Sitzung: 01.08.2012 GSN/008/2012
Beschluss:
Die Hebesätze für die Gemeindesteuern werden
wie folgt festgesetzt:
a) für die Grundsteuer A
(landwirtschaftliche Betriebe) 400
v. H.
b) für die Grundsteuer B
(sonstige Grundstücke) 400
v. H.
c) für die Gewerbesteuer 360
v. H.
Der Höchstbetrag der
Kassenkredite wird auf 200.000 € festgesetzt.
Die Haushaltssatzung tritt
rückwirkend zum 1. Januar 2012 in Kraft.
Dem Stellenplan als Anlage zum Haushaltsplan 2012 und der
Finanzplanung der Gemeinde 2011 - 2015 wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
7 |
Mitgliederzahl: |
9 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
7 |