Sitzung: 06.07.2011 GSN/005/2011
Beschluss:
Die Hebesätze für die Gemeindesteuern werden
wie folgt festgesetzt:
a) für die Grundsteuer A
(landwirtschaftliche Betriebe) 400
v.H.
b) für die Grundsteuer B
(sonstige Grundstücke) 400
v.H.
c) für die Gewerbesteuer 360 v.H.
Der Höchstbetrag der
Kassenkredite wird auf 190.000 € festgesetzt.
Die Haushaltssatzung tritt
rückwirkend zum 1. Januar 2011 in Kraft.
Dem Stellenplan als Anlage zum Haushaltsplan 2011 und der
Finanzplanung der Gemeinde 2010 - 2014 wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
9 |
Mitgliederzahl: |
9 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
9 |