Sitzung: 07.12.2011 GSN/010/2011
Dem Gemeinderat
wird ein Bauantrag der Eheleute Eva und Hans Denner, wohnhaft Am Altmerberg 6
in Strahlungen vorgelegt.
Sie beabsichtigen
auf ihrem Grundstück Fl.Nr. 1250/13, Am Altmerberg 6, den Anbau einer
Überdachung an das bestehende Wohnhaus und zwischen Garage und Wohnhaus. Die
Ausführung ist in einer Holzkonstruktion und mit einem Pultdach (Dachneigung
ca. 7°) geplant. Als Dachhaut ist eine beschieferte Bitumendachbahn in
graugrüner Farbe vorgesehen.
Das Grundstück
Fl.Nr. 1250/13 liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes
„Obertor“. Der Bebauungsplan sieht für Wohngebäude Satteldächer mit einer Dachneigung
von 38° bis 42° und Ziegeleindeckung in naturroter Farbe vor.
Nach Rücksprache
mit der Bauaufsichtsbehörde zählen die Überdachungen als Bestandteile zum
Wohngebäude. Die Zustimmung zu Befreiungen von den Festsetzungen des
Bebauungsplanes „Obertor“ bezüglich der Dachform, Dachneigung und
Dacheindeckung ist erforderlich.
Die angrenzenden
Nachbarn haben durch Unterschriftsleistung dem Vorhaben zugestimmt.
Beschluss:
Der Gemeinderat
erteilt sein Einvernehmen zum Bauantrag zum Anbau einer Überdachung an das
bestehende Wohnhaus auf dem Grundstück Fl.Nr. 1250/13, Am Altmerberg 6
entsprechend den eingereichten Bauantragsunterlagen.
Von Seiten der
Gemeinde bestehen keine Einwände gegen die Erteilung einer Befreiung von den
Festsetzungen des Bebauungsplanes „Obertor“ bezüglich der Dachform, Dachneigung
und Dacheindeckung der Überdachung.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
9 |
Mitgliederzahl: |
9 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
9 |