Beschluss:

 

Der Gemeinderat Strahlungen setzt die Einzelansätze des Haushaltsplanes 2012 in der vorgelegten Fassung fest und billigt die Haushaltssatzung.

Der Verwaltungshaushalt schließt in Einnahmen und Ausgaben mit 1.202.506 € und der Vermögenshaushalt in Einnahmen und Ausgaben mit 234.841 € ausgeglichen ab.

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht erforderlich. Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

 

Die Hebesätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

 

a) für die Grundsteuer A (landwirtschaftliche Betriebe)                                    400 v. H.

b) für die Grundsteuer B (sonstige Grundstücke)                                             400 v. H.

c) für die Gewerbesteuer                                                                                  360 v. H.

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird auf 200.000 € festgesetzt.

 

Die Haushaltssatzung tritt rückwirkend zum 1. Januar 2012 in Kraft.

 

Dem Stellenplan als Anlage zum Haushaltsplan 2012 und der Finanzplanung der Gemeinde 2011 - 2015 wird zugestimmt.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

7

Mitgliederzahl:

9

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

7