Sitzung: 07.12.2011 GSN/010/2011
Dem Gemeinderat
wird ein Bauantrag von Herrn Michael Weber und Frau Bettina Muth, beide
wohnhaft Fliederweg 1 in Strahlungen vorgelegt. Sie beabsichtigen auf dem
Grundstück Fl.Nr. 431 in der Mönchsbergstraße 12 in Strahlungen ein Wohnhaus
mit Garage zu errichten. Im Untergeschoß ist eine Einliegerwohnung geplant.
Das Grundstück
Fl.Nr. 431 liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes
„Karlsberg“. Der Bebauungsplan sieht in diesem Bereich Satteldächer mit einer
Dachneigung von 30° bis 35° vor. Die talseitige Traufhöhe ist mit 5,50 m und
bergseits mit 3,20 m festgelegt.
Die Bauherren
wünschen zur optimalen Ausnutzung der Räume im Dachgeschoß eine Dachneigung von
45°. Aufgrund der Topographie des Grundstückes und der Kanalhöhen ist die Einhaltung
der Traufhöhen nicht möglich.
Neben den zwei
Garagenplätzen sind noch zwei weitere Stellplätze ausgewiesen. Dies ist nach
der gemeindlichen Stellplatzsatzung ausreichend.
Die angrenzenden
Nachbarn haben durch Unterschriftsleistung dem Vorhaben zugestimmt.
Beschluss:
Der Gemeinderat
erteilt sein Einvernehmen zum Bauantrag zum Neubau eines Wohnhauses mit Garage
auf dem Grundstück Fl.Nr. 431 in der Mönchsbergstraße 12 in Strahlungen
entsprechend den eingereichten Bauantragsunterlagen.
Von Seiten der
Gemeinde bestehen keine Einwände gegen die Erteilung einer Befreiung von den
Festsetzungen des Bebauungsplanes „Karlsberg“ bezüglich der Dachneigung und der
Nichteinhaltung der festgesetzten Traufhöhen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
9 |
Mitgliederzahl: |
9 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
9 |