenden Änderungsfläche auf der Kreisstraße NES 18 eine Reduzierung der
zulässigen Fahrgeschwindigkeit von 100 km/h auf 50 km/h einher. Unter
Bezugnahme auf vergleichbare Projekte, können auf dieser Grundlage die für
MDW-Gebiete gemäß DIN 18005 geltenden Orientierungswerte von 60/50 dB(A)
tags/nachts, sicher eingehalten werden. Es wird zudem angemerkt, dass im Rahmen
der gemeindlichen Abwägung die in der Regel noch um 4 dB(A) höheren
Immissionsgrenzwerte der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV)
herangezogen werden.
Zum 3.
Spiegelstrich:
Die Anmerkung
bezieht sich auf den korrespondierenden Bebauungsplan „Westlich der
Münnerstädter Straße“. Darin wird die Bezugnahme auf Mais- und Silageernte
entfernt (somit nur noch Getreideernte).
Auf die Abwägung
der Stellungnahme im Aufstellungsverfahren des Bebauungsplanes wird ergänzend
verwiesen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 7 Mitgliederzahl: 9
Nein-Stimmen: 0 Anwesend: 7
2. Stellungnahmen landratsamt rhön-grabfeld, wasserrechtsverwaltung vom 15.12.2023 und 29.12.2023
Die Wasserrechtsverwaltung
hat sich mit o. g. Stellungnahmen zu den Planungsabsichten der Gemeinde
Strahlungen geäußert.
Die Schreiben
werden dem Gemeinderat bekannt gegeben.
Der Gemeinderat erlässt hierzu folgenden Beschluss
bzw. stellt fest:
Die Stellungnahmen
gelten auch für die Aufstellung des Bebauungsplanes „Westlich der Münnerstädter
Straße“ im Parallelverfahren.
Der Gemeinderat
stellt zunächst fest, dass beide Stellungnahmen einen im Grunde identischen
Inhalt aufweisen. Eine separate Abwägung wird deshalb nicht für erforderlich
gehalten.
Die Information,
dass keine grundsätzlichen Bedenken aus wasserrechtlicher Sicht bestehen, wird
zur Kenntnis genommen, ebenso die Hinweise auf das nahegelegene Trinkwasser-
bzw. Heilquellenschutzgebiet. Für die Schutzgebiete ergeben sich nach dem
aktuellen Kenntnisstand keine Beeinträchtigungen.
Bezüglich der
geplanten Entwässerung des Gebietes wird auf die Abwägung bzw. Würdigung der
Stellungnahme des WWA Bad Kissingen verwiesen.
Ob durch die
zusätzliche Regenwassereinleitung von 3 Grundstücken in das best. RRB eine
Anpassung der best. wasserrechtlichen Erlaubnis erforderlich ist, muss
rechtzeitig vor der Bebauung dieser Grundstücke, durch die Verwaltung mit der
Wasserrechtsbehörde abgestimmt werden.
Auf die Abwägung
der Stellungnahme im Aufstellungsverfahren des Bebauungsplanes wird ergänzend
verwiesen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 7 Mitgliederzahl:
9
Nein-Stimmen: 0 Anwesend: 7
3. Stellungnahme landratsamt rhön-grabfeld, untere abfallrechts- und
bodenschutzbehörde vom 27.11.2023
Die Untere
Abfallrechts- und Bodenschutzbehörde hat sich mit o. g. Stellungnahme zu den
Planungsabsichten der Gemeinde Strahlungen geäußert.
Das Schreiben wird
dem Gemeinderat bekannt gegeben.
Der Gemeinderat erlässt hierzu folgenden Beschluss
bzw. stellt fest:
Die Stellungnahme
gilt auch für die Aufstellung des Bebauungsplanes „Westlich der Münnerstädter
Straße“ im Parallelverfahren.
Die Hinweise, dass
keine Altlasten oder schädlichen Bodenveränderungen bekannt sind, werden zur
Kenntnis genommen. Ein Hinweis auf die Mitteilungspflicht von
Bodenauffälligkeiten ist im für die Flächennutzungsplanänderung maßgeblichen
Bebauungsplan „Westlich der Münnerstädter Straße“ bereits enthalten.
In die Begründung
des verbindlichen Bebauungsplanes, werden die zusätzlich mitgeteilten Hinweise zu den allgemeinen bodenschutzrechtlichen Anforderungen aufgenommen.
Auf die Abwägung
der Stellungnahme im Aufstellungsverfahren des Bebauungsplanes wird ergänzend
verwiesen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 7 Mitgliederzahl:
9
Nein-Stimmen: 0 Anwesend: 7
4. Stellungnahme landratsamt rhön-grabfeld, verkehrswesen vom 12.12.2023
Die Untere
Straßenverkehrsbehörde hat sich mit o. g. Stellungnahme zu den
Planungsabsichten der Gemeinde Strahlungen geäußert.
Das Schreiben wird
dem Gemeinderat bekannt gegeben.
Der Gemeinderat erlässt hierzu folgenden Beschluss
bzw. stellt fest:
Die Stellungnahme
gilt auch für die Aufstellung des Bebauungsplanes „Westlich der Münnerstädter
Straße“ im Parallelverfahren.
Der Verweis auf
die Teilung der Stellungnahme des Technischen Bauamtes – Tiefbau sowie die zur
Gehwegfrage geäußerten Anmerkungen, werden zur Kenntnis genommen.
Der Anregung im
korrespondierenden Bebauungsplan „Westlich der Münnerstädter Straße“ zusätzlich
einen baugebietsseitigen Gehweg anzulegen, wird vom Gemeinderat aufgrund der
eher geringen Verkehrsbelastung im Bereich der Münnerstädter Straße, nicht
entsprochen. Ein erhöhtes Gefährdungspotenzial für Fußgänger kann nicht erkannt
werden, da auch die zulässige Fahrgeschwindigkeit im Bereich der Grundstücke
von 100 km/h auf 50 km/h reduziert werden muss (künftig Erschließungsbereich
innerhalb einer Ortsdurchfahrt). Die Errichtung einseitiger Gehwege im
Ortsbereich bzw. an Ortsdurchfahrten ist durchaus üblich. Der
Erschließungsaufwand für das Baugebiet soll so gering als möglich gehalten
werden.
Auf die Abwägung
der Stellungnahme im Aufstellungsverfahren des Bebauungsplanes wird ergänzend
verwiesen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 7 Mitgliederzahl:
9
Nein-Stimmen: 0 Anwesend: 7
5. Stellungnahme landratsamt rhön-grabfeld, gesundheitsamt vom 09.11.2023
Das Gesundheitsamt
hat sich mit o. g. Stellungnahme zu den Planungsabsichten der Gemeinde
Strahlungen geäußert.
Das Schreiben wird
dem Gemeinderat bekannt gegeben.
Der Gemeinderat erlässt hierzu folgenden Beschluss
bzw. stellt fest:
Der Gemeinderat
nimmt die Mitteilung zur Kenntnis, dass keine Bedenken gegen die 5. Änderung
des Flächennutzungsplanes bestehen.
Der Hinweis auf
das nahegelegene Trinkwasser- und Heilquellenschutzgebiet wird zur Kenntnis
genommen. Beeinträchtigungen hierfür sind nach dem derzeitigen Kenntnisstand
nicht zu erwarten. Auf die Beschlussfassungen des Gemeinderates zu den
Stellungnahmen der Wasserbehörden sowie der Regional- und Landesplanung wird
verwiesen.
Auf die Abwägung
der Stellungnahme im Aufstellungsverfahren des Bebauungsplanes wird ergänzend
verwiesen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 7 Mitgliederzahl:
9
Nein-Stimmen: 0 Anwesend: 7
6. Stellungnahme regierung von ufr., sg raumordnung, landes- und
regionalplanung sowie städtebau vom
11.12.2023
Die Höhere
Landesplanungsbehörde hat sich mit o. g. Stellungnahme zu den Planungsabsichten
der Gemeinde Strahlungen geäußert.
Das Schreiben wird
dem Gemeinderat bekannt gegeben.
Der Gemeinderat erlässt hierzu folgenden Beschluss
bzw. stellt fest:
Die Stellungnahme
gilt auch für die Aufstellung des Bebauungsplanes „Westlich der Münnerstädter
Straße“ im Parallelverfahren.
Der Hinweis, dass
die Ziele und Grundsätze der Raumordnung zu beachten bzw. berücksichtigen, und
entsprechend den Zielen anzupassen ist, wird zur Kenntnis genommen.
Zu 1.
Landesplanerische Bewertung und 2. Fazit:
Die Mitteilung,
dass zum gegenständlichen Bebauungsplanverfahren, einschließlich der
Flächennutzungsplanänderung, keine Einwände erhoben werden, nimmt der
Gemeinderat zur Kenntnis.
Der Bedarf für das
geplante WA-Gebiet „Zehnt IV“, wird im Zuge des diesbezüglich erst noch
durchzuführenden Bebauungsplanverfahrens, gemäß den zitierten Anforderungen
nachgewiesen.
Der Anregung, in
diesem Zusammenhang im gemeindlichen FNPlan bereits ausgewiesene Flächen in
angemessener Größe zurückzunehmen, wird vom Gemeinderat gefolgt.
Hierzu sollen die
Darstellungen des Flächennutzungsplanes um insgesamt ca. 1,92 ha Fläche Bauland
(WA- und M-Gebiet) südlich von Strahlungen reduziert werden. Hiervon betroffen
sind Teilflächen der Grundstücke Fl.Nr. 1260, 1261 und 1262 der Gemarkung
Strahlungen.
Die Rücknahme der
Bauflächen wird als zusätzliche Änderungsnummer 2 in die vorliegende 5.
Änderung des Flächennutzungsplanes integriert. Gemäß ihrem Ausgangszustand
werden diese in diesem Rahmen als „Fläche für die Landwirtschaft“ gewidmet.
Zu 3. Hinweise:
Die Hinweise auf
die Heil- und Trinkwasserschutzgebiete im Randbereich des Änderungsgebietes
werden zur Kenntnis genommen. Die Wasserschutzbehörden wurden am Verfahren
beteiligt. Eine nachteilige Beeinträchtigung der Schutzgebiete ist gemäß den
vorgelegten Stellungnahmen nicht zu erwarten.
Hinsichtlich des
möglicherweise betroffenen Belanges der Telekommunikation (Richtfunkstrecke),
wird das mitgeteilte Versorgungsunternehmen E-Plus am weiteren
Bauleitplanverfahren beteiligt.
Der abschließende
Vermerk, dass die Stellungnahme ausschließlich die Belange der Raumordnung und
Landesplanung berücksichtigt, wird zur Kenntnis genommen.
Auf die Abwägung
der Stellungnahme im Aufstellungsverfahren des Bebauungsplanes wird ergänzend
verwiesen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 7 Mitgliederzahl:
9
Nein-Stimmen: 0 Anwesend: 7
7. Stellungnahme regionaler planungsverband main-rhön vom 11.12.2023
Der RPV Main-Rhön
hat sich mit o. g. Stellungnahme zu den Planungsabsichten der Gemeinde
Strahlungen geäußert.
Das Schreiben wird
dem Gemeinderat bekannt gegeben.
Der Gemeinderat erlässt hierzu folgenden Beschluss
bzw. stellt fest:
Die Stellungnahme
des RPV Main-Rhön zu den Punkten 1. Regionalplanerische Bewertung und 2. Fazit,
ist inhaltlich identisch mit der Stellungnahme der Höheren
Landesplanungsbehörde. Um Wiederholungen zu vermeiden, wird auf die Abwägung
der Stellungnahme der Höheren Landesplanungsbehörde verwiesen.
Auf die Abwägung
der Stellungnahme im Aufstellungsverfahren des Bebauungsplanes wird ergänzend
verwiesen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 7 Mitgliederzahl:
9
Nein-Stimmen: 0 Anwesend: 7
8.
Stellungnahme WASSERWIRTSCHAFTSAMT BAD
KISSINGEN vom 27.12.2023
Das WWA Bad
Kissingen hat sich mit o. g. Stellungnahme zu den Planungsabsichten der
Gemeinde Strahlungen geäußert.
Das Schreiben wird
dem Gemeinderat bekannt gegeben.
Der Gemeinderat erlässt hierzu folgenden Beschluss
bzw. stellt fest:
Die Stellungnahme
gilt auch für die Aufstellung des Bebauungsplanes „Westlich der Münnerstädter
Straße“ im Parallelverfahren.
Die Stellungnahme
wird zur Kenntnis genommen.
Die konkreten
Belange des Hochwasser- oder Überflutungsschutzes sowie zur Entwässerung werden
auf der nachfolgenden Planungsebene des Bebauungsplanes „Westlich der
Münnerstädter Straße“ geregelt. Es wird deshalb auf die eigenständige Abwägung
der Stellungnahme im Bebauungsplanverfahren verwiesen. Dort erfolgen
Ergänzungen oder Anpassungen von Festsetzungen und Hinweisen.
Auf die Abwägung
der Stellungnahme der Wasserrechtsverwaltung des LRA Rhön-Grabfeld wird
zusätzlich verwiesen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 7 Mitgliederzahl:
9
Nein-Stimmen: 0 Anwesend: 7
9.
Stellungnahme bayer. landesamt für
denkmalpflege vom 04.12.2023
Das BLfD hat sich
mit o. g. Stellungnahme zu den Planungsabsichten der Gemeinde Strahlungen
geäußert.
Das Schreiben wird
dem Gemeinderat bekannt gegeben.
Der Gemeinderat erlässt hierzu folgenden Beschluss
bzw. stellt fest:
Die Stellungnahme
gilt auch für die Aufstellung des Bebauungsplanes „Westlich der Münnerstädter
Straße“ im Parallelverfahren.
Es wird zur
Kenntnis genommen, dass im Bereich des Vorhabens keine Bodendenkmäler bekannt
sind und somit keine Einwände bestehen.
Es wird vom
Gemeinderat festgestellt, dass in der Planurkunde und der
Begründung/Umweltbericht zum korrespondierenden Bebauungsplanverfahren
„Westlich der Münnerstädter Straße“ die bauleitplanerisch erforderlichen
Regelungen zum Umgang mit aufgefundenen Bodendenkmalen enthalten sind.
Konkrete Belange
der Bau- und Kunstdenkmalpflege sind nicht betroffen.
Das im Bereich der
im Bebauungsplan festgesetzten Ausgleichsfläche mitgeteilte Bodendenkmal
tangiert diese nur randlich, Bodeneingriffe sind nicht geplant. Auf die
Erlaubnispflicht nach Art. 7 BayDSchG wird im konkreten Bebauungsplan
hingewiesen, das Bodendenkmal wird darin nachrichtlich dargestellt.
Auf die Abwägung
der Stellungnahme im Aufstellungsverfahren des Bebauungsplanes wird ergänzend
verwiesen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 7 Mitgliederzahl:
9
Nein-Stimmen: 0 Anwesend: 7
10. Stellungnahme amt für ernährung, landwirtschaft und forsten vom 29.11.2023
Das AELF hat sich
mit o. g. Stellungnahme zu den Planungsabsichten der Gemeinde Strahlungen
geäußert.
Das Schreiben wird
dem Gemeinderat bekannt gegeben.
Der Gemeinderat erlässt hierzu folgenden Beschluss
bzw. stellt fest:
Die Stellungnahme
gilt auch für die Aufstellung des Bebauungsplanes „Westlich der Münnerstädter
Straße“ im Parallelverfahren.
Der Gemeinderat
stellt fest, dass vorliegend der Flächenverbrauch auf das notwendige Maß
beschränkt wird. Es wird darauf hingewiesen, dass es sich um ein Gebiet
handelt, in dem gemäß BauNVO auch die Unterbringung von land- und
forstwirtschaftlichen Nebenerwerbstellen zulässig ist (Dörfliches Wohngebiet).
In Verbindung mit der Bedarfsbegründung für die in Kürze geplante Aufstellung des
Bebauungsplanes „Zehnt IV“, werden zusätzlich insgesamt ca. 1,92 ha Baufläche
aus dem derzeit wirksamen Flächennutzungsplan zurückgenommen (sh.
Änderungsnummer 2 neu).
Wie einleitend in
der Stellungnahme angemerkt, sind im näheren Umfeld der Planung keine
landwirtschaftlichen Hofstellen bekannt. Eine Beeinträchtigung der
Entwicklungsfähigkeit von ansässigen landwirtschaftlichen Betrieben kann, auch
aufgrund der eher geringen Flächengröße, nicht erkannt werden.
Es sind keine
Flurwege unmittelbar betroffen. Der südlich verlaufende Wirtschaftsweg bleibt
vollständig befahr- und nutzbar erhalten.
Ein Hinweis auf
die Duldung landwirtschaftlicher Immissionen ist unter C.28 bereits im für die
Flächennutzungsplanänderung maßgeblichen Bebauungsplan „Westlich der
Münnerstädter Straße“ enthalten.
Auf die Abwägung
der Stellungnahme im Aufstellungsverfahren des Bebauungsplanes wird ergänzend
verwiesen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 7 Mitgliederzahl:
9
Nein-Stimmen: 0 Anwesend: 7
11. Stellungnahme DEUTSCHE TELEKOM TECHNIK GmbH vom 11.12.2023
Die Deutsche
Telekom Technik GmbH hat sich mit o. g. Stellungnahme zu den Planungsabsichten
der Gemeinde Strahlungen geäußert.
Das Schreiben wird
dem Gemeinderat bekannt gegeben.
Der Gemeinderat erlässt hierzu folgenden Beschluss
bzw. stellt fest:
Die Stellungnahme
gilt auch für die Aufstellung des Bebauungsplanes „Westlich der Münnerstädter
Straße“ im Parallelverfahren.
Die Hinweise auf
die randlich bestehenden Telekommunikationslinien werden zur Kenntnis genommen
und durch nachrichtliche Darstellung der Leitung im zugehörigen Bebauungsplan
„Westlich der Münnerstädter Straße“ sowie hierzu einzufügende Angaben in dessen
Begründung bauleitplanerisch gewürdigt.
Auf die
vorhandenen Anlagen wird im Rahmen von Tiefbaumaßnahmen Rücksicht genommen.
Das zitierte
Merkblatt wird im Rahmen von Pflanzmaßnahmen beachtet bzw. den Bauherrn zur
Kenntnis gebracht. Öffentliche Pflanzmaßnahmen sind auf der Planungsebene des
Bebauungsplanes nicht vorgesehen.
Es wird seitens
der Gemeinde Strahlungen darum gebeten, die Voraussetzungen für eine
Telekommunikationsversorgung der Grundstücke im Zuge der Bebauungsplanung zu
prüfen.
Auf die Abwägung
der Stellungnahme im Aufstellungsverfahren des Bebauungsplanes wird ergänzend
verwiesen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 7 Mitgliederzahl:
9
Nein-Stimmen: 0 Anwesend: 7
12. Stellungnahme überlandwerk rhön GmbH vom 18.01.2024
Die ÜWR GmbH hat
sich mit o. g. Stellungnahme zu den Planungsabsichten der Gemeinde Strahlungen geäußert.
Das Schreiben wird
dem Gemeinderat bekannt gegeben.
Der Gemeinderat erlässt hierzu folgenden Beschluss
bzw. stellt fest:
Die Stellungnahme
gilt auch für die Aufstellung des Bebauungsplanes „Westlich der Münnerstädter
Straße“ im Parallelverfahren.
Der Hinweis, dass
die geplante Baufläche noch nicht erschlossen ist, wird zur Kenntnis genommen.
Die ÜWR GmbH wird
am weiteren Planungsprozess beteiligt. Der Vorschlag für den Standort einer
hierzu erforderlichen Trafostation, wurde zwischenzeitlich im Rahmen des
korrespondierenden Bebauungsplanverfahrens „Westlich der Münnerstädter Straße“
zwischen der ÜWR GmbH und dem Planungsbüro abgestimmt. Aus wirtschaftlichen und
praktischen Gründen, soll dieser jedoch am Ostrand der Münnerstädter Straße,
innerhalb des dort vorgesehenen Wohnbaugebietes „Zehnt IV“ festgesetzt werden,
für welches von der Gemeinde Strahlungen in Kürze das noch erforderliche
Bauleitplanverfahren durchgeführt wird. Im wirksamen Flächennutzungsplan ist
bereits eine Darstellung für die erforderliche Trafostation in diesem Bereich
vorhanden. Damit sind die Erfordernisse zur Gebietsversorgung ausreichend
gekennzeichnet.
Die Verwaltung
wird beauftragt, bezüglich der Straßenbeleuchtung mit der ÜWR GmbH Kontakt
aufzunehmen.
Auf die Abwägung
der Stellungnahme im Aufstellungsverfahren des Bebauungsplanes wird ergänzend
verwiesen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 7 Mitgliederzahl:
9
Nein-Stimmen: 0 Anwesend: 7
13. Stellungnahme regierung von mittelfranken, luftamt nordbayern vom 22.11.2023
Das Luftamt
Nordbayern hat sich mit o. g. Stellungnahme zu den Planungsabsichten der
Gemeinde Strahlungen geäußert.
Das Schreiben wird
dem Gemeinderat bekannt gegeben.
Der Gemeinderat erlässt hierzu folgenden Beschluss
bzw. stellt fest:
Die Stellungnahme
gilt auch für die Aufstellung des Bebauungsplanes „Westlich der Münnerstädter
Straße“ im Parallelverfahren.
Es wird zur
Kenntnis genommen, dass keine grundsätzlichen Bedenken bestehen
Der in der
Stellungnahme zitierte Hinweis auf den Sonderlandeplatz Bad
Neustadt/Saale-Grasberg, wird in den für die Flächennutzungsplanänderung
maßgeblichen Bebauungsplan aufgenommen. Die Begründung bzw. der Umweltbericht
des Flächennutzungsplanes wird mit entsprechenden Anmerkungen ergänzt. Aufgrund
der Lage und Entfernung des Sonderlandeplatzes wird davon ausgegangen, dass
keine Beeinträchtigungen des Änderungsgebietes durch Fluglärm zu erwarten sind.
Auf die Abwägung
der Stellungnahme im Aufstellungsverfahren des Bebauungsplanes wird ergänzend
verwiesen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 6 Mitgliederzahl:
9
Nein-Stimmen: 1 Anwesend: 7
SONSTIGES
Durch die aufgrund
der Abwägung der Stellungnahmen der Landes- und Regionalplanungsbehörde
erforderliche Rücknahme von Bauflächen im Süden von Strahlungen, ergibt sich
auf der Grundlage des in den Flächennutzungsplan integrierten Landschaftsplanes
zusätzlich das Erfordernis zur Anpassung bzw. Ergänzung der Darstellungen des
Flächennutzungsplanes im Bereich der Änderungsmaßnahme 2. Dies betrifft die
Darstellung zur Randeingrünung für das östlich der Rücknahmefläche verbleibende
WA-Bauland und die Kennzeichnung eines innerhalb der Rücknahmefläche
vorhandenen Streuobstbestandes (zum Erhalt vorgesehen).
Der
Gemeinderat erlässt hierzu folgenden Beschluss bzw. stellt fest:
Der Gemeinderat beschließt zur Sicherung des
landschaftsplanerischen Eingrünungskonzeptes für Siedlungs- und Freiflächen,
zusätzlich zur Änderungsmaßnahme Nr. 2 (Darstellung von Fläche für
Landwirtschaft) die Anpassung bzw. Ergänzung des Flächennutzungsplanes wie
folgt:
Änderungsmaßnahme Nr. 3:
Darstellung von ca. 0,13 ha Fläche für
Randeingrünung des östlich verbleibenden WA-Gebietes. Hiervon betroffen sind
Teilflächen der Grundstücke Fl.Nr. 1261 und 1262 (Gemarkung Strahlungen).
Änderungsmaßnahme Nr. 4:
Kennzeichnung von Baumerhalt im Bereich des
Grundstückes Fl.Nr. 1260 (Gemarkung Strahlungen).
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 7 Mitgliederzahl: 9
Nein-Stimmen: 0 Anwesend: 7
Beschluss:
BILLIGUNGS- UND AUSLEGUNGSBESCHLUSS
Der vom
Planungsbüro für Bauwesen, Bautechnik-Kirchner, Oerlenbach, aufgrund der
vorangegangenen Beschlussfassung überarbeitete Planentwurf zur 5. Änderung des
Flächennutzungsplanes der Gemeinde Strahlungen, einschließlich Begründung und
Umweltbericht, in der Fassung vom 05.03.2024, wird vom Gemeinderat gebilligt.
Die Verwaltung
wird auf der Grundlage des gebilligten Entwurfes beauftragt, die förmliche
Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durch öffentliche Auslegung
der Planunterlagen durchzuführen. Gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sind gleichzeitig die
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden
erneut um Abgabe einer Stellungnahme zum Bebauungsplan aufzufordern.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
7 |
Mitgliederzahl: |
9 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
7 |