Sitzung: 14.09.2012 GSN/009/2012
Der 1. Bürgermeister verlas die Benutzungsregelungen bei
Großveranstaltungen in der Mehrzweckhalle Strahlungen.
Die Benutzungsregeln werden dem Veranstalter in schriftlicher Form zur
Auflage gegeben und müssen vom Veranstalter unterschrieben werden. Mit der
Unterschrift geht die Haftung auf den Veranstalter über.