Im August stehen einige Flächen der Gemeinde Strahlungen zur Neuverpachtung an. Einige Grundstücke sind im Rahmen der Flurbereinigung weggefallen und können daher nicht neu verpachtet werden, bei anderen besteht nur die vorläufige Besitzeinweisung durch die Flurbereinigung. Ein langfristiger Pachtvertrag könne hier nur nach Rechtskraft des Flurbereinigungsbeschlusses abgeschlossen werden.