Sitzung: 11.06.2012 GSN/005/2012
Dem Gemeinderat wird ein Antrag auf isolierte Befreiung von Herrn
Johnannes Krenzer, wohnhaft Am Altmerberg 9 in Strahlungen vorgelegt.
Er beabsichtigt auf dem Grundstück Fl. Nr. 1250/4 ein Carport mit einer
Größe von 6,50 m auf 3,50 m in Holzkonstruktion mit Satteldach, Dachneigung ca.
25° und einer Ziegeleindeckung, dem Wohnhaus angepasst, zu errichten.
Das Grundstück Fl. Nr. 1250/4 liegt im Geltungsbereich des qualifizierten
Bebauungsplanes „Obertor“. Der Bebauungsplan sieht für Garagen als Dachform Satteldächer mit
einer Dachneigung von 30° bis 42° vor.
Bei dem geplanten Carport handelt es sich um ein verfahrensfreies
Vorhaben nach Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 a) der Bayer. Bauordnung. Der Standort des
geplanten Carports liegt außerhalb der im bebauungsplan festgesetzten
Baugrenzen.
Es ist daher ein Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen
des Bebauungsplanes „Obertor“ für die geringere Dachneigung und den Standort
des Carports erforderlich.
Die Nachbarn Trabert (Fl.Nr. 1250/5) und Mohr (Fl.Nr. 1247) haben durch
Unterschriftsleistung dem Vorhaben zugestimmt.
Beschluss:
Der Gemeinderat erteilt sein Einvernehmen zum Antrag auf isolierte
Befreiung zur Errichtung eines Carports auf dem Grundstück Fl. Nr. 1250/4, Am
Altmberberg 9 in Strahlungen entsprechend den eingereichten Planskizzen.
Für den Standort des Carports außerhalb der im Bebauungsplan
festgesetzten Baulinie und für die geringere Dachneigung wird einer Befreiung
zugestimmt.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
8 |
Mitgliederzahl: |
9 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
8 |