Dem Gemeinderat wird ein Antrag auf isolierte Befreiung von Herrn Johnannes Krenzer, wohnhaft Am Altmerberg 9 in Strahlungen vorgelegt.

 

Er beabsichtigt auf dem Grundstück Fl. Nr. 1250/4 ein Carport mit einer Größe von 6,50 m auf 3,50 m in Holzkonstruktion mit Satteldach, Dachneigung ca. 25° und einer Ziegeleindeckung, dem Wohnhaus angepasst, zu errichten.

 

Das Grundstück Fl. Nr. 1250/4 liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes „Obertor“. Der Bebauungsplan sieht  für Garagen als Dachform Satteldächer mit einer Dachneigung von 30° bis 42° vor.

 

Bei dem geplanten Carport handelt es sich um ein verfahrensfreies Vorhaben nach Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 a) der Bayer. Bauordnung. Der Standort des geplanten Carports liegt außerhalb der im bebauungsplan festgesetzten Baugrenzen.

 

Es ist daher ein Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Obertor“ für die geringere Dachneigung und den Standort des Carports erforderlich. 

 

Die Nachbarn Trabert (Fl.Nr. 1250/5) und Mohr (Fl.Nr. 1247) haben durch Unterschriftsleistung dem Vorhaben zugestimmt.

 

 


Beschluss:

 

Der Gemeinderat erteilt sein Einvernehmen zum Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung eines Carports auf dem Grundstück Fl. Nr. 1250/4, Am Altmberberg 9 in Strahlungen entsprechend den eingereichten Planskizzen.

Für den Standort des Carports außerhalb der im Bebauungsplan festgesetzten Baulinie und für die geringere Dachneigung wird einer Befreiung zugestimmt.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

8

Mitgliederzahl:

9

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

8