Dem Gemeinderat wird das Schreiben der Rechtsaufsichtsbehörde und der Prüfungsbericht der Staatlichen Rechnungsprüfungsstelle vom 10.08.2012 bzw. 09.08.2012 zur Haushaltssatzung und zum Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2012 bekannt gegeben.

 

Auszug aus dem Bericht über die Prüfung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes der Gemeinde Strahlungen für das Haushaltsjahr 2012 der Staatl. Rechnungsprüfungsstelle des Landratsamtes Rhön-Grabfeld vom 09.08.2012:

 

„Die in der Sitzung vom 01.08.2012 beschlossene Haushaltssatzung und der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2012 wurden in rechnerischer, förmlicher und sachlicher Hinsicht überprüft. Es wurden folgende Feststellungen getroffen:

 

§§ 1 der Haushaltssatzung (Festsetzung Haushaltsplan) bis 6 (Inkrafttreten) analog der Beschlussfassung des Gemeinderates Strahlungen

 

Weitere Prüfungsbemerkungen:

Ohne Erinnerung.

 

 

Sonstiges:

Die Haushaltswirtschaft ist so zu planen und zu führen, dass die stetige Erfüllung der gemeindlichen Aufgaben gesichert ist; dabei sind die Grundsätze der Sparsamkeit und der Wirtschaftlichkeit zu beachten (Art. 61 Abs. 2 GO). Über- und außerplanmäßige Ausgaben (vgl. § 87 Nrn. 4 und 30 KommHV) sind nur zulässig, wenn sie unabweisbar sind und die Deckung gewährleistet ist. Sind sie erheblich, so sind sie vom Gemeinderat zu beschließen (Art. 66 Abs. 1 GO).

In den Fällen des Art. 68 Abs. 2 GO und bei Überschreitung des Gesamtbetrages der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen, des Gesamtbetrages der Verpflichtungsermächtigungen und des Höchstbetrages der Kassenkredite sowie bei Änderungen der Hebesätze der Realsteuern ist die Gemeinde zum Erlass einer Nachtragshaushaltssatzung verpflichtet.

Dem Kassenverwalter ist eine Ausfertigung des Haushaltsplanes auszuhändigen.

 

 

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Stumpf

Reg.-Amtsrat“

 

 

Dem Gemeinderat werden die Feststellungen der Staatl. Rechnungsprüfungsstelle am Landratsamt Rhön-Grabfeld zur Kenntnis gegeben.

 


Beschluss:

 

Der Prüfungsbericht der Haushaltssatzung 2012 wurde bekannt gegeben und vom Gemeinderat zur Kenntnis genommen.