Sitzung: 07.03.2012 GSN/003/2012
Die Adolf
Steinbach Steinindustrie-Schotterwerke GmbH & Co.KG hat beim Landratsamt
Rhön-Grabfeld die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für den Abbau von
Felsgestein auf den Grundstücken Fl.Nrn. 2499-2502 (Äcker), 2504 (Wald) und
2532 (Weg) beantragt.
Mit Schreiben vom
16.02.2012 bittet das Landratsamt Rhön-Grabfeld die Gemeinde Strahlungen um
Stellungnahme und Entscheidung über die Erteilung des gemeindlichen
Einvernehmens zum Antrag.
Die Eingabeplanung
wird dem Gemeinderat von Herrn 1. Bürgermeister Schmitt erläutert.
An der West- und
Nordgrenze des neuen Abbaubereichs soll ein ca. 3 m hoher und 5 m breiter
Bodenwall aufgebracht werden, der begrünt wird und als Absperrung dienen soll.
Nach Abtrag des
Oberbodens und separater Lagerung (s.o.) wird der minderwertige Abraum abgebaut
und zur Rekultivierung in den „Altsteinbruch“ verfahren.
In der nächsten
Abbauphase werden einige Meter des schlechten Felsmaterials für einfache
Auffüllungen als Schrottenmaterial abgebaut.
Erst dann steht
das höherwertige und für Betonsplitt und Edelsplitt geeignete Material zum
Abbau an.
Der Abbau soll
über Sprengung erfolgen.
In der Folgenutzung
ist langfristig nach Wiederverfüllung mit Bodenaushub und Basisabdichtung mit
Lehm land- und forstwirtschaftliche Nutzung sowie Biotopentwicklung vorgesehen.
Der betreffende
Bereich ist im Regionalplan Main-Rhön als Vorranggebiet für Abbau von Kalkstein
ausgewiesen.
Beschluss:
Das gemeindliche
Einvernehmen zum Antrag der Adolf Steinbach Steinindustrie-Schotterwerke GmbH
& Co.KG auf immissionsschutzrechtliche Genehmigung für den Abbau von
Felsgestein auf den Grundstücken Fl.Nrn 2499-2502 (Äcker), 2504 (Wald) und 2532
(Weg) wird erteilt.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
7 |
Mitgliederzahl: |
9 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
7 |