Der 1. Bürgermeister informierte über die Angelegenheit Hochgesang Frank, Wiederherstellung des Grabenprofils am Grundstück Fl.Nr. 2352, Gemarkung Strahlungen. Herr Hochgesang hat Herrn Rechtsanwalt Dr. Bambach mit seiner Interessenvertretung beauftragt. Die Schreiben des Rechtsanwaltes vom 16.05.2011 und 20.06.2011 wurden dem Gemeinderat zur Kenntnis gegeben. Am 05.07.2011 fand zu der Angelegenheit ein Ortstermin mit den Parteien statt.

 

Bei diesem Termin legten Herr Bürgermeister Schmitt und Herr Rechtsanwalt Bambach ihre Ansichten bezüglich der Streitsache (Herstellung bzw. ausbessern des Grabenprofils) dar. Aufgrund der Ortseinsicht wurde die Forderung der Gemeinde nun auch der Gegenseite deutlich.
Die von der Gemeinde geforderte Herstellung der Grabenmulde wird ca. 1 Stunde mit einem Bagger in Anspruch nehmen. Die Kosten dafür dürften ca. 100 € bis 120 € betragen.
Aufgrund des geringen Streitwertes einigten sich beide Seiten auf einen Vergleich, der wie folgt lautet:
Die Gemeinde wird die Arbeiten an der Böschung in Auftrag geben. Die Kosten werden zu je der Hälfte geteilt, wobei Herr Hochgesang maximal 60 Euro in Rechnung gestellt werden.

Der Gemeinderat nahm den Vergleich zur Kenntnis.