Sitzung: 08.04.2011 GSN/003/2011
Die Gemeinde
Strahlungen hat zum 1.1.2009 nach Übernahme des Friedhofes von der Kirchengemeinde
eine Friedhofsbenutzungssatzung und eine Friedhofsgebührensatzung erlassen.
Grundlage der Gebührensatzung ist die damalige Gebührenkalkulation. Die
Gebühren sind aktuell für 2009 und 2010 erhoben.
Zwischenzeitlich
wurden am Friedhof umfassende Investitionsmaßnahmen durchgeführt. Für diese
Maßnahmen liegen jetzt die Schlussrechnungen vor. Die Investitionen fließen
durch Abschreibungen in die Gebührenkalkulation ein. Gegenwärtig erfolgt
deshalb eine neue Gebührenkalkulation. Dazu werden folgende Festlegungen
getroffen:
Beschluss:
Der Friedhofsmauer
wird eine Bestandsdauer von 75 Jahren zu Grunde gelegt. Die Abschreibung beträgt
somit 1,33 % im Jahr. Bei den Investitionskosten der Friedhofsmauer werden
6000,00 €, eine Spende der Jagdgenossenschaft, abgezogen.
Der Seitenzugang
Friedhof-West,
der Seitenzugang
Friedhof – Ost,
die Toranlage
Parkplatz
sind insgesamt dem
Friedhof zuzuordnen und werden aufgrund Ihrer Bauart in 25 Jahren abgeschrieben
(Abschreibungssatz 4 %/Jahr).
Der Parkplatz wird
in seinem Nutzungsumfang zu 80 % dem Friedhof zugeordnet und ebenfalls in 25
Jahren abgeschrieben (Abschreibungssatz 4 %/Jahr).
Die Grabfundamente
sind den betroffenen Gräbern zuzuordnen. Es wird eine Bestandsdauer von 40 Jahr
zu Grunde gelegt (Abschreibungssatz 2,5 %/Jahr).
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
9 |
Mitgliederzahl: |
9 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
9 |