Sitzung: 05.03.2024 GSN/003/2024
Mit Schreiben vom 26.02.2024 des Landratsamt Rhön-Grabfeld, wurde die
Gemeinde Strahlungen über den Antrag der Firma Adolf Steinbach
Steinindustrie-Schotterwerke GmbH & Co. KG auf immissionsschutzrechtliche
Genehmigung nach § 4 Bundesimmissionsschutzgesetz (BimSchG) informiert.
Die Immissionsschutzrechtliche Genehmigung schließt andere, die Anlage
betreffende behördliche Entscheidungen ein (z.B. Baugenehmigung). Ausgenommen
hiervon sind Planfeststellungen, Zulassungen bergrechtlicher Betriebspläne und
wasserrechtliche Erlaubnisse und Bewilligungen.
Die Firma Steinbach plant auf einer Teilfläche des Grundstücks Fl.Nr.
2585 Gemarkung Strahlungen eine Anlage zur Aufbereitung von Baumischabfällen,
Zwischenlagerung und Umschlag von gefährlichen und nicht gefährlichen Abfällen
und die Errichtung und den Betrieb einer Deklarationshalle.
Das Vorhaben ist im nachfolgenden Lageplan dargestellt.
Die Gemeinde Strahlungen wird um Stellungnahme zum o.g. Antrag gebeten.
Zusätzlich hat die Gemeinde Strahlungen über das gemeindliche Einvernehmen nach
§ 36 BauGB zu beraten.
Die eingereichten Antragsunterlagen sind als Anlage der Beschlussvorlage
beigefügt. Die für die Gemeinde relevanten Aspekte sind in der Anlage farbig
hervorgehoben.
Die Anlage soll in einer Entfernung von ca. 800 Meter zur nächsten
Wohnbebauung in Strahlungen errichtet werden.
Die für die umliegende Wohnbebauung wichtigen Parameter zur
Luftreinhaltung sowie zu Lärm, Erschütterungsschutz, mit denen im Rahmen des
Betriebs zu rechnen sind, sind in den Registern 4 und 5 dargestellt. Demnach
sind zur Reduzierung und zur Einhaltung der Anforderungen der technischen
Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft) vorgesehen (vgl. Register 4
Tabelle 1 u. 2).
Zur Beurteilung der zu erwartenden Lärmbelastungen wurde in Abstimmung
mit der zuständigen Behörde eine überschlägige Lärmprognose durchgeführt (vgl.
Register 5) Im Ergebnis wurde hier ermittelt, dass die zulässigen
Immissionsrichtwerte tagsüber für allgemeine Wohngebiete (55 dB (A)) um 6,4 dB
(A) unterschritten werden. In der Nachtzeit von 22 Uhr bis 6 Uhr findet kein
Betrieb statt.
Zusammenfassend wird festgestellt, dass der Betreib verträglich mit der
in 800 Meter entfernten Wohnbebauung (Mönchsbergstraße) durchgeführt werden
kann.
Der Gemeinderat wird um Beratung und Entscheidung gebeten.
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt die Planungen der Firma Adolf Steinbach
Steinindustrie-Schotterwerke GmbH & Co. KG zur Kenntnis. Es werden keine
Bedenken oder Hinweise vorgetragen.
Das gemeindliche Einvernehmen zum vorgelegten Antrag auf immissionsschutzrechtliche
Genehmigung vom 02.12.2023, wird gemäß § 36 BauGB erteilt.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
7 |
Mitgliederzahl: |
9 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
7 |