Dem Gemeinderat wird ein Bauantrag der Eheleute Eva und Hans Denner, wohnhaft Am Altmerberg 6 in Strahlungen vorgelegt.

 

Sie beabsichtigen auf ihrem Grundstück Fl.Nr. 1250/13, Am Altmerberg 6, den Anbau einer Überdachung an das bestehende Wohnhaus und zwischen Garage und Wohnhaus. Die Ausführung ist in einer Holzkonstruktion und mit einem Pultdach (Dachneigung ca. 7°) geplant. Als Dachhaut ist eine beschieferte Bitumendachbahn in graugrüner Farbe vorgesehen.

 

Das Grundstück Fl.Nr. 1250/13 liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes „Obertor“. Der Bebauungsplan sieht für Wohngebäude Satteldächer mit einer Dachneigung von 38° bis 42° und Ziegeleindeckung in naturroter Farbe vor.

Nach Rücksprache mit der Bauaufsichtsbehörde zählen die Überdachungen als Bestandteile zum Wohngebäude. Die Zustimmung zu Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Obertor“ bezüglich der Dachform, Dachneigung und Dacheindeckung ist erforderlich.

 

Die angrenzenden Nachbarn haben durch Unterschriftsleistung dem Vorhaben zugestimmt.

 


Beschluss:

 

Der Gemeinderat erteilt sein Einvernehmen zum Bauantrag zum Anbau einer Überdachung an das bestehende Wohnhaus auf dem Grundstück Fl.Nr. 1250/13, Am Altmerberg 6 entsprechend den eingereichten Bauantragsunterlagen.

Von Seiten der Gemeinde bestehen keine Einwände gegen die Erteilung einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Obertor“ bezüglich der Dachform, Dachneigung und Dacheindeckung der Überdachung.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

9

Mitgliederzahl:

9

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

9