Sitzung: 08.04.2011 GSN/003/2011
Im Zuge des Neuausbaues
eines Teilstückes des Mühlweges (Feldweg) wurde der Wegseitengraben neu
ausgehoben und modelliert.
Der Pächter des
anliegenden landwirtschaftlichen Grundstückes, Herr Hochgesang aus
Rheinfeldshof hat den Graben erheblich beschädigt in dem er Mutterboden von
dort abgeschoben hat.
Die Grabenfläche
gehört zum Wegegrundstück und befindet sich im Eigentum der Gemeinde
Strahlungen. Sie wurde bisher von dem anliegenden Ackerpächter widerrechtlich
mitbebaut. Der Pächter leitet möglicherweise hiervon ein Recht ab, den
Mutterboden auf sein Feld zu ziehen.
Dies wird seitens
der Gemeinde Strahlungen keinesfalls geduldet. Der Pächter ist aufzufordern,
den Graben wieder entsprechend zu modellieren und den Mutterboden wieder
aufzubringen.