Sitzung: 06.07.2011 GSN/005/2011
Dem Gemeinderat
wird eine Planskizze von Herrn Richard Beck, wohnhaft Mönchsbergstr. 3 in
Strahlungen vorgelegt. Er beabsichtigt auf dem Grundstück Fl. Nr. 322, im
Anschluss an die bestehenden Hallen, eine Lagerhalle zu errichten. Die Halle
soll in einer Größe von 12,50 m Länge und 5,50 m Breite in Holzkonstruktion mit
Bretterschalung errichtet werden.
Das Grundstück Fl.
Nr. 322 liegt im Außenbereich. Die planungsrechtliche Zulässigkeit richtet sich
nach § 35 Baugesetzbuch. Das Vorhaben gehört nicht zu den privilegierten
Vorhaben im Sinne des § 35 Abs. 1 BauGB, weil keine der dort genannten
Voraussetzungen vorliegen. Als Sonstiges Vorhaben nach § 35 Abs. 2 BauGB kann
es zugelassen werden, soweit öffentliche Belange nicht beeinträchtigt werden.
Öffentliche
Belange werden z. B. beeinträchtigt, wenn das Vorhaben den Darstellungen des
Flächennutzungsplanes widerspricht, das Landschaftsbild und Belange des Natur-
und Landschaftsschutzes beeinträchtigt werden und die Erschließung nicht
gesichert ist.
Inwieweit
öffentliche Belange beeinträchtigt werden, wird im Baugenehmigungsverfahren
geprüft. Für die Baumaßnahme ist eine Baugenehmigung erforderlich. Ein
Bauantrag mit den vollständigen Unterlagen ist noch vorzulegen. Der Bauherr
wurde hiervon in Kenntnis gesetzt.
Soweit seitens der
Gemeinde Einverständnis mit der geplanten Lagerhalle besteht, wird folgender
Beschluss vorgeschlagen:
Beschluss:
Der Gemeinderat
erteilt sein Einvernehmen zum Neubau einer Lagehalle auf dem Grundstück Fl. Nr.
322 in der Gemarkung Strahlungen entsprechend den eingereichten Planskizzen.
Der vollständige
Bauantrag ist noch zu erstellen; muss aber dem Gemeinderat nicht mehr vorgelegt
werden. Der 1. Bürgermeister wird ermächtigt, das gemeindliche Einvernehmen zum
Bauantrag zu erteilen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
6 |
Mitgliederzahl: |
9 |
Nein-Stimmen: |
3 |
Anwesend: |
9 |