Sitzung: 07.03.2012 GSN/003/2012
Die Ostwind
project GmbH, Regensburg hat beim Landratsamt Rhön-Grabfeld eine
immissionsschutzrechtliche Genehmigung für zwei Windkraftanlagen auf dem
Grundstück Fl.Nr. 3046, Gemarkung Strahlungen beantragt.
Die
Windkraftanlagen haben eine Nabenhöhe von 140 m, der Rotordurchmesser beträgt
112 m (Gesamthöhe 196 m). Sie bedürfen einer immissionsschutzrechtlichen
Genehmigung im vereinfachten Verfahren nach § 19 Bundesimmissionsschutzgesetz
(BImSchG).
Das Landratsamt
Rhön-Grabfeld bittet mit Schreiben vom 20.01.2012 um Stellungnahme gemäß § 10
Abs. 5 BImSchG und § 11 der Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9.
BImSchV) und Bekanntgabe der erforderlichen Bedingungen und Auflagen zur
immissionsschutz-rechtlichen Genehmigung. Zudem wird um Entscheidung über die
Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens nach § 36 Abs. 1 Baugesetzbuch
(BauGB) gebeten.
Geplant ist die
Errichtung und der Betrieb von zwei Windenergieanlagen des Typs Vestas V 112
3,0 MW mit 140 m Nabenhöhe und Rotordurchmesser von 112 m. Die Anlage erzeugt
aus Windenergie elektrischen Strom zur Einspeisung in das öffentliche Netz. Es
wird eine Produktionsleistung von ca. 6 Millionen kWh im Jahr pro Anlage als
langjähriges Mittel erwartet. Die Windenergieanlagen sind vollautomatisiert und
rund um die Uhr betriebsbereit. Elektrische Energie wird bereits ab einer
Windgeschwindigkeit von 3 m pro Sekunde in Nabenhöhe produziert. Die voraussichtliche
Lebensdauer der Windenergieanlage beträgt 20 Jahre.
Nach dem, dem
Antrag beiliegenden Schallgutachten der TÜV SÜD IS GmbH werden
Beeinträchtigungen durch Lärm an der nächstgelegenen Wohnbebauung (Rödelmaier,
Dürrnhof, Löhrieth und Rheinfeldshof) ausgeschlossen und die vorgegebenen
Immissionswerte eingehalten.
Der Abstand der
WEA 2 zum nächsten Nebengebäude in Rheinfeldshof beträgt ca. 815 m, zum
nächsten Wohngebäude ca. 878 m.
Im
Schattenwurfgutachten werden in Rheinfeldshof an drei Punkten Überschreitungen
der Richtwerte festgestellt. Durch die Installation eines Schattenwurfmodus in
den Anlagen werden die gesetzlichen Werte aber eingehalten.
Die Zufahrt zu den
beiden Anlagen erfolgt über die Gemeindeverbindungsstraße
Strahlungen-Rheinfeldshof und weiter über gemeindliche Flächen, insbesondere
den gemeindlichen Wirtschaftsweg Fl.Nr. 3045 und Forstwege. Vor der Nutzung der
gemeindlichen Flächen durch Schwerlastverkehr ist eine Beweisaufnahme des
Wegzustands erforderlich.
Beschluss:
Das gemeindliche
Einvernehmen zum Antrag der Ostwind project GmbH, Regensburg auf
immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung von zwei
Windenergieanlagen auf dem Grundstück Fl.Nr. 3046, Gemarkung Strahlungen wird
erteilt.
Das Landratsamt
Rhön-Grabfeld wird gebeten, folgende Bedingungen in die Genehmigung
aufzunehmen:
- Vor Nutzung gemeindlicher Flächen durch
Schwerlastverkehr hat auf Kosten des Antragstellers eine Beweisaufnahme
des Wegzustands zu erfolgen.
- Die Zufahrt von der GVS
Strahlungen-Rheinfeldshof sowie weitere notwendige bauliche Verbesserungen
der Zufahrt hat der Antragsteller auf seine Kosten herzustellen.
- Die Zufahrt zu den beiden WEA sollte
möglichst über einen Anschlusspunkt an die GVS erfolgen.
- Der neue Anschluss soll eine bituminöse
Schmutzstrecke von 30 m erhalten. Die Breite der bituminösen Zufahrt soll
nicht mehr als 5m betragen. Der restliche Bereich kann mit Schotterrasen
befestigt werden.
- Eine ordnungsgemäße Entwässerung der
Zufahrt und der weiteren Wege ist vom Antragsteller sicherzustellen.
- Der gemeindliche Weg Fl.Nr. 3045 muss
weiter für jedermann nutzbar bleiben.
Des weiteren beschließt
der Gemeinderat Strahlungen folgende Punkte mit aufzunehmen:
·
Der Unterhalt
der Wege muss durch die Firma Ostwind project GmbH, Regensburg
gewährleistet werden.
·
Rückbauverpflichtung
der Zufahrt nach Ablauf der Windkraftnutzung.
Gemeinderat Harald
Geis möchte Auskunft welche drei Punkte vom Schattenwurf laut Gutachten
betroffen sind.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
7 |
Mitgliederzahl: |
9 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
7 |