Die Gemeinde Strahlungen hat zum 1.1.2009 nach Übernahme des Friedhofes von der Kirchengemeinde eine Friedhofsbenutzungssatzung und eine Friedhofsgebührensatzung erlassen. Grundlage der Gebührensatzung ist die damalige Gebührenkalkulation. Die Gebühren sind aktuell für 2009 und 2010 erhoben.

 

Zwischenzeitlich wurden am Friedhof umfassende Investitionsmaßnahmen durchgeführt. Für diese Maßnahmen liegen jetzt die Schlussrechnungen vor. Die Investitionen fließen durch Abschreibungen in die Gebührenkalkulation ein. Gegenwärtig erfolgt deshalb eine neue Gebührenkalkulation. Dazu werden folgende Festlegungen getroffen:

 

 


Beschluss:

 

Der Friedhofsmauer wird eine Bestandsdauer von 75 Jahren zu Grunde gelegt. Die Abschreibung beträgt somit 1,33 % im Jahr. Bei den Investitionskosten der Friedhofsmauer werden 6000,00 €, eine Spende der Jagdgenossenschaft, abgezogen.

 

Der Seitenzugang Friedhof-West,

der Seitenzugang Friedhof – Ost,

die Toranlage Parkplatz

sind insgesamt dem Friedhof zuzuordnen und werden aufgrund Ihrer Bauart in 25 Jahren abgeschrieben (Abschreibungssatz 4 %/Jahr).

 

Der Parkplatz wird in seinem Nutzungsumfang zu 80 % dem Friedhof zugeordnet und ebenfalls in 25 Jahren abgeschrieben (Abschreibungssatz 4 %/Jahr).

 

Die Grabfundamente sind den betroffenen Gräbern zuzuordnen. Es wird eine Bestandsdauer von 40 Jahr zu Grunde gelegt (Abschreibungssatz 2,5 %/Jahr).

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

9

Mitgliederzahl:

9

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

9