Sitzung: 05.12.2012 GSN/012/2012
Dem Gemeinderat wird ein Bauantrag von Herrn Alfred Nöth und Frau
Hildegard Nöth, wohnhaft Mönchsbergstr. 22 in Strahlungen vorgelegt.
Sie beabsichtigen das Dachgeschoss des bestehenden Wohnhauses auf dem
Grundstück Fl. Nr. 453 in der Mönchsbergstraße 22 in Strahlungen als
eigenständige Wohnung zu nutzen.
Die Wohnungen im Erd- und Dachgeschoss werden in Wohnungseigentum
aufgeteilt.
Das Grundstück Fl. Nr. 453 liegt im Geltungsbereich des qualifizierten
Bebauungsplanes „Karlsberg“. Das Vorhaben entspricht den Festsetzungen dieses
Bebauungsplanes und kann somit nach Art. 58 von der Genehmigung freigestellt
werden.
Der Gemeinderat wird hiervon in Kenntnis gesetzt.