Sitzung: 11.03.2011 GSN/002/2011
Ziel des Gesprächs war die Vorstellung des
Projekts bei Herrn Albert vom Regionalen Planungsverband.
Die Fa. Ostwind plant die Errichtung zweier
Windkraftanlagen im Gemeindebereich. Eine Anlage soll auf einem gemeindlichen
Waldgrundstück an der GVS Strahlungen-Rheinfeldshof, die andere weiter
nordöstlich im Staatsforst (Tannig) gebaut werden.
Die Windenergieanlagen werden eine Nabenhöhe
von 140m und einen Rotordurchmesser von 112m haben. Daraus ergibt sich eine
Gesamthöhe von ca. 190m. Sie erbringen eine Leistung von je 3 MW. Die
Ertragsprognose der Standorte für die beiden Windräder sei positiv ausgefallen.
Auch die erforderliche spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) liege
bereits vor.
Herr Albert erklärt dazu, dass nach den
Zielen des Regionalplans die Errichtung von Windkraftanlagen in
Landschaftsschutzgebieten und in geschlossenen Waldgebieten ausgeschlossen sei.
In dem derzeit laufenden Änderungsverfahren soll aber auf den generellen
Ausschluss von Waldgebieten wieder verzichtet werden. Ein wichtiges Ziel des
Regionalplans sei weiter eine Bündelung der Anlagen an einem Standort, um die
„Verspargelung“ der Landschaft zu verhindern. Eine Anhörung der Gemeinden zu
dieser Änderung erfolgt voraussichtlich im Mai 2011.
Der Fa. Ostwind ist daran gelegen, den
Abstand zur Autobahn möglichst gering zu halten, um an den Standorten evtl.
jeweils noch ein Windrad errichten zu können. Die Planung wird entsprechend
fortgeführt.