Dem Gemeinderat wird der Bauantrag von Herrn Tobias Schuhmann, wohnhaft Deichmannstr. 19, 97702 Münnerstadt vorgelegt. Wie bereits bekannt, beabsichtigt er im nördlichen Bereich des elterlichen Grundstückes Fl. Nr. 350 im Mühlweg 11 in Strahlungen ein Wohnhaus mit Garage zu errichten. Dieser Grundstücksteil wird heraus gemessen und bildet dann ein eigenes Grundstück.

 

Das Grundstück Fl. Nr. 350 liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes „Karlsberg“. Bereits im Jahr 1997 wurde auf Antrag von Herrn Otto Schuhmann eine vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes für das Grundstück Fl. Nr. 350 durchgeführt. Der Eigentümer beantragte die Zulassung eines zweiten Wohnhauses mit Garagen auf dem Grundstück Fl. Nr. 350 und die Änderung der im Bebauungsplan festgesetzten Baugrenzen. Die Bebauungsplan-Änderung wurde mit der Bekanntmachung am 08.12.1997 rechtsverbindlich.

 

In seinen Festsetzungen lässt der Bebauungsplan eine zweigeschossige Bebauung mit einem  Erdgeschoss und einem Vollgeschoss mit Satteldach und einer Dachneigung von 30° - 35° zu. Die Traufhöhe ist talseits mit 6,40 m festgesetzt.

 

Nach den vorgelegten Bauantragsunterlagen weicht die Dachneigung und die Traufhöhe von den Festsetzungen des Bebauungsplanes ab. Der Bauherr wünscht ein flach geneigtes Satteldach mit einer Dachneigung von 18°. Die Garage soll ein Flachdach erhalten. Die Traufhöhe beträgt talseits ca. 6,70 m. Die Zustimmung zu Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes wird erforderlich.

 

Die Erschließung ist gesichert. Die Zufahrt erfolgt über die Straße „Mühlweg“.

Der Anschluss an die Kanalisation ist mit einer Sondervereinbarung zwischen der Gemeinde Strahlungen und Herrn Tobias Schuhmann geregelt. Die Wasserversorgung ist gesichert durch den Anschluss an die zentrale Wasserversorgung der Gemeinde.

 

Soweit Einverständnis mit dem geplanten Bauvorhaben besteht, wird folgender Beschluss vorgeschlagen:

 

 


Beschluss:

 

Der Gemeinderat erteilt sein Einvernehmen zum Neubau eines Wohnhauses mit Garage auf dem Grundstück Fl. Nr. 350 im Mühlweg 11 in Strahlungen entsprechend den eingereichten Bauantragsunterlagen.

Von Seiten der Gemeinde bestehen keine Einwände gegen die Zulassung einer Dachneigung von 18° und einer talseitigen Traufhöhe von 6,70 m.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

9

Mitgliederzahl:

9

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

9