Sitzung: 29.09.2010 GSN/009/2010
Bei Veranstaltungen
im Freien erfolgt die Trinkwasserversorgung oft über Hydranten und flexible
Schlauchleitungen. Durch unsachgemäße betriebsweise kann es zu einer Verunreinigung
des Trinkwassers und damit zu einer Gesundheitsgefährdung der Festbesucher bzw.
der Ortsbevölkerung kommen. Um dem entgegenzuwirken, müssen die Anlagen,
Schläuche usw. entsprechende Voraussetzungen erfüllen.
Die Versorgung darf
nur aus ordnungsgemäßen Trinkwasseranlagen des öffentlichen Netzes,
d. h. aus Anlagen, die der DIN 1988 für Hauswasserinstallation entsprechen
(keine Gießwasserleitungen!) erfolgen.
Die Gemeinde als Wasserversorger (Wassermeister oder Wasserwart) muss diese
Anlagen abnehmen.
Für den Anschluss an
den Hydranten darf nur das von der Gemeinde zur Verfügung gestellte Standrohr inklusive
der dazugehörigen Schläuche verwendet werden. Die Übergabestelle wird von der
Gemeinde in Abstimmung mit dem Veranstalter gestellt!
Beschluss:
Die Gemeinde
Strahlungen hat aus den o. g. Gründen ein sogen. Trinkwasserstandrohr angeschafft.
Das Standrohr muss sowohl vor als auch nach dem Gebrauch entsprechend behandelt
bzw. desinfiziert werden.
Für die Anschaffung und Instandhaltung der Trinkwasserstandrohr mit den
dazugehörigen Schläuchen und der damit verbundene Aufwand der Gemeinde nach dem
Gebrauch, wird eine Kostenpauschale von 50,00 € verrechnet.
Wird nur die
flexible Schlauchleitungen benötigt, ohne das Trinkwasserstandrohr, wir deine
Kostenpauschale von 30,00 € erhoben.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
9 |
Mitgliederzahl: |
9 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
9 |