Dem Gemeinderat wird eine Planskizze von Herrn Richard Beck, wohnhaft Mönchsbergstr. 3 in Strahlungen vorgelegt. Er beabsichtigt auf dem Grundstück Fl. Nr. 322, im Anschluss an die bestehenden Hallen, eine Lagerhalle zu errichten. Die Halle soll in einer Größe von 12,50 m Länge und 5,50 m Breite in Holzkonstruktion mit Bretterschalung errichtet werden.

 

Das Grundstück Fl. Nr. 322 liegt im Außenbereich. Die planungsrechtliche Zulässigkeit richtet sich nach § 35 Baugesetzbuch. Das Vorhaben gehört nicht zu den privilegierten Vorhaben im Sinne des § 35 Abs. 1 BauGB, weil keine der dort genannten Voraussetzungen vorliegen. Als Sonstiges Vorhaben nach § 35 Abs. 2 BauGB kann es zugelassen werden, soweit öffentliche Belange nicht beeinträchtigt werden.

 

Öffentliche Belange werden z. B. beeinträchtigt, wenn das Vorhaben den Darstellungen des Flächennutzungsplanes widerspricht, das Landschaftsbild und Belange des Natur- und Landschaftsschutzes beeinträchtigt werden und die Erschließung nicht gesichert ist.

 

Inwieweit öffentliche Belange beeinträchtigt werden, wird im Baugenehmigungsverfahren geprüft. Für die Baumaßnahme ist eine Baugenehmigung erforderlich. Ein Bauantrag mit den vollständigen Unterlagen ist noch vorzulegen. Der Bauherr wurde hiervon in Kenntnis gesetzt.

 

Soweit seitens der Gemeinde Einverständnis mit der geplanten Lagerhalle besteht, wird folgender Beschluss vorgeschlagen:  

 

 


Beschluss:

 

Der Gemeinderat erteilt sein Einvernehmen zum Neubau einer Lagehalle auf dem Grundstück Fl. Nr. 322 in der Gemarkung Strahlungen entsprechend den eingereichten Planskizzen.

Der vollständige Bauantrag ist noch zu erstellen; muss aber dem Gemeinderat nicht mehr vorgelegt werden. Der 1. Bürgermeister wird ermächtigt, das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag zu erteilen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

6

Mitgliederzahl:

9

Nein-Stimmen:

3

Anwesend:

9