Der Gemeinderat der Gemeinde Strahlungen hat in seiner Sitzung vom 08.02.2022 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Zehnt IV“ zur Realisierung eines Allgemeinen Wohngebietes am südlichen Ortsrand von Strahlungen beschlossen.

Der Aufstellungsbeschluss wurde am 25.03.2022 ortsüblich öffentlich bekannt gemacht.

Die frühzeitige Beteiligung der Bürger nach § 3 Abs. 1 BauGB, erfolgte in der Zeit vom 10.04.2024 bis 13.05.2024, durch öffentliche Auslegung der Planunterlagen.

Die Bekanntgabe der öffentlichen Auslegung erfolgte am 02.04.2024 durch ortsübliche Bekanntmachung.

Mit Schreiben vom 02.04.2024 wurden folgende Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB, sowie Nachbarkommunen, frühzeitig am Bauleitplanverfahren beteiligt und gebeten eine Stellungnahme bis zum 13.05.2024 abzugeben:

 

1.    Landratsamt Rhön-Grabfeld, Baurecht

2.    Landratsamt Rhön-Grabfeld, Kreisplanung

3.    Landratsamt Rhön-Grabfeld, Technischer Immissionsschutz

4.    Landratsamt Rhön-Grabfeld, Untere Naturschutzbehörde

5.    Landratsamt Rhön-Grabfeld, Wasserrecht

6.    Landratsamt Rhön-Grabfeld, Untere Straßenverkehrsbehörde/Verkehrswesen

7.    Landratsamt Rhön-Grabfeld, Abfall- und Bodenschutzrecht

8.    Landratsamt Rhön-Grabfeld, Tiefbauverwaltung

9.    Landratsamt Rhön-Grabfeld, Kreisbrandrat

10.  Landratsamt Rhön-Grabfeld, Gesundheitsamt

11.  Landratsamt Rhön-Grabfeld, Behindertenbeauftragter

12.  Landratsamt Rhön-Grabfeld, Kommunalunternehmen

13.  Landratsamt Rhön-Grabfeld, Veterinäramt

14.  Regionaler Planungsverband Main-Rhön im Landratsamt Bad Kissingen

15.  Regierung von Unterfranken, SG Raumordnung, Landes- und Regionalpla­nung, Würzburg

16.  Wasserwirtschaftsamt Bad Kissingen

17.  Abwasserverband Saale-Lauer, Hohenroth

18.  Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Bad Neustadt/Saale

19.  Bayerischer Bauernverband, Hauptgeschäftsstelle Ufr., Würzburg

20.  Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung, Bad Neustadt/Saale

21.  Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege, München

22.  Vodafone GmbH / Vodafone Deutschland GmbH, Nürnberg

23.  E-Plus Service GmbH, Düsseldorf

24.  Deutsche Telekom Technik GmbH, Bamberg

25.  Überlandwerk Rhön GmbH, Mellrichstadt

26.  Bayernwerk Netz GmbH, Schweinfurt

27.  TransnetBW GmbH, SuedLink, Stuttgart

28.  Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Bonn

29.  Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken, Würzburg

30.  Regierung von Mittelfranken, Luftamt Nordbayern

31.  Regierung von Oberfranken, Bergamt Nordbayern

32.  PLEdoc GmbH, Essen

33.  Bayer. Rhöngas, Bad Neustadt/Saale

34.  Verwaltungsgemeinschaft Bad Neustadt/Saale, SG Straßen- u. Verkehrswesen

35.  Verwaltungsgemeinschaft Bad Neustadt/Saale, SG Beitragsrecht

36.  Gemeinde Burglauer

37.  Gemeinde Niederlauer

38.  Gemeinde Rödelmaier

39.  Gemeinde Salz

40.  Stadt Bad Neustadt a.d. Saale

41.  Stadt Münnerstadt

____________________________________________________________________________

 

Im Rahmen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung wurden keine Einwendungen oder Anregungen zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Zehnt IV“ vorgetragen.

____________________________________________________________________________

 

Folgende Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange bzw. Nachbargemeinden haben im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung keine Stellungnahme abgegeben:

 

1.    Landratsamt Rhön-Grabfeld, Kreisplanung

2.    Landratsamt Rhön-Grabfeld, Untere Naturschutzbehörde

3.    Landratsamt Rhön-Grabfeld, Kreisstraßenbauverwaltung

4.    Landratsamt Rhön-Grabfeld, Kommunalunternehmen

5.    Landratsamt Rhön-Grabfeld, Veterinäramt

6.    Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung, Bad Neustadt/Saale

7.    E-Plus Service GmbH, Düsseldorf

8.    Überlandwerk Rhön GmbH, Mellrichstadt

9.    Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Bonn

10.  Verwaltungsgemeinschaft Bad Neustadt/Saale, SG Straßen- u. Verkehrswesen

11.  Verwaltungsgemeinschaft Bad Neustadt/Saale, SG Beitragsrecht

12.  Gemeinde Burglauer

13.  Gemeinde Niederlauer

14.  Gemeinde Rödelmaier

15.  Gemeinde Salz

____________________________________________________________________________

 

Folgende Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange bzw. Nachbargemeinden haben im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung ihr Einverständnis mit der Aufstellung des Bebauungsplanes geäußert:

 

1.    Bayernwerk Netz GmbH, Schweinfurt

2.    TransnetBW GmbH, SuedLink, Stuttgart

3.    Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken, Würzburg

4.    Regierung von Oberfranken, Bergamt Nordbayern

5.    PLEdoc GmbH, Essen

6.    Bayer. Rhöngas, Bad Neustadt/Saale

7.    Stadt Bad Neustadt a.d. Saale

8.    Stadt Münnerstadt

____________________________________________________________________________

 

Folgende Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange haben eine Stellungnahme abgegeben und darin Hinweise bzw. Anregungen zur Aufstellung des Bebauungsplanes vorgetragen:

 

1.    Landratsamt Rhön-Grabfeld, Baurecht

2.    Landratsamt Rhön-Grabfeld, Technischer Immissionsschutz

3.    Landratsamt Rhön-Grabfeld, Wasserrecht

4.    Landratsamt Rhön-Grabfeld, Tiefbau

5.    Landratsamt Rhön-Grabfeld, Untere Straßenverkehrsbehörde/Verkehrswesen

6.    Landratsamt Rhön-Grabfeld, Abfall- und Bodenschutzrecht

7.    Landratsamt Rhön-Grabfeld, Kreisbrandrat

8.    Landratsamt Rhön-Grabfeld, Gesundheitsamt

9.    Landratsamt Rhön-Grabfeld, Amt für Senioren und Menschen mit Behinderung

10.  Regionaler Planungsverband Main-Rhön im Landratsamt Bad Kissingen

11.  Regierung von Unterfranken, SG Raumordnung, Landes- und Regionalpla­nung, Würzburg

12.  Wasserwirtschaftsamt Bad Kissingen

13.  Abwasserverband Saale-Lauer, Hohenroth

14.  Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Bad Neustadt/Saale

15.  Bayerischer Bauernverband, Hauptgeschäftsstelle Ufr., Würzburg

16.  Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege, München

17.  Deutsche Telekom Technik GmbH, Bamberg

18.  Vodafone GmbH / Vodafone Deutschland GmbH, Nürnberg

19.  Regierung von Mittelfranken, Luftamt Nordbayern

__________________________________________________________________________

 

 

 

A)     BEHANDLUNG DER STELLUNGNAHMEN DER BEHÖRDEN UND SONSTIGEN TRÄGER ÖFFENTLICHER BELANGE

 

1.    Stellungnahme landratsamt RHÖn-grabfeld, baurecht vom 14.05.2024

 

Die Baurechtsabteilung hat sich mit o. g. Stellungnahme zu den Planungsabsichten der Gemeinde Strahlungen geäußert.

Das Schreiben wird dem Gemeinderat bekannt gegeben.

 

Der Gemeinderat erlässt hierzu folgenden Beschluss bzw. stellt fest:

 

Das grundsätzliche Einvernehmen mit der Planung wird zur Kenntnis genommen.

Die Stellungnahmen der anderen Fachstellen werden vom Gemeinderat sach- und fachgerecht abgewogen um Konflikte und Widersprüche auszuräumen.

 

Die Formulierung im 1. Absatz der Festsetzung B.8.6 wird wie folgt überarbeitet:

„Garagen, Carports und sonstige Nebengebäude sind im gesamten WA-Gebiet auch außerhalb der Baugrenzen zulässig. Bei Grenzbebauung gelten die Regelungen der BayBO.“

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:         8                      Mitgliederzahl:     9

Nein-Stimmen:      0                      Anwesend:          8

2.    Stellungnahme landratsamt RHÖn-grabfeld, technischer immissionsschutz vom 13.05.2024

 

Die Untere Immissionsschutzbehörde hat sich mit o. g. Stellungnahme zu den Planungsabsichten der Gemeinde Strahlungen geäußert.

Das Schreiben wird dem Gemeinderat bekannt gegeben.

 

 

Der Gemeinderat erlässt hierzu folgenden Beschluss bzw. stellt fest:

 

Die schalltechnische Untersuchung wurde bislang nicht beigelegt, um die im Verfahren eingehenden TÖB-Stellungnahmen zunächst abzuwarten und erst danach die sich hieraus ergebenden Anpassungen des Gutachtens zu vollziehen. Dieses wurde zwischenzeitlich auf dieser Grundlage überarbeitet.

 

In der Folge sind nunmehr konkrete Aussagen und Festsetzungen möglich, um den Wohnerwartungswert des Plangebietes sicherzustellen. Diese werden in den Bebauungsplanentwurf und die Begründung bzw. den Umweltbericht integriert.

 

Unter anderem wird hierzu der LS-Wall bis an den Ostrand der landwirtschaftlichen Hallen ausgedehnt, wodurch Erdgeschosse und Freibereiche vor Verkehrs- und Gewerbelärm geschützt werden können.

Zusätzlich wird zum Schutz der Obergeschosse vor Verkehrslärm im straßennahen WA3-Gebiet unter Beachtung des ermittelten Außenlärmpegels zum einen durch die Rücknahme der Baugrenzen eine räumliche Trennung der geplanten Wohnnutzung zur für den Verkehrslärm relevanten Kreisstraße NES 18 sichergestellt. Vorgelagert werden zur Kreisstraße hin Flächen für Garagen und Stellplätze ausgewiesen. Zum anderen erfolgt eine Festsetzung für passive Schallschmutzmaßnahmen an Fenstern und Fassade von schutzbedürftigen Räumen ab einem maßgeblichen Außenlärmpegel von ≥ 61 db(A), die im Bauantragsverfahren von dem betroffenen Bauherrn (= WA3) nachzuweisen sind.

Ferner wird eine Empfehlung in den Bebauungsplan aufgenommen, wonach Grundrissorientierungen der Wohngebäude so getroffen werden sollten, dass an den hauptbetroffenen, zur Kreisstraße gelegenen Fassadenabschnitten, keine bzw. nur in begrenztem Maße schutzbedürften Räume angeordnet werden sollten.

 

Die durch die Nutzung der landwirtschaftlichen Maschinen- und Gerätehallen festgestellten Einwirkungen auf die möglichen Obergeschosse im WA3-Gebiet des Bebauungsplanes sind von den künftigen Anwohnern hinzunehmen. Landwirtschaftliche Nutzungen sind vom Anwendungsbereich der TA Lärm ausgenommen. Die Hallen verfügen über Bestandsschutz. Die Fahrzeugbewegungen finden nicht täglich sowie nachts nur sehr selten statt (z.B. zur Erntezeit). Beim Grundstücksverkauf werden die Bauinteressenten auf die vorhandene Situation in der unmittelbaren südlichen Nachbarschaft und die damit zu erwartenden Geräuscheinwirkungen hingewiesen.

Weitere aktive oder passive Schallschutzmaßnahmen sollen bezüglich des Gewerbelärms nicht festgesetzt werden.

 

Die schalltechnische Untersuchung wird verbindlicher Bestandteil des Bebauungsplanes und den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange im nächsten Verfahrensschritt zur Kenntnis gebracht.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:         8                      Mitgliederzahl:          9

Nein-Stimmen:      0                      Anwesend:               8

 

 

 

3.    Stellungnahme landratsamt rhön-grabfeld, wasserrechtsverwaltung vom 16.04.2024

 

Die Wasserrechtsverwaltung hat sich mit o. g. Stellungnahme zu den Planungsabsichten der Gemeinde Strahlungen geäußert.

Die Schreiben werden dem Gemeinderat bekannt gegeben.

 

 

Der Gemeinderat erlässt hierzu folgenden Beschluss bzw. stellt fest:

 

Die Hinweise auf die Lage der Geltungsbereiche im Bereich des Trinkwasser- bzw. Heilquellenschutzgebietes werden vom Gemeinderat zur Kenntnis genommen.

 

Zu den Geltungsbereichen 1 und 3:

Wie bereits in der Begründung des Bebauungsplanes beschrieben, sind die Belange des Heilquellenschutzes nur durch die geplante Ausgleichsfläche betroffen. Diese entstammt dem gemeindlichen Ökokonto und wurde bereits hergestellt. Erd- und Baumaßnahmen, bzw. Bohr- und Grabarbeiten sind innerhalb des Geltungsbereiches 3 (neu Geltungsbereich 2) somit nicht erforderlich. Beeinträchtigungen des Heilquellenschutzes können ausgeschlossen werden.

 

Ebenso werden durch das WA-Baugebiet (Geltungsbereich 1) keine Beeinträchtigungen des Wasserschutzgebietes erwartet, da dieses außerhalb der Schutzgebietsgrenzen liegt. Die Schutzgebietsverordnung ist grundsätzlich zu beachten. In der Begründung des Bebauungsplanes sind entsprechende Hinweise hierzu enthalten.

 

Zum Geltungsbereich 2:

Bezüglich der geplanten Errichtung des Regenrückhaltebeckens in der Zone II des Wasserschutzgebietes, hat zwischenzeitlich eine Besprechung unter Beteiligung des WWA Bad Kissingen, der Verwaltungsgemeinschaft Bad Neustadt a.d. Saale, der Gemeinde Strahlungen, und dem Planungsbüro stattgefunden. Die Schutzgebietszonen des WSG werden geändert. Der Standort des RRB liegt künftig in der Zone III. Dennoch ist eine Befreiung nach § 52 WHG erforderlich.

Voraussetzung für die Möglichkeit einer Befreiung ist eine belastbare Alternativenprüfung.

 

Hierzu stellt der Gemeinderat Folgendes fest:

Aus Platzgründen, zum Schutz der Unterlieger sowie aufgrund fehlender bzw. überlasteter Ableitungsmöglichkeiten, muss das Regenrückhaltebecken außerhalb der bestehenden Ortslage errichtet werden. Wie der Begründung des Bebauungsplanes entnommen werden kann, wurden hierzu im Rahmen der Vorplanungen insgesamt 3 Trassenvarianten für die Ableitung des Regenwassers im Trennsystem untersucht. Bei den Varianten 1 und 2 würden das Regenrückhaltebecken sowie teilweise die zuführenden Kanäle außerhalb des Wasserschutzgebietes liegen. Aus wirtschaftlicher Sicht wurde jedoch die Variante 3 gewählt, da ein Großteil des Drosselabflusses aus dem RRB über best. Flurgräben dem Mönchsbach zugeleitet werden kann. Andere Standorte scheiden aus topographischen Gründen aus.

Damit ist eine Alternativenprüfung erfolgt. Vom WWA wurde dies im Rahmen der Besprechung anerkannt. Am bislang geplanten Standort des RRB soll deshalb seitens des Gemeinderates festgehalten werden. Die Begründung des Bebauungsplanes wird mit Angaben zur erfolgten Alternativenprüfung in Verbindung mit der notwendigen Befreiung ergänzt.

 

Strahlungen liegt gemäß Information des WWA im „Karstgebiet“, sodass aus wasserwirtschaftlicher Sicht für das geplante Rückhaltebecken besondere Anforderungen erfüllt werden müssen. Dieses ist als Retentionsbodenfilterbecken auszuführen, zudem ist davon auszugehen, dass vor-, zwischen- oder nachgeschaltete Regenwasserbehandlungsmaßnahmen erforderlich werden. Dies führt dazu, dass das zwar ca. 165 m lange, jedoch nur etwa 18 m breite Grundstück Fl.Nr. 2261, vermutlich aus topographischen und räumlichen Gründen alleine nicht ausreichend für die Errichtung der Entwässerungsanlage ist.

Unter den gegebenen Umständen erscheint die Einbeziehung des Nachbargrundstückes Fl.Nr. 2261/1 erforderlich. Da die Beckenkonzeption jedoch erst nach dem Bebauungsplanverfahren im Rahmen der Erschließungsplanung erfolgt, ist eine (wie bisher) räumliche Abgrenzung des erforderlichen Platzbedarfes zum aktuellen Zeitpunkt nicht mehr möglich. Aufgrund fehlender Verbindlichkeit ist aus bauleitplanerischer Sicht die Darstellung des Beckenstandortes nur noch nachrichtlich durch entsprechende Plansymbole im Planfenster „Schema Abwasserbeseitigung“ vorgesehen. Der bisherige Geltungsbereich 2 entfällt.

 

Die wasserrechtliche Erlaubnis für die Einleitung von Regenwasser in den Mönchsbach wird im Rahmen der Erschließungsplanung beim Landratsamt Rhön-Grabfeld beantragt. Gleiches gilt für die notwendige Befreiung nach § 52 WHG. Die Begründung wird hierzu mit einem entsprechenden Hinweis ergänzt. Die zitierte Verordnung wird berücksichtigt.

 

Ergänzend wird auf die Abwägung der Stellungnahme des WWA Bad Kissingen verwiesen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:         8                      Mitgliederzahl:          9

Nein-Stimmen:      0                      Anwesend:               8

 

 

 

 

4.    Stellungnahme landratsamt rhön-grabfeld, tiefbau vom 08.05.2024

 

Die Tiefbauabteilung des Landratsamtes hat sich mit o. g. Stellungnahme zu den Planungsabsichten der Gemeinde Strahlungen geäußert.

Das Schreiben wird dem Gemeinderat bekannt gegeben.

 

 

Der Gemeinderat erlässt hierzu folgenden Beschluss bzw. stellt fest:

 

Die Anmerkungen bzw. Empfehlungen zur geplanten Straßeneinmündung in die Kreisstraße NES 18 werden zur Kenntnis genommen und berücksichtigt.

Nach Prüfung ist für die Befahrbarkeit mit 3-achsigen Lastkraftwagen bzw. Müllfahrzeugen ohne die Benutzung der Gegenfahrbahn, anstelle der winkligen Planung die Ausbildung eines 3-teiligen Korbbogens (R= 10/20/30 m) erforderlich. Die Einmündung wird im Bebauungsplanentwurf entsprechend angepasst. Der Nachweis erfolgt im Rahmen der Erschließungsplanung durch Abbildung von Schleppkurven.

 

Es ist vorgesehen, den aus Norden kommenden Gehweg entlang der NES 18 ins Baugebiet zu führen. Im Bebauungsplan wurde bzw. wird dies als gestrichelte Linie in den Erschließungsstraßen angedeutet. Da die endgültige straßenbauliche Gestaltung der Erschließungsstraßen erst im Rahmen der Erschließungsplanung festgelegt wird, soll an dieser nachrichtlichen, jedoch unverbindlichen Darstellung des Gehweges festgehalten werden.

 

Die Anmerkungen zur geplanten Versetzung der Ortstafel werden zur Kenntnis genommen. Die Gemeinde Strahlungen hat den Bebauungsplan „Westlich der Münnerstädter Straße“ aufgestellt um dem städtebaulichen Bedarf für eine Mischnutzung (Wohnen/Landwirtschaft) auf den gegenüberliegenden Grundstücken zu entsprechen. Daraus ergibt sich in Verbindung mit der Aufstellung des Bebauungsplanes „Zehnt IV“ die Möglichkeit eine beidseitige Bebauung hinter der künftigen Ortstafel zu etablieren. Seitens der Gemeinde Strahlungen werden somit die erforderlichen bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen.

Es ist vorgesehen beide Areale zeitnah nach Beendigung der Bauleitplanung zu erschließen. Zu welchem Zeitpunkt die Grundstücke beider Plangebiete bebaut werden, liegt jedoch nicht im Ermessen der Gemeinde Strahlungen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:         8                      Mitgliederzahl:            9

Nein-Stimmen:      0                      Anwesend:                 8

 

 

 

 

 

5.    Stellungnahme landratsamt rhön-grabfeld, verkehrswesen vom 26.04.2024

 

Die Untere Straßenverkehrsbehörde hat sich mit o. g. Stellungnahme zu den Planungsabsichten der Gemeinde Strahlungen geäußert.

Das Schreiben wird dem Gemeinderat bekannt gegeben.

 

 

Der Gemeinderat erlässt hierzu folgenden Beschluss bzw. stellt fest:

 

Die Stellungnahme nimmt der Gemeinderat zur Kenntnis.

Wie richtig dargestellt, war grundsätzlich ein verkehrsberuhigter Ausbau der gesamten Erschließungsstraßen vorgesehen. Da jedoch grundsätzlich Durchgangsverkehr zwischen der Münnerstädter Straße und den nordöstlich gelegenen Baugebieten zu erwarten ist, beschließt der Gemeinderat hiervon abzusehen. Das Planzeichen „V“ sowie die Bezeichnung „verkehrsberuhigter Bereich“ unter B.4.1 des Bebauungsplanes werden entfernt. Die bisher schraffierte Verkehrsfläche wird gemäß Planzeichenverordnung in der Planzeichnung durchgehend farbig gekennzeichnet. Details über die straßenbauliche Ausgestaltung der Verkehrsfläche (z.B. Grün- und Parkflächen), werden jedoch erst im Zuge der konkreten Erschließungsplanung festgelegt.

Eine Fläche für den Fußgängerverkehr (Gehweg) wird vom Gemeinderat für wichtig gehalten und soll bei der Erschließungsplanung auch berücksichtigt werden. Ebenso sollen Baumpflanzungen zur Gliederung und Beschattung der Straßenverkehrsfläche erfolgen. Bei der konkreten Planung wird darauf geachtet, dass diese keine Hindernisse im Sinne der Straßenverkehrsordnung darstellen.

 

Bezüglich der Anmerkungen zur geplanten Verlegung der Ortstafel stellt der Gemeinderat fest, dass sämtliche Grundstücke des benachbarten Plangebietes „Westlich der Münnerstädter Straße“ ausschließlich von der Münnerstädter Straße aus angefahren werden können. Die baulichen Voraussetzungen für eine direkte Grundstückszufahrt müssen im Rahmen der Erschließungsmaßnahmen geschaffen werden (Bordsteinabsenkungen). Ergänzend wird auf den Abwägungsbeschluss zur Stellungnahme des Fachbereiches Tiefbau des Landratsamtes verwiesen. Alle Voraussetzungen für die Verlegung der Ortstafel werden von der Gemeinde Strahlungen erfüllt.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:         8                      Mitgliederzahl:            9

Nein-Stimmen:      0                      Anwesend:                 8

 

 

 

6.    Stellungnahme landratsamt rhön-grabfeld, untere abfallrechts- und bodenschutzbehörde vom 24.04.2024

 

Die Untere Abfallrechts- und Bodenschutzbehörde hat sich mit o. g. Stellungnahme zu den Planungsabsichten der Gemeinde Strahlungen geäußert.

Das Schreiben wird dem Gemeinderat bekannt gegeben.

 

 

 

 

Der Gemeinderat erlässt hierzu folgenden Beschluss bzw. stellt fest:

 

Das grundsätzliche Einvernehmen wird zur Kenntnis genommen. Die in der Begründung enthaltenen Hinweise zum allgemeinen Bodenschutz werden dem Erfordernis nach beachtet.

Bezüglich der Lage im Bereich des Heilquellen- und Trinkwasserschutzgebietes wird auf die Abwägungen der Stellungnahmen der Unteren Wasserrechtsbehörde des Landratsamtes sowie des WWA Bad Kissingen verwiesen. Negative Beeinträchtigungen der Schutzgebietsbelange sind nicht zu erwarten.

 

Der Hinweis, dass keine Altlasten oder schädlichen Bodenveränderungen bekannt sind, wird zur Kenntnis genommen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:         8                      Mitgliederzahl:         9

Nein-Stimmen:      0                      Anwesend:              8

 

 

 

 

 

7.    Stellungnahme landratsamt rhön-grabfeld, Kreisbrandrat vom 17.04.2024

 

Der Kreisbrandrat hat sich mit o. g. Stellungnahme zu den Planungsabsichten der Gemeinde Strahlungen geäußert.

Das Schreiben wird dem Gemeinderat bekannt gegeben.

 

 

Der Gemeinderat erlässt hierzu folgenden Beschluss bzw. stellt fest:

 

Die vorgetragenen Hinweise zum abwehrenden Brandschutz werden zur Kenntnis genommen.

 

Als Zufahrten zu den Gebäuden dienen vorliegend die Kreisstraße NES 18 / Münnerstädter Straße sowie die neu herzustellenden Erschließungsstraßen. Letztere werden gemäß den straßenbaulichen „Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06)“ geplant und errichtet. Diese orientieren sich an der Bewohnbarkeit und Funktionsfähigkeit der Städte und Gemeinden und sollen die unterschiedlichen Nutzungsansprüche der Verkehrsteilnehmer an den Straßenraum berücksichtigen.

Ein Befahren mit Feuerwehrfahrzeugen bis 10 t Achslast sowie von 10 m Länge, 2,50 m Breite und einem Wendekreis-Durchmesser von 18,50 m ist in diesem Rahmen gewährleistet.

Da eine „Durchfahrt“ des Gebietes möglich ist und keine Stichstraßen von über 50 m Länge errichtet werden, ist keine Wendeanlage erforderlich.

Einspurig befahrbare Straßen sind nicht geplant, sodass auch keine Ausweichstellen notwendig sind.

 

Bei der Erweiterung des Wasserortsnetzes werden die einschlägigen Richtlinien und die zitierten Arbeitsblätter sowie die mitgeteilten Anforderungen für die Art und Anordnung der Hydranten beachtet.

 

Eine ausreichende Löschwasserversorgung am Gebietsstandort ist über die bestehenden Wasserversorgungsanlagen gewährleistet. Die etwa 150 m entfernte Feuerwehrsirene ist gut hörbar, die Hilfsfristen können eingehalten werden.

 

Starkstromleitungen sind nicht vorhanden. Bei neuen Leitungen werden die erforderlichen Abstände im Zusammenwirken mit dem zuständigen Versorgungsunternehmen eingehalten.

 

Die allgemeinen Brandschutzanforderungen sind in der BayBO geregelt, die bei der Errichtung von Anlagen und Gebäuden innerhalb des Plangebietes entsprechend zu beachten ist. Die Anordnung von baulichen Anlagen unterliegt dabei grundsätzlich den Erfordernissen für einen vorbeugenden Brandschutz sowie wirksame Löscharbeiten.

 

Für das gesamte Baugebiet ist eine Gebäudehöhe von max. 9 m über Straßenniveau, bei max. 3 Vollgeschossen (oberstes nur als Staffelgeschoss) zulässig. Fußbodenhöhen, die mehr als 7 m über Gelände liegen, sind daher nicht zu erwarten. In Art. 31 der BayBO werden die Anforderungen bzw. der Bedarf für Rettungswege bestimmt. Auf eine Bebauungsplanfestsetzung hierfür wird verzichtet.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:         8                      Mitgliederzahl:             9

Nein-Stimmen:      0                      Anwesend:                   8

 

 

 

 

 

8.    Stellungnahme landratsamt rhön-grabfeld, gesundheitsamt vom 12.04.2024

 

Das Gesundheitsamt hat sich mit o. g. Stellungnahme zu den Planungsabsichten der Gemeinde Strahlungen geäußert.

Das Schreiben wird dem Gemeinderat bekannt gegeben.

 

 

Der Gemeinderat erlässt hierzu folgenden Beschluss bzw. stellt fest:

 

Der Gemeinderat nimmt den Hinweis zur Kenntnis, dass das gepl. Regenrückhaltebecken im Trinkwasserschutzgebiet liegt. Hierzu wird auf die Abwägungen der Stellungnahmen der Unteren Wasserrechtsbehörde und des WWA Bad Kissingen verwiesen.

 

Für die Einleitung des Regenwassers in den Mönchsbach wird im Rahmen der Erschließungsplanung die erforderliche wasserrechtliche Erlaubnis bei der Unteren Wasserrechtsbehörde des Landratsamtes Rhön-Grabfeld eingeholt.

 

Aufgrund der Lage der Regenrückhaltung im Karstgebiet sind zusätzlich bauliche Maßnahmen zum Schutz des Grundwassers bzw. des Vorfluters erforderlich.

 

Der Hinweis, dass weitere Auflagen vorbehalten bleiben, wird ebenfalls zur Kenntnis genommen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:         8                      Mitgliederzahl:           9

Nein-Stimmen:      0                      Anwesend:                 8

 

 

 

 

 

9.    Stellungnahme landratsamt rhön-grabfeld, amt für senioren und menschen mit behinderung vom 17.05.2024

 

Das Amt für Senioren und Menschen mit Behinderung hat sich mit o. g. Stellungnahme zu den Planungsabsichten der Gemeinde Strahlungen geäußert.

Das Schreiben wird dem Gemeinderat bekannt gegeben.

 

 

Der Gemeinderat erlässt hierzu folgenden Beschluss bzw. stellt fest:

 

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Bei der Planung und Ausführung der öffentlichen Verkehrs- und Freiraumflächen werden die geltenden straßenbaulichen Regelwerke nach den a.a.R.d.T. berücksichtigt. Dort wo es notwendig erscheint, sollen Übergänge bzw. Leitsysteme für Menschen mit Behinderung integriert werden.

 

Die Wohnraumschaffung obliegt den jeweiligen Bauherren. Eine bauleitplanerische Regelung für verbindlich umzusetzende barrierefreie Maßnahmen im privaten Bereich hält der Gemeinderat nicht für geeignet.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:         8                      Mitgliederzahl:             9

Nein-Stimmen:      0                      Anwesend:                  8

 

 

 

 

10.  Stellungnahme regionaler planungsverband main-rhön vom 13.05.2024

 

Der RPV Main-Rhön hat sich mit o. g. Stellungnahme zu den Planungsabsichten der Gemeinde Strahlungen geäußert.

Das Schreiben wird dem Gemeinderat bekannt gegeben.

 

 

 

 

 

Der Gemeinderat erlässt hierzu folgenden Beschluss bzw. stellt fest:

 

Zu 1. Siedlungsentwicklung und 2. Sonstiges:

Die Zustimmung zum Bedarfsnachweis und zum Plankonzept wird zur Kenntnis genommen, ebenso, dass die Ausweisung der WA-Flächen den sonstigen Festlegungen des LEP und des RP3 nicht entgegensteht.

 

Zu 3. Fazit:

Es wird zur Kenntnis genommen, dass keine Einwände erhoben werden. Mit der Bauabschnittsbildung ist vorliegend die im Planentwurf dargestellte mögliche Erweiterung des Baugebietes am Südrand gemeint (Ringschluss über Planstraße B). Diese wurde ebenfalls in Zusammenarbeit mit dem Sachgebiet Städtebau vorkonzipiert. Mit der nachrichtlichen Darstellung im Bebauungsplan soll auf diesen möglichen nächsten Bauabschnitt hingewiesen und das städtebauliche Gesamtkonzept verdeutlicht werden. Für die Erweiterung ist im Bedarfsfall eine eigenständige Bauleitplanung erforderlich. Eine abschnittsweise Erschließung des vorliegenden Bebauungsplangeltungsbereiches ist aufgrund des Nachfragebedarfes nicht vorgesehen, aber grundsätzlich möglich. Um Missverständnisse zu vermeiden, werden die Aussagen in der Begründung diesbezüglich klargestellt.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:         8                      Mitgliederzahl:            9

Nein-Stimmen:      0                      Anwesend:                 8

 

 

 

 

11.  Stellungnahme regierung von ufr., sg raumordnung, landes- und regionalplanung sowie städtebau vom 10.05.2024

 

Die Höhere Landesplanungsbehörde hat sich mit o. g. Stellungnahme zu den Planungsabsichten der Gemeinde Strahlungen geäußert.

Das Schreiben wird dem Gemeinderat bekannt gegeben.

 

 

Der Gemeinderat erlässt hierzu folgenden Beschluss bzw. stellt fest:

 

Zu 1. Siedlungsentwicklung, 2. Sonstiges und 3. Fazit:

Die Stellungnahme der Regierung von Ufr. ist in diesen Punkten inhaltlich identisch mit der Stellungnahme des Regionalen Planungsverbandes Main-Rhön. Um Wiederholungen zu vermeiden, wird auf die Abwägung der Stellungnahme des Regionalen Planungsverbandes Main-Rhön hierzu verwiesen.

 

Zu 4. Hinweise:

Am Verfahren wurde die Untere Wasserrechtsbehörde im Landratsamt Rhön-Grabfeld und das WWA Bad Kissingen beteiligt. Die mit Stellungnahme vorgelegten Hinweise zum Trinkwasser- und Heilquellenschutz werden beachtet. Zwischenzeitich hat unter Beteiligung des WWA Bad Kissingen, des Planungsbüros, der Gemeinde Strahlungen und der Verwaltungsgemeinschaft Bad Neustadt a.d. Saale ein Abstimmungstermin zur Lage des geplanten RRB im Trinkwasserschutzgebiet stattgefunden. In diesem Rahmen wurden die bauleitplanerischen und planungstechnischen Anforderungen geklärt (Karstgebiet, Retentionsfilterbecken, Behandlungsmaßnahmen). Aufgrund der daraufhin derzeit noch unklaren Ausdehnung der Regenrückhaltung wird der bisherige Geltungsbereich 2 nicht mehr verbindlich im Bebauungsplan dargestellt, sondern lediglich durch Plansymbol im Entwässerungsschema der Planzeichnung nachrichtlich gekennzeichnet. Der Errichtung des Beckens im geplanten Bereich wurde seitens des WWA Bad Kissingen dem Grunde nach zugestimmt. Dennoch ist eine Befreiung nach § 52 WHG im Rahmen einer Alternativenprüfung erforderlich, die bereits im Rahmen der Abwägung der Stellungnahmen der Unteren Wasserrechtsbehörde und des WWA Bad Kissingen erfolgt ist. Hierauf wird verwiesen.

 

Die E-Plus Service GmbH wurde ebenfalls am Verfahren beteiligt. Eine Stellungnahme wurde nicht vorgelegt. Es wird deshalb seitens des Gemeinderates davon ausgegangen, dass die Belange der Richtfunkstrecke Kreuzberg – Nassacher Höhe nicht betroffen sind.

 

Der abschließende Vermerk, dass die Stellungnahme ausschließlich die Belange der Raumordnung und Landesplanung berücksichtigt, wird zur Kenntnis genommen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:         8                      Mitgliederzahl:         9

Nein-Stimmen:      0                      Anwesend:               8

 

 

 

 

 

12.  Stellungnahme WASSERWIRTSCHAFTSAMT BAD KISSINGEN vom 10.05.2024

 

Das WWA Bad Kissingen hat sich mit o. g. Stellungnahme zu den Planungsabsichten der Gemeinde Strahlungen geäußert.

Das Schreiben wird dem Gemeinderat bekannt gegeben.

 

 

Der Gemeinderat erlässt hierzu folgenden Beschluss bzw. stellt fest:

 

Die Anmerkungen unter den Ziffern 1.2, 2., 3., 4.1, 4.3, 4.4 und 4.5 der Stellungnahme werden zur Kenntnis genommen. Hierzu ist keine Beschlussfassung erforderlich.

 

Zu 4.2, Überflutungen infolge von Starkregen:

Die zitierte Arbeitshilfe wird soweit als dies vorliegend möglich ist beachtet. Im Bebauungsplan (C.34) und in der Begründung (5.2) wird auf urbane Sturzfluten hingewiesen. Die Gemeinde Strahlungen verfügt über ein eigenes Starkregenrisikomanagement. Die Umsetzung von darin empfohlenen Maßnahmen soll sukzessive erfolgen. Es ist davon auszugehen, dass davon auch der Baugebietsstandort profitiert und somit Risiken durch Überflutungen minimiert werden können.

Unter C.15 des Bebauungsplanes wird den Bauherren empfohlen, Rückstausicherungen bei den Anschlüssen an die Kanalisation einzubauen. Die Empfehlung wird gemäß dem Textvorschlag des WWA’s umformuliert. Eine Festsetzung hierzu, wird nicht für erforderlich gehalten, da dies auch in der Entwässerungssatzung der Gemeinde Strahlungen enthalten ist.

 

Zu 4.6, Abwasserentsorgung:

In der Begründung wurde unter Ziffer 1.8.10 dargelegt, wie die Gebietsentwässerung erfolgen soll (Trennsystem). Die Ableitung des Schmutzwassers ist durch Anschluss an den best. Mischwasserkanal in der Münnerstädter Straße geplant. Da der Schmutzwasseranteil hinsichtlich der Leistungsfähigkeit der best. Kanäle vernachlässigt werden kann, wird davon ausgegangen, dass diese auch künftig ausreichend dimensioniert sind. Ein Nachweis auf der Ebene der Bauleitplanung ist nicht möglich. Diesen kann die Gemeinde erst im Rahmen der Erschließungsplanung eigenverantwortlich führen.

 

Das Regenwasser aus dem Baugebiet soll über das außerhalb des Ortes geplante RRB zurückgehalten, und bei längeren Regenereignissen ablaufgedrosselt über das best. Grabensystem dem Mönchsbach zugeführt werden. Die wasserrechtliche Erlaubnis für die Einleitung von Regenwasser in den Mönchsbach wird im Rahmen der Erschließungsplanung beim Landratsamt Rhön-Grabfeld beantragt. Die Begründung enthält hierzu bereits einen entsprechenden Hinweis.

 

Eine dezentrale Versickerung oder Rückhaltung von Niederschlagswasser wird den Bauherren durch die Ziffern C.29 (Regenwasserbehandlung) und C.30 (Zisternen) des Bebauungsplanes bereits nahegelegt. Dem Art. 44 des BayWG wird somit durch die Gemeinde entsprochen. Die Prüfung ob eine Versickerung möglich ist, obliegt eigenverantwortlich den jeweiligen Grundstückseigentümern.

 

Die zum Punkt Abwasserbeseitigung vorgeschlagenen Konkretisierungen der Festsetzungen, sind sinngemäß als Hinweise unter C.15 (Entwässerung des Baugebietes), C.29 (Regenwasserbehandlung) und C.34 (Empfehlungen zum Schutz vor Überflutungen infolge von Starkregen) des Bebauungsplanes enthalten. Eine Festsetzung oder Konkretisierung gemäß der Stellungnahme hält der Gemeinderat deshalb nicht für erforderlich.

 

Zu 4.7, Zusammenfassung:

Bezüglich der geplanten Errichtung des Regenrückhaltebeckens in der Zone II des Wasserschutzgebietes, hat zwischenzeitlich eine Besprechung unter Beteiligung des WWA Bad Kissingen, der Verwaltungsgemeinschaft Bad Neustadt a.d. Saale, der Gemeinde Strahlungen, und dem Planungsbüro stattgefunden. Hierauf wird vom Gemeinderat verwiesen. Die Schutzgebietszonen des WSG werden geändert. Der Standort des RRB liegt künftig in der Zone III. Dennoch ist eine Befreiung nach § 52 WHG erforderlich.

Voraussetzung für die Möglichkeit einer Befreiung ist eine belastbare Alternativenprüfung.

 

Hierzu stellt der Gemeinderat folgendes fest:

Aus Platzgründen, zum Schutz der Unterlieger sowie aufgrund fehlender bzw. überlasteter Ableitungsmöglichkeiten, muss das Regenrückhaltebecken außerhalb der bestehenden Ortslage errichtet werden. Wie der Begründung des Bebauungsplanes entnommen werden kann, wurden hierzu im Rahmen der Vorplanungen insgesamt 3 Trassenvarianten für die Ableitung des Regenwassers im Trennsystem untersucht. Bei den Varianten 1 und 2 würden das Regenrückhaltebecken sowie teilweise die zuführenden Kanäle außerhalb des Wasserschutzgebietes liegen. Aus wirtschaftlicher Sicht wurde jedoch die Variante 3 gewählt, da ein Großteil des Drosselabflusses aus dem RRB über best. Flurgräben dem Mönchsbach zugeleitet werden kann. Andere Standorte scheiden aus topographischen Gründen aus.

Damit ist eine Alternativenprüfung erfolgt. Vom WWA wurde dies im Rahmen der Besprechung anerkannt. Am bislang geplanten Standort des RRB soll deshalb seitens des Gemeinderates festgehalten werden. Die Begründung des Bebauungsplanes wird mit Angaben zur erfolgten Alternativenprüfung in Verbindung mit der notwendigen Befreiung ergänzt. Die Befreiung nach § 52 WHG wird im Rahmen der Erschließungsplanung beantragt.

 

Strahlungen liegt gemäß Information des WWA im „Karstgebiet“, sodass aus wasserwirtschaftlicher Sicht für das geplante Rückhaltebecken besondere Anforderungen erfüllt werden müssen. Dieses ist als Retentionsbodenfilterbecken auszuführen, zudem ist davon auszugehen, dass vor-, zwischen- oder nachgeschaltete Regenwasserbehandlungsmaßnahmen erforderlich werden. Dies führt dazu, dass das zwar ca. 165 m lange, jedoch nur etwa 18 m breite bisher vorgesehene Grundstück Fl.Nr. 2261, vermutlich aus topographischen und räumlichen Gründen alleine nicht ausreichend für die Errichtung der Entwässerungsanlage ist.

Unter den gegebenen Umständen erscheint die Einbeziehung des Nachbargrundstückes Fl.Nr. 2261/1 erforderlich. Da die Beckenkonzeption jedoch erst nach dem Bebauungsplanverfahren, im Rahmen der Erschließungsplanung erfolgt, ist eine (wie bisher) räumliche Abgrenzung des erforderlichen Platzbedarfes zum aktuellen Zeitpunkt nicht mehr möglich. Aufgrund fehlender Verbindlichkeit ist aus bauleitplanerischer Sicht die Darstellung des Beckenstandortes nur noch nachrichtlich durch entsprechende Plansymbole im Planfenster „Schema Abwasserbeseitigung“ vorgesehen. Der bisherige Geltungsbereich 2 entfällt.

 

Ergänzend wird auf die Abwägung der Stellungnahme der Unteren Wasserrechtsbehörde des Landratsamtes Rhön-Grabfeld verwiesen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:         8                      Mitgliederzahl:           9

Nein-Stimmen:      0                      Anwesend:                8

 

 

 

 

13.  Stellungnahme abwasserverband saale-lauer vom 28.04.2024

 

Der AV Saale-Lauer hat sich mit o. g. Stellungnahme zu den Planungsabsichten der Gemeinde Strahlungen geäußert.

Das Schreiben wird dem Gemeinderat bekannt gegeben.

 

 

Der Gemeinderat erlässt hierzu folgenden Beschluss bzw. stellt fest:

 

Die Ausführungen zur Abwasserbeseitigung werden zur Kenntnis genommen. Die geplante Ableitung und Rückhaltung des Regenwassers aus dem Baugebiet „Zehnt IV“, wird gemäß den hierfür geltenden Richtlinien im Zuge der Erschließungsplanung überrechnet und nachgewiesen. Dabei werden die in der Stellungnahme zitierten Merkblätter beachtet.  Die Kanalplanung wird dem AV Saale-Lauer vor der Erschließung vorgelegt, nach Realisierung der Maßnahmen wird ein Kanalbestandsplan übergeben.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:         8                      Mitgliederzahl:             9

Nein-Stimmen:      0                      Anwesend:                  8

 

 

 

 

 

14.  Stellungnahme amt für ernährung, landwirtschaft und forsten vom 30.04.2024

 

Das AELF hat sich mit o. g. Stellungnahme zu den Planungsabsichten der Gemeinde Strahlungen geäußert.

Das Schreiben wird dem Gemeinderat bekannt gegeben.

 

 

Der Gemeinderat erlässt hierzu folgenden Beschluss bzw. stellt fest:

 

Der Hinweis die Grundstückseigentümer und die Bewirtschafter der Flächen frühzeitig über den zeitlichen Ablauf der Planungen einzubinden, wird zur Kenntnis genommen. Die Verwaltung wird beauftragt, diese rechtzeitig zu informieren.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:         8                      Mitgliederzahl:              9

Nein-Stimmen:      0                      Anwesend:                   8

 

 

 

 

 

 

15.  Stellungnahme bayer. bauernverband 16.05.2024

 

Der Bayer. Bauernverband hat sich mit o. g. Stellungnahme zu den Planungsabsichten der Gemeinde Strahlungen geäußert.

Das Schreiben wird dem Gemeinderat bekannt gegeben.

 

 

Der Gemeinderat erlässt hierzu folgenden Beschluss bzw. stellt fest:

 

Der Bebauungsplan wird aufgestellt, um der hohen Nachfrage nach wohnbaulich nutzbaren Grundstücken in Strahlungen zu genügen. Die innerorts noch vorhandenen Bauplätze sowie die 5 Grundstücke des Bebauungsplanes „Westlich der Münnerstädter Straße“ stehen dem freien Markt nicht bzw. nicht in ausreichendem Umfang zur Verfügung. Auf die Angaben der Gemeinde Strahlungen zum Bedarfsnachweis in der Begründung des Bebauungsplanes wird verwiesen.

 

Wie dem Bebauungsplanentwurf entnommen werden kann, bildet der vorliegende Bebauungsplan nur einen Teil des mittelfristig geplanten Erschließungsgebietes ab. Das städtebauliche Konzept wurde in Abstimmung mit dem Sachgebiet Städtebau der Regierung von Ufr. so gestaltet, dass bedarfsabhängig eine Erweiterung nach Süden bis zum anliegenden Flurweg (Eselsweg) erfolgen kann. Hierfür muss jedoch zum dafür gegebenen Zeitpunkt ein eigenständiger Bebauungsplan aufgestellt werden. Eine abschnittsweise Erschließung des vorliegenden Bebauungsplangeltungsbereiches ist aufgrund der hohen Baulandnachfrage aktuell nicht vorgesehen, jedoch grundsätzlich möglich.

Beim Grundstücksverkauf wird ein Bauzwang festgelegt.

 

Die Auswirkungen von Lärmbelästigungen durch die best. landwirtschaftlichen Gerätehallen auf das gepl. WA-Gebiet wurden im Rahmen einer schalltechnischen Untersuchung untersucht. Zur Konfliktminimierung wurde im Zuge der Weiterentwicklung der Planung eine Erweiterung der an der Münnerstädter Straße vorgesehenen Wallanlage (H = 3 m) bis vor die Maschinen-/Gerätehallen vorgesehen. Die durch die vorh. Geräte- und Maschinenhallen sehr selten in der Nachtzeit entstehenden Geräusche sind von den künftigen Anwohnern zu dulden. Auf die Abwägung der Stellungnahme der Unteren Immissionsschutzbehörde wird ergänzend verwiesen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:         8                      Mitgliederzahl:              9

Nein-Stimmen:      0                      Anwesend:                    8

 

 

 

 

16.  Stellungnahme bayer. landesamt für denkmalpflege vom 18.04.2024

 

Das BLfD hat sich mit o. g. Stellungnahme zu den Planungsabsichten der Gemeinde Strahlungen geäußert.

Das Schreiben wird dem Gemeinderat bekannt gegeben.

 

Der Gemeinderat erlässt hierzu folgenden Beschluss bzw. stellt fest:

 

Die Stellungnahme zu den allgemein betroffenen bodendenkmalrechtlichen Belangen nimmt der Gemeinderat zur Kenntnis.

Ein Hinweis auf die Meldepflicht bei Bodendenkmalfunden ist im Bebauungsplanentwurf unter C.26 und in der Begründung bereits enthalten. Durch den darin enthaltenen Verweis auf Art. 8 DSchG, werden die Belange der Bodendenkmalpflege im Rahmen der Bauleitplanung ausreichend berücksichtigt.

 

Das nahe der Ausgleichsfläche (Geltungsbereich 2) kartierte Bodendenkmal wird unter C.27 des Bebauungsplanes sowie in der Begründung ebenfalls gewürdigt. Im Falle von Bodeneingriffen muss eine denkmalrechtliche Erlaubnis eingeholt werden. Bodeneingriffe sind jedoch nicht geplant (bereits hergestellte Ökokontofläche).

 

Bau- oder Kunstdenkmale sind im Plangebiet sowie dessen Umfeld nicht vorhanden.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:         8                      Mitgliederzahl:            9

Nein-Stimmen:      0                      Anwesend:                 8

 

 

 

 

 

 

 

17.  Stellungnahme DEUTSCHE TELEKOM TECHNIK GmbH vom 02.04.2024

 

Die Deutsche Telekom Technik GmbH hat sich mit o. g. Stellungnahme zu den Planungsabsichten der Gemeinde Strahlungen geäußert.

Das Schreiben wird dem Gemeinderat bekannt gegeben.

 

 

 

Der Gemeinderat erlässt hierzu folgenden Beschluss bzw. stellt fest:

 

Die Hinweise auf die randlich bestehenden Telekommunikationslinien werden zur Kenntnis genommen und durch nachrichtliche Darstellung im Bebauungsplan gewürdigt.

Auf die vorhandenen Anlagen wird im Rahmen von Tiefbaumaßnahmen Rücksicht genommen, der Zugang ist im Rahmen der Bauausführung zu ermöglichen. Vor Beginn der Erschließungsmaßnahmen ist ein gemeinsamer Termin zur Leitungseinweisung mit sämtlichen Versorgungsunternehmen vorgesehen.

 

Das zitierte Merkblatt wird im Rahmen von Pflanzmaßnahmen beachtet, ebenso die Kabelschutzanweisung. Die Begründung wird diesbezüglich ergänzt.

 

Der Beginn der Baumaßnahmen wird der Telekom zur rechtzeitigen Koordinierung mitgeteilt. In den geplanten Straßenverkehrsflächen werden ausreichend bemessene Trassen für die Telekom-Leitungen vorgesehen. Im Rahmen der Erschließungsplanung erfolgt eine Kontaktaufnahme durch das Planungsbüro oder die Gemeinde Strahlungen.

 

Es wird seitens der Gemeinde Strahlungen darum gebeten, die Voraussetzungen für eine Telekommunikationsversorgung des Baugebietes zu prüfen.

 

Maßnahmen Dritter sind ggf. durch die Überlandwerk Rhön GmbH und die Vodafone Deutschland / Vodafone Deutschland GmbH geplant.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:         8                      Mitgliederzahl:        9

Nein-Stimmen:      0                      Anwesend:              8

 

 

 

 

 

18.  Stellungnahmen vodafone gmbh / vodafone deutschland gmbh vom 13.05.2024

 

Die Vodafone GmbH / Vodafone Deutschland GmbH hat sich mit o. g. Stellungnahmen zu den Planungsabsichten der Gemeinde Strahlungen geäußert.

Die Schreiben werden dem Gemeinderat bekannt gegeben.

 

 

Der Gemeinderat erlässt hierzu folgenden Beschluss bzw. stellt fest:

 

Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung, sich hinsichtlich einer Ausbauentscheidung mit dem Team Neubaugebiete der Vodafone GmbH / Vodafone Deutschland GmbH in Verbindung zu setzen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:         8                      Mitgliederzahl:               9

Nein-Stimmen:      0                      Anwesend:                    8

 

 

 

 

 

19.  Stellungnahme regierung von mittelfranken, luftamt nordbayern vom 03.05.2024

 

Das Luftamt Nordbayern hat sich mit o. g. Stellungnahme zu den Planungsabsichten der Gemeinde Strahlungen geäußert.

Das Schreiben wird dem Gemeinderat bekannt gegeben.

 

 

Der Gemeinderat erlässt hierzu folgenden Beschluss bzw. stellt fest:

 

Es wird zur Kenntnis genommen, dass kein Einwand besteht.

 

Zum Hinweis:

Im Bebauungsplan unter C.36 (Flugemissionen) und in der Begründung unter 5.7 sind bereits Hinweise und Anmerkungen zum Sonderlandeplatz Bad Neustadt/Saale-Grasberg enthalten.

Aufgrund der abgesetzten Lage des Baugebietes „Zehnt IV“ zur direkten Einflugschneise, welche sich – in ca. 3 km Entfernung – entlang der Wohnbebauung der in der Nachbargemeinde Salz gelegenen Gemarkung Mühlbach befindet, geht die Gemeinde Strahlungen davon aus, dass keine Beeinträchtigung bzw. Belästigung durch Flugimmissionen zu erwarten ist.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:         8                      Mitgliederzahl:         9

Nein-Stimmen:      0                      Anwesend:              8


Beschluss:

 

Der vom Planungsbüro für Bauwesen, Bautechnik-Kirchner, Oerlenbach, aufgrund der vorangegangenen Beschlussfassung überarbeitete Planentwurf des Bebauungsplanes „Zehnt IV“ für den Gemeindeteil Strahlungen, einschließlich Begründung und Umweltbericht, in der Fassung vom 21.01.2025, wird vom Gemeinderat gebilligt.

 

Die Verwaltung wird auf der Grundlage des gebilligten Entwurfes beauftragt, die förmliche Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durch Veröffentlichung der Planunterlagen durchzuführen. Gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sind gleichzeitig die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden erneut um Abgabe einer Stellungnahme zum Bebauungsplan aufzufordern.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

8

Mitgliederzahl:

9

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

8