Frau Carolin Pretscher, wohnhaft Ahornweg 13 in Strahlungen beabsichtigt auf ihrem Grundstück Fl.Nr. 286/8 in Strahlungen ein Gartengerätehaus in einer Holzkonstruktion mit Stahlblechummantelung in einer Größe von ca. 12 cbm zu errichten.

 

Das Grundstück Fl. Nr. 286/8 liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes „Zehnt II“. Der Bebauungsplan sieht für bei Garagen und Nebengebäude die gleiche Dachneigung, Dacheindeckung und Außenwandbehandlung wie das Haupt- bzw. Wohngebäude vor..Der Standort des Gartengerätehauses liegt außerhalb der im Bebauungsplan festgesetzten Baugrenzen.

 

 

Bei dem Gartenhaus handelt es sich von der Größe her (bis 75 cbm) um ein verfahrensfreies Vorhaben nach Art. 57 Abs. 1 BauGB. Da die Dachneigung, Dachdeckung und Außenwandbehandlung nicht dem Hauptgebäude entsprechen und der Standort außerhalb der im Bebauungsplan festgesetzten Baugrenzen liegt, ist ein Antrag auf isolierte Befreiung erforderlich.

 

Die angrenzenden Nachbarn haben durch Unterschriftsleistung dem Vorhaben zugestimmt.

 

Soweit seitens des Gemeinderates Einverständnis mit dem geplanten Bauvorhaben besteht, wird folgender Beschluss vorgeschlagen:

 

 


Beschluss:

 

Der Gemeinderat erteilt sein Einvernehmen zum Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung eines Gartengerätehauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 286/8 im Ahornweg 13 in Strahlungen entsprechend den vorgelegten Planunterlagen.

Für die Dachneigung, Dacheindeckung und Ausführung des Gartengerätehauses in Blech und für den Standort des Gartengerätehauses außerhalb der im Bebauungsplan festgesetzten Baugrenzen wird einer Befreiung zugestimmt.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

6

Mitgliederzahl:

9

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

8

 

 

Bürgermeister Willi Schmitt und Gemeinderätin Carolin Pretscher nehmen an der Abstimmung wegen persönlicher Beteiligung gemäß Art. 49 GO nicht teil.