Dem Gemeinderat wird eine Bauvoranfrage von Herrn Alexander Pfennig, wohnhaft Rasengraben 9 im Stadtteil Burghausen der Stadt Münnerstadt, vorgelegt.

 

Herr Pfennig beabsichtigt im hinteren Bereich des elterlichen Grundstückes Fl. Nr. 3020 in Rheinfeldshof ein Einfamilienwohnhaus zu errichten. Mit der Bauvoranfrage möchte er grundsätzlich die Zulässigkeit des Vorhabens abklären lassen.

 

Das Grundstück Fl. Nr. 3020 liegt am Ortsrand von Rheinfeldshof an der Gemeindeverbindungsstraße Rheinfeldshof-Maria Bildhausen. Im Flächennutzungsplan ist dieser Bereich teilweise als MD-Gebiet und Fläche für landwirtschaftliche Wirtschaftsgebäude (stark durchgrünt) ausgewiesen.

Das Vorhaben muss sich in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen. Die Erschließung muss gesichert sein.

Die Zufahrt zu dem geplanten Wohnhausneubau ist über die Gemeindeverbindungsstraße Rheinfeldshof-Maria Bildhausen gesichert. Die Anschlüsse an den gemeindlichen Kanal und die gemeindliche Wasserversorgung ist über den bestehenden Kanal auf dem Grundstück Fl. Nr. 3020 möglich.

 

Immissionsschutzrechtliche Belange werden durch die Bauaufsichtsbehörde geprüft. Die Untere Naturschutzbehörde wird wegen der Ortsrandlage an dem Verfahren beteiligt werden.

 

 


Beschluss:

 

Der Gemeinderat stimmt einer Wohnbebauung in diesem Bereich zu.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

9

Mitgliederzahl:

9

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

9