Sitzung: 14.09.2012 GSN/009/2012
Dem Gemeinderat wird das Schreiben der Rechtsaufsichtsbehörde und der
Prüfungsbericht der Staatlichen Rechnungsprüfungsstelle vom 10.08.2012 bzw.
09.08.2012 zur Haushaltssatzung und zum Haushaltsplan für das Haushaltsjahr
2012 bekannt gegeben.
Auszug aus dem Bericht über die Prüfung der Haushaltssatzung und des
Haushaltsplanes der Gemeinde Strahlungen für das Haushaltsjahr 2012 der Staatl.
Rechnungsprüfungsstelle des Landratsamtes Rhön-Grabfeld vom 09.08.2012:
„Die in der Sitzung
vom 01.08.2012 beschlossene Haushaltssatzung und der Haushaltsplan für das
Haushaltsjahr 2012 wurden in rechnerischer, förmlicher und sachlicher Hinsicht
überprüft. Es wurden folgende Feststellungen getroffen:
§§ 1 der Haushaltssatzung (Festsetzung
Haushaltsplan) bis 6 (Inkrafttreten) analog der Beschlussfassung des
Gemeinderates Strahlungen
Weitere Prüfungsbemerkungen:
Ohne Erinnerung.
Sonstiges:
Die Haushaltswirtschaft
ist so zu planen und zu führen, dass die stetige Erfüllung der gemeindlichen Aufgaben
gesichert ist; dabei sind die Grundsätze der Sparsamkeit und der
Wirtschaftlichkeit zu beachten (Art. 61 Abs. 2 GO). Über- und außerplanmäßige
Ausgaben (vgl. § 87 Nrn. 4 und 30 KommHV) sind nur zulässig, wenn sie
unabweisbar sind und die Deckung gewährleistet ist. Sind sie erheblich, so sind
sie vom Gemeinderat zu beschließen (Art. 66 Abs. 1 GO).
In den Fällen des Art. 68 Abs. 2 GO und bei Überschreitung des Gesamtbetrages der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen, des Gesamtbetrages der Verpflichtungsermächtigungen und des Höchstbetrages der Kassenkredite sowie bei Änderungen der Hebesätze der Realsteuern ist die Gemeinde zum Erlass einer Nachtragshaushaltssatzung verpflichtet.
Dem Kassenverwalter ist
eine Ausfertigung des Haushaltsplanes auszuhändigen.
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Stumpf
Reg.-Amtsrat“
Dem Gemeinderat werden die Feststellungen der Staatl.
Rechnungsprüfungsstelle am Landratsamt Rhön-Grabfeld zur Kenntnis gegeben.
Beschluss:
Der Prüfungsbericht der Haushaltssatzung 2012 wurde bekannt gegeben und
vom Gemeinderat zur Kenntnis genommen.