Sitzung: 06.07.2011 GSN/005/2011
Die Garage ist in Massivbauweise mit einem
Satteldach und Ziegeleindeckung geplant.
Bei dem Vorhaben handelt es sich um ein
verfahrensfreies Vorhaben nach Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 a) der Bayer. Bauordnung.
Das Grundstück Fl. Nr. 286/10 liegt im
Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes „Zehnt II“. Nach den
Festsetzungen dieses Bebauungsplanes sind Nebengebäude und Garagen hinsichtlich
Dachform, Dachneigung und Dacheindeckung dem Hauptgebäude anzupassen. Dies wird
bei der Bauweise auch berücksichtigt. Da der Standort der geplanten Garage
jedoch außerhalb der im Bebauungsplan festgesetzten Baugrenzen liegt, ist ein
Antrag auf isolierte Befreiung erforderlich.
Den angrenzenden Nachbarn Dusel Stefan und
Kerstin Seidel werden die Unterlagen noch zur
Unterschrift vorgelegt.
Soweit Einverständnis mit dem Vorhaben
besteht, wird folgender Beschluss vorgeschlagen:
Beschluss:
Der Gemeinderat
erteilt sein Einvernehmen zum Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung
einer Garage auf dem Grundstück Fl. Nr. 286/10, Ahornweg 17 in Strahlungen
entsprechend den eingereichten Planskizzen.
Für den Standort
der Garage außerhalb der Baugrenzen wird einer Befreiung zugestimmt.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
9 |
Mitgliederzahl: |
9 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
9 |