Der 1. Bürgermeister verlas die Benutzungsregelungen bei Großveranstaltungen in der Mehrzweckhalle Strahlungen.

 

Die Benutzungsregeln werden dem Veranstalter in schriftlicher Form zur Auflage gegeben und müssen vom Veranstalter unterschrieben werden. Mit der Unterschrift geht die Haftung auf den Veranstalter über.