Die Ostwind project GmbH, Regensburg hat beim Landratsamt Rhön-Grabfeld eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung für zwei Windkraftanlagen auf dem Grundstück Fl.Nr. 3046, Gemarkung Strahlungen beantragt.

 

Die Windkraftanlagen haben eine Nabenhöhe von 140 m, der Rotordurchmesser beträgt 112 m (Gesamthöhe 196 m). Sie bedürfen einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung im vereinfachten Verfahren nach § 19 Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG).

 

Das Landratsamt Rhön-Grabfeld bittet mit Schreiben vom 20.01.2012 um Stellungnahme gemäß § 10 Abs. 5 BImSchG und § 11 der Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV) und Bekanntgabe der erforderlichen Bedingungen und Auflagen zur immissionsschutz-rechtlichen Genehmigung. Zudem wird um Entscheidung über die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens nach § 36 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) gebeten.

 

Geplant ist die Errichtung und der Betrieb von zwei Windenergieanlagen des Typs Vestas V 112 3,0 MW mit 140 m Nabenhöhe und Rotordurchmesser von 112 m. Die Anlage erzeugt aus Windenergie elektrischen Strom zur Einspeisung in das öffentliche Netz. Es wird eine Produktionsleistung von ca. 6 Millionen kWh im Jahr pro Anlage als langjähriges Mittel erwartet. Die Windenergieanlagen sind vollautomatisiert und rund um die Uhr betriebsbereit. Elektrische Energie wird bereits ab einer Windgeschwindigkeit von 3 m pro Sekunde in Nabenhöhe produziert. Die voraussichtliche Lebensdauer der Windenergieanlage beträgt 20 Jahre.

 

Nach dem, dem Antrag beiliegenden Schallgutachten der TÜV SÜD IS GmbH werden Beeinträchtigungen durch Lärm an der nächstgelegenen Wohnbebauung (Rödelmaier, Dürrnhof, Löhrieth und Rheinfeldshof) ausgeschlossen und die vorgegebenen Immissionswerte eingehalten.

Der Abstand der WEA 2 zum nächsten Nebengebäude in Rheinfeldshof beträgt ca. 815 m, zum nächsten Wohngebäude ca. 878 m.

Im Schattenwurfgutachten werden in Rheinfeldshof an drei Punkten Überschreitungen der Richtwerte festgestellt. Durch die Installation eines Schattenwurfmodus in den Anlagen werden die gesetzlichen Werte aber eingehalten.

 

Die Zufahrt zu den beiden Anlagen erfolgt über die Gemeindeverbindungsstraße Strahlungen-Rheinfeldshof und weiter über gemeindliche Flächen, insbesondere den gemeindlichen Wirtschaftsweg Fl.Nr. 3045 und Forstwege. Vor der Nutzung der gemeindlichen Flächen durch Schwerlastverkehr ist eine Beweisaufnahme des Wegzustands erforderlich.

 


Beschluss:

 

Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag der Ostwind project GmbH, Regensburg auf immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung von zwei Windenergieanlagen auf dem Grundstück Fl.Nr. 3046, Gemarkung Strahlungen wird erteilt.

 

Das Landratsamt Rhön-Grabfeld wird gebeten, folgende Bedingungen in die Genehmigung aufzunehmen:

 

  • Vor Nutzung gemeindlicher Flächen durch Schwerlastverkehr hat auf Kosten des Antragstellers eine Beweisaufnahme des Wegzustands zu erfolgen.
  • Die Zufahrt von der GVS Strahlungen-Rheinfeldshof sowie weitere notwendige bauliche Verbesserungen der Zufahrt hat der Antragsteller auf seine Kosten herzustellen.
  • Die Zufahrt zu den beiden WEA sollte möglichst über einen Anschlusspunkt an die GVS erfolgen.
  • Der neue Anschluss soll eine bituminöse Schmutzstrecke von 30 m erhalten. Die Breite der bituminösen Zufahrt soll nicht mehr als 5m betragen. Der restliche Bereich kann mit Schotterrasen befestigt werden.
  • Eine ordnungsgemäße Entwässerung der Zufahrt und der weiteren Wege ist vom Antragsteller sicherzustellen.
  • Der gemeindliche Weg Fl.Nr. 3045 muss weiter für jedermann nutzbar bleiben.

 

Des weiteren beschließt der Gemeinderat Strahlungen folgende Punkte mit aufzunehmen:

 

·           Der Unterhalt der Wege muss durch die Firma Ostwind project GmbH, Regensburg
       gewährleistet werden.

·           Rückbauverpflichtung der Zufahrt nach Ablauf der Windkraftnutzung.

 

 

Gemeinderat Harald Geis möchte Auskunft welche drei Punkte vom Schattenwurf laut Gutachten betroffen sind.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

7

Mitgliederzahl:

9

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

7