Sitzung: 01.08.2012 GSN/008/2012
Der Vertrag über die Volksschule Bad Neustadt mit den Gemeinden
Heustreu, Hollstadt, Rödelmaier, Salz, Strahlungen, Unsleben, Wollbach und
Wülfershausen (für die Schülerjahrgänge 5 bis 10) wurde am 30.06.1998
geschlossen.
Die Finanzierung des Verbandes wurde dabei auf eine neue pauschalierte
Umlageberechnung umgestellt. Zugrunde gelegt wurden langjährige Mittelwerte.
Der ungedeckte Aufwand betrug 1998 auf Basis dieser Berechnungen jährlich
465.786,90 € (911.000 DM). Die Pauschalierung des Schulaufwandes erfolgte unter
dem Aspekt, dass damit größere Schwankungen in den einzelnen Haushaltsjahren,
z. B. durch größere Unterhaltsmaßnahmen, vermieden werden können.
Als Kostensteigerungsfaktor wurde der %-Wert vereinbart, um welchen die
Gastschulbeitragspauschale für Volksschulen nach Art. 10 des Bayer.
Schulfinanzierungsgesetzes steigt (jeweils im 2-Jahres-Rhythmus). Dieser
Erhöhungsprozentsatz liegt seit dem 1.1.2011 bei 40,76 % (entspricht einer
pauschalierten Umlage von 689.791 €). Vergleiche mit anderen Schulverbänden
über den Zeitraum 1998 bis 2011 zeigen, dass die Anpassung von rd. 41 %
deutlich überdurchschnittlich ist.
Die Umlage an die Stadt Bad Neustadt für die Mittelschule lag 2011 bei
1.736,64 €/Schüler.
Die o. g. Gemeinden haben daraufhin im April 2011 bei der Stadt Bad
Neustadt beantragt die o. g. automatisierte Anpassung in Abhängigkeit der
Steigerung des Gastschulbeitrages zu prüfen und eine neue Basis zu
definieren. Dabei muss auch berücksichtigt werden, dass sich im o. g.
Zeitraum die Schülerzahlen um rd. 40 % reduziert haben.
Die Kämmerer der o. g. Kommunen haben den Auftrag erhalten eine neue
Basis für die Verteilung des Schulaufwandes zu finden.
Die Stadt hat daraufhin eine Abrechnung nach tatsächlichem Aufwand 2011
für die Mittelschule (ehemals Hauptschule) vorgelegt. Danach würde sich die Umlage
pro Schüler auf 1.822,44 € belaufen und damit noch über der o. g.
(angepassten) Pauschale liegen.
Eine alternative Umstellung auf Basis des gesetzlichen
Gastschulbeitrages zeigt auf, dass der Aufwand pro Schüler dann bei 1.994,30 €
liegen würde, da zum Gastschulbeitrag (1.325 €/Sch.) noch der Aufwand für die
Schülerbeförderung und die kalkulatorischen Kosten (Abschreibung, Verzinsung)
mit 669,30 € hinzu kommt.
Durch die Stadt Bad Neustadt wurde außerdem darauf hingewiesen, dass
aufgrund des Bauzustandes der Mittelschule in den nächsten Jahren umfangreiche
Sanierungen anstehen. Der Eigenanteil der Stadt für diese Investitionen wurde
mit rd. 3,5 Millionen € beziffert.
Nach ausführlichen Gesprächen unter Einbindung der Staatlichen
Rechnungsprüfungsstelle am Landratsamt und des Bayer. Kommunalen
Prüfungsverbandes (Stadt) konnte folgender Kompromiss erarbeitet werden:
Für das Jahr 2012 wird der Umlagebetrag auf 689.791 € festgesetzt. Der
Anpassungsfaktor der pauschalen Umlage wird ab 2013 auf den
Verbraucherpreisindexwert Bayern umgestellt. Dieser lag in den letzten 5 Jahren
zwischen 1,4 und 1,7 %. Im Vergleich zum bisherigen Vertrag bedeutet dies eine
deutlich niedrigere Anpassung der Umlage für die Mittelschulgemeinden.
Die Bürgermeister der o. g. Gemeinden haben einstimmig diese Umstellung
befürwortet. Der Stadtrat hat in seiner Sitzung vom 23.05.2012 dem beigefügten,
neugefassten Vertrag zugestimmt. Die Laufzeit ist bis 31.12.2016 befristet.
Bei einer umfassenden Sanierung des Gebäudes ist von einer Anpassung der
Umlage, aufgrund der neuen kalkulatorischen Kosten für die Abschreibung und
Verzinsung auszugehen.
Beschluss:
Der Gemeinderat Strahlungen stimmt dem Vertrag über die Volksschule Bad
Neustadt a.d.Saale – Mittelschule – (Verbandsschule) in der beigefügten Fassung
vom 22.05.2012 zu. Der Vertrag wird als Anlage der Niederschrift beigefügt und
zum Bestandteil des Beschlusses erklärt.
Der pauschalierte Schulaufwand beträgt für das Schuljahr 2012 689.791 €. Mit Wirkung ab 01.01.2013
unterliegt diese Pauschale einem Fortschreibungsindex. Hierzu wird der
Verbrauchpreisindex in Bayern herangezogen. Die erstmalige Indexanpassung erfolgt
im Jahr 2013 auf der Basis der Veränderung gegenüber dem Jahr 2012.
Der Vertrag tritt am 01.01.2013 in Kraft und ist bis zum 31.12.2016
befristet.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
8 |
Mitgliederzahl: |
9 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
8 |