Die Eheleute Stefan und Barbara Gottwald, wohnhaft Ahornweg 9 in Strahlungen beabsichtigen auf ihrem Grundstück Fl.Nr. 286/5 in Strahlungen ein Gartengerätehaus in Stahlblech mit Acrylglaseindeckung und einer Größe von 2,60 m x 2,60 m zu errichten.

 

Das Grundstück Fl.Nr. 286/5 liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes „Zehnt II“. Der Bebauungsplan sieht für Garagen und Nebengebäude die gleiche Dachneigung, Dacheindeckung und Außenwandbehandlung wie für das Haupt- bzw. Wohngebäude vor.

 

Bei dem Gartenhaus handelt es sich von der Größe her (bis 75 cbm) um ein verfahrensfreies Vorhaben nach Art. 57 Abs. 1 BauGB. Da die Dachneigung, Dachdeckung und Außenwandbehandlung nicht dem Hauptgebäude entsprechen, ist ein Antrag auf isolierte Befreiung erforderlich.

 

Die angrenzenden Nachbarn haben durch Unterschriftsleistung dem Vorhaben zugestimmt.

 

 

 


Beschluss:

 

Der Gemeinderat erteilt sein Einvernehmen zum Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung eines Gartengerätehauses in Stahlblech mit Acrylglaseindeckung auf dem Grundstück Fl.Nr. 286/5 im Ahornweg 9 in Strahlungen entsprechend den vorgelegten Planunterlagen.

Für die Dachneigung, Dacheindeckung, sowie für die Ausführung des Gartengerätehauses in Blech wird einer Befreiung zugestimmt.