Sitzung: 11.01.2012 GSN/001/2012
Dem Gemeinderat
wird der Bauantrag von Herrn Tobias Schuhmann, wohnhaft Deichmannstr. 19, 97702
Münnerstadt vorgelegt. Wie bereits bekannt, beabsichtigt er im nördlichen
Bereich des elterlichen Grundstückes Fl. Nr. 350 im Mühlweg 11 in Strahlungen
ein Wohnhaus mit Garage zu errichten. Dieser Grundstücksteil wird heraus
gemessen und bildet dann ein eigenes Grundstück.
Das Grundstück Fl.
Nr. 350 liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes
„Karlsberg“. Bereits im Jahr 1997 wurde auf Antrag von Herrn Otto Schuhmann
eine vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes für das Grundstück Fl. Nr. 350
durchgeführt. Der Eigentümer beantragte die Zulassung eines zweiten Wohnhauses
mit Garagen auf dem Grundstück Fl. Nr. 350 und die Änderung der im
Bebauungsplan festgesetzten Baugrenzen. Die Bebauungsplan-Änderung wurde mit
der Bekanntmachung am 08.12.1997 rechtsverbindlich.
In seinen Festsetzungen
lässt der Bebauungsplan eine zweigeschossige Bebauung mit einem Erdgeschoss und einem Vollgeschoss mit
Satteldach und einer Dachneigung von 30° - 35° zu. Die Traufhöhe ist talseits
mit 6,40 m festgesetzt.
Nach den
vorgelegten Bauantragsunterlagen weicht die Dachneigung und die Traufhöhe von
den Festsetzungen des Bebauungsplanes ab. Der Bauherr wünscht ein flach
geneigtes Satteldach mit einer Dachneigung von 18°. Die Garage soll ein
Flachdach erhalten. Die Traufhöhe beträgt talseits ca. 6,70 m. Die Zustimmung
zu Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes wird erforderlich.
Die Erschließung
ist gesichert. Die Zufahrt erfolgt über die Straße „Mühlweg“.
Der Anschluss an
die Kanalisation ist mit einer Sondervereinbarung zwischen der Gemeinde
Strahlungen und Herrn Tobias Schuhmann geregelt. Die Wasserversorgung ist
gesichert durch den Anschluss an die zentrale Wasserversorgung der Gemeinde.
Soweit
Einverständnis mit dem geplanten Bauvorhaben besteht, wird folgender Beschluss
vorgeschlagen:
Beschluss:
Der Gemeinderat
erteilt sein Einvernehmen zum Neubau eines Wohnhauses mit Garage auf dem
Grundstück Fl. Nr. 350 im Mühlweg 11 in Strahlungen entsprechend den
eingereichten Bauantragsunterlagen.
Von Seiten der
Gemeinde bestehen keine Einwände gegen die Zulassung einer Dachneigung von 18°
und einer talseitigen Traufhöhe von 6,70 m.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
9 |
Mitgliederzahl: |
9 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
9 |