Sitzung: 21.01.2025 GSN/001/2025
Der Gemeinderat der Gemeinde Strahlungen hat in seiner Sitzung vom 08.02.2022 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Zehnt IV“ zur Realisierung eines Allgemeinen Wohngebietes am südlichen Ortsrand von Strahlungen beschlossen.
Der Aufstellungsbeschluss wurde am 25.03.2022 ortsüblich öffentlich bekannt gemacht.
Die frühzeitige Beteiligung der Bürger nach § 3 Abs. 1 BauGB, erfolgte
in der Zeit vom 10.04.2024 bis 13.05.2024, durch öffentliche Auslegung der
Planunterlagen.
Die Bekanntgabe der öffentlichen Auslegung erfolgte am 02.04.2024 durch
ortsübliche Bekanntmachung.
Mit Schreiben vom 02.04.2024 wurden folgende Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB, sowie Nachbarkommunen,
frühzeitig am Bauleitplanverfahren beteiligt und gebeten eine Stellungnahme bis
zum 13.05.2024 abzugeben:
1.
Landratsamt
Rhön-Grabfeld, Baurecht
2. Landratsamt Rhön-Grabfeld, Kreisplanung
3. Landratsamt Rhön-Grabfeld, Technischer
Immissionsschutz
4. Landratsamt Rhön-Grabfeld, Untere Naturschutzbehörde
5. Landratsamt Rhön-Grabfeld, Wasserrecht
6. Landratsamt Rhön-Grabfeld, Untere
Straßenverkehrsbehörde/Verkehrswesen
7. Landratsamt Rhön-Grabfeld, Abfall- und
Bodenschutzrecht
8. Landratsamt Rhön-Grabfeld, Tiefbauverwaltung
9. Landratsamt Rhön-Grabfeld, Kreisbrandrat
10. Landratsamt Rhön-Grabfeld, Gesundheitsamt
11. Landratsamt Rhön-Grabfeld,
Behindertenbeauftragter
12. Landratsamt Rhön-Grabfeld,
Kommunalunternehmen
13. Landratsamt Rhön-Grabfeld, Veterinäramt
14. Regionaler Planungsverband Main-Rhön im
Landratsamt Bad Kissingen
15. Regierung von Unterfranken, SG Raumordnung,
Landes- und Regionalplanung, Würzburg
16. Wasserwirtschaftsamt Bad Kissingen
17. Abwasserverband Saale-Lauer, Hohenroth
18. Amt für Ernährung, Landwirtschaft und
Forsten, Bad Neustadt/Saale
19. Bayerischer Bauernverband, Hauptgeschäftsstelle
Ufr., Würzburg
20. Amt für Digitalisierung, Breitband und
Vermessung, Bad Neustadt/Saale
21. Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege,
München
22. Vodafone GmbH / Vodafone Deutschland GmbH,
Nürnberg
23. E-Plus Service GmbH, Düsseldorf
24. Deutsche Telekom Technik GmbH, Bamberg
25. Überlandwerk Rhön GmbH, Mellrichstadt
26. Bayernwerk Netz GmbH, Schweinfurt
27. TransnetBW GmbH, SuedLink, Stuttgart
28. Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas,
Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Bonn
29. Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken,
Würzburg
30. Regierung von Mittelfranken, Luftamt
Nordbayern
31. Regierung von Oberfranken, Bergamt
Nordbayern
32. PLEdoc GmbH, Essen
33. Bayer. Rhöngas, Bad Neustadt/Saale
34. Verwaltungsgemeinschaft Bad Neustadt/Saale,
SG Straßen- u. Verkehrswesen
35. Verwaltungsgemeinschaft Bad Neustadt/Saale,
SG Beitragsrecht
36. Gemeinde Burglauer
37. Gemeinde Niederlauer
38. Gemeinde Rödelmaier
39. Gemeinde Salz
40. Stadt Bad Neustadt a.d. Saale
41. Stadt Münnerstadt
____________________________________________________________________________
Im Rahmen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung wurden keine
Einwendungen oder Anregungen zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Zehnt IV“
vorgetragen.
____________________________________________________________________________
Folgende Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange bzw.
Nachbargemeinden haben im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung keine
Stellungnahme abgegeben:
1.
Landratsamt
Rhön-Grabfeld, Kreisplanung
2.
Landratsamt
Rhön-Grabfeld, Untere Naturschutzbehörde
3.
Landratsamt
Rhön-Grabfeld, Kreisstraßenbauverwaltung
4.
Landratsamt
Rhön-Grabfeld, Kommunalunternehmen
5.
Landratsamt
Rhön-Grabfeld, Veterinäramt
6.
Amt für
Digitalisierung, Breitband und Vermessung, Bad Neustadt/Saale
7.
E-Plus
Service GmbH, Düsseldorf
8.
Überlandwerk
Rhön GmbH, Mellrichstadt
9.
Bundesnetzagentur
für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Bonn
10. Verwaltungsgemeinschaft Bad Neustadt/Saale,
SG Straßen- u. Verkehrswesen
11. Verwaltungsgemeinschaft Bad Neustadt/Saale,
SG Beitragsrecht
12. Gemeinde Burglauer
13. Gemeinde Niederlauer
14. Gemeinde Rödelmaier
15. Gemeinde Salz
____________________________________________________________________________
Folgende Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange bzw.
Nachbargemeinden haben im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung ihr
Einverständnis mit der Aufstellung des Bebauungsplanes geäußert:
1.
Bayernwerk
Netz GmbH, Schweinfurt
2.
TransnetBW
GmbH, SuedLink, Stuttgart
3.
Amt für
Ländliche Entwicklung Unterfranken, Würzburg
4.
Regierung
von Oberfranken, Bergamt Nordbayern
5.
PLEdoc
GmbH, Essen
6.
Bayer.
Rhöngas, Bad Neustadt/Saale
7.
Stadt
Bad Neustadt a.d. Saale
8.
Stadt
Münnerstadt
____________________________________________________________________________
Folgende Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange haben eine
Stellungnahme abgegeben und darin Hinweise bzw. Anregungen zur Aufstellung des
Bebauungsplanes vorgetragen:
1.
Landratsamt
Rhön-Grabfeld, Baurecht
2.
Landratsamt
Rhön-Grabfeld, Technischer Immissionsschutz
3.
Landratsamt
Rhön-Grabfeld, Wasserrecht
4.
Landratsamt
Rhön-Grabfeld, Tiefbau
5.
Landratsamt
Rhön-Grabfeld, Untere Straßenverkehrsbehörde/Verkehrswesen
6.
Landratsamt
Rhön-Grabfeld, Abfall- und Bodenschutzrecht
7.
Landratsamt
Rhön-Grabfeld, Kreisbrandrat
8.
Landratsamt
Rhön-Grabfeld, Gesundheitsamt
9.
Landratsamt
Rhön-Grabfeld, Amt für Senioren und Menschen mit Behinderung
10. Regionaler Planungsverband Main-Rhön im
Landratsamt Bad Kissingen
11. Regierung von Unterfranken, SG Raumordnung,
Landes- und Regionalplanung, Würzburg
12. Wasserwirtschaftsamt Bad Kissingen
13. Abwasserverband Saale-Lauer, Hohenroth
14. Amt für Ernährung, Landwirtschaft und
Forsten, Bad Neustadt/Saale
15. Bayerischer Bauernverband,
Hauptgeschäftsstelle Ufr., Würzburg
16. Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege, München
17. Deutsche Telekom Technik GmbH, Bamberg
18. Vodafone GmbH / Vodafone Deutschland GmbH,
Nürnberg
19. Regierung von Mittelfranken, Luftamt
Nordbayern
__________________________________________________________________________
A) BEHANDLUNG
DER STELLUNGNAHMEN DER BEHÖRDEN UND SONSTIGEN TRÄGER ÖFFENTLICHER BELANGE
1. Stellungnahme
landratsamt RHÖn-grabfeld, baurecht vom
14.05.2024
Die Baurechtsabteilung hat sich mit o. g.
Stellungnahme zu den Planungsabsichten der Gemeinde Strahlungen geäußert.
Das Schreiben wird dem Gemeinderat bekannt
gegeben.

Der
Gemeinderat erlässt hierzu folgenden Beschluss bzw. stellt fest:
Das grundsätzliche Einvernehmen mit der
Planung wird zur Kenntnis genommen.
Die Stellungnahmen der anderen Fachstellen
werden vom Gemeinderat sach- und fachgerecht abgewogen um Konflikte und
Widersprüche auszuräumen.
Die Formulierung im 1. Absatz der
Festsetzung B.8.6 wird wie folgt überarbeitet:
„Garagen, Carports und sonstige Nebengebäude
sind im gesamten WA-Gebiet auch außerhalb der Baugrenzen zulässig. Bei
Grenzbebauung gelten die Regelungen der BayBO.“
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 8 Mitgliederzahl: 9
Nein-Stimmen: 0 Anwesend: 8
2. Stellungnahme
landratsamt RHÖn-grabfeld, technischer immissionsschutz vom
13.05.2024
Die Untere Immissionsschutzbehörde hat sich
mit o. g. Stellungnahme zu den Planungsabsichten der Gemeinde Strahlungen
geäußert.
Das Schreiben wird dem Gemeinderat bekannt
gegeben.

Der
Gemeinderat erlässt hierzu folgenden Beschluss bzw. stellt fest:
Die schalltechnische Untersuchung wurde
bislang nicht beigelegt, um die im Verfahren eingehenden TÖB-Stellungnahmen
zunächst abzuwarten und erst danach die sich hieraus ergebenden Anpassungen des
Gutachtens zu vollziehen. Dieses wurde zwischenzeitlich auf dieser Grundlage
überarbeitet.
In der Folge sind nunmehr konkrete Aussagen
und Festsetzungen möglich, um den Wohnerwartungswert des Plangebietes
sicherzustellen. Diese werden in den Bebauungsplanentwurf und die Begründung
bzw. den Umweltbericht integriert.
Unter anderem wird hierzu der LS-Wall bis an
den Ostrand der landwirtschaftlichen Hallen ausgedehnt, wodurch Erdgeschosse
und Freibereiche vor Verkehrs- und Gewerbelärm geschützt werden können.
Zusätzlich wird zum Schutz der Obergeschosse
vor Verkehrslärm im straßennahen WA3-Gebiet unter Beachtung des ermittelten
Außenlärmpegels zum einen durch die Rücknahme der Baugrenzen eine räumliche
Trennung der geplanten Wohnnutzung zur für den Verkehrslärm relevanten
Kreisstraße NES 18 sichergestellt. Vorgelagert werden zur Kreisstraße hin
Flächen für Garagen und Stellplätze ausgewiesen. Zum anderen erfolgt eine
Festsetzung für passive Schallschmutzmaßnahmen an Fenstern und Fassade von
schutzbedürftigen Räumen ab einem maßgeblichen Außenlärmpegel von ≥ 61
db(A), die im Bauantragsverfahren von dem betroffenen Bauherrn (= WA3)
nachzuweisen sind.
Ferner wird eine Empfehlung in den
Bebauungsplan aufgenommen, wonach Grundrissorientierungen der Wohngebäude so
getroffen werden sollten, dass an den hauptbetroffenen, zur Kreisstraße gelegenen
Fassadenabschnitten, keine bzw. nur in begrenztem Maße schutzbedürften Räume
angeordnet werden sollten.
Die durch die Nutzung der
landwirtschaftlichen Maschinen- und Gerätehallen festgestellten Einwirkungen
auf die möglichen Obergeschosse im WA3-Gebiet des Bebauungsplanes
sind von den künftigen Anwohnern hinzunehmen. Landwirtschaftliche Nutzungen
sind vom Anwendungsbereich der TA Lärm ausgenommen. Die Hallen verfügen über
Bestandsschutz. Die Fahrzeugbewegungen finden nicht täglich sowie nachts nur
sehr selten statt (z.B. zur Erntezeit). Beim Grundstücksverkauf werden die
Bauinteressenten auf die vorhandene Situation in der unmittelbaren südlichen
Nachbarschaft und die damit zu erwartenden Geräuscheinwirkungen hingewiesen.
Weitere aktive oder passive
Schallschutzmaßnahmen sollen bezüglich des Gewerbelärms nicht festgesetzt
werden.
Die schalltechnische Untersuchung wird
verbindlicher Bestandteil des Bebauungsplanes und den Behörden und sonstigen
Trägern öffentlicher Belange im nächsten Verfahrensschritt zur Kenntnis
gebracht.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 8 Mitgliederzahl: 9
Nein-Stimmen: 0 Anwesend: 8
3. Stellungnahme
landratsamt rhön-grabfeld, wasserrechtsverwaltung vom
16.04.2024
Die Wasserrechtsverwaltung hat sich mit o.
g. Stellungnahme zu den Planungsabsichten der Gemeinde Strahlungen geäußert.
Die Schreiben werden dem Gemeinderat bekannt
gegeben.


Der
Gemeinderat erlässt hierzu folgenden Beschluss bzw. stellt fest:
Die Hinweise auf die Lage der Geltungsbereiche
im Bereich des Trinkwasser- bzw. Heilquellenschutzgebietes werden vom
Gemeinderat zur Kenntnis genommen.
Zu den Geltungsbereichen 1 und 3:
Wie bereits in der Begründung des
Bebauungsplanes beschrieben, sind die Belange des Heilquellenschutzes nur durch
die geplante Ausgleichsfläche betroffen. Diese entstammt dem gemeindlichen
Ökokonto und wurde bereits hergestellt. Erd- und Baumaßnahmen, bzw. Bohr- und
Grabarbeiten sind innerhalb des Geltungsbereiches 3 (neu Geltungsbereich 2)
somit nicht erforderlich. Beeinträchtigungen des Heilquellenschutzes können
ausgeschlossen werden.
Ebenso werden durch das WA-Baugebiet
(Geltungsbereich 1) keine Beeinträchtigungen des Wasserschutzgebietes erwartet,
da dieses außerhalb der Schutzgebietsgrenzen liegt. Die Schutzgebietsverordnung
ist grundsätzlich zu beachten. In der Begründung des Bebauungsplanes sind
entsprechende Hinweise hierzu enthalten.
Zum Geltungsbereich 2:
Bezüglich der geplanten Errichtung des
Regenrückhaltebeckens in der Zone II des Wasserschutzgebietes, hat
zwischenzeitlich eine Besprechung unter Beteiligung des WWA Bad Kissingen, der
Verwaltungsgemeinschaft Bad Neustadt a.d. Saale, der Gemeinde Strahlungen, und
dem Planungsbüro stattgefunden. Die Schutzgebietszonen des WSG werden geändert.
Der Standort des RRB liegt künftig in der Zone III. Dennoch ist eine Befreiung
nach § 52 WHG erforderlich.
Voraussetzung für die Möglichkeit einer
Befreiung ist eine belastbare Alternativenprüfung.
Hierzu stellt der Gemeinderat Folgendes
fest:
Aus Platzgründen, zum Schutz der Unterlieger
sowie aufgrund fehlender bzw. überlasteter Ableitungsmöglichkeiten, muss das
Regenrückhaltebecken außerhalb der bestehenden Ortslage errichtet werden. Wie
der Begründung des Bebauungsplanes entnommen werden kann, wurden hierzu im
Rahmen der Vorplanungen insgesamt 3 Trassenvarianten für die Ableitung des
Regenwassers im Trennsystem untersucht. Bei den Varianten 1 und 2 würden das
Regenrückhaltebecken sowie teilweise die zuführenden Kanäle außerhalb des
Wasserschutzgebietes liegen. Aus wirtschaftlicher Sicht wurde jedoch die
Variante 3 gewählt, da ein Großteil des Drosselabflusses aus dem RRB über best.
Flurgräben dem Mönchsbach zugeleitet werden kann. Andere Standorte scheiden aus
topographischen Gründen aus.
Damit ist eine Alternativenprüfung erfolgt.
Vom WWA wurde dies im Rahmen der Besprechung anerkannt. Am bislang geplanten
Standort des RRB soll deshalb seitens des Gemeinderates festgehalten werden.
Die Begründung des Bebauungsplanes wird mit Angaben zur erfolgten Alternativenprüfung
in Verbindung mit der notwendigen Befreiung ergänzt.
Strahlungen liegt gemäß Information des WWA
im „Karstgebiet“, sodass aus wasserwirtschaftlicher Sicht für das geplante
Rückhaltebecken besondere Anforderungen erfüllt werden müssen. Dieses ist als
Retentionsbodenfilterbecken auszuführen, zudem ist davon auszugehen, dass vor-,
zwischen- oder nachgeschaltete Regenwasserbehandlungsmaßnahmen erforderlich
werden. Dies führt dazu, dass das zwar ca. 165 m lange, jedoch nur etwa 18 m
breite Grundstück Fl.Nr. 2261, vermutlich aus topographischen und räumlichen
Gründen alleine nicht ausreichend für die Errichtung der Entwässerungsanlage
ist.
Unter den gegebenen Umständen erscheint die
Einbeziehung des Nachbargrundstückes Fl.Nr. 2261/1 erforderlich. Da die
Beckenkonzeption jedoch erst nach dem Bebauungsplanverfahren im Rahmen der
Erschließungsplanung erfolgt, ist eine (wie bisher) räumliche Abgrenzung des
erforderlichen Platzbedarfes zum aktuellen Zeitpunkt nicht mehr möglich.
Aufgrund fehlender Verbindlichkeit ist aus bauleitplanerischer Sicht die
Darstellung des Beckenstandortes nur noch nachrichtlich durch entsprechende
Plansymbole im Planfenster „Schema Abwasserbeseitigung“ vorgesehen. Der
bisherige Geltungsbereich 2 entfällt.
Die wasserrechtliche Erlaubnis für die
Einleitung von Regenwasser in den Mönchsbach wird im Rahmen der
Erschließungsplanung beim Landratsamt Rhön-Grabfeld beantragt. Gleiches gilt
für die notwendige Befreiung nach § 52 WHG. Die Begründung wird hierzu mit
einem entsprechenden Hinweis ergänzt. Die zitierte Verordnung wird
berücksichtigt.
Ergänzend wird auf die Abwägung der
Stellungnahme des WWA Bad Kissingen verwiesen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 8 Mitgliederzahl: 9
Nein-Stimmen: 0 Anwesend: 8
4.
Stellungnahme landratsamt rhön-grabfeld, tiefbau vom 08.05.2024
Die
Tiefbauabteilung des Landratsamtes hat sich mit o. g. Stellungnahme zu den
Planungsabsichten der Gemeinde Strahlungen geäußert.
Das
Schreiben wird dem Gemeinderat bekannt gegeben.

Der Gemeinderat erlässt hierzu folgenden
Beschluss bzw. stellt fest:
Die
Anmerkungen bzw. Empfehlungen zur geplanten Straßeneinmündung in die
Kreisstraße NES 18 werden zur Kenntnis genommen und berücksichtigt.
Nach
Prüfung ist für die Befahrbarkeit mit 3-achsigen Lastkraftwagen bzw.
Müllfahrzeugen ohne die Benutzung der Gegenfahrbahn, anstelle der
winkligen Planung die Ausbildung eines 3-teiligen Korbbogens (R= 10/20/30 m)
erforderlich. Die Einmündung wird im Bebauungsplanentwurf entsprechend
angepasst. Der Nachweis erfolgt im Rahmen der Erschließungsplanung durch
Abbildung von Schleppkurven.
Es
ist vorgesehen, den aus Norden kommenden Gehweg entlang der NES 18 ins
Baugebiet zu führen. Im Bebauungsplan wurde bzw. wird dies als gestrichelte
Linie in den Erschließungsstraßen angedeutet. Da die endgültige straßenbauliche
Gestaltung der Erschließungsstraßen erst im Rahmen der Erschließungsplanung
festgelegt wird, soll an dieser nachrichtlichen, jedoch unverbindlichen
Darstellung des Gehweges festgehalten werden.
Die
Anmerkungen zur geplanten Versetzung der Ortstafel werden zur Kenntnis
genommen. Die Gemeinde Strahlungen hat den Bebauungsplan „Westlich der
Münnerstädter Straße“ aufgestellt um dem städtebaulichen Bedarf für eine
Mischnutzung (Wohnen/Landwirtschaft) auf den gegenüberliegenden Grundstücken zu
entsprechen. Daraus ergibt sich in Verbindung mit der Aufstellung des
Bebauungsplanes „Zehnt IV“ die Möglichkeit eine beidseitige Bebauung hinter der
künftigen Ortstafel zu etablieren. Seitens der Gemeinde Strahlungen werden
somit die erforderlichen bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen.
Es
ist vorgesehen beide Areale zeitnah nach Beendigung der Bauleitplanung zu
erschließen. Zu welchem Zeitpunkt die Grundstücke beider Plangebiete bebaut
werden, liegt jedoch nicht im Ermessen der Gemeinde Strahlungen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 8 Mitgliederzahl: 9
Nein-Stimmen: 0 Anwesend: 8
5.
Stellungnahme landratsamt rhön-grabfeld, verkehrswesen vom 26.04.2024
Die
Untere Straßenverkehrsbehörde hat sich mit o. g. Stellungnahme zu den
Planungsabsichten der Gemeinde Strahlungen geäußert.
Das
Schreiben wird dem Gemeinderat bekannt gegeben.


Der Gemeinderat erlässt hierzu folgenden
Beschluss bzw. stellt fest:
Die Stellungnahme nimmt der Gemeinderat zur
Kenntnis.
Wie richtig dargestellt, war grundsätzlich
ein verkehrsberuhigter Ausbau der gesamten Erschließungsstraßen vorgesehen. Da
jedoch grundsätzlich Durchgangsverkehr zwischen der Münnerstädter Straße und
den nordöstlich gelegenen Baugebieten zu erwarten ist, beschließt der
Gemeinderat hiervon abzusehen. Das Planzeichen „V“ sowie die Bezeichnung
„verkehrsberuhigter Bereich“ unter B.4.1 des Bebauungsplanes werden entfernt.
Die bisher schraffierte Verkehrsfläche wird gemäß Planzeichenverordnung in der
Planzeichnung durchgehend farbig gekennzeichnet. Details über die
straßenbauliche Ausgestaltung der Verkehrsfläche (z.B. Grün- und Parkflächen),
werden jedoch erst im Zuge der konkreten Erschließungsplanung festgelegt.
Eine Fläche für den Fußgängerverkehr
(Gehweg) wird vom Gemeinderat für wichtig gehalten und soll bei der
Erschließungsplanung auch berücksichtigt werden. Ebenso sollen Baumpflanzungen
zur Gliederung und Beschattung der Straßenverkehrsfläche erfolgen. Bei der
konkreten Planung wird darauf geachtet, dass diese keine Hindernisse im Sinne
der Straßenverkehrsordnung darstellen.
Bezüglich der Anmerkungen zur geplanten
Verlegung der Ortstafel stellt der Gemeinderat fest, dass sämtliche Grundstücke
des benachbarten Plangebietes „Westlich der Münnerstädter Straße“
ausschließlich von der Münnerstädter Straße aus angefahren werden können. Die
baulichen Voraussetzungen für eine direkte Grundstückszufahrt müssen im Rahmen
der Erschließungsmaßnahmen geschaffen werden (Bordsteinabsenkungen). Ergänzend
wird auf den Abwägungsbeschluss zur Stellungnahme des Fachbereiches Tiefbau des
Landratsamtes verwiesen. Alle Voraussetzungen für die Verlegung der Ortstafel
werden von der Gemeinde Strahlungen erfüllt.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 8 Mitgliederzahl: 9
Nein-Stimmen: 0 Anwesend: 8
6. Stellungnahme
landratsamt rhön-grabfeld, untere abfallrechts- und
bodenschutzbehörde vom 24.04.2024
Die Untere Abfallrechts- und
Bodenschutzbehörde hat sich mit o. g. Stellungnahme zu den Planungsabsichten
der Gemeinde Strahlungen geäußert.
Das Schreiben wird dem Gemeinderat bekannt
gegeben.

Der
Gemeinderat erlässt hierzu folgenden Beschluss bzw. stellt fest:
Das grundsätzliche Einvernehmen wird zur
Kenntnis genommen. Die in der Begründung enthaltenen Hinweise zum allgemeinen
Bodenschutz werden dem Erfordernis nach beachtet.
Bezüglich der Lage im Bereich des
Heilquellen- und Trinkwasserschutzgebietes wird auf die Abwägungen der
Stellungnahmen der Unteren Wasserrechtsbehörde des Landratsamtes sowie des WWA
Bad Kissingen verwiesen. Negative Beeinträchtigungen der Schutzgebietsbelange
sind nicht zu erwarten.
Der Hinweis, dass keine Altlasten oder
schädlichen Bodenveränderungen bekannt sind, wird zur Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 8 Mitgliederzahl: 9
Nein-Stimmen: 0 Anwesend: 8
7. Stellungnahme
landratsamt rhön-grabfeld, Kreisbrandrat vom
17.04.2024
Der Kreisbrandrat hat sich mit o. g.
Stellungnahme zu den Planungsabsichten der Gemeinde Strahlungen geäußert.
Das Schreiben wird dem Gemeinderat bekannt
gegeben.



Der
Gemeinderat erlässt hierzu folgenden Beschluss bzw. stellt fest:
Die vorgetragenen Hinweise zum abwehrenden
Brandschutz werden zur Kenntnis genommen.
Als Zufahrten zu den Gebäuden dienen
vorliegend die Kreisstraße NES 18 / Münnerstädter Straße sowie die neu
herzustellenden Erschließungsstraßen. Letztere werden gemäß den
straßenbaulichen „Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06)“
geplant und errichtet. Diese orientieren sich an der Bewohnbarkeit und
Funktionsfähigkeit der Städte und Gemeinden und sollen die unterschiedlichen
Nutzungsansprüche der Verkehrsteilnehmer an den Straßenraum berücksichtigen.
Ein Befahren mit Feuerwehrfahrzeugen bis 10
t Achslast sowie von 10 m Länge, 2,50 m Breite und einem Wendekreis-Durchmesser
von 18,50 m ist in diesem Rahmen gewährleistet.
Da eine „Durchfahrt“ des Gebietes möglich
ist und keine Stichstraßen von über 50 m Länge errichtet werden, ist keine
Wendeanlage erforderlich.
Einspurig befahrbare Straßen sind nicht
geplant, sodass auch keine Ausweichstellen notwendig sind.
Bei der Erweiterung des Wasserortsnetzes
werden die einschlägigen Richtlinien und die zitierten Arbeitsblätter sowie die
mitgeteilten Anforderungen für die Art und Anordnung der Hydranten beachtet.
Eine ausreichende Löschwasserversorgung am
Gebietsstandort ist über die bestehenden Wasserversorgungsanlagen
gewährleistet. Die etwa 150 m entfernte Feuerwehrsirene ist gut hörbar, die
Hilfsfristen können eingehalten werden.
Starkstromleitungen sind nicht vorhanden.
Bei neuen Leitungen werden die erforderlichen Abstände im Zusammenwirken mit
dem zuständigen Versorgungsunternehmen eingehalten.
Die allgemeinen Brandschutzanforderungen
sind in der BayBO geregelt, die bei der Errichtung von Anlagen und Gebäuden
innerhalb des Plangebietes entsprechend zu beachten ist. Die Anordnung von
baulichen Anlagen unterliegt dabei grundsätzlich den Erfordernissen für einen
vorbeugenden Brandschutz sowie wirksame Löscharbeiten.
Für das gesamte Baugebiet ist eine
Gebäudehöhe von max. 9 m über Straßenniveau, bei max. 3 Vollgeschossen
(oberstes nur als Staffelgeschoss) zulässig. Fußbodenhöhen, die mehr als 7 m
über Gelände liegen, sind daher nicht zu erwarten. In Art. 31 der BayBO werden
die Anforderungen bzw. der Bedarf für Rettungswege bestimmt. Auf eine
Bebauungsplanfestsetzung hierfür wird verzichtet.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 8 Mitgliederzahl: 9
Nein-Stimmen: 0 Anwesend: 8
8. Stellungnahme
landratsamt rhön-grabfeld, gesundheitsamt vom
12.04.2024
Das Gesundheitsamt hat sich mit o. g.
Stellungnahme zu den Planungsabsichten der Gemeinde Strahlungen geäußert.
Das Schreiben wird dem Gemeinderat bekannt
gegeben.

Der
Gemeinderat erlässt hierzu folgenden Beschluss bzw. stellt fest:
Der Gemeinderat nimmt den Hinweis zur Kenntnis,
dass das gepl. Regenrückhaltebecken im Trinkwasserschutzgebiet liegt. Hierzu
wird auf die Abwägungen der Stellungnahmen der Unteren Wasserrechtsbehörde und
des WWA Bad Kissingen verwiesen.
Für die Einleitung des Regenwassers in den
Mönchsbach wird im Rahmen der Erschließungsplanung die erforderliche
wasserrechtliche Erlaubnis bei der Unteren Wasserrechtsbehörde des
Landratsamtes Rhön-Grabfeld eingeholt.
Aufgrund der Lage der Regenrückhaltung im
Karstgebiet sind zusätzlich bauliche Maßnahmen zum Schutz des Grundwassers bzw.
des Vorfluters erforderlich.
Der Hinweis, dass weitere Auflagen
vorbehalten bleiben, wird ebenfalls zur Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 8 Mitgliederzahl: 9
Nein-Stimmen: 0 Anwesend: 8
9. Stellungnahme
landratsamt rhön-grabfeld, amt für senioren und menschen mit
behinderung vom 17.05.2024
Das Amt für Senioren und Menschen mit
Behinderung hat sich mit o. g. Stellungnahme zu den Planungsabsichten der Gemeinde
Strahlungen geäußert.
Das Schreiben wird dem Gemeinderat bekannt
gegeben.

Der
Gemeinderat erlässt hierzu folgenden Beschluss bzw. stellt fest:
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis
genommen. Bei der Planung und Ausführung der öffentlichen Verkehrs- und
Freiraumflächen werden die geltenden straßenbaulichen Regelwerke nach den
a.a.R.d.T. berücksichtigt. Dort wo es notwendig erscheint, sollen Übergänge
bzw. Leitsysteme für Menschen mit Behinderung integriert werden.
Die Wohnraumschaffung obliegt den jeweiligen
Bauherren. Eine bauleitplanerische Regelung für verbindlich umzusetzende
barrierefreie Maßnahmen im privaten Bereich hält der Gemeinderat nicht für
geeignet.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 8 Mitgliederzahl: 9
Nein-Stimmen: 0 Anwesend: 8
10. Stellungnahme
regionaler planungsverband main-rhön vom
13.05.2024
Der RPV Main-Rhön hat sich mit o. g.
Stellungnahme zu den Planungsabsichten der Gemeinde Strahlungen geäußert.
Das Schreiben wird dem Gemeinderat bekannt
gegeben.



Der
Gemeinderat erlässt hierzu folgenden Beschluss bzw. stellt fest:
Zu 1. Siedlungsentwicklung und 2. Sonstiges:
Die Zustimmung zum Bedarfsnachweis und zum
Plankonzept wird zur Kenntnis genommen, ebenso, dass die Ausweisung der
WA-Flächen den sonstigen Festlegungen des LEP und des RP3 nicht entgegensteht.
Zu 3. Fazit:
Es wird zur Kenntnis genommen, dass keine
Einwände erhoben werden. Mit der Bauabschnittsbildung ist vorliegend die im
Planentwurf dargestellte mögliche Erweiterung des Baugebietes am Südrand
gemeint (Ringschluss über Planstraße B). Diese wurde ebenfalls in
Zusammenarbeit mit dem Sachgebiet Städtebau vorkonzipiert. Mit der
nachrichtlichen Darstellung im Bebauungsplan soll auf diesen möglichen nächsten
Bauabschnitt hingewiesen und das städtebauliche Gesamtkonzept verdeutlicht
werden. Für die Erweiterung ist im Bedarfsfall eine eigenständige Bauleitplanung
erforderlich. Eine abschnittsweise Erschließung des vorliegenden
Bebauungsplangeltungsbereiches ist aufgrund des Nachfragebedarfes nicht
vorgesehen, aber grundsätzlich möglich. Um Missverständnisse zu vermeiden,
werden die Aussagen in der Begründung diesbezüglich klargestellt.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 8 Mitgliederzahl: 9
Nein-Stimmen: 0 Anwesend: 8
11. Stellungnahme
regierung von ufr., sg raumordnung, landes- und regionalplanung
sowie städtebau vom 10.05.2024
Die Höhere Landesplanungsbehörde hat sich
mit o. g. Stellungnahme zu den Planungsabsichten der Gemeinde Strahlungen
geäußert.
Das Schreiben wird dem Gemeinderat bekannt
gegeben.




Der
Gemeinderat erlässt hierzu folgenden Beschluss bzw. stellt fest:
Zu 1. Siedlungsentwicklung, 2. Sonstiges und
3. Fazit:
Die Stellungnahme der Regierung von Ufr. ist
in diesen Punkten inhaltlich identisch mit der Stellungnahme des Regionalen
Planungsverbandes Main-Rhön. Um Wiederholungen zu vermeiden, wird auf die
Abwägung der Stellungnahme des Regionalen Planungsverbandes Main-Rhön hierzu
verwiesen.
Zu 4. Hinweise:
Am Verfahren wurde die Untere
Wasserrechtsbehörde im Landratsamt Rhön-Grabfeld und das WWA Bad Kissingen
beteiligt. Die mit Stellungnahme vorgelegten Hinweise zum Trinkwasser- und
Heilquellenschutz werden beachtet. Zwischenzeitich hat unter Beteiligung des
WWA Bad Kissingen, des Planungsbüros, der Gemeinde Strahlungen und der
Verwaltungsgemeinschaft Bad Neustadt a.d. Saale ein Abstimmungstermin zur Lage
des geplanten RRB im Trinkwasserschutzgebiet stattgefunden. In diesem Rahmen
wurden die bauleitplanerischen und planungstechnischen Anforderungen geklärt
(Karstgebiet, Retentionsfilterbecken, Behandlungsmaßnahmen). Aufgrund der
daraufhin derzeit noch unklaren Ausdehnung der Regenrückhaltung wird der
bisherige Geltungsbereich 2 nicht mehr verbindlich im Bebauungsplan
dargestellt, sondern lediglich durch Plansymbol im Entwässerungsschema der
Planzeichnung nachrichtlich gekennzeichnet. Der Errichtung des Beckens im geplanten
Bereich wurde seitens des WWA Bad Kissingen dem Grunde nach zugestimmt. Dennoch
ist eine Befreiung nach § 52 WHG im Rahmen einer Alternativenprüfung
erforderlich, die bereits im Rahmen der Abwägung der Stellungnahmen der Unteren
Wasserrechtsbehörde und des WWA Bad Kissingen erfolgt ist. Hierauf wird
verwiesen.
Die E-Plus Service GmbH wurde ebenfalls am
Verfahren beteiligt. Eine Stellungnahme wurde nicht vorgelegt. Es wird deshalb
seitens des Gemeinderates davon ausgegangen, dass die Belange der Richtfunkstrecke
Kreuzberg – Nassacher Höhe nicht betroffen sind.
Der abschließende Vermerk, dass die
Stellungnahme ausschließlich die Belange der Raumordnung und Landesplanung
berücksichtigt, wird zur Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 8 Mitgliederzahl: 9
Nein-Stimmen: 0 Anwesend: 8
12. Stellungnahme
WASSERWIRTSCHAFTSAMT BAD KISSINGEN vom
10.05.2024
Das WWA Bad Kissingen hat sich mit o. g.
Stellungnahme zu den Planungsabsichten der Gemeinde Strahlungen geäußert.
Das Schreiben wird dem Gemeinderat bekannt
gegeben.




Der
Gemeinderat erlässt hierzu folgenden Beschluss bzw. stellt fest:
Die Anmerkungen unter den Ziffern 1.2, 2.,
3., 4.1, 4.3, 4.4 und 4.5 der Stellungnahme werden zur Kenntnis genommen.
Hierzu ist keine Beschlussfassung erforderlich.
Zu 4.2, Überflutungen infolge von
Starkregen:
Die zitierte Arbeitshilfe wird soweit als
dies vorliegend möglich ist beachtet. Im Bebauungsplan (C.34) und in der
Begründung (5.2) wird auf urbane Sturzfluten hingewiesen. Die Gemeinde
Strahlungen verfügt über ein eigenes Starkregenrisikomanagement. Die Umsetzung
von darin empfohlenen Maßnahmen soll sukzessive erfolgen. Es ist davon
auszugehen, dass davon auch der Baugebietsstandort profitiert und somit Risiken
durch Überflutungen minimiert werden können.
Unter C.15 des Bebauungsplanes wird den
Bauherren empfohlen, Rückstausicherungen bei den Anschlüssen an die
Kanalisation einzubauen. Die Empfehlung wird gemäß dem Textvorschlag des WWA’s
umformuliert. Eine Festsetzung hierzu, wird nicht für erforderlich gehalten, da
dies auch in der Entwässerungssatzung der Gemeinde Strahlungen enthalten ist.
Zu 4.6, Abwasserentsorgung:
In der Begründung wurde unter Ziffer 1.8.10
dargelegt, wie die Gebietsentwässerung erfolgen soll (Trennsystem). Die
Ableitung des Schmutzwassers ist durch Anschluss an den best. Mischwasserkanal
in der Münnerstädter Straße geplant. Da der Schmutzwasseranteil hinsichtlich
der Leistungsfähigkeit der best. Kanäle vernachlässigt werden kann, wird davon
ausgegangen, dass diese auch künftig ausreichend dimensioniert sind. Ein
Nachweis auf der Ebene der Bauleitplanung ist nicht möglich. Diesen kann die
Gemeinde erst im Rahmen der Erschließungsplanung eigenverantwortlich führen.
Das Regenwasser aus dem Baugebiet soll über
das außerhalb des Ortes geplante RRB zurückgehalten, und bei längeren
Regenereignissen ablaufgedrosselt über das best. Grabensystem dem Mönchsbach
zugeführt werden. Die wasserrechtliche Erlaubnis für die Einleitung von
Regenwasser in den Mönchsbach wird im Rahmen der Erschließungsplanung beim
Landratsamt Rhön-Grabfeld beantragt. Die Begründung enthält hierzu bereits
einen entsprechenden Hinweis.
Eine dezentrale Versickerung oder
Rückhaltung von Niederschlagswasser wird den Bauherren durch die Ziffern C.29
(Regenwasserbehandlung) und C.30 (Zisternen) des Bebauungsplanes bereits
nahegelegt. Dem Art. 44 des BayWG wird somit durch die Gemeinde entsprochen.
Die Prüfung ob eine Versickerung möglich ist, obliegt eigenverantwortlich den
jeweiligen Grundstückseigentümern.
Die zum Punkt Abwasserbeseitigung
vorgeschlagenen Konkretisierungen der Festsetzungen, sind sinngemäß als
Hinweise unter C.15 (Entwässerung des Baugebietes), C.29
(Regenwasserbehandlung) und C.34 (Empfehlungen zum Schutz vor Überflutungen
infolge von Starkregen) des Bebauungsplanes enthalten. Eine Festsetzung oder
Konkretisierung gemäß der Stellungnahme hält der Gemeinderat deshalb nicht für
erforderlich.
Zu 4.7, Zusammenfassung:
Bezüglich der geplanten Errichtung des
Regenrückhaltebeckens in der Zone II des Wasserschutzgebietes, hat
zwischenzeitlich eine Besprechung unter Beteiligung des WWA Bad Kissingen, der
Verwaltungsgemeinschaft Bad Neustadt a.d. Saale, der Gemeinde Strahlungen, und
dem Planungsbüro stattgefunden. Hierauf wird vom Gemeinderat verwiesen. Die
Schutzgebietszonen des WSG werden geändert. Der Standort des RRB liegt künftig
in der Zone III. Dennoch ist eine Befreiung nach § 52 WHG erforderlich.
Voraussetzung für die Möglichkeit einer
Befreiung ist eine belastbare Alternativenprüfung.
Hierzu stellt der Gemeinderat folgendes
fest:
Aus Platzgründen, zum Schutz der Unterlieger
sowie aufgrund fehlender bzw. überlasteter Ableitungsmöglichkeiten, muss das
Regenrückhaltebecken außerhalb der bestehenden Ortslage errichtet werden. Wie
der Begründung des Bebauungsplanes entnommen werden kann, wurden hierzu im
Rahmen der Vorplanungen insgesamt 3 Trassenvarianten für die Ableitung des
Regenwassers im Trennsystem untersucht. Bei den Varianten 1 und 2 würden das
Regenrückhaltebecken sowie teilweise die zuführenden Kanäle außerhalb des
Wasserschutzgebietes liegen. Aus wirtschaftlicher Sicht wurde jedoch die
Variante 3 gewählt, da ein Großteil des Drosselabflusses aus dem RRB über best.
Flurgräben dem Mönchsbach zugeleitet werden kann. Andere Standorte scheiden aus
topographischen Gründen aus.
Damit ist eine Alternativenprüfung erfolgt.
Vom WWA wurde dies im Rahmen der Besprechung anerkannt. Am bislang geplanten
Standort des RRB soll deshalb seitens des Gemeinderates festgehalten werden.
Die Begründung des Bebauungsplanes wird mit Angaben zur erfolgten
Alternativenprüfung in Verbindung mit der notwendigen Befreiung ergänzt. Die
Befreiung nach § 52 WHG wird im Rahmen der Erschließungsplanung beantragt.
Strahlungen liegt gemäß Information des WWA
im „Karstgebiet“, sodass aus wasserwirtschaftlicher Sicht für das geplante
Rückhaltebecken besondere Anforderungen erfüllt werden müssen. Dieses ist als
Retentionsbodenfilterbecken auszuführen, zudem ist davon auszugehen, dass vor-,
zwischen- oder nachgeschaltete Regenwasserbehandlungsmaßnahmen erforderlich
werden. Dies führt dazu, dass das zwar ca. 165 m lange, jedoch nur etwa 18 m
breite bisher vorgesehene Grundstück Fl.Nr. 2261, vermutlich aus
topographischen und räumlichen Gründen alleine nicht ausreichend für die
Errichtung der Entwässerungsanlage ist.
Unter den gegebenen Umständen erscheint die
Einbeziehung des Nachbargrundstückes Fl.Nr. 2261/1 erforderlich. Da die
Beckenkonzeption jedoch erst nach dem Bebauungsplanverfahren, im Rahmen der Erschließungsplanung
erfolgt, ist eine (wie bisher) räumliche Abgrenzung des erforderlichen
Platzbedarfes zum aktuellen Zeitpunkt nicht mehr möglich. Aufgrund fehlender
Verbindlichkeit ist aus bauleitplanerischer Sicht die Darstellung des
Beckenstandortes nur noch nachrichtlich durch entsprechende Plansymbole im
Planfenster „Schema Abwasserbeseitigung“ vorgesehen. Der bisherige
Geltungsbereich 2 entfällt.
Ergänzend wird auf die Abwägung der
Stellungnahme der Unteren Wasserrechtsbehörde des Landratsamtes Rhön-Grabfeld
verwiesen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 8 Mitgliederzahl: 9
Nein-Stimmen: 0 Anwesend: 8
13. Stellungnahme
abwasserverband saale-lauer vom 28.04.2024
Der AV Saale-Lauer hat sich mit o. g.
Stellungnahme zu den Planungsabsichten der Gemeinde Strahlungen geäußert.
Das Schreiben wird dem Gemeinderat bekannt
gegeben.


Der
Gemeinderat erlässt hierzu folgenden Beschluss bzw. stellt fest:
Die Ausführungen zur Abwasserbeseitigung
werden zur Kenntnis genommen. Die geplante Ableitung und Rückhaltung des
Regenwassers aus dem Baugebiet „Zehnt IV“, wird gemäß den hierfür geltenden
Richtlinien im Zuge der Erschließungsplanung überrechnet und nachgewiesen.
Dabei werden die in der Stellungnahme zitierten Merkblätter beachtet. Die Kanalplanung wird dem AV Saale-Lauer vor
der Erschließung vorgelegt, nach Realisierung der Maßnahmen wird ein
Kanalbestandsplan übergeben.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 8 Mitgliederzahl: 9
Nein-Stimmen: 0 Anwesend: 8
14. Stellungnahme
amt für ernährung, landwirtschaft und forsten vom
30.04.2024
Das AELF hat sich mit o. g. Stellungnahme zu
den Planungsabsichten der Gemeinde Strahlungen geäußert.
Das Schreiben wird dem Gemeinderat bekannt
gegeben.

Der
Gemeinderat erlässt hierzu folgenden Beschluss bzw. stellt fest:
Der Hinweis die Grundstückseigentümer und
die Bewirtschafter der Flächen frühzeitig über den zeitlichen Ablauf der
Planungen einzubinden, wird zur Kenntnis genommen. Die Verwaltung wird
beauftragt, diese rechtzeitig zu informieren.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 8 Mitgliederzahl: 9
Nein-Stimmen: 0 Anwesend: 8
15. Stellungnahme
bayer. bauernverband 16.05.2024
Der Bayer. Bauernverband hat sich mit o. g.
Stellungnahme zu den Planungsabsichten der Gemeinde Strahlungen geäußert.
Das Schreiben wird dem Gemeinderat bekannt
gegeben.

Der
Gemeinderat erlässt hierzu folgenden Beschluss bzw. stellt fest:
Der Bebauungsplan wird aufgestellt, um der
hohen Nachfrage nach wohnbaulich nutzbaren Grundstücken in Strahlungen zu
genügen. Die innerorts noch vorhandenen Bauplätze sowie die 5 Grundstücke des
Bebauungsplanes „Westlich der Münnerstädter Straße“ stehen dem freien Markt
nicht bzw. nicht in ausreichendem Umfang zur Verfügung. Auf die Angaben der
Gemeinde Strahlungen zum Bedarfsnachweis in der Begründung des Bebauungsplanes
wird verwiesen.
Wie dem Bebauungsplanentwurf entnommen
werden kann, bildet der vorliegende Bebauungsplan nur einen Teil des
mittelfristig geplanten Erschließungsgebietes ab. Das städtebauliche Konzept
wurde in Abstimmung mit dem Sachgebiet Städtebau der Regierung von Ufr. so
gestaltet, dass bedarfsabhängig eine Erweiterung nach Süden bis zum anliegenden
Flurweg (Eselsweg) erfolgen kann. Hierfür muss jedoch zum dafür gegebenen
Zeitpunkt ein eigenständiger Bebauungsplan aufgestellt werden. Eine
abschnittsweise Erschließung des vorliegenden Bebauungsplangeltungsbereiches
ist aufgrund der hohen Baulandnachfrage aktuell nicht vorgesehen, jedoch
grundsätzlich möglich.
Beim Grundstücksverkauf wird ein Bauzwang
festgelegt.
Die Auswirkungen von Lärmbelästigungen durch
die best. landwirtschaftlichen Gerätehallen auf das gepl. WA-Gebiet wurden im
Rahmen einer schalltechnischen Untersuchung untersucht. Zur Konfliktminimierung
wurde im Zuge der Weiterentwicklung der Planung eine Erweiterung der an der
Münnerstädter Straße vorgesehenen Wallanlage (H = 3 m) bis vor die
Maschinen-/Gerätehallen vorgesehen. Die durch die vorh. Geräte- und
Maschinenhallen sehr selten in der Nachtzeit entstehenden Geräusche sind von
den künftigen Anwohnern zu dulden. Auf die Abwägung der Stellungnahme der
Unteren Immissionsschutzbehörde wird ergänzend verwiesen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 8 Mitgliederzahl: 9
Nein-Stimmen: 0 Anwesend: 8
16. Stellungnahme
bayer. landesamt für denkmalpflege vom
18.04.2024
Das BLfD hat sich mit o. g. Stellungnahme zu
den Planungsabsichten der Gemeinde Strahlungen geäußert.
Das Schreiben wird dem Gemeinderat bekannt
gegeben.


Der
Gemeinderat erlässt hierzu folgenden Beschluss bzw. stellt fest:
Die Stellungnahme zu den allgemein
betroffenen bodendenkmalrechtlichen Belangen nimmt der Gemeinderat zur
Kenntnis.
Ein Hinweis auf die Meldepflicht bei
Bodendenkmalfunden ist im Bebauungsplanentwurf unter C.26 und in der Begründung
bereits enthalten. Durch den darin enthaltenen Verweis auf Art. 8 DSchG, werden
die Belange der Bodendenkmalpflege im Rahmen der Bauleitplanung ausreichend
berücksichtigt.
Das nahe der Ausgleichsfläche
(Geltungsbereich 2) kartierte Bodendenkmal wird unter C.27 des Bebauungsplanes
sowie in der Begründung ebenfalls gewürdigt. Im Falle von Bodeneingriffen muss
eine denkmalrechtliche Erlaubnis eingeholt werden. Bodeneingriffe sind jedoch
nicht geplant (bereits hergestellte Ökokontofläche).
Bau- oder Kunstdenkmale sind im Plangebiet
sowie dessen Umfeld nicht vorhanden.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 8 Mitgliederzahl: 9
Nein-Stimmen: 0 Anwesend: 8
17. Stellungnahme
DEUTSCHE TELEKOM TECHNIK
GmbH vom
02.04.2024
Die
Deutsche Telekom Technik GmbH hat sich mit o. g. Stellungnahme zu den
Planungsabsichten der Gemeinde Strahlungen geäußert.
Das
Schreiben wird dem Gemeinderat bekannt gegeben.



Der Gemeinderat erlässt hierzu folgenden
Beschluss bzw. stellt fest:
Die
Hinweise auf die randlich bestehenden Telekommunikationslinien werden zur
Kenntnis genommen und
durch nachrichtliche Darstellung im Bebauungsplan gewürdigt.
Auf die vorhandenen Anlagen wird im Rahmen
von Tiefbaumaßnahmen Rücksicht genommen, der Zugang ist im Rahmen der
Bauausführung zu ermöglichen. Vor Beginn der Erschließungsmaßnahmen ist ein
gemeinsamer Termin zur Leitungseinweisung mit sämtlichen Versorgungsunternehmen
vorgesehen.
Das zitierte Merkblatt wird im Rahmen von
Pflanzmaßnahmen beachtet, ebenso die Kabelschutzanweisung. Die Begründung wird
diesbezüglich ergänzt.
Der Beginn der Baumaßnahmen wird der Telekom
zur rechtzeitigen Koordinierung mitgeteilt. In den geplanten
Straßenverkehrsflächen werden ausreichend bemessene Trassen für die
Telekom-Leitungen vorgesehen. Im Rahmen der Erschließungsplanung erfolgt eine
Kontaktaufnahme durch das Planungsbüro oder die Gemeinde Strahlungen.
Es wird seitens der Gemeinde Strahlungen
darum gebeten, die Voraussetzungen für eine Telekommunikationsversorgung des
Baugebietes zu prüfen.
Maßnahmen Dritter sind ggf. durch die
Überlandwerk Rhön GmbH und die Vodafone Deutschland / Vodafone Deutschland GmbH
geplant.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 8 Mitgliederzahl: 9
Nein-Stimmen: 0 Anwesend: 8
18. Stellungnahmen
vodafone gmbh / vodafone deutschland gmbh vom
13.05.2024
Die Vodafone GmbH / Vodafone Deutschland
GmbH hat sich mit o. g. Stellungnahmen zu den Planungsabsichten der Gemeinde
Strahlungen geäußert.
Die Schreiben werden dem Gemeinderat bekannt
gegeben.

Der
Gemeinderat erlässt hierzu folgenden Beschluss bzw. stellt fest:
Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung,
sich hinsichtlich einer Ausbauentscheidung mit dem Team Neubaugebiete der Vodafone
GmbH / Vodafone Deutschland GmbH in Verbindung zu setzen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 8 Mitgliederzahl: 9
Nein-Stimmen: 0 Anwesend: 8
19. Stellungnahme
regierung von
mittelfranken, luftamt nordbayern vom 03.05.2024
Das
Luftamt Nordbayern hat sich mit o. g. Stellungnahme zu den Planungsabsichten
der Gemeinde Strahlungen geäußert.
Das
Schreiben wird dem Gemeinderat bekannt gegeben.

Der Gemeinderat erlässt hierzu folgenden
Beschluss bzw. stellt fest:
Es
wird zur Kenntnis genommen, dass kein Einwand besteht.
Zum
Hinweis:
Im
Bebauungsplan unter C.36 (Flugemissionen) und in der Begründung unter 5.7 sind
bereits Hinweise und Anmerkungen zum Sonderlandeplatz Bad
Neustadt/Saale-Grasberg enthalten.
Aufgrund
der abgesetzten Lage des Baugebietes „Zehnt IV“ zur direkten
Einflugschneise, welche sich – in ca. 3 km Entfernung – entlang der
Wohnbebauung der in der Nachbargemeinde Salz gelegenen Gemarkung Mühlbach
befindet, geht die Gemeinde Strahlungen davon aus, dass keine Beeinträchtigung
bzw. Belästigung durch Flugimmissionen zu erwarten ist.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 8 Mitgliederzahl: 9
Nein-Stimmen: 0 Anwesend: 8
Beschluss:
Der vom Planungsbüro für Bauwesen, Bautechnik-Kirchner, Oerlenbach,
aufgrund der vorangegangenen Beschlussfassung überarbeitete Planentwurf des
Bebauungsplanes „Zehnt IV“ für den Gemeindeteil Strahlungen, einschließlich
Begründung und Umweltbericht, in der Fassung vom 21.01.2025, wird vom
Gemeinderat gebilligt.
Die Verwaltung wird auf der Grundlage des gebilligten Entwurfes
beauftragt, die förmliche Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
durch Veröffentlichung der Planunterlagen durchzuführen. Gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
sind gleichzeitig die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie
die Nachbargemeinden erneut um Abgabe einer Stellungnahme zum Bebauungsplan
aufzufordern.
Abstimmungsergebnis:
|
Ja-Stimmen: |
8 |
Mitgliederzahl: |
9 |
|
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
8 |
