Der Gemeinderat der Gemeinde Strahlungen hat in seiner Sitzung vom 13.02.2023 die 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Strahlungen beschlossen. Im Parallelverfahren ist die Aufstellung des Bebauungsplanes „Westlich der Münnerstädter Straße“ für den Marktgemeindeteil Strahlungen vorgesehen.

Der Änderungsbeschluss wurde am 27.02.2023 ortsüblich öffentlich bekannt gemacht.

Die frühzeitige Beteiligung der Bürger nach § 3 Abs. 1 BauGB, erfolgte in der Zeit vom 20.11.2023 bis 22.12.2023, durch öffentliche Auslegung der Planunterlagen.

Die Bekanntgabe der öffentlichen Auslegung erfolgte am 08.11.2023 durch ortsübliche Bekanntmachung.

 

Mit Schreiben vom 06.11.2023 wurden folgende Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB, sowie Nachbarkommunen, frühzeitig am Bauleitplanverfahren beteiligt und gebeten eine Stellungnahme bis zum 22.12.2023 abzugeben:

 

1.    Landratsamt Rhön-Grabfeld, Baurecht

2.    Landratsamt Rhön-Grabfeld, Kreisplanung

3.    Landratsamt Rhön-Grabfeld, Technischer Immissionsschutz

4.    Landratsamt Rhön-Grabfeld, Untere Naturschutzbehörde

5.    Landratsamt Rhön-Grabfeld, Wasserrecht

6.    Landratsamt Rhön-Grabfeld, Kreisstraßenbauverwaltung

7.    Landratsamt Rhön-Grabfeld, Untere Straßenverkehrsbehörde/Verkehrswesen

8.    Landratsamt Rhön-Grabfeld, Tiefbauverwaltung

9.    Landratsamt Rhön-Grabfeld, Abfall- und Bodenschutzrecht

10.  Landratsamt Rhön-Grabfeld, Kreisbrandrat

11.  Landratsamt Rhön-Grabfeld, Gesundheitsamt

12.  Landratsamt Rhön-Grabfeld, Behindertenbeauftragter

13.  Landratsamt Rhön-Grabfeld, Veterinäramt

14.  Landratsamt Rhön-Grabfeld, Kommunalunternehmen

15.  Regionaler Planungsverband Main-Rhön im Landratsamt Bad Kissingen

16.  Regierung von Unterfranken, SG Raumordnung, Landes- und Regionalpla­nung sowie Städtebau, Würzburg

17.  Wasserwirtschaftsamt Bad Kissingen

18.  Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung, Bad Neustadt/Saale

19.  Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege, München

20.  Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Bad Neustadt/Saale

21.  Bayerischer Bauernverband, Hauptgeschäftsstelle Ufr., Würzburg

22.  Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken, Würzburg

23.  Abwasserverband Saale-Lauer, Hohenroth

24.  Deutsche Telekom Technik GmbH, Bamberg

25.  Überlandwerk Rhön GmbH, Mellrichstadt

26.  Bayernwerk Netz GmbH, Schweinfurt

27.  Vodafone GmbH / Vodafone Deutschland GmbH, Nürnberg

28.  TransnetBW GmbH, SuedLink, Stuttgart

29.  Bundesnetzagentur, Bonn

30.  PLEdoc GmbH, Essen

31.  Bayer. Rhöngas, Bad Neustadt/Saale

32.  Regierung von Mittelfranken, Luftamt Nordbayern

33.  Regierung von Oberfranken, Bergamt Nordbayern

34.  Verwaltungsgemeinschaft Bad Neustadt/Saale, SG Straßen- u. Verkehrswesen

35.  Verwaltungsgemeinschaft Bad Neustadt/Saale, SG Beitragsrecht

36.  Gemeinde Burglauer

37.  Gemeinde Niederlauer

38.  Gemeinde Rödelmaier

39.  Gemeinde Salz

40.  Markt Bad Bocklet

41.  Stadt Bad Neustadt a.d. Saale

42.  Stadt Münnerstadt

43.  Grundstückseigentümer

____________________________________________________________________________

 

Im Rahmen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung wurden keine Einwendungen oder Anregungen zur 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Strahlungen vorgetragen.

____________________________________________________________________________

 

Folgende Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange bzw. Nachbargemeinden haben im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung keine Stellungnahme abgegeben:

 

1.    Landratsamt Rhön-Grabfeld, Kreisplanung

2.    Landratsamt Rhön-Grabfeld, Kreisstraßenbauverwaltung

3.    Landratsamt Rhön-Grabfeld, Tiefbauverwaltung

4.    Landratsamt Rhön-Grabfeld, Behindertenbeauftragter

5.    Landratsamt Rhön-Grabfeld, Veterinäramt

6.    Landratsamt Rhön-Grabfeld, Kommunalunternehmen

7.    Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung, Bad Neustadt/Saale

8.    Bayerischer Bauernverband, Hauptgeschäftsstelle Ufr., Würzburg

9.    Bundesnetzagentur, Bonn

10.  Bayer. Rhöngas, Bad Neustadt/Saale

11.  Verwaltungsgemeinschaft Bad Neustadt/Saale, SG Straßen- u. Verkehrswesen

12.  Verwaltungsgemeinschaft Bad Neustadt/Saale, SG Beitragsrecht

13.  Stadt Bad Neustadt a.d. Saale

14.  Grundstückseigentümer

____________________________________________________________________________

 

Folgende Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange bzw. Nachbargemeinden haben im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung ihr Einverständnis mit der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes geäußert:

 

1.    Landratsamt Rhön-Grabfeld, Baurecht

2.    Landratsamt Rhön-Grabfeld, Untere Naturschutzbehörde

3.    Landratsamt Rhön-Grabfeld, Kreisbrandrat

4.    Bayernwerk Netz GmbH, Schweinfurt

5.    Abwasserverband Saale-Lauer, Hohenroth

6.    TransnetBW GmbH, SuedLink, Stuttgart

7.    Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken, Würzburg

8.    Vodafone GmbH / Vodafone Deutschland GmbH, Nürnberg

9.    PLEdoc GmbH, Essen

10.  Regierung von Oberfranken, Bergamt Nordbayern

11.  Gemeinde Burglauer

12.  Gemeinde Niederlauer

13.  Gemeinde Rödelmaier

14.  Gemeinde Salz

15.  Markt Bad Bocklet

16.  Stadt Münnerstadt

____________________________________________________________________________

 

Folgende Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange haben eine Stellungnahme abgegeben und darin Hinweise bzw. Anregungen zur 5. Änderung des Flächennutzungsplanes vorgetragen:

 

1.    Landratsamt Rhön-Grabfeld, Technischer Immissionsschutz

2.    Landratsamt Rhön-Grabfeld, Wasserrecht

3.    Landratsamt Rhön-Grabfeld, Abfall- und Bodenschutzrecht

4.    Landratsamt Rhön-Grabfeld, Untere Straßenverkehrsbehörde/Verkehrswesen

5.    Landratsamt Rhön-Grabfeld, Gesundheitsamt

6.    Regierung von Unterfranken, SG Raumordnung, Landes- und Regionalpla­nung sowie Städtebau, Würzburg

7.    Regionaler Planungsverband Main-Rhön im Landratsamt Bad Kissingen

8.    Wasserwirtschaftsamt Bad Kissingen

9.    Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege, München

10.  Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Bad Neustadt/Saale

11.  Deutsche Telekom Technik GmbH, Bamberg

12.  Überlandwerk Rhön GmbH, Mellrichstadt

13.  Regierung von Mittelfranken, Luftamt Nordbayern

____________________________________________________________________________

 

 

BEHANDLUNG DER STELLUNGNAHMEN DER BEHÖRDEN UND SONSTIGEN TRÄGER ÖFFENTLICHER BELANGE

 

 

1.    Stellungnahme landratsamt RHÖn-grabfeld, technischer immissionsschutz vom 12.12.2023

 

Die Untere Immissionsschutzbehörde hat sich mit o. g. Stellungnahme zu den Planungsabsichten der Gemeinde Strahlungen geäußert.

Das Schreiben wird dem Gemeinderat bekannt gegeben.

 

 

 

Der Gemeinderat erlässt hierzu folgenden Beschluss bzw. stellt fest:

 

Die Stellungnahme gilt auch für die Aufstellung des Bebauungsplanes „Westlich der Münnerstädter Straße“ im Parallelverfahren.

 

Zum 1. Spiegelstrich:

Gemäß § 5a BauNVO dienen Dörfliche Wohngebiete (MDW) „dem Wohnen sowie der Unterbringung von land- und forstwirtschaftlichen Nebenerwerbsstellen und nicht wesentlich störenden Gewerbebetrieben“. Hier muss die Nutzungsmischung nicht gleichgewichtig sein (Beispiel Mischgebiet). Im für die Flächennutzungsplanänderung maßgeblichen Bebauungsplan „Westlich der Münnerstädter Straße“, wird keine der gem. § 5a Abs. 2 und 3 BauNVO allgemein oder ausnahmsweise zulässigen Nutzungen ausgeschlossen. Somit steht im Plangebiet eine große Bandbreite an gebietstypischen Nutzungen zur Verfügung. Zudem wird angemerkt, dass es sich auch bei dem im Plangebiet vorhandenen Bestandsanwesen, um eine landwirtschaftliche Nutzung im Sinne des gewählten MDW-Gebietes handelt.

Eine MDW-typische Entwicklung des Gebietes sieht der Gemeinderat auch unter Berücksichtigung der im konkreten Bebauungsplan vorgeschlagenen Grundstücksgrößen (zwischen ca. 690 m² und ca. 850 m²) als problemlos gegeben, wie das einbezogene Bestandsanwesen (ca. 760 m²) eindrücklich nachweist.

Für eine Änderung der vorgesehenen Darstellung des Flächennutzungsplanänderungsbereiches als MDW-Gebiet, sieht der Gemeinderat somit keine Veranlassung.

 

Zum 2. Spiegelstrich:

Die Beteiligung eines Fachplaners am vorliegenden Flächennutzungs- und Bebauungsplanverfahren, erscheint aus Sicht des Gemeinderates nicht erforderlich. Mit dem geplanten und von den zuständigen Straßenverkehrsbehörden zugesicherten Versetzen des Ortsschildes und der Ortsdurchfahrtsgrenze bis zur geplanten Einmündung des bereits vorkonzipierten Baugebietes „Zehnt IV“, geht im Bereich der vorliegenden Änderungsfläche auf der Kreisstraße NES 18 eine Reduzierung der zulässigen Fahrgeschwindigkeit von 100 km/h auf 50 km/h einher. Unter Bezugnahme auf vergleichbare Projekte, können auf dieser Grundlage die für MDW-Gebiete gemäß DIN 18005 geltenden Orientierungswerte von 60/50 dB(A) tags/nachts, sicher eingehalten werden. Es wird zudem angemerkt, dass im Rahmen der gemeindlichen Abwägung die in der Regel noch um 4 dB(A) höheren Immissionsgrenzwerte der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) herangezogen werden.

 

Zum 3. Spiegelstrich:

Die Anmerkung bezieht sich auf den korrespondierenden Bebauungsplan „Westlich der Münnerstädter Straße“. Darin wird die Bezugnahme auf Mais- und Silageernte entfernt (somit nur noch Getreideernte).

 

Auf die Abwägung der Stellungnahme im Aufstellungsverfahren des Bebauungsplanes wird ergänzend verwiesen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:         7                      Mitgliederzahl: 9

Nein-Stimmen:      0                      Anwesend:      7

 

 

2.    Stellungnahmen landratsamt rhön-grabfeld, wasserrechtsverwaltung vom 15.12.2023 und 29.12.2023

 

Die Wasserrechtsverwaltung hat sich mit o. g. Stellungnahmen zu den Planungsabsichten der Gemeinde Strahlungen geäußert.

Die Schreiben werden dem Gemeinderat bekannt gegeben.

 

 

 

Der Gemeinderat erlässt hierzu folgenden Beschluss bzw. stellt fest:

 

Die Stellungnahmen gelten auch für die Aufstellung des Bebauungsplanes „Westlich der Münnerstädter Straße“ im Parallelverfahren.

 

Der Gemeinderat stellt zunächst fest, dass beide Stellungnahmen einen im Grunde identischen Inhalt aufweisen. Eine separate Abwägung wird deshalb nicht für erforderlich gehalten.

 

Die Information, dass keine grundsätzlichen Bedenken aus wasserrechtlicher Sicht bestehen, wird zur Kenntnis genommen, ebenso die Hinweise auf das nahegelegene Trinkwasser- bzw. Heilquellenschutzgebiet. Für die Schutzgebiete ergeben sich nach dem aktuellen Kenntnisstand keine Beeinträchtigungen.

Bezüglich der geplanten Entwässerung des Gebietes wird auf die Abwägung bzw. Würdigung der Stellungnahme des WWA Bad Kissingen verwiesen.

Ob durch die zusätzliche Regenwassereinleitung von 3 Grundstücken in das best. RRB eine Anpassung der best. wasserrechtlichen Erlaubnis erforderlich ist, muss rechtzeitig vor der Bebauung dieser Grundstücke, durch die Verwaltung mit der Wasserrechtsbehörde abgestimmt werden.

 

Auf die Abwägung der Stellungnahme im Aufstellungsverfahren des Bebauungsplanes wird ergänzend verwiesen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:         7                      Mitgliederzahl: 9

Nein-Stimmen:      0                      Anwesend:      7

 

 

 

 

3.    Stellungnahme landratsamt rhön-grabfeld, untere abfallrechts- und bodenschutzbehörde vom 27.11.2023

 

Die Untere Abfallrechts- und Bodenschutzbehörde hat sich mit o. g. Stellungnahme zu den Planungsabsichten der Gemeinde Strahlungen geäußert.

Das Schreiben wird dem Gemeinderat bekannt gegeben.

 

 

 

 

Der Gemeinderat erlässt hierzu folgenden Beschluss bzw. stellt fest:

 

Die Stellungnahme gilt auch für die Aufstellung des Bebauungsplanes „Westlich der Münnerstädter Straße“ im Parallelverfahren.

 

Die Hinweise, dass keine Altlasten oder schädlichen Bodenveränderungen bekannt sind, werden zur Kenntnis genommen. Ein Hinweis auf die Mitteilungspflicht von Bodenauffälligkeiten ist im für die Flächennutzungsplanänderung maßgeblichen Bebauungsplan „Westlich der Münnerstädter Straße“ bereits enthalten.

 

In die Begründung des verbindlichen Bebauungsplanes, werden die zusätzlich mitgeteilten Hinweise zu den allgemeinen bodenschutzrechtlichen Anforderungen aufgenommen.

 

Auf die Abwägung der Stellungnahme im Aufstellungsverfahren des Bebauungsplanes wird ergänzend verwiesen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:         7                      Mitgliederzahl: 9

Nein-Stimmen:      0                      Anwesend:      7

 

 

4.    Stellungnahme landratsamt rhön-grabfeld, verkehrswesen vom 12.12.2023

 

Die Untere Straßenverkehrsbehörde hat sich mit o. g. Stellungnahme zu den Planungsabsichten der Gemeinde Strahlungen geäußert.

Das Schreiben wird dem Gemeinderat bekannt gegeben.

 

 

 

Der Gemeinderat erlässt hierzu folgenden Beschluss bzw. stellt fest:

 

Die Stellungnahme gilt auch für die Aufstellung des Bebauungsplanes „Westlich der Münnerstädter Straße“ im Parallelverfahren.

 

Der Verweis auf die Teilung der Stellungnahme des Technischen Bauamtes – Tiefbau sowie die zur Gehwegfrage geäußerten Anmerkungen, werden zur Kenntnis genommen.

Der Anregung im korrespondierenden Bebauungsplan „Westlich der Münnerstädter Straße“ zusätzlich einen baugebietsseitigen Gehweg anzulegen, wird vom Gemeinderat aufgrund der eher geringen Verkehrsbelastung im Bereich der Münnerstädter Straße, nicht entsprochen. Ein erhöhtes Gefährdungspotenzial für Fußgänger kann nicht erkannt werden, da auch die zulässige Fahrgeschwindigkeit im Bereich der Grundstücke von 100 km/h auf 50 km/h reduziert werden muss (künftig Erschließungsbereich innerhalb einer Ortsdurchfahrt). Die Errichtung einseitiger Gehwege im Ortsbereich bzw. an Ortsdurchfahrten ist durchaus üblich. Der Erschließungsaufwand für das Baugebiet soll so gering als möglich gehalten werden.

 

Auf die Abwägung der Stellungnahme im Aufstellungsverfahren des Bebauungsplanes wird ergänzend verwiesen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:         7                      Mitgliederzahl: 9

Nein-Stimmen:      0                      Anwesend:      7

 

 

 

 

 

5.    Stellungnahme landratsamt rhön-grabfeld, gesundheitsamt vom 09.11.2023

 

Das Gesundheitsamt hat sich mit o. g. Stellungnahme zu den Planungsabsichten der Gemeinde Strahlungen geäußert.

Das Schreiben wird dem Gemeinderat bekannt gegeben.

 

 

Der Gemeinderat erlässt hierzu folgenden Beschluss bzw. stellt fest:

 

Der Gemeinderat nimmt die Mitteilung zur Kenntnis, dass keine Bedenken gegen die 5. Änderung des Flächennutzungsplanes bestehen.

 

Der Hinweis auf das nahegelegene Trinkwasser- und Heilquellenschutzgebiet wird zur Kenntnis genommen. Beeinträchtigungen hierfür sind nach dem derzeitigen Kenntnisstand nicht zu erwarten. Auf die Beschlussfassungen des Gemeinderates zu den Stellungnahmen der Wasserbehörden sowie der Regional- und Landesplanung wird verwiesen.

 

Auf die Abwägung der Stellungnahme im Aufstellungsverfahren des Bebauungsplanes wird ergänzend verwiesen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:         7                      Mitgliederzahl: 9

Nein-Stimmen:      0                      Anwesend:      7

 

 

 

 

6.    Stellungnahme regierung von ufr., sg raumordnung, landes- und regionalplanung sowie städtebau vom 11.12.2023

 

Die Höhere Landesplanungsbehörde hat sich mit o. g. Stellungnahme zu den Planungsabsichten der Gemeinde Strahlungen geäußert.

Das Schreiben wird dem Gemeinderat bekannt gegeben.

 

 

 

Der Gemeinderat erlässt hierzu folgenden Beschluss bzw. stellt fest:

 

Die Stellungnahme gilt auch für die Aufstellung des Bebauungsplanes „Westlich der Münnerstädter Straße“ im Parallelverfahren.

 

Der Hinweis, dass die Ziele und Grundsätze der Raumordnung zu beachten bzw. berücksichtigen, und entsprechend den Zielen anzupassen ist, wird zur Kenntnis genommen.

 

Zu 1. Landesplanerische Bewertung und 2. Fazit:

Die Mitteilung, dass zum gegenständlichen Bebauungsplanverfahren, einschließlich der Flächennutzungsplanänderung, keine Einwände erhoben werden, nimmt der Gemeinderat zur Kenntnis.

 

Der Bedarf für das geplante WA-Gebiet „Zehnt IV“, wird im Zuge des diesbezüglich erst noch durchzuführenden Bebauungsplanverfahrens, gemäß den zitierten Anforderungen nachgewiesen.

Der Anregung, in diesem Zusammenhang im gemeindlichen FNPlan bereits ausgewiesene Flächen in angemessener Größe zurückzunehmen, wird vom Gemeinderat gefolgt.

Hierzu sollen die Darstellungen des Flächennutzungsplanes um insgesamt ca. 1,92 ha Fläche Bauland (WA- und M-Gebiet) südlich von Strahlungen reduziert werden. Hiervon betroffen sind Teilflächen der Grundstücke Fl.Nr. 1260, 1261 und 1262 der Gemarkung Strahlungen.

Die Rücknahme der Bauflächen wird als zusätzliche Änderungsnummer 2 in die vorliegende 5. Änderung des Flächennutzungsplanes integriert. Gemäß ihrem Ausgangszustand werden diese in diesem Rahmen als „Fläche für die Landwirtschaft“ gewidmet.

 

Zu 3. Hinweise:

Die Hinweise auf die Heil- und Trinkwasserschutzgebiete im Randbereich des Änderungsgebietes werden zur Kenntnis genommen. Die Wasserschutzbehörden wurden am Verfahren beteiligt. Eine nachteilige Beeinträchtigung der Schutzgebiete ist gemäß den vorgelegten Stellungnahmen nicht zu erwarten.

 

Hinsichtlich des möglicherweise betroffenen Belanges der Telekommunikation (Richtfunkstrecke), wird das mitgeteilte Versorgungsunternehmen E-Plus am weiteren Bauleitplanverfahren beteiligt.

 

Der abschließende Vermerk, dass die Stellungnahme ausschließlich die Belange der Raumordnung und Landesplanung berücksichtigt, wird zur Kenntnis genommen.

 

Auf die Abwägung der Stellungnahme im Aufstellungsverfahren des Bebauungsplanes wird ergänzend verwiesen.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:         7                      Mitgliederzahl: 9

Nein-Stimmen:      0                      Anwesend:      7

 

 

 

 

7.    Stellungnahme regionaler planungsverband main-rhön vom 11.12.2023

 

Der RPV Main-Rhön hat sich mit o. g. Stellungnahme zu den Planungsabsichten der Gemeinde Strahlungen geäußert.

Das Schreiben wird dem Gemeinderat bekannt gegeben.

 

 

 

Der Gemeinderat erlässt hierzu folgenden Beschluss bzw. stellt fest:

 

Die Stellungnahme gilt auch für die Aufstellung des Bebauungsplanes „Westlich der Münnerstädter Straße“ im Parallelverfahren.

 

Die Stellungnahme des RPV Main-Rhön zu den Punkten 1. Regionalplanerische Bewertung und 2. Fazit, ist inhaltlich identisch mit der Stellungnahme der Höheren Landesplanungsbehörde. Um Wiederholungen zu vermeiden, wird auf die Abwägung der Stellungnahme der Höheren Landesplanungsbehörde verwiesen.

 

Auf die Abwägung der Stellungnahme im Aufstellungsverfahren des Bebauungsplanes wird ergänzend verwiesen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:         7                      Mitgliederzahl: 9

Nein-Stimmen:      0                      Anwesend:      7

 

 

 

 

 

8.    Stellungnahme WASSERWIRTSCHAFTSAMT BAD KISSINGEN vom 27.12.2023

 

Das WWA Bad Kissingen hat sich mit o. g. Stellungnahme zu den Planungsabsichten der Gemeinde Strahlungen geäußert.

Das Schreiben wird dem Gemeinderat bekannt gegeben.

 

 

 

Der Gemeinderat erlässt hierzu folgenden Beschluss bzw. stellt fest:

 

Die Stellungnahme gilt auch für die Aufstellung des Bebauungsplanes „Westlich der Münnerstädter Straße“ im Parallelverfahren.

 

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.

 

Die konkreten Belange des Hochwasser- oder Überflutungsschutzes sowie zur Entwässerung werden auf der nachfolgenden Planungsebene des Bebauungsplanes „Westlich der Münnerstädter Straße“ geregelt. Es wird deshalb auf die eigenständige Abwägung der Stellungnahme im Bebauungsplanverfahren verwiesen. Dort erfolgen Ergänzungen oder Anpassungen von Festsetzungen und Hinweisen.

 

Auf die Abwägung der Stellungnahme der Wasserrechtsverwaltung des LRA Rhön-Grabfeld wird zusätzlich verwiesen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:         7                      Mitgliederzahl: 9

Nein-Stimmen:      0                      Anwesend:      7

 

 

 

 

 

9.    Stellungnahme bayer. landesamt für denkmalpflege vom 04.12.2023

 

Das BLfD hat sich mit o. g. Stellungnahme zu den Planungsabsichten der Gemeinde Strahlungen geäußert.

Das Schreiben wird dem Gemeinderat bekannt gegeben.

 

 

 

Der Gemeinderat erlässt hierzu folgenden Beschluss bzw. stellt fest:

 

Die Stellungnahme gilt auch für die Aufstellung des Bebauungsplanes „Westlich der Münnerstädter Straße“ im Parallelverfahren.

 

Es wird zur Kenntnis genommen, dass im Bereich des Vorhabens keine Bodendenkmäler bekannt sind und somit keine Einwände bestehen.

Es wird vom Gemeinderat festgestellt, dass in der Planurkunde und der Begründung/Umweltbericht zum korrespondierenden Bebauungsplanverfahren „Westlich der Münnerstädter Straße“ die bauleitplanerisch erforderlichen Regelungen zum Umgang mit aufgefundenen Bodendenkmalen enthalten sind.

Konkrete Belange der Bau- und Kunstdenkmalpflege sind nicht betroffen.

 

Das im Bereich der im Bebauungsplan festgesetzten Ausgleichsfläche mitgeteilte Bodendenkmal tangiert diese nur randlich, Bodeneingriffe sind nicht geplant. Auf die Erlaubnispflicht nach Art. 7 BayDSchG wird im konkreten Bebauungsplan hingewiesen, das Bodendenkmal wird darin nachrichtlich dargestellt.

 

Auf die Abwägung der Stellungnahme im Aufstellungsverfahren des Bebauungsplanes wird ergänzend verwiesen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:         7                      Mitgliederzahl: 9

Nein-Stimmen:      0                      Anwesend:      7

 

 

 

 

 

10.  Stellungnahme amt für ernährung, landwirtschaft und forsten vom 29.11.2023

 

Das AELF hat sich mit o. g. Stellungnahme zu den Planungsabsichten der Gemeinde Strahlungen geäußert.

Das Schreiben wird dem Gemeinderat bekannt gegeben.

 

 

 

Der Gemeinderat erlässt hierzu folgenden Beschluss bzw. stellt fest:

 

Die Stellungnahme gilt auch für die Aufstellung des Bebauungsplanes „Westlich der Münnerstädter Straße“ im Parallelverfahren.

 

Der Gemeinderat stellt fest, dass vorliegend der Flächenverbrauch auf das notwendige Maß beschränkt wird. Es wird darauf hingewiesen, dass es sich um ein Gebiet handelt, in dem gemäß BauNVO auch die Unterbringung von land- und forstwirtschaftlichen Nebenerwerbstellen zulässig ist (Dörfliches Wohngebiet). In Verbindung mit der Bedarfsbegründung für die in Kürze geplante Aufstellung des Bebauungsplanes „Zehnt IV“, werden zusätzlich insgesamt ca. 1,92 ha Baufläche aus dem derzeit wirksamen Flächennutzungsplan zurückgenommen (sh. Änderungsnummer 2 neu).

 

Wie einleitend in der Stellungnahme angemerkt, sind im näheren Umfeld der Planung keine landwirtschaftlichen Hofstellen bekannt. Eine Beeinträchtigung der Entwicklungsfähigkeit von ansässigen landwirtschaftlichen Betrieben kann, auch aufgrund der eher geringen Flächengröße, nicht erkannt werden.

Es sind keine Flurwege unmittelbar betroffen. Der südlich verlaufende Wirtschaftsweg bleibt vollständig befahr- und nutzbar erhalten.

 

Ein Hinweis auf die Duldung landwirtschaftlicher Immissionen ist unter C.28 bereits im für die Flächennutzungsplanänderung maßgeblichen Bebauungsplan „Westlich der Münnerstädter Straße“ enthalten.

 

Auf die Abwägung der Stellungnahme im Aufstellungsverfahren des Bebauungsplanes wird ergänzend verwiesen.

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:         7                      Mitgliederzahl: 9

Nein-Stimmen:      0                      Anwesend:      7

 

 

 

 

 

11.  Stellungnahme DEUTSCHE TELEKOM TECHNIK GmbH vom 11.12.2023

 

Die Deutsche Telekom Technik GmbH hat sich mit o. g. Stellungnahme zu den Planungsabsichten der Gemeinde Strahlungen geäußert.

Das Schreiben wird dem Gemeinderat bekannt gegeben.

 

 

 

Der Gemeinderat erlässt hierzu folgenden Beschluss bzw. stellt fest:

 

Die Stellungnahme gilt auch für die Aufstellung des Bebauungsplanes „Westlich der Münnerstädter Straße“ im Parallelverfahren.

 

Die Hinweise auf die randlich bestehenden Telekommunikationslinien werden zur Kenntnis genommen und durch nachrichtliche Darstellung der Leitung im zugehörigen Bebauungsplan „Westlich der Münnerstädter Straße“ sowie hierzu einzufügende Angaben in dessen Begründung bauleitplanerisch gewürdigt.

Auf die vorhandenen Anlagen wird im Rahmen von Tiefbaumaßnahmen Rücksicht genommen.

 

Das zitierte Merkblatt wird im Rahmen von Pflanzmaßnahmen beachtet bzw. den Bauherrn zur Kenntnis gebracht. Öffentliche Pflanzmaßnahmen sind auf der Planungsebene des Bebauungsplanes nicht vorgesehen.

 

Es wird seitens der Gemeinde Strahlungen darum gebeten, die Voraussetzungen für eine Telekommunikationsversorgung der Grundstücke im Zuge der Bebauungsplanung zu prüfen.

 

Auf die Abwägung der Stellungnahme im Aufstellungsverfahren des Bebauungsplanes wird ergänzend verwiesen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:         7                      Mitgliederzahl: 9

Nein-Stimmen:      0                      Anwesend:      7

 

 

 

 

12.  Stellungnahme überlandwerk rhön GmbH vom 18.01.2024

 

Die ÜWR GmbH hat sich mit o. g. Stellungnahme zu den Planungsabsichten der Gemeinde Strahlungen geäußert.

Das Schreiben wird dem Gemeinderat bekannt gegeben.

 

 

 

Der Gemeinderat erlässt hierzu folgenden Beschluss bzw. stellt fest:

 

Die Stellungnahme gilt auch für die Aufstellung des Bebauungsplanes „Westlich der Münnerstädter Straße“ im Parallelverfahren.

 

Der Hinweis, dass die geplante Baufläche noch nicht erschlossen ist, wird zur Kenntnis genommen.

 

Die ÜWR GmbH wird am weiteren Planungsprozess beteiligt. Der Vorschlag für den Standort einer hierzu erforderlichen Trafostation, wurde zwischenzeitlich im Rahmen des korrespondierenden Bebauungsplanverfahrens „Westlich der Münnerstädter Straße“ zwischen der ÜWR GmbH und dem Planungsbüro abgestimmt. Aus wirtschaftlichen und praktischen Gründen, soll dieser jedoch am Ostrand der Münnerstädter Straße, innerhalb des dort vorgesehenen Wohnbaugebietes „Zehnt IV“ festgesetzt werden, für welches von der Gemeinde Strahlungen in Kürze das noch erforderliche Bauleitplanverfahren durchgeführt wird. Im wirksamen Flächennutzungsplan ist bereits eine Darstellung für die erforderliche Trafostation in diesem Bereich vorhanden. Damit sind die Erfordernisse zur Gebietsversorgung ausreichend gekennzeichnet.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, bezüglich der Straßenbeleuchtung mit der ÜWR GmbH Kontakt aufzunehmen.

 

Auf die Abwägung der Stellungnahme im Aufstellungsverfahren des Bebauungsplanes wird ergänzend verwiesen.

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:         7                      Mitgliederzahl: 9

Nein-Stimmen:      0                      Anwesend:      7

 

 

 

 

 

13.  Stellungnahme regierung von mittelfranken, luftamt nordbayern vom 22.11.2023

 

Das Luftamt Nordbayern hat sich mit o. g. Stellungnahme zu den Planungsabsichten der Gemeinde Strahlungen geäußert.

Das Schreiben wird dem Gemeinderat bekannt gegeben.

 

 

Der Gemeinderat erlässt hierzu folgenden Beschluss bzw. stellt fest:

 

Die Stellungnahme gilt auch für die Aufstellung des Bebauungsplanes „Westlich der Münnerstädter Straße“ im Parallelverfahren.

 

Es wird zur Kenntnis genommen, dass keine grundsätzlichen Bedenken bestehen

 

Der in der Stellungnahme zitierte Hinweis auf den Sonderlandeplatz Bad Neustadt/Saale-Grasberg, wird in den für die Flächennutzungsplanänderung maßgeblichen Bebauungsplan aufgenommen. Die Begründung bzw. der Umweltbericht des Flächennutzungsplanes wird mit entsprechenden Anmerkungen ergänzt. Aufgrund der Lage und Entfernung des Sonderlandeplatzes wird davon ausgegangen, dass keine Beeinträchtigungen des Änderungsgebietes durch Fluglärm zu erwarten sind.

 

Auf die Abwägung der Stellungnahme im Aufstellungsverfahren des Bebauungsplanes wird ergänzend verwiesen.

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:         6                      Mitgliederzahl: 9

Nein-Stimmen:      1                      Anwesend:      7

 

 

 

 

SONSTIGES

 

Durch die aufgrund der Abwägung der Stellungnahmen der Landes- und Regionalplanungsbehörde erforderliche Rücknahme von Bauflächen im Süden von Strahlungen, ergibt sich auf der Grundlage des in den Flächennutzungsplan integrierten Landschaftsplanes zusätzlich das Erfordernis zur Anpassung bzw. Ergänzung der Darstellungen des Flächennutzungsplanes im Bereich der Änderungsmaßnahme 2. Dies betrifft die Darstellung zur Randeingrünung für das östlich der Rücknahmefläche verbleibende WA-Bauland und die Kennzeichnung eines innerhalb der Rücknahmefläche vorhandenen Streuobstbestandes (zum Erhalt vorgesehen).

 

Der Gemeinderat erlässt hierzu folgenden Beschluss bzw. stellt fest:

 

Der Gemeinderat beschließt zur Sicherung des landschaftsplanerischen Eingrünungskonzeptes für Siedlungs- und Freiflächen, zusätzlich zur Änderungsmaßnahme Nr. 2 (Darstellung von Fläche für Landwirtschaft) die Anpassung bzw. Ergänzung des Flächennutzungsplanes wie folgt:

 

Änderungsmaßnahme Nr. 3:

Darstellung von ca. 0,13 ha Fläche für Randeingrünung des östlich verbleibenden WA-Gebietes. Hiervon betroffen sind Teilflächen der Grundstücke Fl.Nr. 1261 und 1262 (Gemarkung Strahlungen).

 

Änderungsmaßnahme Nr. 4:

Kennzeichnung von Baumerhalt im Bereich des Grundstückes Fl.Nr. 1260 (Gemarkung Strahlungen).

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:               7          Mitgliederzahl: 9

Nein-Stimmen:            0          Anwesend:      7


Beschluss:

 

BILLIGUNGS- UND AUSLEGUNGSBESCHLUSS

 

Der vom Planungsbüro für Bauwesen, Bautechnik-Kirchner, Oerlenbach, aufgrund der vorangegangenen Beschlussfassung überarbeitete Planentwurf zur 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Strahlungen, einschließlich Begründung und Umweltbericht, in der Fassung vom 05.03.2024, wird vom Gemeinderat gebilligt.

 

Die Verwaltung wird auf der Grundlage des gebilligten Entwurfes beauftragt, die förmliche Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durch öffentliche Auslegung der Planunterlagen durchzuführen. Gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sind gleichzeitig die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden erneut um Abgabe einer Stellungnahme zum Bebauungsplan aufzufordern.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

7

Mitgliederzahl:

9

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

7