Bei Veranstaltungen im Freien erfolgt die Trinkwasserversorgung oft über Hydranten und flexible Schlauchleitungen. Durch unsachgemäße betriebsweise kann es zu einer Verunreinigung des Trinkwassers und damit zu einer Gesundheitsgefährdung der Festbesucher bzw. der Ortsbevölkerung kommen. Um dem entgegenzuwirken, müssen die Anlagen, Schläuche usw. entsprechende Voraussetzungen erfüllen.

 

Die Versorgung darf nur aus ordnungsgemäßen Trinkwasseranlagen des öffentlichen Netzes,
d. h. aus Anlagen, die der DIN 1988 für Hauswasserinstallation entsprechen (keine Gießwasserleitungen!) erfolgen.

Die Gemeinde als Wasserversorger (Wassermeister oder Wasserwart) muss diese Anlagen abnehmen.

 

Für den Anschluss an den Hydranten darf nur das von der Gemeinde zur Verfügung gestellte Standrohr inklusive der dazugehörigen Schläuche verwendet werden. Die Übergabestelle wird von der Gemeinde in Abstimmung mit dem Veranstalter gestellt!

 

 


Beschluss:

 

Die Gemeinde Strahlungen hat aus den o. g. Gründen ein sogen. Trinkwasserstandrohr angeschafft. Das Standrohr muss sowohl vor als auch nach dem Gebrauch entsprechend behandelt bzw. desinfiziert werden.


Für die Anschaffung und Instandhaltung der Trinkwasserstandrohr mit den dazugehörigen Schläuchen und der damit verbundene Aufwand der Gemeinde nach dem Gebrauch, wird eine Kostenpauschale von 50,00 € verrechnet.

 

Wird nur die flexible Schlauchleitungen benötigt, ohne das Trinkwasserstandrohr, wir deine Kostenpauschale von 30,00 € erhoben.

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

9

Mitgliederzahl:

9

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

9