Sitzung: 08.02.2013 GSN/002/2013
Frau Carolin Pretscher, wohnhaft Ahornweg 13 in
Strahlungen beabsichtigt auf ihrem Grundstück Fl.Nr. 286/8 in Strahlungen ein
Gartengerätehaus in einer Holzkonstruktion mit Stahlblechummantelung in einer
Größe von ca. 12 cbm zu errichten.
Das Grundstück Fl. Nr. 286/8 liegt im
Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes „Zehnt II“. Der
Bebauungsplan sieht für bei Garagen und Nebengebäude die gleiche Dachneigung,
Dacheindeckung und Außenwandbehandlung wie das Haupt- bzw. Wohngebäude vor..Der
Standort des Gartengerätehauses liegt außerhalb der im Bebauungsplan
festgesetzten Baugrenzen.
Bei dem Gartenhaus handelt es sich von der Größe
her (bis 75 cbm) um ein verfahrensfreies Vorhaben nach Art. 57 Abs. 1 BauGB. Da
die Dachneigung, Dachdeckung und Außenwandbehandlung nicht dem Hauptgebäude
entsprechen und der Standort außerhalb der im Bebauungsplan festgesetzten
Baugrenzen liegt, ist ein Antrag auf isolierte Befreiung erforderlich.
Die angrenzenden Nachbarn haben durch
Unterschriftsleistung dem Vorhaben zugestimmt.
Soweit seitens des Gemeinderates Einverständnis mit dem geplanten Bauvorhaben besteht, wird folgender Beschluss vorgeschlagen:
Beschluss:
Der Gemeinderat erteilt sein Einvernehmen zum Antrag auf isolierte
Befreiung zur Errichtung eines Gartengerätehauses auf dem Grundstück Fl.Nr.
286/8 im Ahornweg 13 in Strahlungen entsprechend den vorgelegten
Planunterlagen.
Für die Dachneigung, Dacheindeckung und Ausführung des
Gartengerätehauses in Blech und für den Standort des Gartengerätehauses
außerhalb der im Bebauungsplan festgesetzten Baugrenzen wird einer Befreiung
zugestimmt.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
6 |
Mitgliederzahl: |
9 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
8 |
Bürgermeister Willi Schmitt und Gemeinderätin Carolin Pretscher nehmen
an der Abstimmung wegen persönlicher Beteiligung gemäß Art. 49 GO nicht teil.