Sitzung: 03.08.2011 GSN/006/2011
Im
August stehen einige Flächen der Gemeinde Strahlungen zur Neuverpachtung an.
Einige Grundstücke sind im Rahmen der Flurbereinigung weggefallen und können
daher nicht neu verpachtet werden, bei anderen besteht nur die vorläufige
Besitzeinweisung durch die Flurbereinigung. Ein langfristiger Pachtvertrag
könne hier nur nach Rechtskraft des Flurbereinigungsbeschlusses abgeschlossen
werden.