Sitzung: 10.11.2010 GSN/010/2010
Bürgermeister
Schmitt begrüßte zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Dipl.Forst Ing. Holger
Tillmann. Herr Tillmann entschuldigte zunächst Herrn Forstoberrat Türch, der
leider aufgrund eines anderen Termins heute nicht kommen konnte.
Herr Tillmann
informierte über den Inhalt des Schreibens vom 27.08.2010 des Amts für Ernährung,
Landwirtschaft und Forsten Bad Neustadt a.d. Saale an die Gemeinde Strahlungen
bezüglich der Neuerstellung des Forstwirtschaftsplanes (Forsteinrichtung) für
den Gemeindewald.
Nach Art. 19 Abs. 2
Bayer. Waldgesetz muss die Bewirtschaftung des Körperschaftswaldes auf
Forstwirtschaftspläne gestützt sein. Die Aufstellung der Forstwirtschaftspläne
ist Staatsaufgabe. Die Laufzeit der Forstwirtschaftspläne beträgt regelmäßig 20
Jahre. Nach 10 Jahren erfolgt in der Regel eine sogen. Zwischenrevision, bei der
die aktuelle Lage festgestellt wird, ggf. wird der Hiebsatz dann entsprechend
angepasst. Grundsätzlich sind diese Forstwirtschaftspläne aber bindend. Herr
Tillmann hat jedoch die Möglichkeit im Rahmen der jährlichen
Jahresbetriebs-planerstellung auf aktuelle Ereignisse wie Witterungseinflüsse,
Stürme, Borkenkäferbefall oder auch den Holzpreis zu reagieren.
Der
Forstwirtschaftsplan der Gemeinde Strahlungen, Laufzeitbeginn 01.01.1992, wird
zum 31.12.2011 ablaufen.
Mit der Ausarbeitung
der Forstwirtschaftspläne werden von der unteren Forstbehörde geeignete
freiberufliche Forstsachverständige beauftragt. Dies soll eine neutrale
Beurteilung gewährleisten. Die Auswahl der Forstsachverständigen und die
Auftragsvergabe erfolgt in Rücksprache mit der Gemeinde nach einer
Angebotseinholung von mindestens drei erfahrenen Forstsachverständigen.
Die geschätzten
Gesamtkosten für die neue Forsteinrichtung für den Gemeindewald Strahlungen
betragen ca. 7.000,-- €. Auf die Gemeinde Strahlungen entfallen 50 % der dem
Staat entstehenden Kosten, d.h. ca. 3.500,-- €. Hinzu kommen noch Lohnkosten
für Hilfskräfte, die laut Waldgesetz von der Körperschaft zu stellen sind. Die
Kosten der Sachverständigen werden von der Forstverwaltung vorfinanziert.
Haushaltsmittel für Abschlagszahlungen zum Beginn der Arbeiten im Frühjahr 2011
stehen zur Verfügung. Die Rückforderung des Kostenanteils der Gemeinde erfolgt
erst nach Abschluss der Arbeiten und der Verbindlichkeitserklärung des Werkes.
Teilzahlungen
(Abschläge) können auf Wunsch der Gemeinde bereits während der Arbeiten
geleistet werden. Die Höhe der Teilzahlungen ist im Laufe des Jahres nach
Haushaltslage der Körperschaft vereinbar.
Der Zeitplan wurde
von Herrn Otter, Koordinierende Stelle für Forsteinrichtung in Unterfranken am
Amt für ländliche Entwicklung (AELF Würzburg) wie folgt vorgesehen:
- Beginn der Forsteinrichtung im Frühjahr
2011
- Ergebnisse liegen bis Herbst 2011 vor
- Beginn der 20jährigen Laufzeit des neuen
Forstwirtschaftsplanes zum 01.01.2012
- Eigenanteil der Gemeinde wird im 4.
Quartal 2011 fällig (sofern nicht vorher Abschlagszahlungen geleistet
werden sollen)
Desweiteren stellte
Herr Tillmann dem Gemeinderat den Jahresbetriebsplan für 2011 anhand einer
Präsentation vor.
Der Holzeinschlag liegt bei 9,7 ha und 500 fm, die Einnahmen betragen 19.100,-- €, die Ausgaben 2.000,-- €. Er erläuterte den geplanten Holzeinschlag anhand einer Übersichtskarte. Durch den Harvester (forstwirtschaftlicher Vollernter) ist ein wirtschaftlicher Einsatz möglich. In der Regel werden diese Arbeiten in sogen. Selbstwerbung erledigt, d.h. die ausführende Firma nimmt das Holz ab.
Die Anpflanzung von Neukulturen und das Nachbessern bestehender Kulturen wurden mit 2,1 ha angesetzt. Die Erneuerung der Zäune ist auf einer Länge von 770 m nötig. Die Kosten für die Arbeiten an Kulturen schlagen somit mit ca. 13.400,-- € zu Buche. Hier wurde der Gemeinde Strahlungen jedoch eine Zuweisung des Freistaats in Höhe von 7.585,-- € in Aussicht gestellt.
Die sonstigen Ausgaben betragen ca. 19.020,-- €.
Der Jahresbetriebsplan für 2011 schließt mit Einnahmen in Höhe von 26.685,-- € und Ausgaben in Höhe von 34.420,-- € ab (Defizit von 7.735,-- €).
Herr Tillmann
betonte, dass die Waldwirtschaft derzeit einen Boom erlebt. Vorallem durch die
PEFC-Zertifizierung (vgl. Anmerkung) des Holzes ist ein guter Verkauf auf dem
Markt möglich. Die Holzpreise sind so hoch, wie er sie in seiner Laufbahn noch
nicht erlebt hat. Für 2010 konnten sehr gute Preise erzielt werden. Genaue
Zahlen konnte er jedoch nicht nennen, da die Abrechnung für 2010 nicht ihm,
sondern der Verwaltungsgemeinschaft zugehe.
Gemeinderat Harald
Geis fragte nach, ob es nicht möglich sei, den Holzeinschlag aufgrund der
derzeitigen guten Holzmarktsituation zu erhöhen, um so das Defizit
auszugleichen.
Dem setzte Herr
Tillman jedoch entgegen, dass er grundsätzlich an den aufgestellten
Forstwirtschafts- und Jahresbetriebsplan gebunden sei, aber schon die aktuelle
Situation berücksichtigt. Er habe bereits für 2011 den Hiebsatz von 410 fm auf
500 fm erhöht. Einen gewissen Spielraum habe er schon und diesen berücksichtigt
er auch immer der aktuellen Situation angepasst. Vorallem aber ist eine nachhaltige
Waldwirtschaft maßgebend. Mehr wie die 500 fm sind einfach nicht möglich.
Anmerkung
PEFC.
Vier Buchstaben, über die sich der Wald freut. PEFC ist international. Das zeigt sich bereits im
(englischen) Namen „Programme for the Endorsement of Forest Certification
Schemes“. Ein „Programm für die Anerkennung von Waldzertifizierungssystemen“,
das über Ländergrenzen hinweg ein Ziel verfolgt: die weltweite Verbesserung der
Waldnutzung und Waldpflege. Alle nationalen Systeme haben inhaltlich dieselbe
Herkunft: Beschlüsse, die auf den Nachfolgekonferenzen der Umweltkonferenz von
Rio gefasst wurden.
Beschluss:
Abschließend stimmte der Gemeinderat der Neuerstellung des Forstwirtschaftsplanes gemäß dem Schreiben des Amts für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Bad Neustadt a.d. Saale vom 27.08.2010 zu. Die Kosten hierfür betragen ca. 7.000,-- €. Auf die Gemeinde Strahlungen entfallen 50 % dieser Kosten, d.h. rund 3.500,-- €.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
8 |
Mitgliederzahl: |
9 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
8 |
Nachdem die Beratung und Beschlussfassung des Jahresbetriebsplanes für 2011 nicht auf der Tagesordnung stand und nicht alle Gemeinderäte anwesend waren, wurde die Abstimmung zu diesem Punkt auf die nächste Gemeinderatssitzung vertagt. Dem Gemeinderat wird mit der nächsten Sitzungsladung die Übersicht „Jahresbetriebsplan 2011“, zur nochmaligen schriftlichen Information übersandt.
Bürgermeister Schmitt dankte Herrn Tillmann für seine Erläuterungen und wünschte ihm einen guten Nachhauseweg.