Dem Gemeinderat wird ein Bauantrag von Herrn Michael Weber und Frau Bettina Muth, beide wohnhaft Fliederweg 1 in Strahlungen vorgelegt. Sie beabsichtigen auf dem Grundstück Fl.Nr. 431 in der Mönchsbergstraße 12 in Strahlungen ein Wohnhaus mit Garage zu errichten. Im Untergeschoß ist eine Einliegerwohnung geplant.

 

Das Grundstück Fl.Nr. 431 liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes „Karlsberg“. Der Bebauungsplan sieht in diesem Bereich Satteldächer mit einer Dachneigung von 30° bis 35° vor. Die talseitige Traufhöhe ist mit 5,50 m und bergseits mit 3,20 m festgelegt.

 

Die Bauherren wünschen zur optimalen Ausnutzung der Räume im Dachgeschoß eine Dachneigung von 45°. Aufgrund der Topographie des Grundstückes und der Kanalhöhen ist die Einhaltung der Traufhöhen nicht möglich. 

 

Neben den zwei Garagenplätzen sind noch zwei weitere Stellplätze ausgewiesen. Dies ist nach der gemeindlichen Stellplatzsatzung ausreichend.

 

Die angrenzenden Nachbarn haben durch Unterschriftsleistung dem Vorhaben zugestimmt. 

 

 


Beschluss:

 

Der Gemeinderat erteilt sein Einvernehmen zum Bauantrag zum Neubau eines Wohnhauses mit Garage auf dem Grundstück Fl.Nr. 431 in der Mönchsbergstraße 12 in Strahlungen entsprechend den eingereichten Bauantragsunterlagen.

Von Seiten der Gemeinde bestehen keine Einwände gegen die Erteilung einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Karlsberg“ bezüglich der Dachneigung und der Nichteinhaltung der festgesetzten Traufhöhen.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

9

Mitgliederzahl:

9

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

9