Die Adolf Steinbach Steinindustrie-Schotterwerke GmbH & Co.KG hat beim Landratsamt Rhön-Grabfeld die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für den Abbau von Felsgestein auf den Grundstücken Fl.Nrn 2499-2502 (Äcker), 2504 (Wald) und 2532 (Weg) neu beantragt.

 

Zu diesem Antrag hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 07.03.2012 sein Einvernehmen erteilt.

 

Mit Schreiben vom 21.01.2013 teilt das Landratsamt Rhön-Grabfeld mit, dass der Antrag von der Fa. Steinbach erweitert worden ist. Inhalt des Antrags ist nun auch ein tieferer Abbau im bestehenden Steinbruch (Fl.Nrn 2503, 2505, 2514/1, 2530 und 2533, Gemarkung Strahlungen). Die genehmigte Abbausohle liegt bei 275m üNN (Abbautiefe von 40m im Mittel). Neu beantragt wird für die genannten Grundstücke eine Abbautiefe bis 235m üNN, also noch weitere 40m.

 

Der betreffende Bereich ist im Regionalplan Main-Rhön als Vorranggebiet für Abbau von Kalkstein ausgewiesen.

 

Die Gemeinderatsmitglieder haben Bedenken wegen der angegebenen Tiefe bezüglich der Wasserquellen und der Auswirkungen auf die tieflerliegenden Häuser in Strahlungen. Diesbezüglich möchte der Gemeinderat noch detaillierte Informationen.

 


Beschluss:

 

Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag der Adolf Steinbach Steinindustrie-Schotterwerke GmbH & Co.KG auf immissionsschutzrechtliche Genehmigung für den weiteren Abbau von Felsgestein im bestehenden Steinbruch auf den Grundstücken Fl.Nrn 2503, 2505, 2514/1, 2530 und 2533, Gemarkung Strahlungen bis zu einer Tiefe von 235m üNN wird erteilt.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

3

Mitgliederzahl:

9

Nein-Stimmen:

5

Anwesend:

8