Sitzung: 07.12.2011 GSN/010/2011
Das Grundstück Fl.Nr. 286/5 liegt im
Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes „Zehnt II“. Der
Bebauungsplan sieht für Garagen und Nebengebäude die gleiche Dachneigung,
Dacheindeckung und Außenwandbehandlung wie für das Haupt- bzw. Wohngebäude vor.
Bei dem Gartenhaus handelt es sich von der
Größe her (bis 75 cbm) um ein verfahrensfreies Vorhaben nach Art. 57 Abs. 1
BauGB. Da die Dachneigung, Dachdeckung und Außenwandbehandlung nicht dem
Hauptgebäude entsprechen, ist ein Antrag auf isolierte Befreiung erforderlich.
Die angrenzenden
Nachbarn haben durch Unterschriftsleistung dem Vorhaben zugestimmt.
Beschluss:
Der Gemeinderat
erteilt sein Einvernehmen zum Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung
eines Gartengerätehauses in Stahlblech mit Acrylglaseindeckung auf dem
Grundstück Fl.Nr. 286/5 im Ahornweg 9 in Strahlungen entsprechend den
vorgelegten Planunterlagen.
Für die
Dachneigung, Dacheindeckung, sowie für die Ausführung des Gartengerätehauses in
Blech wird einer Befreiung zugestimmt.