Sitzung: 05.12.2012 GSN/012/2012
Dem Gemeinderat wird eine Bauvoranfrage von Herrn Alexander Pfennig,
wohnhaft Rasengraben 9 im Stadtteil Burghausen der Stadt Münnerstadt, vorgelegt.
Herr Pfennig beabsichtigt im hinteren Bereich des elterlichen
Grundstückes Fl. Nr. 3020 in Rheinfeldshof ein Einfamilienwohnhaus zu
errichten. Mit der Bauvoranfrage möchte er grundsätzlich die Zulässigkeit des
Vorhabens abklären lassen.
Das Grundstück Fl. Nr. 3020 liegt am Ortsrand von Rheinfeldshof an der
Gemeindeverbindungsstraße Rheinfeldshof-Maria Bildhausen. Im
Flächennutzungsplan ist dieser Bereich teilweise als MD-Gebiet und Fläche für
landwirtschaftliche Wirtschaftsgebäude (stark durchgrünt) ausgewiesen.
Das Vorhaben muss sich in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen.
Die Erschließung muss gesichert sein.
Die Zufahrt zu dem geplanten Wohnhausneubau ist über die
Gemeindeverbindungsstraße Rheinfeldshof-Maria Bildhausen gesichert. Die
Anschlüsse an den gemeindlichen Kanal und die gemeindliche Wasserversorgung ist
über den bestehenden Kanal auf dem Grundstück Fl. Nr. 3020 möglich.
Immissionsschutzrechtliche Belange werden durch die Bauaufsichtsbehörde
geprüft. Die Untere Naturschutzbehörde wird wegen der Ortsrandlage an dem
Verfahren beteiligt werden.
Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt einer Wohnbebauung in diesem Bereich zu.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
9 |
Mitgliederzahl: |
9 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
9 |