Im Zuge des Neuausbaues eines Teilstückes des Mühlweges (Feldweg) wurde der Wegseitengraben neu ausgehoben und modelliert.

 

Der Pächter des anliegenden landwirtschaftlichen Grundstückes, Herr Hochgesang aus Rheinfeldshof hat den Graben erheblich beschädigt in dem er Mutterboden von dort abgeschoben hat.

 

Die Grabenfläche gehört zum Wegegrundstück und befindet sich im Eigentum der Gemeinde Strahlungen. Sie wurde bisher von dem anliegenden Ackerpächter widerrechtlich mitbebaut. Der Pächter leitet möglicherweise hiervon ein Recht ab, den Mutterboden auf sein Feld zu ziehen.

 

Dies wird seitens der Gemeinde Strahlungen keinesfalls geduldet. Der Pächter ist aufzufordern, den Graben wieder entsprechend zu modellieren und den Mutterboden wieder aufzubringen.