Sitzung: 11.05.2011 GSN/004/2011
Dem Gemeinderat
wird ein Antrag auf isolierte Befreiung von Frau Maria Fischer-Noack zur
Errichtung eines Unterstandes für die Gartenmöbel und Geräte auf dem Grundstück
Fl.Nr. 286/2, Ahornweg 3 in Strahlungen vorgelegt.
Der Unterstand ist
in einer Holzkonstruktion mit
Trapezblecheindeckung in Form eines Carports vorgesehen.
Bei dem Vorhaben
handelt es sich um ein verfahrensfreies Vorhaben nach Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 a)
der Bayer. Bauordnung. Das Grundstück Fl.Nr. 286/2 liegt im Geltungsbereich des
qualifizierten Bebauungsplanes „Zehnt II“. Nach den Festsetzungen dieses
Bebauungsplanes sind Nebengebäude und Garagen hinsichtlich Dachform, Dachneigung
und Dacheindeckung dem Hauptgebäude anzupassen. Für den Unterstand ist eine
Befreiung von den Bebauungsplanfestsetzungen bezüglich der Dachform,
Dachneigung und Dacheindeckung erforderlich.
Die angrenzenden
Nachbarn Friedrich haben durch Unterschriftsleistung dem Vorhaben zugestimmt.
Beschluss:
Der Gemeinderat
erteilt sein Einvernehmen zum Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung
eines Unterstandes für die Gartenmöbel und Geräte auf dem Grundstück Fl.Nr.
286/2, Ahornweg 3 in Strahlungen entsprechend den eingereichten Planskizzen.
Für die Dachform,
Dachneigung und Dacheindeckung wird einer Befreiung zugestimmt.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
8 |
Mitgliederzahl: |
9 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
8 |