Der Vertrag über die Volksschule Bad Neustadt mit den Gemeinden Heustreu, Hollstadt, Rödelmaier, Salz, Strahlungen, Unsleben, Wollbach und Wülfershausen (für die Schülerjahrgänge 5 bis 10) wurde am 30.06.1998 geschlossen.

Die Finanzierung des Verbandes wurde dabei auf eine neue pauschalierte Umlageberechnung umgestellt. Zugrunde gelegt wurden langjährige Mittelwerte. Der ungedeckte Aufwand betrug 1998 auf Basis dieser Berechnungen jährlich 465.786,90 € (911.000 DM). Die Pauschalierung des Schulaufwandes erfolgte unter dem Aspekt, dass damit größere Schwankungen in den einzelnen Haushaltsjahren, z. B. durch größere Unterhaltsmaßnahmen, vermieden werden können.

 

Als Kostensteigerungsfaktor wurde der %-Wert vereinbart, um welchen die Gastschulbeitragspauschale für Volksschulen nach Art. 10 des Bayer. Schulfinanzierungsgesetzes steigt (jeweils im 2-Jahres-Rhythmus). Dieser Erhöhungsprozentsatz liegt seit dem 1.1.2011 bei 40,76 % (entspricht einer pauschalierten Umlage von 689.791 €). Vergleiche mit anderen Schulverbänden über den Zeitraum 1998 bis 2011 zeigen, dass die Anpassung von rd. 41 % deutlich überdurchschnittlich ist.
Die Umlage an die Stadt Bad Neustadt für die Mittelschule lag 2011 bei 1.736,64 €/Schüler.

 

Die o. g. Gemeinden haben daraufhin im April 2011 bei der Stadt Bad Neustadt beantragt die o. g. automatisierte Anpassung in Abhängigkeit der Steigerung des Gastschulbeitrages zu prüfen und eine neue Basis zu definieren. Dabei muss auch berücksichtigt werden, dass sich im o. g. Zeitraum die Schülerzahlen um rd. 40 % reduziert haben.

 

Die Kämmerer der o. g. Kommunen haben den Auftrag erhalten eine neue Basis für die Verteilung des Schulaufwandes zu finden.

 

Die Stadt hat daraufhin eine Abrechnung nach tatsächlichem Aufwand 2011 für die Mittelschule (ehemals Hauptschule) vorgelegt. Danach würde sich die Umlage pro Schüler auf 1.822,44 € belaufen und damit noch über der o. g. (angepassten) Pauschale liegen.

Eine alternative Umstellung auf Basis des gesetzlichen Gastschulbeitrages zeigt auf, dass der Aufwand pro Schüler dann bei 1.994,30 € liegen würde, da zum Gastschulbeitrag (1.325 €/Sch.) noch der Aufwand für die Schülerbeförderung und die kalkulatorischen Kosten (Abschreibung, Verzinsung) mit 669,30 € hinzu kommt.

 

Durch die Stadt Bad Neustadt wurde außerdem darauf hingewiesen, dass aufgrund des Bauzustandes der Mittelschule in den nächsten Jahren umfangreiche Sanierungen anstehen. Der Eigenanteil der Stadt für diese Investitionen wurde mit rd. 3,5 Millionen € beziffert.

 

 

Nach ausführlichen Gesprächen unter Einbindung der Staatlichen Rechnungsprüfungsstelle am Landratsamt und des Bayer. Kommunalen Prüfungsverbandes (Stadt) konnte folgender Kompromiss erarbeitet werden:

 

Für das Jahr 2012 wird der Umlagebetrag auf 689.791 € festgesetzt. Der Anpassungsfaktor der pauschalen Umlage wird ab 2013 auf den Verbraucherpreisindexwert Bayern umgestellt. Dieser lag in den letzten 5 Jahren zwischen 1,4 und 1,7 %. Im Vergleich zum bisherigen Vertrag bedeutet dies eine deutlich niedrigere Anpassung der Umlage für die Mittelschulgemeinden.

 

Die Bürgermeister der o. g. Gemeinden haben einstimmig diese Umstellung befürwortet. Der Stadtrat hat in seiner Sitzung vom 23.05.2012 dem beigefügten, neugefassten Vertrag zugestimmt. Die Laufzeit ist bis 31.12.2016 befristet. Bei einer umfassenden Sanierung des Gebäudes ist von einer Anpassung der Umlage, aufgrund der neuen kalkulatorischen Kosten für die Abschreibung und Verzinsung auszugehen.

 

 


Beschluss:

 

Der Gemeinderat Strahlungen stimmt dem Vertrag über die Volksschule Bad Neustadt a.d.Saale – Mittelschule – (Verbandsschule) in der beigefügten Fassung vom 22.05.2012 zu. Der Vertrag wird als Anlage der Niederschrift beigefügt und zum Bestandteil des Beschlusses erklärt.

 

Der pauschalierte Schulaufwand beträgt für das Schuljahr 2012  689.791 €. Mit Wirkung ab 01.01.2013 unterliegt diese Pauschale einem Fortschreibungsindex. Hierzu wird der Verbrauchpreisindex in Bayern herangezogen. Die erstmalige Indexanpassung erfolgt im Jahr 2013 auf der Basis der Veränderung gegenüber dem Jahr 2012.

 

Der Vertrag tritt am 01.01.2013 in Kraft und ist bis zum 31.12.2016 befristet.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

8

Mitgliederzahl:

9

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

8