Mit Schreiben vom 26.02.2024 des Landratsamt Rhön-Grabfeld, wurde die Gemeinde Strahlungen über den Antrag der Firma Adolf Steinbach Steinindustrie-Schotterwerke GmbH & Co. KG auf immissionsschutzrechtliche Genehmigung nach § 4 Bundesimmissionsschutzgesetz (BimSchG) informiert.

 

Die Immissionsschutzrechtliche Genehmigung schließt andere, die Anlage betreffende behördliche Entscheidungen ein (z.B. Baugenehmigung). Ausgenommen hiervon sind Planfeststellungen, Zulassungen bergrechtlicher Betriebspläne und wasserrechtliche Erlaubnisse und Bewilligungen.

 

Die Firma Steinbach plant auf einer Teilfläche des Grundstücks Fl.Nr. 2585 Gemarkung Strahlungen eine Anlage zur Aufbereitung von Baumischabfällen, Zwischenlagerung und Umschlag von gefährlichen und nicht gefährlichen Abfällen und die Errichtung und den Betrieb einer Deklarationshalle.

 

Das Vorhaben ist im nachfolgenden Lageplan dargestellt.

 

 

 

Die Gemeinde Strahlungen wird um Stellungnahme zum o.g. Antrag gebeten. Zusätzlich hat die Gemeinde Strahlungen über das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zu beraten.

 

Die eingereichten Antragsunterlagen sind als Anlage der Beschlussvorlage beigefügt. Die für die Gemeinde relevanten Aspekte sind in der Anlage farbig hervorgehoben.

 

Die Anlage soll in einer Entfernung von ca. 800 Meter zur nächsten Wohnbebauung in Strahlungen errichtet werden.

 

Die für die umliegende Wohnbebauung wichtigen Parameter zur Luftreinhaltung sowie zu Lärm, Erschütterungsschutz, mit denen im Rahmen des Betriebs zu rechnen sind, sind in den Registern 4 und 5 dargestellt. Demnach sind zur Reduzierung und zur Einhaltung der Anforderungen der technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft) vorgesehen (vgl. Register 4 Tabelle 1 u. 2).

Zur Beurteilung der zu erwartenden Lärmbelastungen wurde in Abstimmung mit der zuständigen Behörde eine überschlägige Lärmprognose durchgeführt (vgl. Register 5) Im Ergebnis wurde hier ermittelt, dass die zulässigen Immissionsrichtwerte tagsüber für allgemeine Wohngebiete (55 dB (A)) um 6,4 dB (A) unterschritten werden. In der Nachtzeit von 22 Uhr bis 6 Uhr findet kein Betrieb statt.

 

Zusammenfassend wird festgestellt, dass der Betreib verträglich mit der in 800 Meter entfernten Wohnbebauung (Mönchsbergstraße) durchgeführt werden kann.

 

Der Gemeinderat wird um Beratung und Entscheidung gebeten.


Beschluss:

 

Der Gemeinderat nimmt die Planungen der Firma Adolf Steinbach Steinindustrie-Schotterwerke GmbH & Co. KG zur Kenntnis. Es werden keine Bedenken oder Hinweise vorgetragen.

 

Das gemeindliche Einvernehmen zum vorgelegten Antrag auf immissionsschutzrechtliche Genehmigung vom 02.12.2023, wird gemäß § 36 BauGB erteilt.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

7

Mitgliederzahl:

9

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

7