Dem Gemeinderat wird ein Antrag auf isolierte Befreiung von Frau Maria Fischer-Noack zur Errichtung eines Unterstandes für die Gartenmöbel und Geräte auf dem Grundstück Fl.Nr. 286/2, Ahornweg 3 in Strahlungen vorgelegt.

Der Unterstand ist in einer Holzkonstruktion  mit Trapezblecheindeckung in Form eines Carports vorgesehen.

 

Bei dem Vorhaben handelt es sich um ein verfahrensfreies Vorhaben nach Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 a) der Bayer. Bauordnung. Das Grundstück Fl.Nr. 286/2 liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes „Zehnt II“. Nach den Festsetzungen dieses Bebauungsplanes sind Nebengebäude und Garagen hinsichtlich Dachform, Dachneigung und Dacheindeckung dem Hauptgebäude anzupassen. Für den Unterstand ist eine Befreiung von den Bebauungsplanfestsetzungen bezüglich der Dachform, Dachneigung und Dacheindeckung erforderlich.

 

Die angrenzenden Nachbarn Friedrich haben durch Unterschriftsleistung dem Vorhaben zugestimmt.

 


Beschluss:

 

Der Gemeinderat erteilt sein Einvernehmen zum Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung eines Unterstandes für die Gartenmöbel und Geräte auf dem Grundstück Fl.Nr. 286/2, Ahornweg 3 in Strahlungen entsprechend den eingereichten Planskizzen.

Für die Dachform, Dachneigung und Dacheindeckung wird einer Befreiung zugestimmt.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

8

Mitgliederzahl:

9

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

8