Sitzung: 01.08.2012 GSN/008/2012
Im Zuge der Flurneuordnungen Rödelmaier 2 und Strahlungen 3 soll die
Gemeindegrenze geändert werden.
Die Änderung hat sich aus den neuen örtlichen Verhältnissen ergeben. Es
handelt sich um eine geringfügige Veränderung durch Anpassung der bisherigen
Gemeindegrenze an die neue örtliche Situation.
Die Teilnehmergemeinschaften haben hierzu einen Vorschlag erarbeitet,
der vom Gemeinderat behandelt und beschlossen werden soll. Die Änderung ergibt
sich aus einem Lageplan, der dem Gemeinderat von Herrn 1. Bürgermeister Schmitt
vorgestellt wird.
Die Gemeindegebietsänderungen befinden sich an der Gemarkungsgrenze zu
Rödelmaier sowie zu Löhrieth. Durch diese Gemarkungsgrenzenänderung ergeben
sich für die Gemeinde Strahlungen eine Flächenminderung von 350 m².
Beschluss:
Infolge der Durchführung der Flurneuordnungen Strahlungen 3 und Rödelmaier
2 ist eine Änderung der Gemeindegrenze erforderlich.
Die Teilnehmergemeinschaften haben die in der Gemeindegrenzänderungskarte
grün dargestellte neue Gemeindegrenze vorgeschlagen. Durch den neuen
Grenzverlauf ergibt sich im Bestand der Gemeinde Strahlungen eine
Flächenminderung von ca. 350 m².
Der Gemeinderat stimmt der vorgeschlagenen Gemeindegrenzänderung zu.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
8 |
Mitgliederzahl: |
9 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
8 |