Die Adolf Steinbach Steinindustrie-Schotterwerke GmbH & Co.KG hat beim Landratsamt Rhön-Grabfeld die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für den Abbau von Felsgestein auf den Grundstücken Fl.Nrn. 2499-2502 (Äcker), 2504 (Wald) und 2532 (Weg) beantragt.

 

Mit Schreiben vom 16.02.2012 bittet das Landratsamt Rhön-Grabfeld die Gemeinde Strahlungen um Stellungnahme und Entscheidung über die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens zum Antrag.

 

Die Eingabeplanung wird dem Gemeinderat von Herrn 1. Bürgermeister Schmitt erläutert.

 

An der West- und Nordgrenze des neuen Abbaubereichs soll ein ca. 3 m hoher und 5 m breiter Bodenwall aufgebracht werden, der begrünt wird und als Absperrung dienen soll.

 

Nach Abtrag des Oberbodens und separater Lagerung (s.o.) wird der minderwertige Abraum abgebaut und zur Rekultivierung in den „Altsteinbruch“ verfahren.

In der nächsten Abbauphase werden einige Meter des schlechten Felsmaterials für einfache Auffüllungen als Schrottenmaterial abgebaut.

Erst dann steht das höherwertige und für Betonsplitt und Edelsplitt geeignete Material zum Abbau an.

 

Der Abbau soll über Sprengung erfolgen.

 

In der Folgenutzung ist langfristig nach Wiederverfüllung mit Bodenaushub und Basisabdichtung mit Lehm land- und forstwirtschaftliche Nutzung sowie Biotopentwicklung vorgesehen.

 

Der betreffende Bereich ist im Regionalplan Main-Rhön als Vorranggebiet für Abbau von Kalkstein ausgewiesen.

 

 


Beschluss:

 

Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag der Adolf Steinbach Steinindustrie-Schotterwerke GmbH & Co.KG auf immissionsschutzrechtliche Genehmigung für den Abbau von Felsgestein auf den Grundstücken Fl.Nrn 2499-2502 (Äcker), 2504 (Wald) und 2532 (Weg) wird erteilt.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

7

Mitgliederzahl:

9

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

7