Sitzung: 08.02.2013 GSN/002/2013
Die Adolf Steinbach Steinindustrie-Schotterwerke GmbH & Co.KG hat
beim Landratsamt Rhön-Grabfeld die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für
den Abbau von Felsgestein auf den Grundstücken Fl.Nrn 2499-2502 (Äcker), 2504
(Wald) und 2532 (Weg) neu beantragt.
Zu diesem Antrag hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 07.03.2012
sein Einvernehmen erteilt.
Mit Schreiben vom 21.01.2013 teilt das Landratsamt Rhön-Grabfeld mit,
dass der Antrag von der Fa. Steinbach erweitert worden ist. Inhalt des Antrags
ist nun auch ein tieferer Abbau im bestehenden Steinbruch (Fl.Nrn 2503, 2505,
2514/1, 2530 und 2533, Gemarkung Strahlungen). Die genehmigte Abbausohle liegt
bei 275m üNN (Abbautiefe von 40m im Mittel). Neu beantragt wird für die
genannten Grundstücke eine Abbautiefe bis 235m üNN, also noch weitere 40m.
Der betreffende Bereich ist im Regionalplan Main-Rhön als Vorranggebiet
für Abbau von Kalkstein ausgewiesen.
Die Gemeinderatsmitglieder haben Bedenken wegen der angegebenen Tiefe
bezüglich der Wasserquellen und der Auswirkungen auf die tieflerliegenden
Häuser in Strahlungen. Diesbezüglich möchte der Gemeinderat noch detaillierte
Informationen.
Beschluss:
Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag der Adolf Steinbach
Steinindustrie-Schotterwerke GmbH & Co.KG auf immissionsschutzrechtliche
Genehmigung für den weiteren Abbau von Felsgestein im bestehenden Steinbruch auf
den Grundstücken Fl.Nrn 2503, 2505, 2514/1, 2530 und 2533, Gemarkung Strahlungen
bis zu einer Tiefe von 235m üNN wird erteilt.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
3 |
Mitgliederzahl: |
9 |
Nein-Stimmen: |
5 |
Anwesend: |
8 |