Dem Gemeinderat wird ein Antrag auf isolierte Befreiung der Eheleute Jan Leibold und Silvia Kirchner, wohnhaft Ahornweg 17 zur Errichtung einer Garage auf dem Grundstück Fl.Nr. 286/10, Ahornweg 17 in Strahlungen vorgelegt.

Die Garage ist in Massivbauweise mit einem Satteldach und Ziegeleindeckung geplant. 

 

Bei dem Vorhaben handelt es sich um ein verfahrensfreies Vorhaben nach Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 a) der Bayer. Bauordnung.

 

Das Grundstück Fl. Nr. 286/10 liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes „Zehnt II“. Nach den Festsetzungen dieses Bebauungsplanes sind Nebengebäude und Garagen hinsichtlich Dachform, Dachneigung und Dacheindeckung dem Hauptgebäude anzupassen. Dies wird bei der Bauweise auch berücksichtigt. Da der Standort der geplanten Garage jedoch außerhalb der im Bebauungsplan festgesetzten Baugrenzen liegt, ist ein Antrag auf isolierte Befreiung erforderlich.

 

Den angrenzenden Nachbarn Dusel Stefan und Kerstin Seidel werden die Unterlagen noch zur  Unterschrift vorgelegt.

 

Soweit Einverständnis mit dem Vorhaben besteht, wird folgender Beschluss vorgeschlagen: 

 

 

 

 

 

 


Beschluss:

 

Der Gemeinderat erteilt sein Einvernehmen zum Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung einer Garage auf dem Grundstück Fl. Nr. 286/10, Ahornweg 17 in Strahlungen entsprechend den eingereichten Planskizzen.

Für den Standort der Garage außerhalb der Baugrenzen wird einer Befreiung zugestimmt.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

9

Mitgliederzahl:

9

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

9