Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag der Adolf Steinbach Steinindustrie-Schotterwerke GmbH & Co.KG auf immissionsschutzrechtliche Genehmigung für den weiteren Abbau von Felsgestein im bestehenden Steinbruch auf den Grundstücken Fl.Nrn 2503, 2505, 2514/1, 2530 und 2533, Gemarkung Strahlungen bis zu einer Tiefe von 235m üNN wurde in der Gemeinderatssitzung vom 08.02.2013 verweigert.

Grund hierfür waren Befürchtungen, dass die Grundwasserverhältnisse durch den tieferen Gesteinsabbau beeinträchtigt werden und Wohngebäude zu Schaden kommen könnten.

 

Mit Schreiben vom 13.02.2013 hat das Landratsamt Rhön-Grabfeld ergänzende Unterlagen, nämlich die Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamt Bad Kissingen, der Regierung von Unterfranken-Gewerbeaufsichtsamt und des Technischen Immissionsschutzes am Landratsamt Rhön-Grabfeld vorgelegt.

Daraus geht hervor, dass die Fachbehörden dem Abbauantrag auf bis zu einer Tiefe von 248m üNN unter Auflagen zustimmen.

 

Außerdem wurden Messprotokolle von Sprengungen aus den 90iger Jahren vorgelegt, die Schwinggeschwindigkeiten weit unter den zulässigen Werten aufzeigen würden.

 

Wie das Landratsamt Rhön-Grabfeld mit Schreiben vom 04.03.2013 weiter mitteilt, würde die Gesamtabbaufläche 9,42 ha betragen, es würden 2.988.900m³ Gestein abgebaut. Die Rekultivierung des bestehenden Abbaubereichs richte sich nach der Genehmigung von 1989.

 

Die Prüfung des Antrags durch das Landratsamt Rhön-Grabfeld hätte ergeben, dass die Voraussetzungen für die Erteilung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung vorliegen würden.

 

Der betreffende Bereich ist im Regionalplan Main-Rhön als Vorranggebiet für Abbau von Kalkstein ausgewiesen.

 

Der Gemeinderat wird deshalb erneut um Beratung und Entscheidung gebeten.


Beschluss:

 

Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag der Adolf Steinbach Steinindustrie-Schotterwerke GmbH & Co.KG auf immissionsschutzrechtliche Genehmigung für den weiteren Abbau von Felsgestein im bestehenden Steinbruch auf den Grundstücken Fl.Nrn 2503, 2505, 2514/1, 2530 und 2533, Gemarkung Strahlungen wird bis zu einer Tiefe von 248m üNN erteilt.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

6

Mitgliederzahl:

9

Nein-Stimmen:

3

Anwesend:

9