Dem Gemeinderat wird ein Bauantrag von Herrn Alfred Nöth und Frau Hildegard Nöth, wohnhaft Mönchsbergstr. 22 in Strahlungen vorgelegt.

 

Sie beabsichtigen das Dachgeschoss des bestehenden Wohnhauses auf dem Grundstück Fl. Nr. 453 in der Mönchsbergstraße 22 in Strahlungen als eigenständige Wohnung zu nutzen.

Die Wohnungen im Erd- und Dachgeschoss werden in Wohnungseigentum aufgeteilt.

 

Das Grundstück Fl. Nr. 453 liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes „Karlsberg“. Das Vorhaben entspricht den Festsetzungen dieses Bebauungsplanes und kann somit nach Art. 58 von der Genehmigung freigestellt werden.

 

Der Gemeinderat wird hiervon in Kenntnis gesetzt.